Wer bekommt einen berechtigungsschein für ffp2 masken

Diese Personen­gruppen erhalten Berechtigungs­scheine

Nach der Coronavirus-Schutz­masken-Verordnung (SchutzmV) bekommen Personen FFP2-Masken, die im Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 an einer der folgenden Erkrankungen litten:

  • COPD/Asthma
  • chro­nische Herz­insuffizienz
  • chro­nische Niereninsuffizienz (Stadium >=4)
  • Demenz
  • Schlag­anfall
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • eine aktive, fort­schreitende oder metastasierte Krebs­erkrankung
  • Trisomie 21

Außerdem sind Patienten anspruchs­berechtigt, die in dieser Zeit eine Chemo- oder Radio­therapie gemacht haben oder eine Organ- oder Stamm­zell­trans­plantation hatten. Darüber hinaus gehen die Scheine an Personen ab 60 Jahren und Frauen mit einer Risiko­schwangerschaft.

Sonder­regel für Hartz-4-Empfänger

Daneben gilt eine Sonder­regelung für Empfänger von Arbeits­losengeld 2 (Hartz 4): Sie haben Anspruch auf zehn FFP2-Schutz­masken und erhalten gegen Vorlage eines Anschreibens der Krankenkasse oder privaten Kranken­versicherung und des Personal­ausweises kostenfrei zehn Masken.

Zwei Coupons pro Brief

Jeder Anspruchs­berechtigte erhält einen Brief, der jeweils zwei – laut Bundes­gesund­heits­ministerium fälschungs­sichere – Berechtigungs­scheine enthält. Die Coupons haben unterschiedliche Gültig­keits­dauern: Der erste ist noch bis zum 28. Februar 2021 einlösbar, der zweite ab 16. Februar bis zum 15. April 2021. Für jeden Berechtigungs­schein gibt es sechs Masken – gegen eine Zuzahlung von zwei Euro.

Krankenkassen versenden die Scheine

Der Versand der Berechtigungs­scheine ist bereits in vollem Gange. Dafür druckt die Bundes­druckerei Millionen von Coupons und schickt sie dann in mehreren Lieferungen und über mehrere Wochen verteilt an die Krankenkassen. Die Krankenkassen versenden sie weiter an ihre berechtigten Versicherten. Laut Medienbe­richten erhalten auch Menschen Berechtigungs­scheine, die nicht damit rechnen, weil sie sich nicht zu einer Risikogruppe zählen.

Kein Risikopatient – trotzdem Schein erhalten

Häufig ist auf den ersten Blick nicht erkenn­bar, aus welchem Grund jemand auf der Empfänger­liste seiner Krankenkasse oder privaten Kranken­versicherung gelandet ist. Grund dafür kann sein, dass ein Arzt in der Vergangenheit eine Verdachts­diagnose, etwa Asthma bronchiale bei Kindern, ausgesprochen hat, auch wenn diese sich später nicht bestätigt hat. Solche Diagnosen tauchen in den Krank­heits­daten der Versicherten auf, die die Krankenkassen und Kranken­versicherungen nun nach den Kriterien der Schutz­masken­ver­ordnung auswerten, um Anspruchs­berechtigte zu ermitteln. Im Zweifels­fall können sich Versicherte an ihre Krankenkasse wenden, um zu erfahren, warum sie als anspruchs­berechtigt gelten.

Absender: Flughafen München?

Doch noch aus einem anderen Grund sind einige Empfänger von Berechtigungs­scheinen verunsichert: Lese­rinnen und Leser von test.de berichteten uns erstaunt, dass als Absender auf ihrem Brief der Flughafen München vermerkt ist. Da sich die Anfragen nicht nur bei uns dazu häuften, sondern auch beim Flughafen München, klärten die Verantwort­lichen die Situation auf. Auf Twitter heißt es als Antwort auf die Frage eines Nutzers: „Da die entsprechenden Briefe mit den Gutscheinen der Bundes­druckerei beim Post­amt München-Flughafen aufgegeben wurden, erscheint unser Absender im Anschriften­feld.“ Der Absender ist demnach nicht der Flughafen München, die Briefe sind lediglich dort aufgegeben worden.

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