Aktuelle Informationen über den europäischen Binnenmarkt, freien Waren-, Kapital-, Personen- und Dienstleistungsverkehr, Dienstleistungsfreiheit, EU-Dienstleistungsrichtlinie etc. Show
Information für EinsteigerDer Europäische Binnenmarkt ist ein Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen, d.h. aus mehreren nationalen Märkten wird ein gemeinsamer Markt geschaffen. Ziel ist es, neben der Ermöglichung der sog. vier Grundfreiheiten Wachstum, Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern. Die Vorteile für Konsumentinnen/Konsumenten sind u.a. die große Auswahl an Produkten und die niedrigeren Preise. Außerdem wird durch die Konkurrenzsituation zwischen den Unternehmen die Qualität von Produkten und Dienstleistungen gesteigert. Zusätzlich erleichtert der Binnenmarkt die Arbeitsplatz- und Wohnsitzsuche innerhalb der EU-Mitgliedstaaten. Der Europäische Binnenmarkt funktioniert auf Basis der "vier Freiheiten":
Alles, was den freien Verkehr der Grundfreiheiten einschränkt, wird als Hürde für den Binnenmarkt angesehen. Größter Stolperstein des Binnenmarktes ist die unterschiedliche Auslegung sowie der schleppende Informationsfluss von Binnenmarkt-Regelungen innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten. Um dem entgegenzuwirken, arbeiten Mitgliedstaaten und Kommission gemeinsam an der Bewusstseinsbildung sowie an der Verbesserung ihrer Informationskanäle. Wichtige Instrumente dazu sind das Your Europe-Portal sowie "SOLVIT". "SOLVIT"Die Vorschriften des europäischen Binnenmarktes bereiten den Bürgerinnen/Bürgern sowie den Unternehmerinnen/Unternehmern gelegentlich Probleme. Um diese Probleme zu lösen, wurde "SOLVIT", ein Online-Netzwerk als Anlaufstelle für Beschwerden gegründet. Das SOLVIT-Netzwerk versucht, schnelle und pragmatische Lösungen für Probleme von Bürgerinnen/Bürgern und Unternehmen zu finden, die durch die fehlerhafte Anwendung von EU-Recht durch mitgliedstaatliche Behörden entstehen können. Weiterführende Links
Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2022 Für den Inhalt verantwortlich:
Europäische Zollunion Der Begriff Europäische Zollunion bezeichnet die seit 1968 innerhalb der Europäischen Union (EU) bestehende Zollunion. Sie hat zur Folge, dass der Handel zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten nicht durch Zölle oder gleichwirkende Abgaben behindert wird. Die rechtliche Grundlage für die Zollunion bietet Art. 28 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Zwischen den Mitgliedsstaaten der EU sind Ein- und Ausfuhrzölle (Art. 30 AEUV) sowie mengenmäßige Handelsbeschränkungen (Art. 34 und Art. 35 AEUV) verboten, ausgenommen hiervon sind jedoch Waren wie Kraftstoffe, Tabak, alkoholische Getränke und Kaffeeprodukte. Zudem verfügen sie über einen Gemeinsamen Zolltarif, der für alle Mitgliedstaaten verbindlich vom Rat auf Vorschlag der Kommission festgelegt wird (Art. 31 AEUV). Monaco sowie die britischen Hoheitszonen Akrotiri und Dekelia auf Zypern bilden integrale Bestandteile des Zollgebietes der Union.[1][2][3] Andorra, San Marino und die Türkei befinden sich jeweils in einer Zollunion mit dem Zollgebiet der Union.[4][5] Eine beabsichtigte Ausweitung der Europäischen Zollunion mit der Türkei wurde von der EU am 26. Juni 2018, nach dem Wahlsieg des Amtsinhabers Erdoğan bei der von ihm vorgezogenen Präsidentschaftswahl und dem damit verbundenen Inkrafttreten der im Verfassungsreferendum von 2017 beschlossenen Verfassungsänderungen, abgebrochen.[6] Die Ausweitung sollte den Agrar- und Dienstleistungssektor mit einschließen, bis dato ist nur der Warenverkehr frei.[7] Island, Liechtenstein und Norwegen bilden zusammen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und es gelten für sie besondere Zollvorschriften (Präferenzregelungen).[8] Der gemeinsame Außentarif wird auf Island, Liechtenstein und Norwegen nicht angewendet.[9] Für Liechtenstein bestehen dabei besondere Regelungen auf Grund seiner Zugehörigkeit zum Schweizer Zollgebiet.[10] Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Was ist der Unterschied zwischen Binnenmarkt und Zollunion?Die Zollunion ist elementar für einen gemeinsamen Binnenmarkt und den freien Verkehr von Waren. Unternehmen die im internationalen Handel tätig sind, profitieren durch das einheitliche System für den Warenhandel und dem gemeinsamen gesetzlichen Regelwerk beim Import und Export ihrer Waren.
Was versteht man unter einer Zollunion?Vereinigung von Staaten, die sich zu einem einheitlichen Zollgebiet zusammenschließen, alle Binnenzölle abschaffen und gemeinsame Außenzölle für Importe aus Drittstaaten vereinbaren.
Warum ist die EU eine Zollunion?Die EU-Zollunion in der Praxis
Die 1968 gegründete EU-Zollunion erleichtert den EU-Unternehmen den Handel, harmonisiert die Zölle auf Waren aus Nicht-EU-Ländern und trägt dazu bei, die Bürger/innen, Tiere und die Umwelt in Europa zu schützen.
Was versteht man unter dem europäischen Binnenmarkt?Der Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) ist ein einheitlicher Markt, in dem der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen gewährleistet ist und in dem die europäischen Bürgerinnen und Bürger ihren Wohnsitz frei wählen sowie ungehindert einer Arbeit, Ausbildung oder unternehmerischen Tätigkeit ...
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