Was ist günstiger Anwalt oder Notar?

Wer ein wirksames, vollständiges und zweckmäßiges Testament errichten will, vertraut dabei in der Regel auf die fachliche Expertise eines Notars oder eines spezialisierten Rechtsanwalts. Während die Kosten für ein beurkundetes Testament klar im Notarkostengesetz geregelt sind, kann das Honorar des Anwalts frei vereinbart werden.

Veröffentlicht am: 04.05.2021

Von: Bernfried Rose

Qualifikation: Rechtsanwalt und Mediator in Hamburg

Das passende Vergütungsmodell

Wenn Sie einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Erbrecht mit dem Entwurf eines privatschriftlichen Testaments beauftragen, sollte das Honorar selbstverständlich frühzeitig besprochen und vereinbart werden. Dabei haben sich in der Praxis insbesondere folgende Vergütungsmodelle durchgesetzt:

  • Zeithonorar: Erfolgt die Abrechnung des Anwalts auf der Basis eines Zeithonorars wird der Preis durch den Stundensatz und die tatsächlich benötigte Arbeitszeit bestimmt. Die Nettostundensätze (ohne Umsatzsteuer) liegen in der Regel zwischen 150 Euro für einen unerfahrenen Generalisten und mehr als 350 Euro für erfahrene Fachanwälte mit Spezialwissen. Im Ergebnis liegen die Preise für das Testament aber nicht so weit auseinander, da der erfahrene Experte deutlich weniger Arbeitszeit benötigt. Schließlich muss er sich in die Themen nicht einarbeiten und erkennt mögliche Probleme schneller. Gerade bei einfach gelagerten Testamenten wird aber zusätzlich zum Zeithonorar noch ein Sockelbetrag hinzukommen, wenn aufgrund der Größe des betreffenden Vermögens ein entsprechendes Haftungsrisiko für den Anwalt besteht.
  • Pauschalhonorar: Häufig dürfte die Vereinbarung eines Pauschalhonorars bei der Errichtung eines Testaments zweckmäßiger als das Zeithonorar sein. Ein erfahrener Fachanwalt für Erbrecht sollte sich auf einen Festpreis einlassen, wenn er die Ausgangslage und Ziele des Mandanten hinreichend kennt und sowohl den Zeitaufwand als auch die Haftungsrisiken abschätzen kann. Für den Mandanten ist ein Pauschalhonorar regelmäßig attraktiv, da es transparent ist und mit anderen Angeboten verglichen werden kann.

Ohne Honorarvereinbarung wird’s billig

Versäumen Rechtsanwalt und Mandant die Vereinbarung einer Vergütung für das Testament, bestimmt sich das Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Gelegentlich wird dann darüber gestritten, welche Gebühr für die Ausarbeitung eines Testamentsentwurfs anzusetzen ist.

Diese Frage hat der BGH in einem Urteil vom 15. April 2021 (IX ZR 143/20) nun klarstellend entschieden. Verklagt wurde ein Anwalt, der einem Ehepaar für einen Testamentsentwurf eine Geschäftsgebühr in Höhe von 3.800 Euro auf der Basis eines Nachlassvermögens von 450.000 Euro in Rechnung gestellt hatte. Der BGH willigte dem Erbrechtsanwalt aber nur eine sogenannte Beratungsgebühr in Höhe von 410,55 Euro zu. Eine Vertretungsgebühr, so die Richter, kommt nur dann in Betracht, wenn der Anwalt den Mandanten gegenüber einem Dritten nach außen vertrete. Das sei aber bei einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament nicht der Fall. Dieses sei schließlich kein Vertrag.

Für ein angemessenes Honorar hätte der Anwalt nach Auffassung des BGH eine Honorarvereinbarung schließen müssen. Da er das versäumt hat, bleibt er auf der sehr niedrigen Beratungsgebühr sitzen.

Beim Notar gilt das Notarkostengesetz

Gerade, wenn es sich um kleinere Nachlässe handelt, kann das Testament beim Notar günstiger sein, als beim Anwalt.  Achten Sie dann aber darauf, dass der Notar eine entsprechende Spezialisierung im Erbrecht hat und berücksichtigen Sie das der Notar keine steuerliche Beratung für die Testamentsgestaltung vornimmt. Bei größeren Nachlässen mit wertvollem Immobilienvermögen und Unternehmensbeteiligungen und entsprechendem erbschaftsteuerlichen Optimierungsbedarf sollte  eine spezialisierte Kanzlei mit Fachanwälten für Erbrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht erste Wahl sein.

Entscheiden Sie sich für die Testamentserrichtung bei einem Notar, gelten die Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Diese richten sich nach dem Wert des Nachlasses und sind nicht verhandelbar. Ein gemeinschaftliches Testament für ein Ehepaar mit einem Vermögen von 1.500.000 Euro kostet zum Beispiel gut 5.000 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer.

Sowohl für die anwaltliche Vertretung als auch für die notarielle Beurkundungstätigkeit existieren Gebührenverordnungen. Anwaltliche Gebühren ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Kosten für die Beurkundung bei einem Notar ergeben sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Beide Gesetze sehen grundsätzlich eine Abrechnung nach dem Gegenstandswert vor.

Was ist günstiger Anwalt oder Notar?

Grundsätzlich ist daher bei der Berechnung der Kosten für ein Testament zunächst der eigentliche Nachlasswert zu ermitteln. Hieraus errechnen sich dann die konkreten Gebühren. Eine Besonderheit besteht zumindest bei der Erhebung von anwaltlichen Gebühren für die Erstellung eines Testaments. Bis heute ist nicht eindeutig gesetzlich geregelt, dass die Erstellung eines Testaments eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG auslöst. Hintergrund ist die Regelung in § 15 RVG. Der Gesetzgeber hat es bisher versäumt, für die Erstellung eines Testaments entweder auf Beratung oder auf Vornahme eines Geschäfts eindeutig abzustellen. Jedenfalls kann bei der anwaltlichen Tätigkeit im Rahmen der Errichtung eines einseitigen Testaments (also nur von einer Person) gegebenenfalls keine Geschäftsgebühr entstanden sein, sondern lediglich eine Beratung vorliegen. Gegebenenfalls müssen Sie dann nach der Erstellung eines Testaments noch einen Prozess mit Ihrem Anwalt führen, um die Angemessenheit der von ihm erhobenen Gebühren überprüfen zu lassen. Eine solche Situation sollte unbedingt vermieden werden. Bitte fragen Sie sowohl den von Ihnen beauftragten Anwalt als auch einen möglicherweise kontaktierten Notar, welche konkreten Gebühren für die Erstellung eines Testaments erhoben werden. Hierdurch kann dann Streit vermieden werden. Während der Notar an die Gebührenordnung im GNotKG gebunden ist, kann der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt regelmäßig eine Gebührenvereinbarung abschließen. Diese Gebührenvereinbarung schließt eine Abrechnung nach dem Gegenstandswert aus, was gerade im Erbrecht für den Mandanten regelmäßig erheblich günstiger ist: Addiert man das gesamte Vermögen zusammen, welches man im Leben erwirtschaftet hat, kommt doch nicht selten eine erhebliche Summe zusammen. Berechnet der Rechtsanwalt aus dieser Summe eine Geschäftsgebühr nach dem RVG, ergeben sich oft sehr hohe anwaltliche Gebühren. Diese Gebühren stehen dann nicht unbedingt immer in einem entsprechenden Verhältnis zum Aufwand des Rechtsanwalts. Wenn Sie den von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt hierauf ansprechen, wird er Ihnen konkret sagen und ist auch dazu verpflichtet, wie er seine genaue Tätigkeit in dem konkreten Fall abrechnet.

Beispiele für die Kosten eines Testaments

Die Beurkundung eines notariellen Testaments löst Kosten nach dem GNotKG aus. Der beurkundende Notar bekleidet ein öffentliches Amt und erhebt eine sogenannte öffentliche Gebühr. Er ist nicht berechtigt, von dieser Gebühr abzuweichen. Notare werden regelmäßig durch das zuständige Landgericht genau dahingehend überprüft, ob sie auch tatsächlich die öffentlich festgelegten Gebühren erheben. Beurkundungen sollen zum Schutz der Bevölkerung in ganz Deutschland gleich viel kosten. Dies ist ein ganz besonderer Vorteil für Sie: Suchen Sie sich den Notar allein aufgrund seiner Qualifikation aus! Es kommt nicht darauf an, dass Ihnen ein Notar bei der Erhebung der Gebühren entgegenkommt. Das darf er nicht. Er wird dies auch nicht tun. Wenn er es tut, verliert er sein Amt. Entscheidend sollte sein, dass der Notar fachlich qualifiziert ist und Sie menschlich mit ihm gut zusammenarbeiten können.

Was ist günstiger Anwalt oder Notar?

Die aufgeführten Kosten für die notarielle Beurkundung eines Testaments sind beispielhaft und nicht abschließend. Fragen Sie entweder den Notar oder den Sie beratenden Anwalt vor einer Beurkundung. Man wird Ihnen die Kosten für das notarielle Testament auf den Cent genau vorher mitteilen. Der Wert für die Gebührenberechnung bei der Erhebung notarieller Kosten bestimmt sich nach dem Reinvermögen des Testierenden. Von den vorhandenen Vermögensgegenständen sind die darauf entfallenden Schulden in Abzug zu bringen. Maximal wird die Höhe auf die Hälfte des Aktivvermögens festgelegt. Die Beurkundungsgebühr umfasst die gesamte Leistung des Notars. Insbesondere sind mit der Gebühr also auch Entwürfe abgegolten.

  • Für die Beurkundung eines Einzeltestamentes erhält der Notar bei einem Reinvermögen von 50.000 € eine volle Gebühr nach KV 21200 GNotKG in Höhe
    von 165,00 €.
  • Bei Beurkundung eines gemeinschaftlichen Testamentes fällt bei einem Reinvermögen von 90.000 € eine doppelte Gebühr nach KV 21100 GNotKG in Höhe von 492,00 € an.
  • Bei Beurkundung eines Erbvertrages fällt bei einem Reinvermögen von 1.000.000 € eine doppelte Gebühr nach KV 21100 GNotKG in Höhe von 3.470,00 € an.
  • Bei Beurkundung eines Testamentes einer alleinstehenden Person fällt bei einem Reinvermögen von 3.000.000 € eine Gebühr nach KV 21200 GNotKG in Höhe von 4.935,00 € an.
  • Für die Schreibauslagen (Dokumentenpauschale) gilt als Faustregel 0,15 € pro Seite. Erfahrungsgemäß bewegen sich die Auslagen hier im Bereich um ca. 3,00 €.
  • Hinzu kommen jeweils die Auslagen, wie Telefon und Porto, 15,00 € für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister sowie die Umsatzsteuer von zur Zeit 19 %.

Sofern Sie anwaltlichen Rat einholen, sollten Sie den Anwalt darauf ansprechen, dass Sie bei der Erstellung eines Testaments eine Abrechnung nach Gegenstandswert nicht wünschen. Der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt wird Ihnen dann im Regelfall den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung vorschlagen. Regelmäßig richtet sich dann die Höhe der Kosten nach dem Stundensatz des von Ihnen beauftragten Rechtsanwalts oder der von Ihnen beauftragten Rechtsanwältin. Rechtsanwälte sind durch die Gebührenordnung bei der Berechnung ihres Stundensatzes nicht festgelegt. Vielmehr richtet sich dieser nach der fachlichen Qualifikation. Ist der Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht, wird er möglicherweise einen höheren Stundensatz nehmen, als ein Rechtsanwalt ohne diese Qualifikation. Allerdings holt der Profi diesen höheren Stundensatz in den allermeisten Fällen dadurch ein, dass er aufgrund seiner Erfahrung und seinem Wissen viel weniger Zeit benötigt, um Ihnen konkret weiterzuhelfen. Entscheiden Sie daher nicht aufgrund der Höhe des Stundesatzes. Es ist wirtschaftlich sinnvoller, nur eine Stunde zu einem Satz von 220,00 € zu zahlen, als zweieinhalb Stunden zu einem Satz in Höhe von 130,00 € (= 325,00 €).

Was ist besser Anwalt oder Notar?

Der wesentlichste Unterschied zwischen Rechtsanwälten und Notaren besteht darin, dass Notare mit hoheitlichen Aufgaben betraut sind und ein öffentliches Amt ausüben. Sie werden vom Minister für Justiz nach Ausschreibung einer Notariatsstelle ernannt und dürfen ein entsprechendes Amtssigel verwenden.

Wie teuer ist ein Testament beim Anwalt?

Die Nettostundensätze (ohne Umsatzsteuer) liegen in der Regel zwischen 150 Euro für einen unerfahrenen Generalisten und mehr als 350 Euro für erfahrene Fachanwälte mit Spezialwissen.

Was kostet ein notariell beglaubigtes?

Wenn Sie das Testament beglaubigen lassen, kann man dies auch beim Amtsgericht hinterlegen lassen. Das kostet Sie einmalig 75 Euro. Hinzu kommen noch 15 Euro als Einmalzahlung. Diese werden für den Eintrag im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer fällig.

Was ist der Unterschied zwischen Advokat und Notar?

Die Anwälte (als Oberbegriff) sind beratend und/oder prozessierend tätig. Sie vertreten im allgemeinen bloss eine Partei (vgl. Begriff Interessenkollision). Der Notar/Die Notarin hingegen ist dafür zuständig, Verträge öffentlich zu beurkunden usw.