Welche kosten dürfen nicht auf den mieter umgelegt werden

Wir haben auf dieser Seite in absoluter Kurzform die Nebenkosten zusammengestellt, die nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Die Übersicht soll einen ersten Einstieg ins Thema liefern.

Zu den hier aufgeführten Positionen finden Sie auf Nebenkostenabrechnung.com oft detailierte Artikel die das jeweilige Thema stark vertiefen.

Mietertipp: Hier finden Sie einen umfassenden Artikel zu den nicht umlegbaren Nebenkosten:

Im Wesentlichen dürfen die folgenden beiden Kostengruppen nicht auf den Mieter umgelegt werden:

Verwaltungskosten, z.B.

  • Kosten für die Hausverwaltung,
  • Kosten für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung,
  • Porto,
  • Bankgebühren

Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten, z.B.

  • Malern des Treppenhauses,
  • Reparaturen an der Elektroanlage eines Mieters,
  • Rücklagen für Renovierungen

Das Gegenstück, die umlegbaren Nebenkosten

Hier haben wir einen separaten und umfassenden Artikel zu den umlegbaren Nebenkosten zusammengestellt.

Zurück zu den häufigsten Fragen zur Nebenkostenabrechnung (FAQ).

Kann die Grundsteuer voll auf den Mieter umgelegt werden?

Die Grundsteuer auf Mieter umzulegen ist somit erlaubt und durch § 2 der BetrKV juristisch abgedeckt. Die umlagefähigen Nebenkosten können dann ganz einfach in unserer Immobilienverwaltungs-Software erfasst und die Nebenkostenabrechnung digital erstellt werden.

Welche Kosten darf mein Vermieter auf Mieter umlegen?

Welche Kosten nun durch Mieter zu leisten sind, ist in § 2 BetrKV festgehalten. Demnach beinhalten umlagefähige Betriebskosten, die auf Mieter übertragen werden können, unter anderem Ausgaben für Versicherungen, Steuern, Wasser- und Heizmittelverbrauch oder die Müllbeseitigung.

Welche Kosten sind vom Mieter zu tragen?

Nebenkosten.
Grundsteuer: Wird von der jeweiligen Kommune erhoben, teilweise steht in Mietverträgen auch "öffentliche Lasten des Grundstücks"..
Wasserkosten: ... .
Abwasser: ... .
Fahrstuhl: ... .
Straßenreinigung / Müllabfuhr: ... .
Hausreinigung / Ungezieferbekämpfung: ... .
Gartenpflege: ... .
Beleuchtung:.

Was darf alles in den Nebenkosten abgerechnet werden?

Die Wasserversorgung, Entwässerung, Gelder für die Straßenreinigung sowie Müllbeseitigung und Gartenpflege sowie öffentliche Lasten wie die Grundsteuer zählen ebenfalls zu den Nebenkosten.