Was bedeutet Vollmacht nach dem Tod?

Vor allem wichtig für das Erbe

Wussten Sie, dass Erben bei einem Erbfall nicht sofort über den Nachlass verfügen können? Erben müssen zunächst einen Erbschein beantragen – ansonsten dürfen sie das vererbte Vermögen nicht verwalten. Das Problem dabei ist, dass die Beantragung des Erbscheins meist mehrere Wochen dauert. So sind Erben nach dem Tod des Erblassers mehrere Wochen die Hände gebunden. Sie können sich erst um den Nachlass kümmern, wenn der Erbschein vorliegt.

Genau deshalb kann eine transmortale Vorsorgevollmacht sinnvoll sein. Mit einer solchen Vollmacht kann ein Bevollmächtigter in Ihrem Sinne über den Nachlass verfügen und das Erbe verwalten. Das kann sinnvoll sein, damit sich Ihr Bevollmächtigter um wichtige Vermögensfragen kümmern kann – zum Beispiel die Kündigung von Verträgen oder Ihrer Wohnung.

Was kann der Bevollmächtigte regeln?

Der Bevollmächtigte Ihrer transmortalen Vollmacht kann sich um dieselben Bereiche wie in einer gewöhnlichen Vollmacht kümmern. Er kann zum Beispiel Vermögensfragen klären, Bankgeschäfte in Ihrem Namen ausführen oder sich um die Planung der Trauerfeier kümmern.

In Ihrer Vollmacht können Sie genau festlegen, was Ihr Bevollmächtigter tun darf und was nicht. Wenn Sie Ihrem Bevollmächtigten uneingeschränkt vertrauen, können Sie die Rechte und Pflichten Ihres Bevollmächtigten auch unbeschränkt lassen. Das sollten Sie sich jedoch gut überlegen, weil sich so das Risiko eines Missbrauchs erhöht.

Wie erstelle ich eine transmortale Vorsorgevollmacht?

Die Erstellung einer transmortalen Vollmacht ist einfach: Sie müssen in Ihrer Vorsorgevollmacht lediglich festhalten, dass Ihre Vollmacht über den Tod hinaus gelten soll. Eine notarielle Beglaubigung ist dafür nicht nötig. Sinnvoll ist der Gang zum Notar nur, wenn Ihr Bevollmächtigter sich auch um Immobilienangelegenheiten kümmern soll.

Wichtig: Die transmortale Vorsorgevollmacht ist so lange gültig, bis Erben die Vollmacht widerrufen.

Was sollte ich außerdem beachten?

  • Wie bei der gewöhnlichen Vorsorgevollmacht gibt es auch bei einer transmortalen Vorsorgevollmacht ein Missbrauchsrisiko. So könnte der Bevollmächtigte zum Beispiel ohne dem Wissen der Erben auf das vererbte Vermögen zugreifen.

  • Wenn der Bevollmächtigte Alleinerbe ist, verliert die Vollmacht mit dem Erbfall ihre Gültigkeit. Der Bevollmächtigte kann nämlich nicht gleichzeitig Vollmachtgeber und -nehmer sein.

  • Der Bevollmächtigte muss kein Erbe sein. Deshalb kann der Bevollmächtigte mit einer entsprechenden Vollmacht zum Beispiel über das Konto des Erblassers verfügen, selbst wenn ihm kein Vermögen zusteht. Soll der Bevollmächtigte ebenfalls erben, müssen Sie dies in Ihrem Testament oder Erbvertrag festlegen.

Tipp: Mehr Informationen zur Vorsorgevollmacht (und anderen Vorsorgedokumenten wie die Patientenverfügung) finden Sie in unserem Ratgeber zur Vorsorge.

Was ist der Unterschied zur postmortalen Vollmacht?

  • Die transmortale Vollmacht gilt zu Lebzeiten des Vollmachtgebers und nach seinem Tod.

  • Die postmortale Vollmacht gilt ausschließlich nach dem Tod des Vollmachtgebers.

Wie können Erben sich vor Missbrauch schützen?

Erben können die Vorsorgevollmacht direkt nach Eintritt des Erbfalls widerrufen. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn der Bevollmächtigte Zugriff auf das Vermögen des Erblassers hat. Weil das Widerrufen der Vollmacht aufgrund der Wartezeit des Erbscheins aber etwas dauern kann, akzeptieren viele Banken auch das Testament als Nachweis. Ansonsten könnte das Konto des Verstorbenen bereits leergeräumt sein, bevor der Erbschein vorliegt.

Sollte der Bevollmächtigte bereits Vermögen entwendet und auf sein eigenes Konto eingezahlt haben, wird meist das Gericht eingeschaltet. Dann muss der Bevollmächtige nachweisen, dass das entwendete Vermögen eine Schenkung war bzw. im Sinne des Vollmachtgebers verwendet wurde oder es zurückzahlen.

Schlusswort

Eine transmortale Vorsorgevollmacht gilt auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus. Sie ist besonders sinnvoll, damit Erben im Falle des Erblassers ohne Wartezeit über den Nachlass verfügen können – denn die Beantragung des Erbscheins dauert meistens mehrere Woche. Überlegen Sie sich deshalb genau, ob Ihre Vorsorgevollmacht auch nach Ihrem Tod gelten soll und vermerken Sie es in Ihrer Vollmacht.

Vollmacht über den Tod hinaus

Vorsorgevollmacht erlischt mit dem Tod des Vollmachtgebers, sofern nichts anderes angeordnet ist

Das OLG München hatte in seinem Beschluss vom 07.07.2014 (34 WX 265/14 = BECKRS 2014, 14197) über die Frage zu entscheiden, ob eine Vorsorgevollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers erlischt, wenn in der Vollmachtsurkunde selbst der Satz „Die Vollmacht gilt über den Tod hinaus“ fehlt.

Zweck einer Vollmacht über den Tod hinaus

Zur Regelung von Nachlassangelegenheiten müssen die Erben im Regelfall beim Nachlassgericht einen Erbschein (§ 2353 BGB) beantragen, aus dem sich ihr gesetzliches oder testamentarisches Erbrecht ergibt. Der Erbschein ist sozusagen der „Personalausweis“ des Erben. Auch ein Testamentsvollstrecker muss sich durch ein gerichtliches Zeugnis legitimieren, um für den Nachlass handeln zu können. Die Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses (§ 2368 BGB) durch das Nachlassgericht kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Hierdurch kann sich die Nachlassverwaltung, insbesondere die Zahlung von Nachlassschulden, erheblich verzögern.

Dem kann der Erblasser durch eine „transmortale Vollmacht“ vorbeugen. Diese Vollmacht gilt über den Tod des Vollmachtgebers hinaus. Der Bevollmächtigte kann also auch noch nach dem Erbfall die erforderlichen Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses treffen, bis der beantragte Erbschein oder das Testamentsvollstreckerzeugnis vom Nachlassgericht erteilt wird.

In dem vom OLG München zu entscheidenden Fall hatte der Vollmachtgeber ein Formular aus dem Ratgeber „Vorsorge für Unfall, Krankheit oder Alter“, erschienen im Verlag C.H. Beck, verwendet. In der aktuellen 14. Aufl. dieses Formulars findet sich folgender Satz: „Ich will, dass die Vollmacht über den Tod hinaus bis zum Widerruf durch die Erben fort gilt.“ Der Vollmachtgeber hat dann die Möglichkeit das Feld „Ja“ oder „Nein“ anzukreuzen. Scheinbar hatte dies der Vollmachtgeber in dem vom OLG München zu entscheidenden Fall vergessen.

Da die Urkunde also keine eindeutige Erklärung zur Fortdauer der Vollmacht über den Tod des Vollmachtgebers hinaus enthalten hat, bestimmt sich diese Frage nach Auffassung des Gerichts nach der Bestimmung des § 168 BGB durch Auslegung des zu Grunde liegenden Auftragsverhältnisses (§ 662 BGB), ob eine Fortgeltung vom Vollmachtgeber gewollt ist. Je mehr der Auftragsgegenstand auf die Person und die persönlichen Verhältnissen des Auftraggebers zugeschnitten sind, desto eher ist anzunehmen, dass der Auftrag mit dem Tod des Auftraggebers erlöschen solle. Dabei ist mit der herrschenden Meinung davon auszugehen, dass bei einer Altersvorsorgevollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers auch die Vertretungsmacht im Bereich der Vermögensverwaltung erlösche (OLG Hamm, DNotZ 2003, 120).

Die gegenständliche Vollmacht bezweckt ersichtlich die Vorsorge für das Alter der vertretenen Person. Im Vordergrund stehen Maßnahmen der Personensorge (Gesundheit, ärztliche und pflegerische Maßnahmen, Aufenthaltsbestimmung). Aus der Vollmacht sei nicht zu entnehmen, dass über die Personenbetreuung hinaus individuelle Erklärungen zur Vermögensorge enthalten sind.

Zudem äußert sich die Vollmacht ausdrücklich nur für die Fortdauer für den Fall der Geschäftsunfähigkeit, besagt aber gerade nicht zur Fortdauer über den Tod hinaus.

Die Vorsorgevollmacht ist damit nach Ansicht des OLG München mit dem Tod des Vollmachtgebers erloschen.

Was bedeutet Vollmacht bis zum Tod?

Transmortale Vollmacht / Postmortale Vollmacht. Eine Vollmacht, die der Erblasser schon zu Lebzeiten erteilt, die aber auch nach seinem Tode nicht erlischt, sondern weiter gilt, nennt man transmortale Vollmacht.

Wie lange gilt eine Vollmacht über den Tod hinaus?

Es kann sich bei dem Bevollmächtigten auch um einen Miterben handeln. Ist er allerdings Alleinerbe, erlischt die Vollmacht mit dem Erbfall, da er nicht gleichzeitig als Vollmachtgeber und -nehmer fungieren kann. Die Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus besteht so lange, bis die Erben sie widerrufen.

Ist Bevollmächtigter auch Erbe?

Mit der Vollmacht wird der Bevollmächtigte ermächtigt, Rechtsgeschäfte mit Wirkung für den Nachlass vorzunehmen. Hierzu benötigt er keinen Erbschein und die Vollmacht gilt insbesondere schon dann, wenn noch gar nicht geklärt ist, wer Erbe ist.

Kann man nach dem Tod Geld abheben?

Ohne Vollmacht sind nur legitimierte Erben dazu befugt, auf das Konto des Verstorbenen zuzugreifen. Dies erfordert einen Erbschein, ein Testament mit Eröffnungsprotokoll oder ein europäisches Nachlasszeugnis. Erben mehrere Personen, können diese nur gemeinsam auf das Konto zugreifen und Geld abheben.