Was braucht man um 125 zu fahren?

Wer den Führerschein der Klasse B oder die Klasse-3-Fahrerlaubnis besitzt, darf bereits jetzt auch Zweiräder fahren. Allerdings darf nicht jeder alles fahren. Neu ist die Regelung, dass Autogahrer auch 125er pilotieren dürfen – unter Auflagen. Eine Übersicht, was erlaubt ist und was nicht.

Der Deutsche Bundesrat hat in seiner letzten Plenarsitzung vor Weihnachten am 20. Dezember 2019 beschlossen, dass künftig jeder Deutsche unter bestimmten Voraussetzungen mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. Im Vorfeld hatte es eine Menge Gezerre um den im Sommer öffentlich gewordenen Plan gegeben. Aufgrund von heftiger Kritik von Medien und diversen Verkehrssicherheitsverbänden wurde der ursprüngliche Plan nachgebessert. Er sieht nun vor, dass Inhaber von Autoführerscheinen ohne zusätzliche Fahrprüfung Leichtkrafträder fahren dürfen, wenn sie mindestens fünf Jahre lang schon ihren Führerschein der Klasse B haben, mindestens 25 Jahre alt sind und mindestens neun Fahrschuleinheiten á 90 Minuten absolviert haben, vier davon in Theorie und fünf in Praxis.

Was braucht man um 125 zu fahren?

Honda

Motorräder wie die Honda CBF125 sollen bald auch von Klasse-B-Führerscheininhabern gefahren werden können.

Anschließend ist eine einfache Bescheinigung ausreichend für den Führerschein der Klasse B mit Schlüsselzahl 196. Diese beinhaltet die Erlaubnis, Leichtkrafträder bis 125 Kubik und 15 PS zu führen, die bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein dürfen. Achtung: Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands. fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.

Mit der jetzt erteilten Zustimmung des Bundesrats ist die Umsetzung in geltendes Recht nur noch eine Formalie.

Unberührt davon sind aber die bisher schon gültigen Regeln, die den Inhabern des Klasse-B-Führerscheins bereits das Fahren von Zweirädern erlaubt.

Auch die Klassen AM und A2 sind möglich

Jeder Klasse-B-Mobilist darf schon jetzt Fahrzeuge der Klasse AM (zuvor M) fahren. Darunter fallen die leichten zweirädrigen Kleinkrafträder der Klasse L1e-B ebenso wie dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e. Deren Gemeinsamkeiten: Eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, ein Hubraum von höchstens 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und eine Leistung von maximal vier kW (5,5 PS).

Wer vor dem 1. April 1980 einen Führerschein der Klasse 3 erworben hat und diesen bis heute ohne zwischenzeitlichen Entzug noch besitzt, hat weitere Privilegien: Er kann seit April 2013 auch Motorräder bis 48 PS fahren. Einzige Voraussetzung ist eine 40-minütige praktische Motorradfahrprüfung. In der Praxis wird aber kaum eine Fahrschule ihren Schüler ohne die ein oder andere Fahrstunde zur Prüfung vorstellen. Ist diese Hürde aber genommen, dürfen mit der erworbenen A2-Lizenz Motorräder bis 35 kW (48 PS) mit einem Leistungsgewicht von maximal 0,2 kW/kg bewegt werden. Nach zwei Jahren mit dem Führerschein A2 kann der Aufstieg in die unbegrenzte A-Klasse angegangen werden. Auch hierzu ist wieder nur eine praktische Prüfung vorgesehen.

Viele Modelle lassen sich nachträglich drosseln

Die Motorradhersteller haben auf die damalige Neuerung reagiert und zusätzliche Modelle ins Programm genommen, die den gesetzlichen 48-PS-Vorgaben entsprechen. Eine weitere Möglichkeit: Bestandsmodelle können per Drosselung auf die neuen Regeln angepasst werden. In der EU-Richtlinie heißt es aber, dass solche Bikes nur um die Hälfte ihrer Ausgangsleistung beraubt werden dürfen, um zur Klasse A2 zugelassen zu sein. Das bedeutet, dass nach EU-Recht nur Motorräder mit maximal 70 kW (95 PS) für diese Drosselung in Frage kommen. Deutschland hat diesen Passus aber nicht übernommen. Hierzulande darf also jedes 48-PS-konforme Modelle gedrosselt werden, egal welche Leistung es ursprünglich gehabt hat. Bei Fahrten ins Ausland kann ein „falsch“ gedrosseltes Fahrzeug möglicherweise ein Problem wegen Fahrens ohne den korrekten Führerschein darstellen.

Umfrage

Ja. Damit wird mehr Menschen individuelle Mobilität ermöglicht.

Nein. Das ist ein absolutes Sicherheitsrisiko.

Fazit

Wer einen Klasse B oder Klasse 3-Führerschein besitzt, ist nicht auf ein vierrädriges Fahrzeug festgelegt. Im Gegenteil: Der Gesetzgeber erlaubt ihm vielfältige Möglichkeiten, auch Zweiräder zu bewegen.

Eine geänderte Führerscheinrichtlinie erlaubt Autofahrern unter bestimmten Voraussetzungen den Umstieg auf 125er Motorräder. Wir zeigen welche Leichtkrafträder aktuell im Angebot sind und mit welchen Kosten kommende Motorradfahrer rechnen müssen.

Slawomir Niewrzol, Mona Pekarek

16.01.2020

Mit der Zustimmung des Bundesrats zu einem Plan von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) kurz vor Weihnachten 2019, ist der Weg frei für Autofahrer mit ihrem Führerschein ohne weitere Prüfung auch auf Motorräder mit 125 cm³ Hubraum umzusteigen. Allerdings hat der Gesetzgeber ein paar Hürden vorgesehen.

Rund 700 Euro für die Fahrausbildung

Der umstiegswillige Autofahrer muss seinen Führerschein der Klasse B schon mindestens 5 Jahre besitzen, mindestens 25 Jahre alt sein und mindestens neun Fahrschuleinheiten á 90 Minuten absolviert haben, vier davon in Theorie und fünf in Praxis. Aufgedröselt heißt das, der angehende Biker muss für den B196-Führerschein 4 x 90 Minuten Theorieunterricht absolvieren, dazu kommen zehn Fahrstunden a 45 Minuten auf dem Motorrad. Es wird keine Theorie- und auch keine praktische Prüfung fällig. Die Kosten dafür variieren je nach Fahrschule und Region. Mit etwa 700 Euro sind aber zu rechnen.

Was braucht man um 125 zu fahren?

Archiv

Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle – neues Passbild nicht vergessen – ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren. Wer dann den begehrten Schein besitzt, muss sich allerdings auf Fahrten im Inland beschränken, denn die B196-Regelung gilt nur national. Auch der sonst im Führerscheinrecht vorgesehene Aufstieg von A1 auf A2 ist mit dem B196-Schein nicht möglich.

Über 80 Modelle aktuell im Angebot

Welche aktuellen Motorrad-Modelle (Stand Januar 2020) dem Neu-Biker offen stehen, zeigen wir in der Fotoshow. Die dort angegebenen Preise verstehen sich teils zuzüglich Nebenkosten. Die ebenfalls begehrten Roller-Modelle in der 125er-Klasse haben wir hier mal außen vor gelassen. Natürlich kann auch nach einer gebrauchten Maschine gesucht werden. Generell gilt: Der Hubraum darf nicht mehr als 125 cm³ betragen, die Leistung darf 11 kW (15 PS) nicht übersteigen und zudem darf das Leistungsgewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigen. Ein 15 PS starkes Leichtkraftrad muss also leer mindestens 110 Kilogramm auf die Waage bringen. Gefahren werden dürfen aber auch Elektromodelle. Hier gelten die 11 kW als Limit für die Dauerleistung der Maschine, wobei die Spitzenleistung hiervon abweichend auch deutlich höher ausfallen darf.

Die von uns gelisteten 125er leisten zwischen etwa 8,5 und 15 PS, damit sind zwischen 90 und 120 km/h – je nach Modell drin. Das Gewicht liegt im Mittel bei rund 125 Kilogramm. Wer sich unschlüssig ist, welches Motorradkonzept am besten zu ihm passt, kann sich an diesem Test orientieren. Eine Überblick über weitere 125er gibt es bei den Kollegen von MOTORRAD.

ABS oder CBS

Was braucht man um 125 zu fahren?

MOTORRAD-Archiv

Leichtkrafträder der Führerscheinklasse A1 zwischen 50 und 125 Kubikzentimetern dürfen alternativ an Stelle des ABS mit einer Kombibremse (CBS) ausgerüstet werden. Dabei müssen „mindestens zwei Bremsen, die auf verschiedene Räder wirken, mittels einer einzigen Betätigungseinrichtung aktiviert werden“, wie der Gesetzestext vermerkt. Eine spezielle Art der Bremskraftverteilung ist nicht vorgeschrieben. Ein Blockieren der Räder bei einer Schreckbremsung wird durch ein CBS-Bremssystem allerdings nicht verhindert. Das kann nur ein echtes ABS (richtig Bremsen mit und ohne ABS).

Versicherung individuell kalkulieren

Wer fahren will, muss auch versichern. Hier kommen dem Neu-Motorradfahrer aber das Mindestalter sowie der Mindest-Füherscheinbesitz entgegen. Natürlich bieten die Versicherungen mit ihren Tarifmerkmalen viel Spielraum. Für einen Neuvertrag mit Teilkasko sind aber jährlich gut 200 Euro einzukalkulieren. Aber auch abweichende Tarife von 100 bis 800 Euro sind möglich. Hier muss individuell kalkuliert werden. In Sachen Steuer sind Leichtkrafträder fein raus, die 125er sind steuerfrei.

Umfrage

Ja, ich werde ihn machen!

Nein, kommt für mich nicht in Frage!

Mir egal, ich fahr´ Auto!

Weitere Kosten

Wer die Freiheit auf zwei Rädern genießen möchte, sollte dabei nicht auf die passende Schutzkleidung verzichten. In Sachen Style sind prinzipiell so gut wie keine Grenzen gesetzt, die Preise für solide und gute Bekleidung komplett liegen dabei aber selten unter 800 Euro. (einen Überblick über die MOTORRAD-Testsieger finden Sie hier. Ausgewählte Einsteiger-Outfits gibt es hier). Ein schöner Mittelklasse-Helm, am besten wasserdichte Textil-Bekleidung, sichere Stiefel und Handschuhe sowie Protektoren liegen gut im Einkaufswagen und sollten unbedingt vor Ort im Laden anprobiert werden. Besitzt man die Sachen dann bereits zur Anfangsphase der Fahrschulzeit, liegt es nahe, bei den Fahrstunden das eigene Equipment zu nutzen.

Nicht zu vergessen sind auch die Unterhaltskosten. Ein Satz Reifen schlägt mit 150 bis 250 Euro zu Buche. Dazu kommen noch Kosten für Wartung und Inspektion sowie im ein oder anderen Fall für Sturzteile.

Was braucht man um eine 125er zu fahren?

Seit Januar 2020 dürfen Inhaber des Pkw-Führerscheins (Klasse B) unter bestimmten Voraussetzungen Motorräder und Roller bis 125 ccm Hubraum fahren, für die man sonst den Führerschein der Klasse A1 braucht. Im Amtsdeutsch: Fahrerlaubnis-Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196.

Kann ich mit autoführerschein 125 er fahren?

Seit November 1997 besteht die Möglichkeit, ein 125 ccm-Motorrad mit einem Führerschein der Klasse B zu lenken, ohne eine Motorrad-Prüfung ablegen zu müssen.

Wann darf man eine 125 fahren?

Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren.

Wie viel kostet der Führerschein für 125?

Die Kosten für einen 125er-Führerschein variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die B196 Kosten jedoch zwischen 500 und 920 Euro. Zusätzlich kommt eine Gebühr von ca. 40 Euro durch das Eintragen beim Amt dazu.