Was gibt es Neues von der Rente mit 63?

Geringere Hürden hat die „Alters­rente für lang­jährig Versicherte“, deren Renten­eintritts­alter mit 63 Jahren konstant bleibt. Hier sind 35 Jahre in der Renten­versicherung notwendig. Der Ausstieg als „lang­jährig Versicherter“ ist aber im Gegen­satz zum Ausstieg als „besonders lang­jährig Versicherter“ recht teuer. Denn zu den geringeren Entgelt­punkten kommen hier noch Abschläge auf die erarbeitete Rente hinzu. Für jeden Monat, den der Versicherte früher als regulär in Rente geht, fällt die Rente um 0,3 Prozent geringer aus. Bei 24 Monaten kommt einiges zusammen und die vorzeitige Rente wird um 7,2 Prozent gekürzt.

Durch das steigende Regelrenten­alter steigt auch für jeden Jahr­gang der Abschlag, den Versicherte in Kauf nehmen müssen, wenn sie mit 63 in Rente gehen möchten. Ab dem Jahr­gang 1964 kostet der Renten­eintritt mit 63 Jahren Abschläge in Höhe von 14,4 Prozent. Wichtig: Die Höhe der Rente bleibt auf diesem Niveau und steigt nicht auf den Wert ohne Abschläge an, wenn der Rentner das Regelrenten­alter erreicht hat.

Beispiel: Elena Haupt­mann ist 1964 geboren. Ihr reguläres Renten­alter hätte sie mit 67 Jahren erreicht. Wenn sie bis dahin durch­arbeitet, bekäme sie eine Rente von 1 585 Euro. Bis zu ihrem 63. Geburts­tag käme sie nach heutigem Stand auf eine monatliche Bruttorente von 1 441 Euro, wenn sie in den alten Bundes­ländern bis dahin 40 Jahre lang durch­schnitt­lich verdient hat. Bei Renten­beginn mit 63 Jahren beträgt der Abschlag 14,4 Prozent (48 Monate x 0,3). Der Abschlag ergibt dann knapp 207 Euro, sodass 1 233 Euro übrig bleiben. Diese Abschläge würden bis zum Ende ihres Lebens bestehen bleiben. Durch mögliche prozentuale Renten­steigerungen wächst die absolute Differenz sogar noch.

Voraus­setzungen für die Rente mit 63 mit Abschlägen

Versicherte müssen 35 Beitrags­jahre erreichen. Zusätzlich zu den Zeiten als pflicht­versicherter Arbeitnehmer oder Selbst­ständiger und Jahren mit freiwil­ligen Beiträgen zählen auch Kinder­erziehungs- und Pflege­zeiten. Darüber hinaus zählen zu den Beitrags­jahren auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich und sogenannte Anrechnungs­zeiten, in denen aus persönlichen Gründen nicht in die Rentenkasse einge­zahlt werden konnte. Dazu gehören zum Beispiel Krankheit, Schwangerschaft, Arbeits­losig­keit und Studium.

Tabelle: Abschläge durch einen früheren Renten­beginn

Bei der Rente für lang­jährig Versicherte mit 35 Versicherungs­jahren wird der Renten­eintritt mit 63 Jahren immer teurer. Ab 1964 geborene Versicherte müssen Abschläge von 14,4 Prozent auf ihre Rente hinnehmen.

Abschläge ausgleichen kann sich lohnen

Versicherte müssen nicht mit der gekürzten Rente leben. Es gibt die Möglich­keit, die Abschläge vor Renten­eintritt durch freiwil­lige Einzahlungen in die Renten­versicherung auszugleichen. Die Konditionen sind hier besser, als wenn man das Geld in eine private Renten­versicherung zahlen würde. Das liegt daran, dass sich die Einzahlungen Steuern sparen lassen. Alles dazu in unserem Special Die Rente erhöhen und Steuern sparen.

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Was gibt es Neues von der Rente mit 63?

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Die Zahl der Arbeitnehmer*innen in Deutschland, die die "Rente mit 63" in Anspruch nehmen, ist wesentlich höher als von Bundesregierung bei Einführung der Regelung angenommen. Das liege auch daran, dass die "Ab 63"-Rentenbeziehenden eine hohe Rente erhalten, weil sie lange in die Rentenkasse eingezahlt haben. 

Unternehmen klagen indes über Fachkräftemangel.

Milliardenkosten für Rentenkasse: "Rente mit 63" zu erfolgreich

Die "Rente mit 63" steht seit Juli 2014 denjenigen offen, die mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. In diesen Fällen gibt es keine Abschläge. 

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Was gibt es Neues von der Rente mit 63?

Das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente mit 45 Beitragsjahren steigt jedoch an – für Versicherte ab Jahrgang 1964 liegt es inzwischen bei 65 Jahren. Wer sich eher aus der Arbeitswelt verabschiedet, muss Abstriche in Kauf nehmen.

Ende Juli gab es bereits 1,99 Millionen Frauen und Männer, die das Model "Rente mit 63" in Anspruch genommen haben. Das geht aus neuen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung vor. Demnach sind das bisher 400.000 mehr Senioren, als bei der Einführung 2014 erwartet worden war. Damals ging man von 200.000 Anträgen jährlich aus.

"Rente mit 63": Höchster Anteil seit 2015

Die Kosten für die abschlagsfreie "Rente mit 63" sind also deutlich stärker gestiegen, als geplant. Allein im vergangenen Jahr haben 268.957 Neurentner den Weg in den Ruhestand ohne Abschläge genutzt.  Das waren 26,3 Prozent aller neuen Renten und der höchste Anteil seit 2015. In der Folge sind auch die Ausgaben nach oben geklettert. Im Juli hat die Rentenkasse 3,4 Milliarden Euro allein für die "Rente mit 63" ausgezahlt.

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Trotz des früheren Eintritts bekamen diese Neurentner 2021 im Westen im Durchschnitt 1644 Euro und im Osten 1350 Euro im Monat – aufgrund der vielen Beitragsjahre. Neurentnerinnen im Westen erhielten 1220 Euro und im Osten 1286 Euro netto pro Monat. Zum Vergleich: Im Schnitt kriegen neue Ruheständler 1218 Euro (Ost: 1141 Euro) und neue Ruheständlerinnen 809 Euro (Ost: 1070 Euro).

Und der Anteil der Menschen, die früher in Rente gehen wollen, steigt. Das geht aus einer Umfrage des Demographie Netzwerks hervor, einer Kooperation von Unternehmen und Institutionen, die auf Initiative des Bundesarbeitsministeriums gegründet wurde. Demnach würden gerne mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland mit 62 Jahren oder früher mit der Erwerbsarbeit aufhören. Nur 10,7 Prozent wollen bis zum Alter von 67 oder darüber hinaus arbeiten.

"Mangel an qualifizierten Beschäftigten" steige weiter an

Der Mittelstand leidet unter dem früheren Renteneintritt extrem. "Schon jetzt sind kleinere und mittelgroße Unternehmen am stärksten vom Fachkräftemangel betroffen", sagt Markus Jerger, Vorsitzender des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) gegenüber morgenpost.de. Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschlag im Alter von 63 in Rente gehen zu können, sei für die Betroffenen zwar sicher positiv, "verschlimmert den Mangel an qualifizierten Beschäftigten in den Betrieben aber weiter".

Gleichzeitig kritisiert Jerger die dadurch entstehenden zusätzlichen Belastungen der Rentenkassen. "Im kommenden Jahr beträgt der Bundeszuschuss für die gesetzliche Rente bereits unfassbare 112 Milliarden Euro."

Der Mittelstand plädiert dafür, die Möglichkeiten, freiwillig über das bisherige Rentenalter hinaus tätig sein zu können, ganz generell zu verbessern. "Die zu Beginn des kommenden Jahres wegfallende Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenem Altersrentenbezug ist ein erster Weg, um den Verbleib im Arbeitsmarkt attraktiver zu gestalten."

Rentenaltersgrenze soll 2026 überprüft werden

In der Deutschen Rentenversicherung gibt es deshalb Pläne, die aktuell gültige Rentenaltersgrenze im Jahr 2026 zu überprüfen. Eine Anhebung der Grenze ist jedoch nicht der einzige Weg, um der schrumpfenden Zahl von Arbeitskräften vorzubeugen.

Auch mehr Zuwanderung, eine bessere Integration von Geflüchteten und eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen könnten die Lücken verkleinern.

Immer wieder machen sich Arbeitgeberverbände für eine starke Anhebung des Renteneintrittsalters stark. So sagte etwa der Gesamtmetall-Präsident Stefan Wolf im Sommer gegenüber morgenpost.de: "Stufenweise werden wir auf das Renteneintrittsalter von 70 Jahren hochgehen müssen – auch weil das Lebensalter immer weiter steigt". Gewerkschaftsvertreter lehnen dies jedoch ab.

"Rente mit 63": Besondere Form der Frührente

Die "Rente mit 63" ist eine besondere Form der Frührente. Arbeitnehmende in Deutschland können nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren grundsätzlich früher in Rente gehen können. Die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" - so der offizielle Titel -  wird oft noch als ""Rente mit 63"" bezeichnet, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.

Dies gilt allerdings nicht mehr für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben. Weitere Informationen zum frühen Ruhestand ohne Abschläge gibt es hier.

Die wichtigsten Themen rund um die Rente im Überblick:

  • Geringere Rentenerhöhung, höherer Steueranteil: Das sind die wichtigsten Änderungen bei der Rente im Jahr 2022
  • Rente berechnen: So viel Geld gibt es im Ruhestand
  • Über 3000 Euro Rente: So viel musst du verdienen, um die Rekord-Rente zu bekommen
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  • Weniger als 1000 Euro Rente im Monat - so arm sind Deutschlands Rentner wirklich
  • Immer mehr Rentner unter Auswanderern: Die 10 besten Orte auf der Welt für den Ruhestand im Paradies

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Was muss ich beachten wenn ich mit 63 in Rente gehen will?

Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.

Bin 1959 geboren Kann ich mit 63 in Rente gehen?

Wann kann ich mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen?.

Kann ich mit 63 Jahren in Rente gehen Jahrgang 1961?

Die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren gilt nur für Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1952. ... Schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 65 Jahre..

Wie lange kann man noch mit 63 in Rente gehen?

Tabelle: Renteneintrittsalter mit Schwerbehinderung.