Wenn Sie eine Wohnung kaufen, erwerben Sie Sondereigentum, welches nur Ihnen gehört, und bestimmte Anteile am Gemeinschaftseigentum. Zusätzlich können Sie an das Wohneigentum gebundene Sondernutzungsrechte an eine Garage oder Terrasse erhalten. Für die Zahlung der Grundsteuer ist immer der jeweilige Eigentümer verantwortlich. Wenn Sie eine
Eigentumswohnung kaufen, fallen zahlreiche Nebenkosten und unterschiedliche Steuern an. Während die
Grunderwerbssteuer einmalig erhoben wird, fällt die Grundsteuer regelmäßig (jährlich) an. In einer Eigentumswohnanlage zahlen Sie die Steuer als Eigentümer an Sondereigentum. Wie zeigt sich der Unterschied zwischen Sondereigentum und Sondernutzungsrecht bezüglich der Grundsteuer? Generell ist diese Steuer eine sogenannte Objektsteuer. "Mein Parkplatz, dein Parkplatz, unser Parkplatz" - Stellplätze in Eigentumswohnanlagen können … Da die Grundsteuer einer persönliche Steuer ist, wird ein Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum nicht extra besteuert. Vielmehr wird das bei der Wertfeststellung durch das Finanzamt und letztlich bei der Grundsteuererhebung berücksichtigt. Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel? Verwandte ArtikelHier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten. RVGForen-Praktikant(in)Beiträge: 44Registriert: 30.03.2009, 20:30Beruf: RechtsanwaltsfachangestellteSoftware: RA-MicroWohnort: Zwickau 29.01.2013, 09:16 Hallo. Unsere Mandantschaft ist eine Garagengemeinschaft. Ein Mitglied davon hat Schulden und nun möchte die Garagengemeinschaft das Mitglied los werden und die Garage pfänden. Die Garage ist meines Wissens nach gekauft und steht auf dem Grundstück der Gemeinschaft. Ist also nicht im Grundbuch eingetragen. Wie kann ich jetzt die Garage pfänden? Bitte helft mir, ich bin ziemlich verzweifelt. Ich hatte so etwas noch nicht. Vielen Dank. Jupp03/11 #2 29.01.2013, 09:22
Schlingel, sag nicht so was, bereits im Nov. 2012 hattest du es Pepples...ist hier unabkömmlich !Beiträge: 6781Registriert: 10.08.2006, 15:09Beruf: RA-FachangestellteSoftware: AdvowareWohnort: NRW#3 29.01.2013, 09:24 Dann führ doch einfach Deinen alte Thread weiter und mach keinen neuen mit dem gleichen Thema auf. Hier weiter: Sachpfändung einer Garage "Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" |