Was sind die Voraussetzungen für eine Umschuldung?

Lohnt sich die Umschuldung für mich? Ja, wenn die Zins- und Spesen­er­sparnis eines "neuen" Kredites gegenüber einem "Altkredit" deutlich größer ist als die Kosten und Spesen, die mit der neuerlichen Kre­dit­auf­nahme anfallen.

Fragen Sie die Bank, die einen "günstigeren" Kredit anbietet, stets nach dem effektiven Jahreszinssatz und dem zu zahlenden Gesamtbetrag ("Ge­samt­be­last­ung"). Der Effektivzins berücksichtigt anfallende Kosten. Die Ge­samt­be­last­ung beinhaltet alle Ihre Zahlungen an die Bank inklusive der Spesen.

So schulden Sie am besten um

Holen Sie zunächst einige Offerte ein. Dabei gilt, dass der Zinssatz vor allem von Ihrer Bonität und Ihren gebotenen Sicherheiten abhängen wird. Ver­gleich­en Sie die tatsächlichen Kosten - natürlich sollten Sie darauf achten, dass Sie alle Kostenbestandteile berücksichtigen.

Achtung Stolpersteine!

Lesen Sie zuerst in Ihrem "alten" Kreditvertrag durch, ob eine Pönale bei vor­zeit­iger Kündigung fällig wird. Eine Pönale (zu Deutsch: Vertragsstrafe) kostet im Schnitt zwischen 1 und 5 Prozent, berechnet vom Betrag, den Sie vorzeitig (das heißt: vor Laufzeitende) an die Bank zurück zahlen. Bei Verträgen, die ab dem 11.6.2010 abgeschlossen wurden, beträgt diese maximal 1%.

Pönalen gibt es z.B. bei Krediten, die nachweislich zur Schaffung oder Sa­nie­rung von Gebäuden bestimmt sind und eine Laufzeit von zumindest zehn Jahr­en aufweisen. Auch bei Hypothekarkrediten oder bei Krediten mit einer ver­ein­barten Festzinsperiode kann eine Pönale verrechnet werden. Verlangen Sie weiters unbedingt von Ihrer "neuen" Bank einen Kreditkosten-Voranschlag: Laut Verbraucherkreditgesetz steht Ihnen als Kreditwerber ein Ver­trags­ent­wurf mit allen wichtigen Eckdaten zu.

Tipp

Erst das Angebot des Neukredites genau prüfen, dann unter­schreib­en! Neben Pönalen, die eine Umschuldung unrentabel machen, kann eine Kündigungsfrist bei vorzeitiger Rückzahlung zum Hemmschuh werden. Bei Krediten, die zur Schaffung oder Sanierung von Ge­bäud­en bestimmt sind und eine Laufzeit von zumindest zehn Jahren auf­weisen, sowie bei Hypothekarkrediten oder bei Krediten mit einer ver­einbarten Festzinsperiode kann eine Kündigungsfrist von höchs­tens sechs Monaten vereinbart sein.

Bei Nichteinhaltung dieser Frist können Probleme bei der Grund­buch­ein­trag­ung des neuen Kredites entstehen. Die "alte" Bank kann auf die Kündigungsfrist bestehen und eine frühere Rückzahlung nicht akzeptieren.

Es ist kostengünstiger, wenn Sie selbst bei Banken Kreditofferte ein­holen, prüfen und die Konditionen aushandeln. Die Höhe des Zins­satz­es und der Bearbeitungsgebühr sind im Regelfall gut ver­handel­bar.

Unterschied Effektiv-Zinssatz - Nominal-Zinssatz

Der nominale Zinssatz ist jener Jahreszinssatz, mit dem der Kreditbetrag zu verzinsen ist. Der Nominalzins gibt jedoch keine Auskunft über die tatsächliche Kostenbelastung eines Kredites, weil Nebenkosten nicht berücksichtigt wer­den. Der effektive Jahreszinssatz hingegen drückt für den Kreditnehmer den Preis eines Kredites aus, weil die Nebenkosten wie Bearbeitungsgebühr, ver­langte Kreditrestschuldversicherung oder Kontoführungsgebühr eingerechnet sind. Fazit: Der Effektivzins ist aufgrund der eingerechneten Kosten stets höher als der Nominalzins.

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Rechte nach dem Ver­brauch­er­kredit­gesetz

Sie können innerhalb von 14 Tagen von einem bereits abgeschlossenen Kreditvertrag zurücktreten – und zwar ohne Angabe von Gründen.

Die Durchführung einer Umschuldung hat das Ziel, die Situation von Kreditnehmerinnen/Kreditnehmern zu verbessern. Längerfristig soll es zu einer Verminderung der Rückzahlungsbelastungen kommen. Längerfristig soll es zu einer Verminderung der Rückzahlungsbelastungen kommen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Umschuldung?

Ziele einer Umschuldung

Umschuldungen werden durchgeführt, indem für ein bestehendes Kreditverhältnis neue Bedingungen vereinbart werden oder ein bestehender Kredit durch die Aufnahme eines neuen, günstigeren Kredites vorzeitig zurückgezahlt wird.

Eine Umschuldung kann für Konsumentinnen/Konsumenten auch Sinn machen, wenn mehrere Kreditverträge zusammengeführt werden oder ein erheblich günstigerer Kreditzinssatz erlangt werden kann.

Auch bei Fremdwährungskrediten kann eine Umschuldung empfehlenswert sein, wenn das Risiko besteht, dass bei einer Verschlechterung des Wechselkurses die Kreditschuld steigt.  

Jedenfalls mehrere Angebote einholen

Eine Umschuldung macht nur dann Sinn, wenn sich die Situation von Kreditnehmerinnen/Kreditnehmer dadurch wirtschaftlich verbessert. Zu bedenken ist, dass eine Umschuldung mit Kosten verbunden ist. Jedenfalls fallen bei einer Umschuldung Bearbeitungskosten oder die Kosten für die Eintragung einer Hypothek im Ausmaß von 1,2 % der Hypothekarsumme (meist um 20 % höher als der Kreditbetrag) an.

Wenn ein laufender Kredit mit einem Fixzinssatz gekündigt und die Bank gewechselt wird, kann das Unternehmen eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Die Bank kann diese Entschädigung verlangen, weil ihr durch die vorzeitige Kündigung zukünftige Zinszahlungen entgehen. Die Vorfälligkeitsentschädigung darf höchstens 1% des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrags ausmachen.

Bevor man sich zu einer Umschuldung entscheidet, sollte man deshalb von verschiedenen Banken Kreditangebote einholen und Vergleichsrechnungen durchführen, um zu prüfen, ob sich eine Umschuldung unter Berücksichtigung aller Kosten wirklich lohnt.

Vorzeitige Rückzahlung als Alternative

Es kann es günstiger sein, wenn versucht wird, den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen. Eine solche Vorgangsweise empfiehlt sich etwa bei variablen Zinssätzen, niedrigen Kreditbeträgen oder wenn die Laufzeit des Kredits schon fast abgelaufen ist. Nach dem Verbraucherkreditgesetz haben Konsumentinnen/Konsumenten jederzeit das Recht, den Kreditbetrag vor Ablauf der Kreditlaufzeit teilweise oder vollständig zurückzuzahlen.

Keine Umschuldung bei Überschuldung

Die Umschuldung scheitert in der Regel, wenn die Kreditnehmerin/ den Kreditnehmer bereits überschuldet ist und Kreditraten nicht mehr bezahlen kann. Wenn Zahlungsverzug vorliegt, werden säumige Kreditnehmerinnen/Kreditnehmer auf die Warnliste des Kreditschutzverbandes (KSV 1870) gesetzt. Steht man auf der Liste, sind Banken in der Regel nicht bereit, einen neuen Kredit einzuräumen.

Wenn man einen Kredit nicht mehr bezahlen kann, sollte man sich deshalb an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. Keinen Sinn macht es, sich bei einer Überschuldung an Kreditvermittlerunternehmen zu wenden. Diese dürfen keine Schuldnerberatung durchführen und können wegen der schlechten Bonität auch keinen neuen Kredit vermitteln.

WICHTIG

Durch eine Umschuldung kann es dazu kommen, dass Kreditnehmerinnen/Kreditnehmer Ansprüche aus dem alten Kreditverhältnis nicht mehr geltend machen können. Ansprüche können z.B. deshalb bestehen, weil die Bank bei der Aufnahme eines Fremdwährungskredits nicht korrekt über die damit verbundenen Risiken aufgeklärt hat. In Streitfällen ist es deshalb sinnvoll, vor der Umschuldung den Rat von Konsumentenorganisationen oder Rechtsanwaltsbüros einzuholen.

Was braucht man für eine Umschuldung?

Fragen Sie bei Ihrem neuen Kreditgeber nach, ob er einen Kreditwechselservice anbietet. Der Service nimmt Ihnen viel Arbeit ab, wenn Sie einen Kredit umschulden. Dazu unterschreiben Sie eine Ablösevollmacht. Sie berechtigt den neuen Kreditgeber dazu, alle Altkredite für Sie abzulösen.

Wann ist eine Umschuldung nicht möglich?

Eine Umschuldung ist bei allen Krediten, die nicht grundbuchlich abgesichert sind – wie das bei Immobilienkrediten der Fall ist – möglich. Jede Bank muss die vorzeitige Kreditablösung erlauben. Das kostet maximal 1% der Restschuld, wenn die Kreditlaufzeit unter 12 Monaten ist, sogar nur 0,5%.

Wann ist eine Umschuldung möglich?

Es gibt zwei Zeitpunkte, zu denen die Umschuldung einer laufenden Baufinanzierung ohne Probleme und vor allem ohne weitere Kosten möglich ist: Wenn die Sollzinsbindung ausläuft, oder wenn die Zinsbindung bereits länger als zehn Jahre läuft.

Kann die Bank eine Umschuldung ablehnen?

Muss der Kredit noch vor der vorzeitigen Kündigung abgelöst werden, ist man auf die Kulanz der Bank angewiesen. Die Bank hat also das Recht, die Ablösung des Darlehens zu verweigern.