Wie viel kostet eine künstliche befruchtung

Was kostet eine künstliche Befruchtung?
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Jede vierte Person im Alter zwischen 20 und 50 Jahren, die keinen Nachwuchs hat, ist ungewollt kinderlos, so das Bundesfamilienministerium. Sind dafür medizinische Ursachen verantwortlich, können sich Paare eine künstliche Befruchtung von der Krankenversicherung bezahlen lassen. Bis es mit der Schwangerschaft klappt, sind mitunter mehrere Versuche notwendig. Die Kinderwunschbehandlung kann so mehrere tausend Euro verschlingen.

Inhaltsverzeichnis

Künstliche Befruchtung: Mit diesen Kosten müssen künftige Eltern rechnen

Können Paare keine Kinder bekommen, ist für sie die künstliche Befruchtung oft der einzige Ausweg. Die Kosten variieren dabei je nach Methode zwischen wenigen hundert Euro bis über 5.000 Euro pro Zyklus, also Versuch. Am teuersten ist die intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI), die eine spezielle Form der In-Vitro-Fertilisation (IVF) ist.

Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich seit 2004 zur Hälfte an den Kosten, sofern das Paar bestimmte Voraussetzungen erfüllt, etwa hinsichtlich des Alters. Je nach Methode der künstlichen Befruchtung erstatten die Kassen bis zu acht Zyklen.

In der privaten Krankenversicherung gibt es dagegen keine Einschränkungen bei den Versuchen, solange eine gewisse Erfolgschance vorliegt. Gleiches gilt in Bezug auf das Alter des Versicherten. Zudem muss das Paar nicht zwangsläufig verheiratet sein.

Was genau der Versicherer bei der künstlichen Befruchtung zahlt, ist tarifabhängig. Oftmals werden die Kosten zu 100 Prozent erstattet. Um unschöne Überraschungen zu vermeiden, sollten Paare ihre Krankenversicherung jedoch im Vorfeld kontaktieren.

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Künstliche Befruchtung: Wann zahlt die Krankenversicherung?

Wann und wie viel die Krankenversicherung bei der künstlichen Befruchtung zahlt, hängt davon ab, ob Versicherte in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung Mitglied sind.

Bezahlt die Krankenkasse die Kosten für eine künstliche Befruchtung?

Die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse ist an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft:

Die Chancen auf eine Schwangerschaft müssen zudem aus ärztlicher Sicht erfolgsversprechend sein. Darüber hinaus dürfen der Samen und die Eizelle nur vom jeweiligen Partner stammen. Dies schließt eine Kostenübernahme bei Samenspende aus. Homosexuelle Paare zahlen die künstliche Befruchtung somit komplett selbst.

Keine künstliche Befruchtung für Unverheiratete

Den Krankenkassen ist es gesetzlich untersagt, ihre Leistungen auf Unverheiratete auszuweiten. Das Gesetz (§ 27a Abs. 1 Nr. 3 SGB V) sagt ausdrücklich, dass die Kostenübernahme der künstlichen Befruchtung auf Verheiratete beschränkt ist. Darauf weist ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hin (Az. L 1 KR 435/12 KL).

Erfüllt das Paar die Bedingungen, reichen sie einen Behandlungsplan bei der Krankenkasse ein. Sind sie bei unterschiedlichen Kassen versichert, ist jeweils ein separater Plan notwendig. Sobald er bewilligt ist, gilt der Behandlungsplan für ein Jahr.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt dann 50 Prozent der Kosten, die durch die folgenden Kinderwunschbehandlungen entstehen:

  • 8 intrauterine Inseminationen ohne Hormonstimulation (IUI) oder
  • 3 intrauterine Inseminationen mit Hormonbehandlung oder
  • 3 In-Vitro-Befruchtungen (IVF und ICSI) oder
  • 2 intratubare Gameten-Transfers (GIFT)

Bisher nicht übernommen wird die In-Vitro-Maturation (IVM). Teile der Behandlung stimmen jedoch mit der In-Vitro-Fertilisation überein, sodass Kassenpatienten nur rund 700 Euro selbst zahlen müssen.

Kosten der künstlichen Befruchtung pro Versuch im Überblick:

  • Intrauterine Insemination ohne Hormonstimulation - 200 Euro

  • Intrauterine Insemination mit hormoneller Stimulation - 1.000 Euro

  • Intratubarer Gameten-Transfer - 1.500 Euro

  • In-Vitro-Maturation - 1.800 Euro

  • In-Vitro-Fertilisation - 3.000 Euro

  • Intrazytoplasmatische Sameninjektion - 5.500 Euro

Hinzu kommen die Ausgaben für Medikamente.

Das Einfrieren von befruchteten Eizellen oder Spermien wird von den Krankenkassen nicht bezahlt. Einzige Ausnahme bei der sogenannten Kryokonservierung ist eine Krebserkrankung. Die Kosten belaufen sich auf bis zu 800 Euro.

Manche Krankenkassen übernehmen auch mehr als 50 Prozent der Behandlungskosten. Dies reicht von kleineren Zuschüssen bis hin zur vollen Kostenerstattung. Ist absehbar, dass eine künstliche Befruchtung bei der Familienplanung unumgänglich ist, sollten Kassenpatienten ihre aktuelle Kasse mit anderen Anbietern vergleichen und gegebenenfalls wechseln.

Tipp:

Für heterosexuelle Paare sehen einige Bundesländer zusammen mit dem Bund einen Zuschuss vor. Er beläuft sich auf 25 Prozent der verbliebenen Kosten. Paare erhalten auch eine finanzielle Unterstützung von 50 Prozent der Behandlungskosten, wenn sie einen vierten In-Vitro-Versuch durchführen. Wer Anspruch hat, zeigt der Förder-Check des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.

Haben Paare einen erneuten Anspruch auf Kostenübernahme, wenn eine Schwangerschaft eingetreten ist?

War die IUI, IVF oder ICSI erfolgreich, haben Paare nach Schwangerschaft und Geburt erneut Anspruch auf die Kostenübernahme aller Versuche – sofern sie die Bedingungen dafür erfüllen. Die Kasse zahlt auch dann einen weiteren Versuch, wenn die Frau zwar schwanger wurde, es jedoch zu einer Fehlgeburt, Bauchhöhlen- oder Eileiterschwangerschaft kam.

Erstattet die PKV die Kosten für eine künstliche Befruchtung?

In der privaten Krankenversicherung gibt es nur wenige Voraussetzungen für die Erstattung der Behandlungskosten:

  1. Versicherte haben die Leistung mit ihrer Krankenversicherung vereinbart.
  2. Die Unfruchtbarkeit ist ärztlich bestätigt.
  3. Die Erfolgschancen der künstlichen Befruchtung liegen bei mindestens 15 Prozent.

Privatpatienten müssen weder verheiratet sein noch ein gewisses Alter haben. Solange die Erfolgschance hoch genug ist, gibt es zudem keine Einschränkung bei der Anzahl der Versuche.

Bezüglich der Rolle des Alters entschied der Bundesgerichtshof (BGH) Ende 2019, dass die private Krankenversicherung die Kosten einer künstlichen Befruchtung einer 44-Jährigen zu zahlen hat. Denn dabei ist nur der Behandlungserfolg entscheidend und nicht, wie die Schwangerschaft verläuft, etwa mit Blick auf ein statistisch höheres Risiko einer Fehlgeburt. Da die Erfolgschancen bei mindestens 15 Prozent liegen, besteht kein Grund für die Leistungsablehnung (Az. IV ZR 323/18).

Generell regelt jeder privater Krankenversicherer seine Leistungen individuell, sodass Verbraucher beim Vertragsabschluss besonderen Wert auf die Kostenübernahme der künstlichen Befruchtung legen sollten. Ist dies gewährleistet, erstattet der Versicherer in der Regel die vollen 100 Prozent. Dabei gilt das sogenannte Verursacherprinzip. Das bedeutet, die PKV übernimmt die Kosten, wenn ihr Privatpatient für die Kinderlosigkeit verantwortlich ist.

Welche Rolle spielen unterschiedliche Versicherungs­verhältnisse bei der Übernahme der Kosten für die künstliche Befruchtung?

Sind Paare unterschiedlich versichert, kann dies zu Problemen führen. Ist beispielsweise der Mann gesetzlich versichert und unfruchtbar, zahlt die Kasse für seine Behandlungen, aber nicht für die seiner privat versicherten Frau. Ihre PKV übernimmt die Kosten allerdings auch nicht, da die Ursache für den unerfüllten Kinderwunsch beim Ehepartner liegt.

Welche Methoden gibt es bei der künstlichen Befruchtung?

Zu den bekanntesten Methoden der Kinderwunschbehandlung zählen die folgenden:

  • Intrauterine Insemination (IUI): Hierbei wird das Sperma direkt in die Gebärmutter gespritzt, gegebenenfalls mit vorheriger Hormonbehandlung der Frau. Das Sperma wird dazu im Vorfeld aufbereitet, um die Erfolgschancen zu erhöhen.
  • In-Vitro-Fertilisation (IVF): Ihr geht eine Hormonbehandlung zuvor, an deren Ende der künftigen Mutter Eizellen entnommen werden. Diese werden in einem Reagenzglas mit dem Samen des künftigen Vaters zusammengebracht. Verschmelzen beide, wird die Eizelle in die Gebärmutter eingesetzt (maximal drei Eizellen pro Versuch).
  • Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI): Der Vorgang ähnelt dem der IVF, wobei zusätzlich im Reagenzglas eine einzelne Samenzelle direkt in die Eizelle injiziert wird. So soll die Befruchtung der Eizelle sichergestellt werden.
  • Intratubarer Gameten-Transfer (GIFT): Hierbei spritzt der Arzt ein Samen-Eizellen-Gemisch in den Eileiter. Anders als bei IVF oder ICSI findet die Befruchtung also im Körper statt.
  • In-Vitro-Maturation (IVM): Bei dieser Methode wird der Frau eine unreife Eizelle entnommen. Der Reifungsprozess findet unter Hormonzugabe im Reagenzglas statt, wo die Zelle auch befruchtet wird. Danach wird sie in die Gebärmutter eingesetzt.

Erfolgschancen der künstlichen Befruchtung im Überblick (Schwangerschaftsrate)

  • IUI - 5 bis 10 Prozent

  • IVF - 25 bis 30 Prozent

  • ICSI - 25 bis 30 Prozent

  • GIFT - 20 Prozent

  • IVM - 17 bis 25 Prozent

Je nach Methode nimmt die Erfolgschance mit jedem Versuch zu. Bei der In-Vitro-Befruchtung liegt die Schwangerschaftsrate laut Deutschem IVF-Register im Schnitt bei 32,5 Prozent, die Geburtenrate bei 23,5 Prozent. Ein Blick auf die Schwangerschaftsrate je Versuch zeigt jedoch, dass mit dem vierten Zyklus drei von vier Paaren ein Kind erwarten können.

  1. Behandlung: Erfolgschance von 33,3 Prozent
  2. Behandlung: 46,2 Prozent
  3. Behandlung: 63 Prozent
  4. Behandlung: 73,6 Prozent

Welche Risiken hat eine künstliche Befruchtung?

Jede Form der künstlichen Befruchtung hat ihre Vorteile und Nachteile. Bei allen Varianten, die eine Hormonbehandlung mit sich ziehen, besteht das Risiko des ovariellen Hyperstimulationssyndroms (OHSS). Dabei dehnen sich die Eierstöcke aus, was zu einem Spannungsgefühl im Bauch, Übelkeit und auch Atembeschwerden führen kann. Die Wahrscheinlichkeit eines schweren Syndroms infolge der Hormontherapie liegt bei unter einem Prozent.

Werden zudem mehrere Embryonen eingesetzt, besteht das Risiko einer Mehrlingsschwangerschaft. Dem Deutschen IVF-Register zufolge nimmt dieses allerdings für IVF und ICSI ab.

Vor- und Nachteile der Behandlungsformen zur künstlichen Befruchtung

Welche Behandlungsmethode sich am ehesten für den Kinderwunsch eignet, hängt von der gesundheitlichen Verfassung ab. Die Kosten sollten nie ein ausschlaggebendes Argument für oder gegen eine Variante sein.

Tipp:

Müssen Paare die Kosten der künstlichen Befruchtung komplett oder zum Teil selbst zahlen, können sie diese als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Welche Summe das Finanzamt steuersenkend anerkennt, ist vom Familienstand, der Anzahl der Kinder und dem Einkommen abhängig.

Welche Krankenkasse übernimmt 100% bei künstlicher Befruchtung?

Damit übernimmt die IKK Südwest 100 Prozent der genehmigten Kosten für maximal 3 Behandlungsversuche. Jedoch maximal 1000 Euro je Behandlungsversuch. 500 Euro Zuschuss je Versuch für maximal 3 Behandlungsversuche, zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Ansprüchen von 50 Prozent der genehmigten Gesamtkosten.

Wird eine künstliche Befruchtung von der Krankenkasse bezahlt?

IVF und ICSI: Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen 50 Prozent der Kosten für drei Behandlungen. Allerdings wird eine dritte Behandlung im Allgemeinen nur dann zur Hälfte bezahlt, wenn es bei mindestens einer der ersten zwei Behandlungen zur Befruchtung einer Eizelle im Laborglas gekommen ist.

Wie viel kostet ein Kinderwunsch?

Künstliche Befruchtung: Kosten einer Kinderwunschbehandlung.

Was kostet eine künstliche Befruchtung wenn man nicht verheiratet ist?

Hat also ein verheiratetes Paar nach der Abrechnung mit seiner Krankenkasse noch 1.000 Euro selbst zu bezahlen, übernehmen Bund und Land einen Anteil von 250 Euro. Bei einem unverheirateten Paar, das 2.000 Euro allein tragen muss, zahlen Bund und Land zusammen 12,5 Prozent, also ebenfalls 250 Euro.