Was ist die maximal erlaubte Flughöhe für eine Drohne ohne Bewilligung?

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Die neuen Drohnengesetze für Österreich und die Europäische Union

Was ist die maximal erlaubte Flughöhe für eine Drohne ohne Bewilligung?

© Pixabay

Seit 31.12.2020 gelten in der Europäischen Union einheitliche Regeln für die zivile Drohnennutzung. Für einige Bestimmungen gibt es Übergangsfristen bis 2024, ab dann sind die neuen Regeln vollständig anwendbar. Drohnenbetreiber müssen sich nun online registrieren und für bestimmte Kategorien einen Drohnenführerschein absolvieren. Die Registrierung kann unter www.dronespace.at durchgeführt werden, kostet 32,40 € und ist drei Jahre gültig. Alle Infos zum neuen Drohnenregulativ erfahren Sie hier.

Die wichtigsten Änderungen:

  • verpflichtende Online-Registrierung für den Betrieb einer Drohne
  • kleiner und großer Drohnenführerschein für unterschiedliche Kategorien
  • einheitliche Klassenkennzeichnung (auf der Verpackung ersichtlich)
  • Abstand zu Personen für unterschiedliche Kategorien klar definiert
  • keine Unterscheidung zwischen Kameradrohne und Modellflugzeug
  • Einstufung in die Kategorien "Open", "Specific" und "Certified"
  • einfachere Nutzung im EU-Ausland
  • Mindestalter (16 Jahre) für Betreiber:innen registrierungspflichtiger Drohnen

Die EU-Drohnen-Verordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar. Dadurch ist es nun wesentlich einfacher, im EU-Ausland eine (in Österreich) registrierte Drohne zu betreiben. Die einzelnen Staaten können jedoch weiterhin Zonen festlegen, in denen auf keinen Fall geflogen werden darf (Flugverbotszonen), zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen oder militärischen Einrichtungen.

Kategorie Open

Beträgt das Abfluggewicht unter 25 kg und wird die Drohne bei direkter Sichtverbindung betrieben dann fällt sie unter die Kategorie "Open". Dort sind Flüge bis 120 m Höhe erlaubt, auch der Abstand zu unbeteiligten Personen ist klar geregelt, Flüge über Menschenansammlungen sind jedenfalls verboten.
Achtung: Die entsprechende Klasse (C0 - C4) ist bei manchen Drohnen schon auf der Verpackung ersichtlich. Ein Großteil der sich im Handel befindlichen Drohnen besitzt diese Klassifizierung nicht, kann aber weiterhin in der "Limited Open" Kategorie betrieben werden (bis 31.12.2023).
Innerhalb der Open Kategorie gibt es - je nach Gewicht - noch 3 Subkategorien (A1, A2 und A3), für die unterschiedliche Mindestabstände zu Unbeteiligten und Kompetenznachweise für den Betreiber gelten. Für Drohnen ohne CE-Zertifizierung gelten eigene Gewichtsgrenzen für die jeweiligen Kategorien.

A1 - Nah am Menschen

  • Flüge über unbeteiligte Personen sollten vermieden werden, sind aber prinzipiell nicht verboten
  • Drohnen der Klasse C1 (max. 900 g) und CO (max. 250 g)
  • Drohnen ohne CE-Klassifizierung bis 500 g
  • Anforderungen an den Piloten:
  • -> Gebrauchsanweisung lesen
  • -> Online Registrierung (entfällt für Spielzeugdrohnen)
  • -> Kleiner Drohnenführerschein (alle Drohnen über 250 g)

A2 - Sicherer Abstand zu unbeteiligten Personen

  • Mindestabstand von 30 m zu unbeteiligten Personen (5 m Abstand im Low-Speed Modus) für Drohnen mit CE-Klassifizierung
  • Mindestabstand von 50 m zu unbeteiligten Personen für Drohnen ohne CE-Klassifizierung
  • Drohnen der Klasse C2 (max. 4 kg)
  • Drohnen ohne CE-Klassifizierung bis 2 kg
  • Anforderungen an den Piloten wie A1
    + großer Drohnenführerschein

A3 - Weit weg von unbeteiligten Personen

  • Mindestabstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten
  • Keine unbeteiligten Personen im geplanten Flugareal
  • Drohnen der Klasse C3 und C4 & Drohnen ohne CE-Klassifizierung bis 25 kg
  • Anforderungen an den Piloten wie A1

Kategorie Specific

Wenn eine der Vorgaben der Open Kategorie nicht erfüllt ist, fällt der Flug in die Kategorie Specific und vor dem Betrieb ist eine Bewilligung der Luftfahrtbehörde einzuholen. Die Specific Kategorie erlaubt somit auch Flüge außerhalb der Sichtweite, Flüge mit Drohnen über 25 kg oder Flüge mit Drohnen über 4 kg im besiedelten Gebiet. Anwendungsfälle für diese Kategorie können Kameraflüge über Städten oder die Befliegung von Infrastruktur sein.

Kategorie Certified

Die Kategorie Certified ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar zur bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht z.B. eine Zertifizierung des Fluggerätes vor.

Folgende Flüge fallen jedenfalls in die Certified Kategorie:

  • Transport von Personen
  • Transport von Gefahrgut
  • Flüge über Menschenansammlungen mit Drohnen von über 3 Metern Größe

Die Regelungen für die Kategorie „Certified“ sind derzeit auf europäischer Ebene noch in Ausarbeitung. Derzeit ist daher in diesen Fällen eine Ausstellung der Bewilligung noch nicht möglich.

Seit 31. Dezember 2020 müssen alle Drohnen über 250 Gramm online registriert werden, unter 250 Gramm nur falls diese eine Kamera montiert haben und nicht unter die Spielzeug-Richtlinie fallen.

Die Registrierung erfolgt über die Plattform der Luftfahrtbehörde unter www.dronespace.at, kostet einmalig 32,40 Euro und ist für 5 Jahre gültig. Das Mindestalter für den Betrieb registrierungspflichtiger Drohnen beträgt 16 Jahre. Nach der Registrierung erhält man eine Betreibernummer, die dann auf den Fluggeräten angebracht werden muss. Bei der Registrierung ist ebenfalls die Polizzennummer der verpflichtenden Haftpflichtversicherung der Drohne anzugeben.

Drohnenführerschein
Kleiner Drohnenführerschein (Kategorie A1 und A3)
Für den Betrieb aller Drohnen über 250 g muss der Betreiber einen Online-Kurs absolvieren und anschließend den Online-Test (40 Multiple Choice Fragen) bestehen. Die Themengebiete umfassen zum Beispiel Flugsicherheit, Luftrecht oder den Schutz der Privatsphäre und Daten Dritter. Nach bestandener Prüfung erhält der Betreiber die Bestätigung des Kenntnisnachweises zugesandt. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. Smartphone) oder in ausgedruckter Form mitzuführen. Damit darf ein Drohnenpilot dann in allen EU-Mitgliedsstaaten in gleichem Umfang seine Drohne betreiben. Die Absolvierung des Online-Tests ist kostenlos und erfolgt über www.dronespace.at.

Großer Drohnenführerschein (Kategorie A2)
Voraussetzung für den nächsthöheren Kenntnisnachweis ist die erfolgreiche Absolvierung des kleinen Drohnenführerscheins. Zusätzlich muss der Pilot ein praktisches Selbsttraining (z.B. auf einem freien Feld) absolvieren. Anschließend kann der Theorietest bei einer behördlich anerkannten Stelle absolviert werden. Er besteht aus 30 Multiple Choice Fragen und umfasst die drei Themengebiete Meteorologie, UAS-Flugleistung und technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt per E-Mail an mindestens 10 Werktage vor dem gewünschten Termin.

Die sogenannten "geographischen UAS-Gebiete" (z.b. Flughäfen, Naturschutzgebiete, Gefängnisse, Helikopter-Stützpunkte, Krankenhäuser usw.) müssen von den nationalen Luftfahrtbehörden festgelegt werden. Eine Karte für ganz Österreich mit den relevanten Flugverbotszonen finden Sie in der Drohnen-Info App. Die maximal erlaubte Flughöhe in der Open Kategorie beträgt 120 Meter.

Die Hersteller werden dazu verpflichtet, die Produkte mit einer Klassenkennzeichnung (C0 - C6) zu versehen, dadurch erfährt der Kunde schon beim Kauf, unter welche Kategorie die Drohne fällt. Der Drohne ist ein Informationsblatt beizulegen. So wird der Käufer über die Pflichten beim Betrieb der Drohne informiert. Die meisten im Handel erhältlichen Drohnen verfügen allerdings noch nicht über diese Kennzeichnung. Drohnen ohne entsprechende Kennzeichnung können noch bis 31.12.2023 in allen Kategorien betrieben werden - danach nur noch eingeschränkt.

Prinzipiell müssen sich alle Betreiber von "Drohnen" über 250 Gramm, ob mit Kamera oder ohne, registrieren lassen. Auch Kamera-Drohnen unter 250 Gramm, die nicht als "Spielzeug" gekennzeichnet sind, müssen registriert werden. Somit fällt auch die klassische "Modellfliegerei" unter die neue Drohnenverordnung. Innerhalb von Vereinen oder Verbänden gibt es allerdings gesonderte Bestimmungen, die den Betrieb erleichtern sollen.

Drohnen Flugtraining
Theorie und Praxis sowie alle Informationen zur Rechtslage und den allgemeinen Regeln im Luftverkehr bietet das ÖAMTC Drohnen Flugtraining. Das Ganztages-Training bereitet Sie ebenfalls auf den Drohnenführerschein vor und hilft Ihnen bei der Registrierung Ihres Fluggerätes. Weitere Infos zum Kursinhalt und die nächsten Trainingstermine finden Sie hier (Link einfügen https://www.oeamtc.at/fahrtechnik/trendsport/drohnen-flugtraining-22392706).

Versicherung

Für den Betrieb einer Drohne in Österreich müssen Sie entsprechend den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes versichert sein. Bei unserem Vorteilspartner AIR&MORE können Sie einfach und bequem online die verpflichtende Drohnenversicherung für Österreich abschließen. ÖAMTC Mitglieder bekommen vergünstigte Tarife, sowie einen 20 Euro Gutschein für ein ÖAMTC Drohnen-Flugtraining.

Alles zum Thema Drohnen
Umfassende Informationen zur aktuellen Rechtslage und weitere Tipps und Tricks rund um den sicheren Drohnenflug finden Sie unter www.oeamtc.at/drohnen
Noch Fragen?
Kein Problem - kontaktieren Sie uns einfach per Mail an und wir kümmern uns darum!

Video: EU-Drohnenverordnung

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Thema Drohnen

Durch den anhaltenden Drohnenboom wird es schön langsam enger im Luftraum. Um Unfällen und brenzligen Situationen im Luftverkehr vorzubeugen informieren wir über Rechtslage, Versicherungen, Drohnenausbildung und Serviceangebote. Denn für das Fliegen von Drohnen, ob privat oder gewerblich, gibt es viele technische, sicherheitsrelevante und rechtliche Vorgaben zu beachten.

© ÖAMTC

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Was passiert wenn man mit einer Drohne über 120 m fliegt?

Ein Flug in über 120 m Höhe ist nämlich für Drohnen der offenen Kategorie verboten. Willst du trotzdem höher fliegen, dann musst du deine Drohne für einen Flug in der zulassungspflichtigen Kategorie anmelden. Du brauchst also für jeden Flug über 120 m Höhe eine neue Genehmigung deiner Landesluftfahrtbehörde.

Wie hoch kann eine Drohne maximal fliegen?

Die Flughöhe von Drohnen ist nach der Einführung der europäischen Regeln auf maximal 120 Meter in unkontrolliertem Raum in der offenen Kategorie begrenzt. Ausnahmen gibt es auf gewissen, ausgewiesenen Modellflugplätzen. Dort dürfen Sie Ihre Drohne höher als 120 Meter fliegen lassen.

Wie hoch darf man mit der DJI Mini 2 fliegen?

Wie hoch kann eine DJI Mini 2 fliegen? Die DJI Mini 2 Fly More Combo erreicht eine Flughöhe von rund 500 Metern. Bitte beachte aber, dass die laut EU-Regelung vorgeschriebene maximale Höhe 120 Meter beträgt. Starten kannst du die Drohne sogar aus bis zu 4.000 Höhenmetern – auf einem Berggipfel beispielsweise.

Sind Drohnen unter 250 g versicherungspflichtig?

In Deutschland differenziert der Gesetzgeber nicht zwischen einer Drohne und einer Spielzeug-Drohne. D.h. auch eine Spielzeugdrohne muss haftpflicht versichert sein. Ebenso das Gewicht spielt keine Rolle. Daher müssen auch Drohnen unter 250 Gramm haftpflichtversichert sein.