Wer ist bei garagengemeinschaften im grundbuch eingetragen

Wenn Sie eine Wohnung kaufen, erwerben Sie Sondereigentum, welches nur Ihnen gehört, und bestimmte Anteile am Gemeinschaftseigentum. Zusätzlich können Sie an das Wohneigentum gebundene Sondernutzungsrechte an eine Garage oder Terrasse erhalten. Für die Zahlung der Grundsteuer ist immer der jeweilige Eigentümer verantwortlich.

Wer ist bei garagengemeinschaften im grundbuch eingetragen
Nur Garage als eingetragenes Sondereigentum kostet extra Grundsteuer

Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, fallen zahlreiche Nebenkosten und unterschiedliche Steuern an. Während die Grunderwerbssteuer einmalig erhoben wird, fällt die Grundsteuer regelmäßig (jährlich) an. In einer Eigentumswohnanlage zahlen Sie die Steuer als Eigentümer an Sondereigentum.

Für Sondereigentum braucht es Abgeschlossenheitserklärung

  • Garagen können Sie nur dann dem Sondereigentum zuordnen, wenn zum einen die Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt werden kann und wenn zum anderen in der Teilungserklärung die Erklärung zum Sondereigentum erfolgt. Ist letzteres nicht zutreffend, bleibt ein Garagenstellplatz Gemeinschaftseigentum. Das bietet allerdings die Möglichkeit, Sondernutzungsrechte zu begründen.
  • Somit können Sie Garagen- und Wohnungseigentümer einerseits sein, indem Sie eine Einzelgarage in Eigentum halten. Diese kann beispielsweise als frei stehendes Gebäude im Hof eines Grundstücks errichtet worden sein. Andererseits können Sie Garagenwohnungseigentümer in einer Tiefgarage mit mehreren Autoabstellplätzen sein. Schließlich können Sie ein Sondernutzungsrecht an einer Stellfläche innehaben. Damit dürfen ausschließlich Sie diese Fläche nutzen. In der Regel zahlen Sie die damit verbundenen Kosten durch ein erhöhtes Hausgeld.

Sondernutzungsrecht an Garage - keine extra Grundsteuer

Wie zeigt sich der Unterschied zwischen Sondereigentum und Sondernutzungsrecht bezüglich der Grundsteuer? Generell ist diese Steuer eine sogenannte Objektsteuer.

  • Jedes Grundstück, egal mit wie vielen Wohnungen oder Büros, bildet eine wirtschaftliche Einheit, die beim zuständigen Finanzamt mit einer eigenen Steuernummer erfasst ist. 
  • Wer ist bei garagengemeinschaften im grundbuch eingetragen

    "Mein Parkplatz, dein Parkplatz, unser Parkplatz" - Stellplätze in Eigentumswohnanlagen können …

  • Entstehen neue wirtschaftliche Einheiten, zum Beispiel durch Teilung in Wohnungs-/Teileigentum, erhält jede von diesen eine eigene Steuernummer. Im Grundbuch eingetragenes Eigentum an einer Garage in einer Eigentumswohnanlage hat zur Folge, dass Sie Steuer zusätzlich zur Wohnung zahlen. 

Da die Grundsteuer einer persönliche Steuer ist, wird ein Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum nicht extra besteuert. Vielmehr wird das bei der Wertfeststellung durch das Finanzamt und letztlich bei der Grundsteuererhebung berücksichtigt.

Weiterlesen:

  • Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz begründen - so kann es klappen
  • Sondernutzungsrecht im Grundbuch eintragen lassen - so geht's
  • Grundstücksteuer berechnen- so geht's
  • Für Garage einen Nutzungsvertrag entwerfen - so geht's
  • Übersicht: Alles zum Thema Eigenheim

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Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.

RVGForen-Praktikant(in)Beiträge: 44Registriert: 30.03.2009, 20:30Beruf: RechtsanwaltsfachangestellteSoftware: RA-MicroWohnort: Zwickau

29.01.2013, 09:16

Hallo.

Unsere Mandantschaft ist eine Garagengemeinschaft. Ein Mitglied davon hat Schulden und nun möchte die Garagengemeinschaft das Mitglied los werden und die Garage pfänden. Die Garage ist meines Wissens nach gekauft und steht auf dem Grundstück der Gemeinschaft. Ist also nicht im Grundbuch eingetragen. Wie kann ich jetzt die Garage pfänden?

Bitte helft mir, ich bin ziemlich verzweifelt. Ich hatte so etwas noch nicht.

Vielen Dank.

Wer ist bei garagengemeinschaften im grundbuch eingetragen

Jupp03/11

#2

29.01.2013, 09:22

RVG hat geschrieben:Hallo.

Unsere Mandantschaft ist eine Garagengemeinschaft. Ein Mitglied davon hat Schulden und nun möchte die Garagengemeinschaft das Mitglied los werden und die Garage pfänden. Die Garage ist meines Wissens nach gekauft und steht auf dem Grundstück der Gemeinschaft. Ist also nicht im Grundbuch eingetragen. Wie kann ich jetzt die Garage pfänden?

Bitte helft mir, ich bin ziemlich verzweifelt. Ich hatte so etwas noch nicht.
Vielen Dank.

Schlingel, sag nicht so was, bereits im Nov. 2012 hattest du es

Wer ist bei garagengemeinschaften im grundbuch eingetragen

Wer ist bei garagengemeinschaften im grundbuch eingetragen

Pepples...ist hier unabkömmlich !Beiträge: 6781Registriert: 10.08.2006, 15:09Beruf: RA-FachangestellteSoftware: AdvowareWohnort: NRW

#3

29.01.2013, 09:24

Dann führ doch einfach Deinen alte Thread weiter und mach keinen neuen mit dem gleichen Thema auf.

Hier weiter: Sachpfändung einer Garage

"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"