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Renteneintrittsalter – erst mit 67?In Deutschland gilt die Rente mit 67 – das ist so nicht ganz richtig. Das Eintrittsalter für die Regelaltersrente wird seit 2012 schrittweise heraufgesetzt. Entscheidend ist, in welchem Jahr Sie geboren sind. Wer zum Beispiel 1952 geboren ist, erreicht das Rentenalter (Regelaltersgrenze) mit bei 65 Jahren und sechs Monaten. Für jeden weiteren Jahrgang bis zum Geburtsjahr 1958 kommt ein Monat dazu. Für spätere Jahrgänge steigt das Renteneintrittsalter um jeweils zwei Monate. Ab Jahrgang 1964 gilt die Altersgrenze von 67 Jahren. Berechnen Sie ganz einfach mit dem Rechner Rentenbeginn, ab wann Sie in Rente gehen können. Geben Sie dazu einfach Ihr Geburtsdatum im Datumsformat tt.mm.jjjj an, zum Beispiel 30.1.1959 oder 30.01.1959. Früher in Rente gehenMöglicherweise können Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Je Nach Alter und Versicherungsjahren geht das mit oder ohne Abzüge. Welche Bedingungen zum Beispiel für die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gelten, erfahren Sie im Beitrag Altersrenten. Tipp: Wollen Sie auch die Höhe Ihrer voraussichtlichen Rente wissen? Nutzen Sie dafür den Rentenschätzer. Dieser Rechner berücksichtigt nur die übliche Regelaltersrente und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Um sie zu erhalten, müssen Versicherte eine Wartezeit von 45 Jahren vorweisen. Ausnahme: Wer vor dem ersten Januar 1955 geboren ist und vor dem 1. Januar 2007 verbindlich Altersteilzeit vereinbart hat oder wer Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen hat, ist von der Anhebung der Altersgrenzen ausgenommen. MagazinArtikel zum Thema
Eine Initiative der Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Im deutschen Rentensystem wird das Lebensjahr, mit dem ein gesetzlich Versicherter tatsächlich in Rente geht, als Renteneintrittsalter bezeichnet. Dabei wird der Rentenbeginn sowohl von der Rentenart als auch von den persönlichen Rentenumständen des einzelnen Versicherten bestimmt. Außerdem passte die Rentenreform des Jahres 2012 das Regelrentenalter an, von 65 Jahren wird es schrittweise für Männer und Frauen auf 67 Jahre angehoben. Ab dem Jahrgang 1964 liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Damit es für die künftigen Ruheständler einfacher ist, ihr Renteneintrittsalter zu ermitteln, sind entsprechende Tabellen entworfen worden. Ihr persönlicher RentenbeginnDie folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über den Renteneintritt nach Geburtsjahr. Möchten Sie Ihren persönlichen Renteneintritt genau berechnen, nutzen Sie am besten unseren Rentenbeginn-Rechner! Tabelle Renteneintrittsalter für Regelaltersrente
Ihr persönlicher RentenbeginnNutzen Sie zur Ermittlung Ihres persönlichen Renteneintritts unseren Rentenbeginn-Rechner! Diese Regelaltersgrenzen gelten auch für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten. Erreichen sie diese Grenze, so erhalten sie dann die Altersrente. Die Schritte der Anpassung des RenteneintrittsaltersDie Verschiebung des Rentenbeginns startete 2012 und betraf zum ersten Mal den Geburtsjahrgang 1947. Wer hier geboren wurde, konnte erst einen Monat später, nämlich mit 65 Jahren und 1 Monat, den Ruhestand beginnen. Für jeden weiteren Jahrgang verschiebt sich das Renteneintrittsalter um einen weiteren Monat. Im Jahr 2024 erhöht sich der Schritt dann auf zwei Monate, bis die Anhebung im Jahr 2031 abgeschlossen sein wird. Hier die Übersicht: Nach der Reform: Regelaltersrente mit 67 JahrenAnspruch auf eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben alle pflichtversicherte Arbeitnehmer, die monatlich Beiträge eingezahlt haben. Hinzu kommen freiwillig versicherte Selbstständige und auch arbeitslos gemeldete Bürger. In der Regel (daher auch Regelaltersgrenze) müssen für den Rentenanspruch diese Bedingungen erfüllt werden:
Die Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre war jedoch nicht sofort umsetzbar, so dass eine schrittweise Einführung der neuen Regelungen beschlossen wurde. Somit gilt das Renteneintrittsalter von 67 Jahren erst für die Jahrgänge ab 1964. Besondere RegelungenFür besondere Gruppen von Versicherten gelten andere Altersgrenzen: Besonders langjährig Versicherte ab 45 BeitragsjahrenGesetzlich Rentenversicherte mit mehr als 45 Beitragsjahren können früher in Rente gehen, auch ohne Abschläge. Ab dem Geburtsjahr 1964 müssen sie allerdings mindestens 65 Jahre alt sein: Tabelle Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte
Wer noch früher gehen möchte, kann das bereits nach dem 63. Lebensjahr – doch dann sind Abschläge hinzunehmen, wie sie auch für die langjährig Versicherten gelten. Langjährig VersicherteWer mehr als 35 Jahre während seiner Erwerbstätigkeit Beiträge eingezahlt hat, kann seinen Renteneintritt auf das 65. Lebensjahr vorziehen. Dann muss er Abschläge von seiner Rente hinnehmen, jeder Monat „kostet“ 0,3 Prozent Rente, höchstens jedoch 14,4 Prozent. Schwerbehinderte VersicherteAuch für gesetzlich Versicherte, die eine Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent aufweisen und noch im Arbeitsleben stehen, gilt nun eine besondere Altersgrenze von 65 Jahren. Betroffen von der Regelung der Rentenreform sind erstmals Ruheständler des Jahrgangs 1964, für alle früher geborenen wird auch hier das Renteneintrittsalter nur schrittweise angehoben: Tabelle Renteneintrittsalter für schwerbehinderte Versicherte
Auch der frühere Rentenbeginn ist hier möglich, hierfür gibt es jedoch Abschläge. Folgende Auswirkungen hast es, wenn Sie statt z.B. mit 65 Jahren die Rente entsprechend früher antreten möchten:
Mit dem Rentenabschlag-Rechner können Sie die Abschläge bei frühzeitigem Rentenbeginn allgemein berechnen. Individuelles Renteneintrittsalter ermittelnVersicherte sollten sich frühzeitig informieren, wann sie in Rente gehen können. Schließlich gibt es die monatliche Leistung nur auf Antrag, rückwirkend werden Renten nur für drei Monate gezahlt. Bei der Planung des Renteneintritts hilft unser Renteneintritts-Rechner weiter. Wer einige Monate früher in Rente gehen möchte, muss Abschläge hinnehmen. Diese gelten für den gesamten späteren Rentenbezug, auch, wenn dann die Regelaltersgrenze erreicht wird. Wer plant, diese Abschläge vielleicht durch eine geringfügige Beschäftigung auszugleichen, muss die Hinzuverdienstgrenze berücksichtigen. Erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird ein zusätzliches Einkommen nicht mehr auf die Rente angerechnet. Was andere Leser auch gelesen habenLetzte Aktualisierung am 17.08.2022Die Seiten der Themenwelt "Renteneintrittsalter" wurden zuletzt am 17.08.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand. Vorherige Änderungen am 12.11.2021
Bewerten Sie unseren Beitragmit nur einem Klick(linker Stern miserabel - rechter Stern gut) 4.3 Sterne bei 334 Bewertungen Kann ich mit 45 Arbeitsjahren mit 63 in Rente gehen?Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.
Kann man mit 61 in Rente gehen wenn man 45 Arbeitsjahre hat?Eine vorzeitige Rente beantragen, nur weil Versicherte 45 Beitragsjahre aufweisen, ist demzufolge nicht möglich.
Kann man mit 64 in Rente gehen wenn man 45 Arbeitsjahre hat?Sie können mit 45 Versicherungsjahren ohne Abschläge früher in Rente gehen. Das Rentenalter dafür steigt allerdings auf 65 Jahre an, und liegt aktuell für den Jahrgang 1958 bei 64. Wer nicht auf die nötigen Versicherungszeiten kommt, kann auch nach 35 Versicherungsjahren mit Abschlägen früher in Rente gehen.
Kann man mit 62 in Rente gehen wenn man 45 Arbeitsjahre hat?Wer 45 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat, kann bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Für Versicherte des Geburtsjahrgangs 1957 gilt für diese besondere Altersrente aktuell eine Altersgrenze von 63 Jahren und zehn Monaten.
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