Was tun wenn mein parkplatz besetzt ist

(rh) Bevor die Parkplatzsituation eskaliert, sollten Sie durchatmen und versuchen, den Fahrer oder die Fahrerin zu finden:

  • Hupen Sie kurz. Vielleicht holt sie oder er nur jemanden ab und fährt gleich wieder los.
  • Schauen Sie unter der Windschutzscheibe nach. Vielleicht hat sie oder er eine Mobiltelefonnummer hinterlassen oder den Namen des Nachbarn, den sie oder er besucht.

Falls Sie die Fahrerin oder den Fahrer nicht finden, sollten Sie Autokennzeichen, Datum und Zeit notieren und sie oder ihn mit einer Notiz darauf aufmerksam machen, dass das Ihr Privatparkplatz ist. Oft genügt das. Die meisten parkieren aus Unwissenheit falsch. Wenn Sie die Halterin oder den Halter kontaktieren wollen, finden Sie beim Strassenverkehrsamt den Namen mit dem Kennzeichen heraus. Im Kanton Bern mit einer kostenpflichten SMS, im Kanton Zürich mit einer kostenlosen Abfrage im Autoindex.

Gut zu wissen: Auf nicht öffentlichen Verkehrsflächen wie Privatparkplätzen gelten die Regeln des Strassenverkehrsgesetzes nicht. Darum kann die Polizei nicht tätig werden und darf beispielsweise keine Ordnungsbusse verteilen.

Dürfen Sie falsch parkierte Fahrzeuge abschleppen lassen?

Das Zivilgesetzbuch regelt in Artikel 926 den Besitzesschutz: «Jeder Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren». Was heisst das? Eigentümer (oder Mieter) dürfen ein ohne ihr Einverständnis abgestelltes Fahrzeug abschleppen lassen, wenn sie ihren Parkplatz selber dringend brauchen oder das falsch parkierte Fahrzeug ihnen die Durchfahrt versperrt. Allerdings müssten Sie als Auftraggeber gemäss Auftragsrecht im Obligationenrecht die Kosten des Abschleppdienstes bezahlen. Falls Sie rechtmässig und verhältnismässig gehandelt haben, können Sie die angemessenen Kosten als Schadenersatz zurückfordern. Das kann allerdings lange dauern, wenn es zu einem Zivilverfahren kommen sollte.

Aufgepasst: Ein falsch parkiertes Fahrzeug zuparken oder blockieren ist keine gute Idee. Das könnte als Nötigung ausgelegt werden und würde gegen Artikel 181 im Strafgesetzbuch verstossen.

So schützen Sie sich vor falsch parkierten Fahrzeugen

Platzieren Sie eine Tafel («Privatparkplatz» oder «Reserviert für BE 999 999») oder blockieren Sie die Zufahrt mit Bügeln, Ketten oder Pfosten. Falls das nichts hilft, sollten Sie sich überlegen, ein richterliches Verbot anordnen zu lassen. Das audienzrichterliche Verbot können Sie am Gerichtsstand des Ortes beantragen, wo das Grundstück im Grundbuch eingetragen ist. Sie müssen das dringliche Recht am Privatgrund mit einem Grundbuchauszug beweisen und die bestehende oder drohende Störung glaubhaft machen. Zum Beispiel mit einem Protokoll der falsch parkierten Fahrzeuge. Wenn das Gericht den Antrag gutheisst, wird das Verbot publiziert und eine Verbotstafel an gut sichtbarer Stelle aufgestellt. Die Kosten von plus/minus 1000 Franken für das Verfahren und für die Tafel tragen Sie als Antragsteller.

Dürfen Sie Parkbussen verteilen?

Nein. Nur die Polizei darf Parkbussen verteilen, wenn ein richterliches Verbot besteht. Sie können den Vorfall dokumentieren, am besten mit einem datierten Foto des Fahrzeuges, und die Lenkerin oder den Lenker anzeigen. Dann drohen ihr oder ihm bis zu 2000 Franken Busse und die Verfahrenskosten. Ohne Strafanzeige wird die Polizei nicht aktiv. Ausserdem dürfen Sie eine Umtriebsentschädigung für die Geltendmachung Ihrer Zivilansprüche in Rechnung stellen, aber nicht für Überwachungs- oder Sicherungsmassnahmen. Im aktuellsten Entscheid hat das Bundesgericht 52 Franken Entschädigung als nicht übersetzt beurteilt. Sie haben die Wahl, ob Sie eine Umtriebsentschädigung fordern oder die Lenkerin beziehungsweise den Lenker anzeigen. Sie können auch Anzeige erstatten und eine Entschädigung verlangen.

Ich habe mal eine Frage aus reiner interesse bzgl. Parken des Autos.
Also da wo ich momentan wohne ist es einfach schrecklich...
Da es für jede Wohnung einen Parkplatz gibt würde ich gerne mal wissen:

Was kann ich tun, wenn ein anderer Mieter auf meinem Parkplatz parkt?
Oder bzw. nur zur hälfte?

Habe zwar kein Auto, stören tut es mich dennoch.
Logischerweise habe ich bereits den Vermieter in kenntnis gesetzt, nur juckt es denen partout nicht.
Hatte mir sogar schon überlegt einfach ein Altes Sofa dort hinzustellen, damit dies nicht mehr passiert.

11 Antworten

Was tun wenn mein parkplatz besetzt ist

Bezahlst du monatlich etwas für diesen Parkplatz und ist genau dieser eine Parkplatz dir zugewiesen? Wenn ja, kannst du den Parkplatz offiziell für kleines Geld an einen weiteren Mieter vermieten.

Ansonsten ist es doch egal oder?

Was tun wenn mein parkplatz besetzt ist

Hast du kein Auto, wäre es doch sinnvoll, diesen Parkplatz an jemanden zu vermieten, der ihn gebrauchen bzw. nutzen kann. Bei der heutigen Parkplatzknappheit in vielen Städten ist es doch völlig daneben, einen Parkplatz nur aus Spaß und Freude freihalten zu wollen.

Was tun wenn mein parkplatz besetzt ist

Warum fragst du nicht den Nachbarn? Warum hier? Du könntest das Auto abschleppen lassen, auf deine Kosten und die dann von ihm einfordern.

Man kann doch mit den Leuten erstmal reden, warum die das machen. Sag ihm, es gehört sich eigentlich so, wenn das dein persönlicher Parkplatz ist, sollte er auch fragen, ob es stört.

Vielleicht ist es ihm auch einfach zu eng, und er bekommt sein Auto nicht richtig eingeparkt. So kannst du ihn vielleicht auch an seiner Ehre packen :-)

Was tun wenn mein parkplatz besetzt ist

Das mit dem Sofa lass man lieber, damit schießt du dir eventuell ein Eigentor. Parkplätze sind nicht für Gerümpel da.

Wenn aber explizid DIESER Parkplatz zu deiner Wohung gehört dann kannst du die Miete kürzen bzw das erst mal androhen.

Dass du kein Auto hast spielt keine Rolle. Kann ja sein, dass du mal Besuch bekommst, der ein Auto hat

Was tun wenn mein parkplatz besetzt ist

Ist der Parkplatz konkret (mit Nummer) im Mietvertrag aufgeführt oder existiert ein eigener Mietvertrag? Das ist wichtig für das weitere Vorgehen.

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Wie kann ich meinen Parkplatz absperren?

Sie können jedoch beim zuständigen Straßenverkehrsamt ein temporäres Parkverbot beantragen für den Tag des Umzugs. Die Stadt sperrt dann die benötigte Parkfläche offiziell ab. Widerrechtlich abgestellte Autos dürfen dann abgeschleppt werden und Sie sparen sich den Nervenkitzel.

Wo anrufen um Auto abschleppen zu lassen?

Wenn das Fahrzeug auf der Straße steht, können Sie die Polizei anrufen, sie kann es abschleppen lassen. Steht das Auto aber hinter der Einfahrt, also bereits auf Privatgrund, müssen Sie das Abschleppunternehmen selbst anrufen.

Wann darf ein Falschparker abgeschleppt werden?

Für das Abschleppen von Falschparkern bedeutet das, dass je nach Sachlage vor Ort ein sofortiges Abschleppen unter Umständen unverhältnismäßig ist. Sind in der Nähe legale Parkplätze, kann ein Umsetzen des Fahrzeugs auf einen solchen Parkplatz ausreichend sein.

Kann ich ein fremdes Auto abschleppen lassen?

Darf ich fremde Autos abschleppen lassen, die auf meinem Grundstück stehen? Grundsätzlich ja. Grundstücksinhaber müssen es nicht dulden, dass ein Fahrzeug ohne Erlaubnis auf ihrem Grund abgestellt wird. Dagegen können sie sich auch wehren, indem sie ein Abschleppunternehmen damit beauftragen, das Fahrzeug zu entfernen.