Zoll und SteuernInternationales SteuerrechtWer vorübergehend oder auch langfristig im Ausland arbeitet, für den stellt sich nicht zuletzt die Frage, wie hoch die Steuern sind, die für das Gehalt fällig werden. Und wo sind sie zu zahlen? Die Antwort hängt davon ab, ob es zwischen dem ausländischen Staat und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Eine Übersicht über die gültigen
Doppelbesteuerungsabkommen finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums. Show
Zollbestimmungen bei Reisen und UmzügenWas muss ich beachten, wenn ich meinen Hausrat in ein anderes Land mitnehme? Diese Fragen rund um das Zollrecht beantwortet die Internetseite der deutschen Zollverwaltung. Anzeigepflicht für Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel bei Einreisen in die EU, bei Ausreisen aus der EU und bei Reisen innerhalb der EUJede Person, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, nach Deutschland einreist oder aus Deutschland in ein solches Land ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle schriftlich anmelden. Die Kontrolleinheiten des Zolls kontrollieren an den Grenzen und im Landesinneren die Einhaltung der Anmeldepflicht. Bei Nicht- oder Falschanmeldung der mitgeführten Barmittel droht eine empfindliche Geldbuße. Jede Person, die mit Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Mitgliedstaat der EU nach Deutschland einreist oder aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein-
oder Ausreise auf Befragen des Kontrollbeamten oder der Kontrollbeamtin mündlich anzeigen. Bei Nicht- oder Falschanzeige des mitgeführten Bargelds und der gleichgestellten Zahlungsmittel droht eine empfindliche Geldbuße. Merkblätter bei Anmeldung innerhalb der EU:
Merkblätter bei Anmeldung aus Drittländern (nicht-EU):
Anmeldeformulare:
Illegalen Kulturhandel bekämpfenDie unrechtmäßige Verbringung von Kulturgütern ist international geächtet. Auch die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den 134 Unterzeichnerstaaten des UNESCO Übereinkommens von 1970 zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut und engagiert sich bei Prävention und Rückführung illegal verbrachter Kulturgüter. Viele Staaten haben strenge Bestimmungen zum Schutz ihres kulturellen Erbes erlassen, die u.a. die Ausfuhr von archäologischen Objekten unter Strate stellen.
Nähere Informationen dazu finden sich auf www.Kulturgutschutz-Deutschland.de. Ein- und Ausfuhr gefährdeter Tier- und PflanzenartenVorsicht bei der Einfuhr von exotischen Souvenirs und der damit verbundenen möglichen Verletzung der Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES): Informieren Sie sich möglichst schon vor dem Kauf, um Einfuhrprobleme in die
EU zu vermeiden. Merkblatt über die Ein- und Ausfuhr gefährdeter Tier- und Pflanzenarten Soziale Sicherung und RenteIn Rentenangelegenheiten können die Auslandsvertretungen nur Rat und
allgemeine Auskünfte erteilen. Renten- und andere Anträge auf Sozialleistungen können durch die Auslandsvertretung entgegengenommen und weitergeleitet werden. Einen guten Überblick über die Rentenversicherung bietet die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund. Internationale SozialversicherungDie deutschen Gesetze über die Sozialversicherung sehen vor, dass ihre Leistungen nur innerhalb Deutschlands erbracht werden. International gibt es
jedoch immer mehr Verflechtungen. Millionen von Menschen arbeiten in einem fremden Land oder besuchen es als Touristen. Deshalb ist es notwendig, dass soziale Leistungen auch über die Grenzen hinweg erbracht bzw. in einem anderen Land möglich werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über die soziale Sicherung auf seiner Homepage und in verschiedenen
Publikationen. Wie versteuert man Einkommen aus dem Ausland?Ausländische Einkünfte entstehen bei Personen, die einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und Einkünfte aus dem Ausland erzielen. Hier sind Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und müssen dem Finanzamt alle weltweit erzielten Einkünfte offenlegen.
In welchem Land muss ich meine Steuern zahlen?Ganz grundsätzlich gilt: Da, wo man seinen Wohnsitz oder „gewöhnlichen Aufenthalt“ hat, werden Steuern gezahlt. Nach dem sogenannten „Welteinkommensprinzip“ ist dort dann das inländische wie auch das ausländische Einkommen zu versteuern, spätestens mit der Steuererklärung.
Wie funktioniert das Doppelbesteuerungsabkommen?Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind völkerrechtliche Verträge, mit deren Hilfe die Staaten vermeiden, dass bei demselben Steuerpflichtigen dieselben Einkünfte für denselben Zeitraum durch gleichartige Steuern mehrfach belastet werden.
Kann man in Deutschland angestellt sein und im Ausland leben?Nach der Anmeldung im Ausland erhalten Sie eine Anmeldebescheinigung. So können Sie unbeschränkt im EU-Ausland wohnen (und arbeiten). Kindergeld und sonstige Sozialleistungen werden entsprechend den Gesetzen des Landes Ihres neuen Wohnsitzes gewährt.
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