Was tun wenn kreditkarte gehackt wurde

Was tun wenn kreditkarte gehackt wurde

Ein Schock: bei der Überprüfung Ihrer monatlichen Kreditkartenabrechnung stellen Sie auf einmal auffällige Abbuchungen fest, die garantiert nicht von Ihnen stammen. Oder sie enthält Posten, die Sie selbst bei Käufen im Internet autorisiert haben – deren dazugehörige Ware jedoch nie bei Ihnen angekommen ist. Ist das der Fall, sind Sie wahrscheinlich Opfer von Kreditkartenbetrug geworden.

Bei der Überprüfung Ihrer Kreditkartenabrechnung stutzen Sie plötzlich: Neben den zu erwartenden Posten über Tankfüllungen und Online-Einkäufe entdecken Sie eine dubiose Abbuchung, die Sie beim besten Willen nicht zuordnen können. Oder Sie können die aufgeführte Abbuchung zwar einem Kauf zuordnen – die online bestellte Handtasche kam aber nie bei Ihnen an. Offensichtlich sind Sie Opfer eines Kreditkartenbetrugs geworden. Auch wenn Sie selbst noch im Besitz ihrer Kreditkarte sind, kann es sein, dass Kriminelle Ihre Kreditkartendaten zu ihren Zwecken nutzen.

Trotz der verständlichen Panik, die darauf folgt, ist es wichtig, jetzt einen klaren Kopf zu behalten und einige wichtige Schritte zu befolgen.

Posten genau prüfen

Überprüfen Sie als erstes die aktuelle Abrechnung noch einmal genau. Manchmal klärt sich eine Abbuchung erst auf den zweiten Blick, etwa weil manche Unternehmen Abbuchungen unter dem Namen einer größeren Firmengruppe vornehmen. Vielleicht bringen Sie diese nicht gleich mit einem kürzlich getätigten Kauf in Verbindung. Es könnte jedoch auch ein bloßer Fehler vorliegen, dann können Sie gegen die falsche Kreditkartenabbuchung vorgehen.

Haben Sie aber immer noch den Verdacht auf einen Betrug, überprüfen Sie auch die vorherigen zwei bis drei Abrechnungen auf Ungereimtheiten. Achten Sie dabei auch auf kleinere Beträge: Es kommt oft vor, dass Betrüger vor größeren Abbuchungen sogenannte Testbuchungen durchführen. Um möglichst unauffällig zu bleiben, buchen sie dabei nur kleine Beträge von einigen Cent oder Euro ab. Finden sich solche Abbuchungen auf Ihrer Abrechnung, kann das auch ein Hinweis auf einen bevorstehenden Betrugsversuch sein. Markieren Sie alle Unstimmigkeiten auf Ihrer Abrechnung genau und halten Sie sie für später parat.

Karte sperren

Sperren Sie als nächstes Ihre Kreditkarte. Dazu können Sie entweder Ihre Bank kontaktieren oder die jeweilige Notfallsperrnummer Ihres Kreditkarteninstituts anrufen.

Tipp:Die MasterCard sperren Sie in Österreich unter 0800 – 070 6138, die VISA Card unter 0800 – 200 288.

Die Sperrung und die Ausstellung einer Ersatzkarte müssen für Sie laut dem Urteil des Obersten Gerichtshof übrigens kostenlos sein.
Notieren Sie sich außerdem den Zeitpunkt des Anrufes: kommt es danach noch zu betrügerischen Abbuchungen, sind Sie in keinem Fall haftbar.

Bank kontaktieren und Einspruch einlegen

Nachdem die Karte gesperrt wurde, sollten Sie umgehend Ihre Bank kontaktieren und gegen die unberechtigten Zahlungen Widerspruch einlegen. Das kann zunächst telefonisch erfolgen, Sie sollten aber in jedem Fall auch schriftlich Einspruch einreichen. Handeln Sie besser unverzüglich: Die gesetzliche Frist für einen Einspruch beträgt zwar 13 Monate nach Tätigung der nicht autorisierten Zahlung. Allerdings sind Sie verpflichtet, eine unbefugte Abbuchung sofort zu melden, nachdem Sie von ihr Kenntnis erlangt haben.

Wer haftet?

Die gute Nachricht vorab: Grundsätzlich haftet bei nicht autorisierten Zahlungen das Kreditkartenunternehmen. Allerdings nur, wenn Sie als Kunde Ihrer sogenannten Sorgfaltspflicht nachkommen.Das heißt, Sie haben die missbräuchliche Verwendung oder gegebenenfalls den Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte umgehend gemeldet. Außerdem dürfen Sie sich nicht fahrlässig verhalten haben, indem Sie etwa eine unverschlüsselte Website genutzt oder PIN und Karte für andere zugänglich gemacht haben.

In diesem Fall haften Sie für den Schaden. Liegt eine grobe Fahrlässigkeit vor, bleiben Sie womöglich komplett auf den entstandenen Kosten sitzen. Bei leichter Fahrlässig müssen Sie hingegen nur für Schäden bis 150 € aufkommen. Ob leichte oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, muss wiederum im Einzelfall geklärt werden.

Um eine solche Situation von vornherein zu vermeiden, sollten Sie sich bereits im Vorfeld vor Kreditkartenbetrug schützen und Ihre Abrechnung immer genau überprüfen. So können Sie nicht nur Betrug vorbeugen, sondern sind im Ernstfall auch abgesichert.

Sie sind hier: Kreditkarte.org > Ratgeber > Was tun wenn Sie Opfer von Kreditkartenbetrug werden?

Sie finden auf Ihrer Kreditkartenabrechnung Ausgaben, die Sie nicht zuordnen können? Oder eine Position stimmt nicht mit der Höhe der tatsächlichen Rechnung überein? Vielleicht haben Sie Internet Waren oder Dienstleistungen erworben und die Gegenleistung bleibt aus? Dann könnten Sie Opfer eines Kreditkartenbetrugs geworden sein. Was jetzt zu tun ist erfahren Sie in diesem Artikel.

Zunächst: Bleiben Sie ruhig und behalten Sie einen klaren Kopf. Gerade jetzt ist es wichtig klare Gedanken fassen zu können, verfallen Sie nicht in puren Aktionismus. Atem Sie tief durch und befolgen Sie diese Schritte:

1. Kreditkartenrechnung prüfen

Sie haben den Verdacht Opfer eines Kreditkartenbetrugs geworden zu sein. Prüfen Sie sorgfältig Ihre Kreditkartenabrechnung. Ist Ihnen irgendein Posten schleierhaft? Finden Sie irgendwelche Ungereimtheiten auf der Abrechnung? Dann nehmen Sie Kontakt mit dem Kartenherausgeber auf und fahren Sie mit Schritt 2 und Schritt 3 fort.

Hinweis: Üblicherweise erhalten Sie monatliche eine Abrechnung aller Kartenumsätze per Post oder E-Mail. Alternativ finden Sie die Rechnungen oft auch im Online-Banking Bereich Ihrer Bank. Prüfen Sie mindestens die letzten drei Rechnungen und notieren Sie alle unklaren Positionen.

Finden Sie (noch) nichts Auffälliges, sind aber weiterhin überzeugt Opfer eines Kreditkartenbetrugs zu sein, sollten Sie die Sperrung Ihrer Karte veranlassen, mehr dazu im nächsten Abschnitt.

2. Kreditkarte sperren

Sollten Sie der Überzeugung sein, dass Sie Betrugsopfer geworden sind, sperren Sie in jedem Fall ihre Kreditkarte. Dies ist auch wichtig falls Sie Ihre Kreditkarte verloren haben und Sie keine Hoffnung mehr haben, die Karte noch wiederzufinden. Unter der gebührenfreien Rufnummer 116-116 können Sie nahezu aller Kreditkarten sperren. Beachten Sie auch unsere Info-Seite zur Kreditkarten-Sperrung.

Übrigens: Sollten Sie Ihre Kreditkarte verloren haben oder wurde sie Ihnen geklaut, müssen Sie keine Angst vor der nächsten Abrechnung haben. Denn solange Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben (z.B. die PIN auf der Karte notiert), müssen Sie in der Regel nur bis zu einer Höhe von 150 Euro haften. Viele Banken haben die Haftungsgrenze zu Ihren Gunsten sogar auf 50 Euro gesenkt.

3. Einspruch einlegen

Sind Sie zu der Überzeugung gelangt, dass Ihre Abrechnung Fehler enthält, legen Sie unverzüglich Einspruch bei Ihrer Bank ein. Die jeweiligen Service-Nummern können Sie dem Abrechnungsbeleg entnehmen. Wichtig ist, dass der Einspruch der Bank auch schriftlich zugeht und nicht nur per Telefon informiert wird. Die Einspruchsfrist liegt in der Regel bei sechs, teilweise sogar bei acht Wochen. Die genaue Frist ergibt sich aus den Geschäftsbedingungen der Bank und muss unbedingt gewahrt werden.

Sobald der Einspruch eingelegt und bearbeitet ist, wird die Bank den fraglichen Betrag erstatten. Sie wird dann ihrerseits Ermittlungen aufnehmen. Beachten Sie: Die Bank ist in der Beweispflicht, nicht Sie als Kunde!

Wie kann ich sehen ob meine Kreditkarte belastet wurde?

Mit dem Kreditkartenabruf online können Sie Ihre Mastercard (Kreditkarte und Debitkarte) und Visa Card (Mastercard und Debitkarte) im Online-Banking einsehen. Informieren Sie sich über Ihre Kreditkartenumsätze - auch vor den monatlichen Abrechnungen.

Welche Gefahren können durch die kreditkartennutzung entstehen?

Vermeiden Sie es daher, Bargeld mit der Kreditkarte abzuheben, um Kosten zu sparen. Duch die einfache Art der Bezahlung mit Kreditkarte besteht die Gefahr, den Überblick über die getätigten Ausgaben zu verlieren. Für die Kreditierung können außerdem hohe Zinsen anfallen.

Wie kann ich meine Kreditkarte sperren lassen?

Zentraler Sperr-Notruf 116 116 Im Inland ist der Notruf für die Sperrung kostenlos. Aus dem Ausland wählen Sie bitte die +49 116 116. Dieser Anruf ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren ist dabei abhängig vom ausländischen Anbieter oder Netzbetreiber.

Was tun wenn Kreditkarte gestohlen wurde?

Schnellcheck bei Diebstahl: Bank- und Kreditkarten sperren lassen und der Sparkasse oder Bank melden. Anzeige bei der örtlichen Polizei erstatten. Versicherungen informieren. Ersatzpapiere bei der deutschen Auslandsvertretung ausstellen lassen.