Nur wer geboostert ist oder einen aktuellen Test hat, darf in Berlin an 2G-Plus-Veranstaltungen teilnehmen. Beim Friseur reicht auch die Maske. Menschen ohne Booster-Impfung brauchen für den Friseur keinen tagesaktuellen Test (Symbolbild).imago/Sven Simon
Für Geimpfte und Genesene ist beim Friseur-Besuch in Berlin auch künftig ein Corona-Test nicht grundsätzlich vorgeschrieben. Die Senatsverwaltung für Gesundheit präzisierte ihre Angaben zu den neuen Regeln am Donnerstag. Dienstleister im Bereich Körperpflege, wozu neben Friseursalons etwa Kosmetikstudios zählen, können sich zwischen Maske und Test entscheiden, wenn das Tragen einer Maske möglich ist, wie die Gesundheitsverwaltung
mitteilte. Das gilt etwa beim Haare schneiden. „Sofern die Wahl auf den Test fällt, sind künftig Geboosterte und vergleichbare Fälle, also frisch Geimpfte oder frisch Genesene, von dieser Testpflicht befreit.“ Die neue Regelung mit den Erleichterungen für Geboosterte sowie frisch Geimpfte und Genesene gilt der Gesundheitsverwaltung zufolge von Samstag an. Am Dienstag hatte die Verwaltung zunächst nicht darauf hingewiesen, dass keine Testpflicht gilt, wenn das Tragen einer Maske möglich ist. Das hatte bei zahlreichen Friseuren und auch bei der Berliner Friseur-Innung Irritationen und Ärger zur Folge. Colourbox.de Was bedeuten die aktuellen Beschlüsse zu Corona für das Berliner Handwerk? Hier finden Sie die wichtigsten Infos zu den Regelungen und Maßnahmen auf einen Blick. Aktuelle Regelungen in Berlin
Basis-Schutzmaßnahmen
Verhältnis von Landes- und bundesweiten Regelungen
Besonderheiten bei Tätigkeiten in bestimmten Einrichtungen
Maskenpflicht
Negativer Testnachweis
Impfnachweis
Hinweise für körpernahe Dienstleistungen
Anordnung betrieblicher Maskenpflicht Hierzu führt die BGW aus: Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet Arbeitgebende, Tätigkeiten und Bereiche zu ermitteln, bei bzw. in denen Beschäftigte Masken zum Schutz vor Infektionen tragen müssen. (siehe auch Fragen und Antworten zur Neufassung der Corona-ArbSchV, Punkt 4.1) Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass
Regelungen der Quarantäne bzw. AbsonderungDie Regelungen der Absonderung finden sich in § 8 der 2. BaSchMV. Demnach gilt:
Betriebsprüfung und „Corona-Dokumentation“
Impfen & TestenImpfung
Testen
Kinderbetreuung
Ihre Ansprechpartner*innenBitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, uns eine E-Mail zu schicken. Wir melden uns schnellstmöglich. Vielen Dank! Ihre arbeitsrechtlichen Fragen richten Sie bitte gerne an unsere Rechtsberatung: Petra
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Wo ist testpflicht Berlin?In Pflegeeinrichtungen gilt eine Testpflicht für Beschäftigte und Besucher:innen. Eine Testpflicht gilt ebenfalls für den Zutritt in Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen, psychiatrischen Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen.
Was bedeutet 2G Plus Berlin?Nach einem Beschluss des Berliner Senats vom Dienstag gilt die 2G-plus-Regel. Das heißt, Zutritt haben nur noch Geboosterte oder doppelt Geimpfte und Genesene mit negativem Testergebnis. Das gilt auch für Veranstaltungen ab zehn Teilnehmern etwa im Kultur-, Freizeit- und Sportbereich.
Wann ist man 2G?Was ist die 2G-Regel? Die sogenannte 2G-Regel steht für “geimpft oder genesen”. Bei der 2G-Regel haben nur geimpfte oder genesene Personen Zutritt zu bestimmten Innenräumen. Als Nachweis muss entweder ein gültiges Impfzertifikat oder Genesenenzertifikat vorgelegt werden.
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