Verloren gegangene oder vernichtete Abschluss- und Abgangszeugnisse können Sie sich kostenlos ersetzen lassen. Die Aufbewahrungspflicht beträgt 50 Jahre. Für die ersatzweise Abschrift ist die besuchte Schule zuständig, die das ursprüngliche Zeugnis ausgestellt hat. Sollte eine Schule die Abschrift nicht ausstellen können, muss die Schule hierüber eine Bescheinigung ausstellen. Mit dieser
Bescheinigung können Sie sich dann an das Schulamt für die Stadt Köln wenden. Abschriften von Zwischenzeugnissen können für alle Schulformen nur die jeweiligen Schulen fertigen. Die Aufbewahrungsfrist dafür beträgt zehn Jahre. Abschluss- und Abgangszeugnisse städtischer Haupt- und FörderschulenHaben Sie eine Hauptschule oder Förderschule in städtischer Trägerschaft besucht? Dann wenden Sie sich bitte an die besuchte Schule, die das ursprüngliche Zeugnis ausgestellt hat. Abschriften von Abschluss- und Abgangszeugnissen der Haupt- oder Förderschulen werden durch die Schule ausgestellt. Dort müssen Sie die Zeugnisabschrift schriftlich anfordern. AusnahmeWenn die besuchte Schule zwischenzeitlich aufgelöst wurde, senden Sie Ihr Anliegen an das Schulamt für die Stadt Köln. Schulamt für die Stadt Köln Abschluss- und Abgangszeugnisse städtischer Gesamtschulen, Realschulen, Gymnasien oder BerufskollegsHaben Sie eine Gesamtschule, Realschule, ein Gymnasium oder Berufskolleg in städtischer Trägerschaft besucht? Dann wenden Sie sich bitte an die besuchte Schule. Dort müssen Sie die Abschriften Ihres Abschluss- oder Abgangszeugnisses mit allen benötigten Unterlagen und Angaben anfordern. AusnahmeWurde die besuchte Schule zwischenzeitlich aufgelöst? Dann senden Sie Ihr Anliegen bitte schriftlich mit den benötigten Unterlagen und Angaben an das Amt für Schulentwicklung. oder schreiben Sie uns eine E-Mail Wenn Sie uns alle benötigten Angaben haben zukommen lassen, leiten wir Ihre Anfrage an das städtische Archiv zur Beantwortung weiter. Sie müssen mit einer Bearbeitungszeit von mindestens vier Wochen rechnen. Wir teilen Ihnen die Angaben zur Nachfolgeschule mit, bei der Sie die Abschrift dann beantragen können. Anfragen zu Zeugnissen von nicht-städtischen SchulenAnfragen zu Zeugnissen aus Schulen, die nicht unter der Trägerschaft der Stadt Köln geführt werden, können wir leider nicht beantworten. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die besuchte Schule oder deren Nachfolgeorganisation. GebührenEs fallen keine Gebühren an. War dieser Artikel hilfreich für Sie?Ihre Meinung ist uns wichtig:Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern. Bitte beachten Sie! Alle Eingabefelder sind Pflichtfelder (mit * gekennzeichnet) und müssen von Ihnen ausgefüllt werden. KontaktKontakt und ErreichbarkeitIn der Mitte und am Ende eines jeden Schuljahres gibt es Zeugnisse. Wie wichtig diese Zeugnisse sind, erfahren Sie meist erst Jahre später, nämlich dann, wenn Sie sie dringend - beispielsweise für eine Bewerbung - brauchen und nicht finden. Wenn geforderte Zeugnisse verloren gegangen sind, ist aber noch nicht alles verloren. Was Sie nun tun müssen, um wieder an ein neues Zeugnis zu kommen, erfahren Sie in
dieser Anleitung. Wer seine alten Schulzeugnisse benötigt,
um sich zu bewerben und dann feststellt, dass er seine … Verlorene Urkunden wieder da - was nun?Damit Ihnen solch ein Missgeschick mit verlorenen Unterlagen nicht noch einmal passiert, sollten Sie einige Hinweise beachten.
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Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel? Verwandte ArtikelWie lange müssen Schulen Zeugnisse aufbewahren BW?In Baden-Württemberg bewahren die Schulen diese Unterlagen mindestens 30 Jahre lang auf. Nach 30 Jahren müssen Behördenunterlagen dem Landesarchiv angeboten werden.
Wie lange werden Schulzeugnisse aufbewahrt NRW?Wie lange beträgt die Aufbewahrungsfrist? Haben Sie Ihr Abschlusszeugnis von einer Schule verloren, können Sie sich bis zu 45 Jahre nach Ausstellung des Zeugnisses an Ihre Schule wenden. Denn für diesen Zeitraum müssen die Urkunden aufbewahrt werden.
Was ist der Artikel von Zeugnis?Substantiv, n. |