Was passiert wenn der pass abgelaufen ist

Einreise

EU-Bürgerinnen/EU-Bürger haben das Recht, ohne besondere Formalitäten in jedes andere EU-Land zu reisen. Für diese Reisen genügt es, einen gültigen Reisepass bzw. einen gültigen Personalausweis zu besitzen und diesen auch mit sich zu führen.

Eines der beiden Dokumente sollte in jedem Fall mitgeführt werden, denn aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit ist es durchaus zulässig, an den Binnengrenzen Kontrollen durchzuführen. Ein Führerschein ist weder als Reisedokument noch als Identitätsnachweis ausreichend!

Hinweis

Grundsätzlich brauchen österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger zur Ausreise und zur Einreise einen gültigen Reisepass bzw. Personalausweis (§ 2 Abs 1 PassG 1992 idgF).

Auch wenn für manche Länder der Reisepass bis zu fünf Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Grundsätzlich müssen die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes, das bereist werden soll bzw. durch das durchgereist werden soll, und zusätzlich die Geschäftsbedingungen des gewählten Beförderungsunternehmens (z.B. Fluglinie) beachtet werden.

Zusätzlich kann bei Flugreisen aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden.

Achtung

Es ist außerdem zu beachten, dass auch Kinder einen eigenen Reisepass oder Personalausweis auf der Reise mithaben müssen.

Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters nach Österreich einreisen, wird empfohlen, zusätzlich zum Reisepass eine formlose Einverständniserklärung zur Auslandsreise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde der/des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme einer Kopie der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des → ÖAMTC. Bei der Einreise in andere EU-Länder gelten möglicherweise zusätzliche Anforderungen.

Aufenthalt

In Ländern der Europäischen Union ist für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten keine Aufenthaltserlaubnis erforderlich.

Eine Anmeldung ist jedoch in den meisten Fällen notwendig. Zumeist werden diese Anmeldeformalitäten in den Hotels, Herbergen, Appartements etc. automatisch mit Ausfüllen eines Formulars vor Ort erledigt.

Achtung

Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten muss üblicherweise eine Aufenthaltsanzeige abgegeben werden.

In Österreich ist ein Gast in einem Beherbergungsbetrieb (z.B. Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Privatzimmervermietungen) verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach Eintreffen anzumelden, indem sie/er sich in das Gästeverzeichnis einträgt.

  • Einreise und Aufenthalt in Österreich (→ BMEIA)
  • Reisen mit Kindern und Jugendlichen (→ BMEIA)
  • Informationen über Einreisebestimmungen für Österreich (→ BMI)
  • Unterwegs in der EU (→ EK)
  • Urlaub mit Haustieren (→ BMSGPK)
  • Reisedokumente für EU-Bürger (→ YourEurope)
  • Reisedokumente für Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern (→ YourEurope)
  • Reisedokumente für Nicht-EU-Bürger (→ YourEurope)
  • Reisedokumente für Minderjährige (→ YourEurope)

Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2022

Für den Inhalt verantwortlich:

  • Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
  • Bundesministerium für Inneres

Zuletzt überprüft: 22/04/2022

Coronavirus: Vorsichtige Wiederaufnahme des Reiseverkehrs

Laut den EU-Vorschriften müssen alle Reisenden (einschließlich Säuglinge) einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen können.

Doch für den Fall, dass Sie

  • Ihren Reisepass verloren haben oder er gestohlen wurde, oder
  • feststellen, dass Ihr Reisepass abgelaufen ist,

gelten in allen EU-Ländern besondere Regeln.

Es ist jedoch Sache jedes EU-Landes zu entscheiden, ob bzw. wann es EU-Bürgern gestattet, ohne gültiges Reisedokument ein- oder auszureisen.

Erfahren Sie, welche Regeln bei der Ein- oder Ausreise zu beachten sind.

Wählen Sie ein Land aus

Da das EU-Recht keine Bestimmung über Reisen ohne gültiges Reisedokument enthält, sind die Bedingungen und Verfahren von Land zu Land ganz unterschiedlich. Außerdem können sie sich von heute auf morgen ändern. Wenn Sie Ihre Reise bereits angetreten haben und

  • sich in der EU befinden, sollten Sie sich zunächst an die Botschaft oder ein Konsulat Ihres Landes wenden.
  • sich in einem Land außerhalb der EU befinden, in dem Ihr Land weder eine Botschaft noch ein Konsulat hat, haben Sie das Recht auf konsularischen Schutz en jedes anderen EU-Landes.

Hinweis: Selbst wenn einige Länder Sie ohne ein gültiges Reisedokument ein- oder ausreisen lassen, müssen Sie ein solches eventuell doch in einem der Länder vorzeigen, die Sie durchqueren.

Wie lange kann man mit einem abgelaufenen Pass reisen?

Akzeptanz eines bis zu fünf Jahre abgelaufenen Reisepasses. Manche Länder akzeptieren einen bis zu fünf Jahre abgelaufenen Reisepass. Dennoch wird dringend empfohlen, nur mit einem gültigen Reisedokument zu reisen.

Was wenn der Reisepass abgelaufen ist?

Bei einem abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis kann die Bundespolizei für eine Auslandsreise einen Reiseausweis als Passersatz für deutsche Staatsangehörige ausstellen. Dies gilt nur, wenn die Erteilung eines (vorläufigen) Reisedokumentes bei einer Passbehörde nicht mehr rechtzeitig zu erwarten ist.

Wie lange darf ein Reisepass abgelaufen sein Deutschland?

Einreise. EU-Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Deutschland einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass, der bis zu maximal fünf Jahre abgelaufen sein darf. Zu beachten ist jedoch, dass die meisten Fluglinien auch bei Reisepässen nur gültige Dokumente akzeptieren.

Kann man mit einem abgelaufenen Pass einreisen?

Abgelaufener Reisepass oder Personalausweis Innerhalb des Schengenraums können deutsche Bürgerinnen und Bürger auch ausschließlich mit ihrem gültigen Personalausweis frei reisen und diesen als Reisedokument verwenden. In jedem Fall ist bei Grenzübertritt ein gültiges Identitätsdokument mit sich zu führen.