Was passiert wenn man Schwarzarbeit meldet?

Babysitten für die Freunde, Rasenmähen für den Nachbarn, Wohnungsreparaturen für die Eltern – so manche Gefälligkeit, die wir unseren Mitmenschen erweisen, kann schnell eine rechtliche Grenze überschreiten, wenn dabei auch Geld den Besitzer wechselt.

Was passiert wenn man Schwarzarbeit meldet?
Rasenmähen für den Nachbarn: Ab wann ist es Schwarzarbeit?

Denn unter Umständen liegt hier Schwarzarbeit vor, also eine illegale Tätigkeit. Teilweise ist dies den Beteiligten nicht einmal bewusst, was sie jedoch nicht vor den Konsequenzen schützt.

Kurz & knapp: Schwarzarbeit

Welchen Zweck verfolgt Schwarzarbeit?

Schwarzarbeit dient vorrangig dem Zweck, Steuern und Sozialabgaben einzusparen.

Wobei handelt es sich nicht um Schwarzarbeit?

Dienst- oder Werkleistungen, die erbracht werden, ohne dass der Arbeiter damit nachhaltig einen Gewinn oder eine Vergütung erzielen möchte, gelten nicht als Schwarzarbeit.

Wie wird Schwarzarbeit bestraft?

Schwarzarbeit ist illegal und stellt mindestens eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie kann aber auch den Tatbestand einer Straftat wie Steuerhinterziehung, Veruntreuung von Geldern oder Leistungsbetrug erfüllen. Infos zu den möglichen Strafen bei Schwarzarbeit finden Sie hier.

Aber ab wann beginnt Schwarzarbeit überhaupt? Wann gilt Hilfe unter Nachbarn oder Familienangehörigen als illegal? Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten diesbezüglich? Wie wird Schwarzarbeit geahndet? Und welche Konsequenzen haben Hartz-4-Empfänger bei Schwarzarbeit zu fürchten? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

  • Kurz & knapp: Schwarzarbeit
  • Definition: Was ist Schwarzarbeit und was nicht?
    • Keine Schwarzarbeit ohne Gewinnorientierung
  • Die Vor- und Nachteile von Schwarzarbeit
    • Scheinselbstständigkeit als besondere Form der Schwarzarbeit
  • Wie wird Schwarzarbeit in Deutschland bestraft?
    • Schwarzarbeit bei Hartz-4-Bezug: Erschleichung von Sozialleistungen
    • Kann ein Arbeitnehmer wegen Schwarzarbeit von seinem Chef gekündigt werden?
    • Weiterführende Suchanfragen

Definition: Was ist Schwarzarbeit und was nicht?

Was passiert wenn man Schwarzarbeit meldet?
Der Begriff „Schwarzarbeit“ wird im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz definiert.

Am 1. August 2004 trat in Deutschland das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung – oder kurz „Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz“ (SchwarzArbG) – in Kraft, womit gleichzeitig eine gesetzliche Definition des Begriffs „Schwarzarbeit“ erfolgte.

So heißt es im § 1 Abs. 2 SchwarzArbG folgendermaßen:

(2) Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei

  1. als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
  2. als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
  3. als Empfänger von Sozialleistungen seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,
  4. als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen seiner sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung) nicht erworben hat,
  5. als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung).

Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass als Schwarzarbeit die Ausübung einer Tätigkeit verstanden wird, bei der gleichzeitig gegen geltendes Recht verstoßen wird. Dies können sein:

  • Verstoß gegen das Steuerrecht
  • Verstoß gegen das Sozialversicherungsrecht
  • Nicht-Einhaltung der Mitteilungspflicht gegenüber Behörden und Sozialträgern
  • fehlende Anmeldung eines Gewerbes
  • fehlende Eintragung in die Handwerksrolle

Schätzungen zufolge entgehen dem deutschen Staat durch Schwarzarbeit jährlich mehrere hundert Milliarden Euro an Steuer- und Sozialabgaben.

Keine Schwarzarbeit ohne Gewinnorientierung

Was passiert wenn man Schwarzarbeit meldet?
Schwarzarbeit zielt vorrangig auf Gewinn ab, nicht auf Hilfeleistung.

Ist deshalb aber jede Nachbarschaftshilfe gleich Schwarzarbeit, wenn der Arbeiter für seine Mühen einige Euro zugesteckt bekommt? Nein, denn für die oben erläuterten gesetzlichen Bestimmungen von Schwarzarbeit existieren Einschränkungen. Diese finden sich im § 1 Abs. 3 SchwarzArbG.

Demnach gelten Dienst- oder Werkleistungen, die

  • für Angehörige,
  • aus Gefälligkeit,
  • für Nachbarn oder
  • als Selbsthilfe

erbracht werden und nicht nachhaltig auf Gewinnerzielung gerichtet sind, nicht als Schwarzarbeit und sind somit auch nicht illegal. Besonders, wenn für die Tätigkeit nur ein geringes Entgelt erbracht wird, sieht der Gesetzgeber die Voraussetzung der fehlenden Gewinnorientierung als erfüllt an.

Es ist somit keine Schwarzarbeit, wenn Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder auch Kollegen für Sie freiwillig Arbeiten verrichten, ohne dabei eine Vergütung zu erwarten, und Sie ihnen aus Dankbarkeit dann trotzdem ein geringes Entgelt entrichten.

Und natürlich arbeitet niemand schwarz, der die Arbeit für sich selbst ausführt und z. B. sein eigenes Dach deckt oder sich seine Kleidung selbst schneidert. Auch gilt es nicht als Schwarzarbeit, wenn ganz ohne Bezahlung gearbeitet wird.

Ist allerdings für die Ausübung einer Werk- oder Dienstleistung von Anfang an eine Bezahlung vereinbart worden oder fällt die spontane Vergütung sehr hoch aus, könnte den Beschäftigten durchaus vorgeworfen werden, dass sie schwarzarbeiten.

Der Gesetzgeber legt hier keine Grenze fest, wie hoch ein Entgelt sein darf, um gemäß § 1 Abs. 2 SchwarzArbG als „gering“ zu gelten. Generell lässt sich jedoch sagen, dass eine Bezahlung, die deutlich unter dem wirtschaftlichen Wert der verrichteten Tätigkeit liegt, eher gegen eine Gewinnorientierung spricht und deshalb nicht unter den Begriff der Schwarzarbeit fällt. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Auftraggeber dem Arbeiter lediglich die entstandenen Materialkosten bezahlt.

Ob eine Arbeit tatsächlich meldepflichtig ist oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss damit letztendlich immer von Einzelfall zu Einzelfall geprüft werden. Die Höhe des Entgelts und der wirtschaftliche Wert der Tätigkeit sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie die Tatsache, ob die Arbeit einmalig, regelmäßig oder nur ab und zu verrichtet wird.

Die Vor- und Nachteile von Schwarzarbeit

Was passiert wenn man Schwarzarbeit meldet?
Schwarzarbeit zielt darauf ab, Steuern und Sozialabgaben zu sparen.

Schwarzarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass die Arbeit gegen Entgelt verrichtet wird, ohne dabei bei einer Behörde oder Versicherung angemeldet zu sein. Die Bezahlung erfolgt in der Regel bar auf die Hand und es existiert keine Quittung oder eine andere Form von Beleg, durch die sich die Tätigkeit nachweisen ließe.

Dem Arbeitgeber entstehen damit vermeintliche Vorteile, weil er Steuern und Sozialabgaben einspart und niemand kontrolliert, ob er die gesetzlichen Vorschriften im Arbeitsrecht einhält. Der Schwarzarbeiter wiederum erhält seinen Lohn unverzüglich und ohne steuerliche Abzüge.

Gleichzeitig gehen aber beide Seiten ein beträchtliches Risiko ein. Denn zum einen ist Schwarzarbeit illegal und gilt mindestens als Ordnungswidrigkeit, in vielen Fällen sogar als Straftat. Zum anderen kommt kein gültiger Arbeitsvertrag zustande, sodass weder Arbeitgeber noch Schwarzarbeiter irgendwelche Rechtsansprüche gegenüber dem anderen geltend machen können.

Entscheidet sich z. B. der Arbeitgeber nach verrichteter Arbeit den vereinbarten Lohn doch nicht zu zahlen, hat der Schwarzarbeiter keine Möglichkeit, diesen mit rechtlichen Mitteln einzufordern. Auch kann er nicht durchsetzen, dass der Arbeitgeber Vorkehrungen zum Arbeitsschutz trifft.

Doch auch für den Arbeitgeber ergeben sich durch Schwarzarbeit Nachteile. Stellt sich z. B. heraus, dass bei der Arbeit gepfuscht wurde und entstehen ihm dadurch weitere Kosten, bleibt er auf diesen sitzen. Er kann dann keinen Schadenersatz vom Schwarzarbeiter einfordern.

Scheinselbstständigkeit als besondere Form der Schwarzarbeit

Eine besondere Form der Schwarzarbeit ist die sog. Scheinselbstständigkeit. Hierbei meldet sich eine Person als selbstständiger Gewerbetreibender an und geht mit einem Auftraggeber pro forma einen Dienst- oder Werkvertrag ein. In der Praxis aber liegt hier ein Beschäftigungsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber vor. Ein solches zeichnet sich z. B. dadurch aus, dass der vermeintlich Selbstständige nur für diesen einen Auftraggeber tätig ist und ihm nicht die Wahl gelassen wird, ob er einen Auftrag annimmt oder nicht.

Diese Form von Schwarzarbeit bezweckt die Einsparung von Sozialversicherungsabgaben. Mitunter sollen dabei auch branchenspezifische Bestimmungen, wie z. B. geltende Tariflöhne, umgangen werden.

Wie wird Schwarzarbeit in Deutschland bestraft?

Was passiert wenn man Schwarzarbeit meldet?
Strafe für Schwarzarbeit: Auch wer privat einen Schwarzarbeiter beschäftigt, muss mit erheblichen Folgen rechnen.

Welche rechtlichen Konsequenzen Schwarzarbeit mit sich bringt, hängt davon ab, ob sie als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat eingestuft wird. Diese Einordnung wird in den §§ 8 bis 11 SchwarzArbG geregelt.

Ein Bußgeld als einzige Strafe wird bei Schwarzarbeit verhängt, wenn diese lediglich als ordnungswidrig gilt. Eine Ordnungswidrigkeit liegt u.a. vor bei

  • fehlender Anmeldung eines Gewerbes (Geldbuße bis zu 50.000 Euro)
  • fehlender Eintragung in die Handwerksrolle (Geldbuße bis zu 50.000 Euro)
  • keiner oder nicht rechtzeitiger Vorlage benötigter Dokumente (Geldbuße bis zu 1.000 Euro)

Liegt hingegen eine Straftat vor, können je nach Rechtsfall auch höhere Geldbeträge oder sogar ein Freiheitsentzug als Strafe bei Schwarzarbeit drohen. Ein Beispiel hierzu: Führt ein Arbeitgeber für einen Schwarzarbeiter keine Sozialversicherungsbeiträge ab, erfüllt er den Tatbestand des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Diese Straftat wird gemäß § 266a des Strafgesetzbuches (StGB) mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren – in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren – bestraft.

Bei einem Fall von Steuerhinterziehung können sowohl der Schwarzarbeiter als auch der Auftraggeber nach § 370 der Abgabeordnung (AO) ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren – oder in besonders schweren Fällen von 10 Jahren – oder einer Geldstrafe rechnen.

Wer außerdem Ausländer ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel zu Arbeitsbedingungen beschäftigt, die deutlich schlechter sind als die deutscher Arbeitnehmer, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.

Die Fahndung und Bekämpfung von Schwarzarbeit obliegt in Deutschland dem Zoll und den Landesfinanzbehörden.

Schwarzarbeit bei Hartz-4-Bezug: Erschleichung von Sozialleistungen

Was passiert wenn man Schwarzarbeit meldet?
Wer Hartz 4 bezieht und Schwarzarbeit betreibt, begeht Leistungsbetrug.

Gegen Hartz-4-Empfänger kann bei Schwarzarbeit obendrein eine Strafe wegen Leistungsbetrugs verhängt werden. Denn beim Hartz 4 handelt es sich um eine Sozialleistung, die die Grundsicherung von Menschen gewährleisten sollen, deren eigenes Einkommen dafür nicht ausreicht. Daher sind Bezieher dieser Leistung verpflichtet, sämtliche Einkünfte beim Jobcenter anzumelden.

Wer Schwarzarbeit betreibt und die damit verbundenen Einnahmen verschweigt, um Hartz 4 beziehen zu können, macht sich strafbar. § 263 StGB sieht hierfür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren vor. Zudem hat der Empfänger in der Regel mit einer Einstellung oder Kürzung der Leistung zu rechnen.

Kann ein Arbeitnehmer wegen Schwarzarbeit von seinem Chef gekündigt werden?

Schwarzarbeit wird nicht nur von Arbeitslosen und Selbstständigen ausgeübt. Auch viele Angestellte arbeiten zusätzlich zu ihrer legalen Tätigkeit schwarz, um sich etwas dazu zu verdienen. Erfährt der Arbeitgeber jedoch von der Schwarzarbeit seines Arbeitnehmers, kann dies eine fristlose Kündigung vom Arbeitsvertrag begründen.

Denn ein Angestellter, der eine Straftat gegenüber dem Arbeitgeber oder in Zusammenhang mit der Arbeit begeht, kann unter Umständen verhaltensbedingt gekündigt werden. Dies ist z. B. möglich, wenn die Schwarzarbeit für einen Konkurrenten des Arbeitgebers geleistet wird oder wenn der Schwarzarbeiter seinem Unternehmen potentielle Kunden „stiehlt“.

Hier müssen jedoch immer die konkreten Umstände des Einzelfalls betrachtet werden. Daher muss im Streitfall ein Arbeitsgericht entscheiden, ob die fristlose Kündigung wegen Schwarzarbeit wirksam ist oder nicht.

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Wie wird Schwarzarbeit entdeckt?

Werden Löhne nicht versteuert oder Sozialabgaben nicht abgeführt (wie Beiträge zu Krankenversicherung), ist das Schwarzarbeit. Auch die Ausübung eines Gewerbes oder Handwerks ohne Mitteilung gegenüber den Behörden und ohne Anmeldung gehört dazu.

Was passiert wenn man bei Schwarzarbeit?

Das mögliche Strafmaß für Schwarzarbeit liegt bei Geldbußen bis zu 500.000 € und Freiheitsentzug bis zu 10 Jahren. Zusätzlich können Sie Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung, Erschleichung von Sozialleistungen oder ähnlichen Vergehen erwarten.

Wie fliegt Schwarzarbeit auf?

Spätestens wenn die Haushaltshilfe beim Putzen etwa von der Leiter fällt und schwer verletzt ins Krankenhaus muss, fliegt die Schwarzarbeit auf. Dabei sollte bedacht werden, auch die Hilfskraft macht sich strafbar. Der behandelnde Arzt muss den Unfall immer dem zuständigen Unfallversicherungsträger melden.