Unterschied zwischen zollunion und binnenmarkt der eu

Aktuelle Informationen über den europäischen Binnenmarkt, freien Waren-, Kapital-, Personen- und Dienstleistungsverkehr, Dienstleistungsfreiheit, EU-Dienstleistungsrichtlinie etc.

Information für Einsteiger

Der Europäische Binnenmarkt ist ein Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen, d.h. aus mehreren nationalen Märkten wird ein gemeinsamer Markt geschaffen.

Ziel ist es, neben der Ermöglichung der sog. vier Grundfreiheiten Wachstum, Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern.

Die Vorteile für Konsumentinnen/Konsumenten sind u.a. die große Auswahl an Produkten und die niedrigeren Preise. Außerdem wird durch die Konkurrenzsituation zwischen den Unternehmen die Qualität von Produkten und Dienstleistungen gesteigert. Zusätzlich erleichtert der Binnenmarkt die Arbeitsplatz- und Wohnsitzsuche innerhalb der EU-Mitgliedstaaten.

Der Europäische Binnenmarkt funktioniert auf Basis der "vier Freiheiten":

  • Freier Warenverkehr
    Die Zollunion verbietet innerhalb des Europäischen Binnenmarktes die Einhebung von Ein- oder Ausfuhrzöllen sowie mengenmäßige Beschränkungen. Gegenüber Drittländern gibt es gemeinsame Zolltarife. Zollkontrollen sind nur mehr an den Außengrenzen des Binnenmarktes vorgesehen.
  • Freier Personenverkehr
    Diese Freiheit definiert sich durch das Recht auf Ausübung einer nicht selbstständigen Erwerbstätigkeit (→ oesterreich.gv.at) (Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer) und durch die Niederlassungsfreiheit (→ oesterreich.gv.at) (das Recht natürlicher und juristischer Personen, sich in allen EU-Mitgliedstaaten aufzuhalten und eine selbstständige Erwerbstätigkeit auszuüben) in sämtlichen Mitgliedstaaten der EU. Zwischen den Schengen-Staaten gibt es keine Passkontrollen mehr. Dies führt zu einer größeren Mobilität für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger.
    Ein gültiges Reisedokument muss jedoch nach wie vor mitgeführt werden.
  • Freier Dienstleistungsverkehr
    Natürliche und juristische Personen haben das Recht auf grenzüberschreitende Ausübung selbstständiger Erwerbstätigkeiten in anderen EU-Mitgliedstaaten. Ein breiteres Waren- und Dienstleistungsangebot soll die Folge sein. Eine wichtige Errungenschaft des Binnenmarktes im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs ist die EU-Dienstleistungsrichtlinie.
  • Freier Kapitalverkehr
    Die Beschränkungen im Zahlungsverkehr werden aufgehoben, um die Voraussetzungen für eine Währungsunion zu schaffen.

Alles, was den freien Verkehr der Grundfreiheiten einschränkt, wird als Hürde für den Binnenmarkt angesehen. Größter Stolperstein des Binnenmarktes ist die unterschiedliche Auslegung sowie der schleppende Informationsfluss von Binnenmarkt-Regelungen innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten. Um dem entgegenzuwirken, arbeiten Mitgliedstaaten und Kommission gemeinsam an der Bewusstseinsbildung sowie an der Verbesserung ihrer Informationskanäle. Wichtige Instrumente dazu sind das Your Europe-Portal sowie "SOLVIT".

"SOLVIT"

Die Vorschriften des europäischen Binnenmarktes bereiten den Bürgerinnen/Bürgern sowie den Unternehmerinnen/Unternehmern gelegentlich Probleme. Um diese Probleme zu lösen, wurde "SOLVIT", ein Online-Netzwerk als Anlaufstelle für Beschwerden gegründet. Das SOLVIT-Netzwerk versucht, schnelle und pragmatische Lösungen für Probleme von Bürgerinnen/Bürgern und Unternehmen zu finden, die durch die fehlerhafte Anwendung von EU-Recht durch mitgliedstaatliche Behörden entstehen können.

  • Binnenmarkt allgemein (→ BMAW)
  • Österreichisches Dienstleistungsrichtlinien-Portal (→ EAP.gv.at) 
  • Your Europe-Portal (→ EU)
  • SOLVIT (→ EK)
  • Europäischer Binnenmarkt (→ EK)
  • Zwischenstaatliche Beziehungen Österreichs im Bereich der sozialen Sicherheit auf einen Blick (→ BMSGPK)

Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2022

Für den Inhalt verantwortlich:

  • Bundesministerium für Inneres
  • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Unterschied zwischen zollunion und binnenmarkt der eu

Europäische Zollunion

  • Europäische Union
  • Weitere Staaten in der europäischen Zollunion
  • Der Begriff Europäische Zollunion bezeichnet die seit 1968 innerhalb der Europäischen Union (EU) bestehende Zollunion. Sie hat zur Folge, dass der Handel zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten nicht durch Zölle oder gleichwirkende Abgaben behindert wird.

    Die rechtliche Grundlage für die Zollunion bietet Art. 28 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Zwischen den Mitgliedsstaaten der EU sind Ein- und Ausfuhrzölle (Art. 30 AEUV) sowie mengenmäßige Handelsbeschränkungen (Art. 34 und Art. 35 AEUV) verboten, ausgenommen hiervon sind jedoch Waren wie Kraftstoffe, Tabak, alkoholische Getränke und Kaffeeprodukte. Zudem verfügen sie über einen Gemeinsamen Zolltarif, der für alle Mitgliedstaaten verbindlich vom Rat auf Vorschlag der Kommission festgelegt wird (Art. 31 AEUV).

    Monaco sowie die britischen Hoheitszonen Akrotiri und Dekelia auf Zypern bilden integrale Bestandteile des Zollgebietes der Union.[1][2][3]

    Andorra, San Marino und die Türkei befinden sich jeweils in einer Zollunion mit dem Zollgebiet der Union.[4][5] Eine beabsichtigte Ausweitung der Europäischen Zollunion mit der Türkei wurde von der EU am 26. Juni 2018, nach dem Wahlsieg des Amtsinhabers Erdoğan bei der von ihm vorgezogenen Präsidentschaftswahl und dem damit verbundenen Inkrafttreten der im Verfassungsreferendum von 2017 beschlossenen Verfassungsänderungen, abgebrochen.[6] Die Ausweitung sollte den Agrar- und Dienstleistungssektor mit einschließen, bis dato ist nur der Warenverkehr frei.[7]

    Island, Liechtenstein und Norwegen bilden zusammen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und es gelten für sie besondere Zollvorschriften (Präferenzregelungen).[8] Der gemeinsame Außentarif wird auf Island, Liechtenstein und Norwegen nicht angewendet.[9] Für Liechtenstein bestehen dabei besondere Regelungen auf Grund seiner Zugehörigkeit zum Schweizer Zollgebiet.[10]

    • Zoll. In: EUR-Lex, Zusammenfassung nach Thema – Zusammenfassungen zur EU-Gesetzgebung. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union
    • Europäische Kommission; Türkei: Zollunion und Präferenzregelungen, abgerufen am 1. Juni 2016

    Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    1. Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge – Protokoll Nr. 3 über die Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland auf Zypern
    2. Dokumente betreffend den Beitritt zu den Europäischen Gemeinschaften des Königreichs Dänemark, Irlands, des Königreichs Norwegen und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, Protokoll Nr. 3 betreffend die Kanalinseln und die Insel Man
    3. Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft, Protokoll zu den Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland auf Zypern
    4. Abkommen über eine Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino
    5. Beschluß Nr. 1/95 des Assoziationsrates EG-Türkei vom 22. Dezember 1995 über die Durchführung der Endphase der Zollunion
    6. Kein Ausbau der Zollunion: EU beschließt harten Kurs gegen Türkei. FAZ.net, 26. Juni 2018, abgerufen am 28. Juni 2018.
    7. https://www.dw.com/de/kein-ausbau-der-eu-t%C3%BCrkei-zollunion/a-44414110
    8. Beschluss des Rates vom 26. März 2012 über den Abschluss des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (2013/94/EU)
    9. Agreement on the European Economic Area (PDF; 260 KB).
    10. Delegation der Europäischen Union in Liechtenstein, Das Fürstentum Liechtenstein und die EU; siehe auch Beschluss des EWR-Rates Nr. 1/95 vom 10. März 1995 über das Inkrafttreten des EWR-Abkommens für das Fürstentum Liechtenstein.

    Was ist der Unterschied zwischen Binnenmarkt und Zollunion?

    Die Zollunion ist elementar für einen gemeinsamen Binnenmarkt und den freien Verkehr von Waren. Unternehmen die im internationalen Handel tätig sind, profitieren durch das einheitliche System für den Warenhandel und dem gemeinsamen gesetzlichen Regelwerk beim Import und Export ihrer Waren.

    Was versteht man unter einer Zollunion?

    Vereinigung von Staaten, die sich zu einem einheitlichen Zollgebiet zusammenschließen, alle Binnenzölle abschaffen und gemeinsame Außenzölle für Importe aus Drittstaaten vereinbaren.

    Warum ist die EU eine Zollunion?

    Die EU-Zollunion in der Praxis Die 1968 gegründete EU-Zollunion erleichtert den EU-Unternehmen den Handel, harmonisiert die Zölle auf Waren aus Nicht-EU-Ländern und trägt dazu bei, die Bürger/innen, Tiere und die Umwelt in Europa zu schützen.

    Was versteht man unter dem europäischen Binnenmarkt?

    Der Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) ist ein einheitlicher Markt, in dem der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen gewährleistet ist und in dem die europäischen Bürgerinnen und Bürger ihren Wohnsitz frei wählen sowie ungehindert einer Arbeit, Ausbildung oder unternehmerischen Tätigkeit ...