Aus Anlass einer Eheschließung haben die Verlobten folgende Möglichkeiten für ihren zukünftigen Namen: Show
AchtungSollten Sie kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei Namensänderung ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Hochzeit bei der zuständigen Passbehörde. Für individuelle Anfragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt. Gemeinsamer FamiliennameDer Name eines Ehegatten/einer Ehegattin kann zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt werden. Wird hierfür ein aus mehreren Teilen bestehender Name herangezogen, können der gesamte Name oder Teile davon verwendet werden. Auch ein in einer früheren Ehe erworbener Familienname kann zum gemeinsamen Familiennamen in einer folgenden Ehe werden. DoppelnameDie Ehegatten können auch einen aus den Familiennamen beider gebildeten Doppelnamen zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Um unübersichtliche Namensketten zu vermeiden, kann aber nur ein aus höchstens zwei Teilen bestehender Name ausgewählt werden. Die Ehegattin/der Ehegatte, deren/dessen Familienname nicht gemeinsamer Familienname ist, kann auch schon vor der Eheschließung bestimmen, dass sie/er einen aus dem gemeinsamen Familiennamen und ihrem/seinem Familiennamen gebildeten Doppelnamen führt. Auch dieser Doppelname darf nur höchstens aus zwei Teilen bestehen. Ein Doppelname muss durch einen Bindestrich zwischen den einzelnen Teilen getrennt werden. Kinder erhalten den gemeinsamen Familiennamen der Eltern. Es kann aber auch der Doppelname eines Elternteils zum Familiennamen des Kindes bestimmt werden. Nähere Informationen zum Namensrecht bei Kindern finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. Beispiel
Wenn sich eine Ehegattin/ein Ehegatte für einen Doppelnamen entschieden hat, muss dieser fortan verwendet werden (z.B. im Reisepass und Führerschein sowie bei der Unterfertigung von Verträgen). Namensrechtliche Erklärungen sind dem jeweiligen Standesamt gegenüber abzugeben. Getrennte NamensführungEhegatten, die keinen gemeinsamen Familiennamen bestimmen, behalten ihre bisherigen Familiennamen bei. Namen der gemeinsamen Kinder bei getrennter NamensführungGeburt des Kindes nach Eheschließung (bei getrennter Namensführung) der Eltern Ehegatten, die keinen gemeinsamen Familiennamen bestimmen, behalten ihre bisherigen Familiennamen bei. Allerdings muss dann bestimmt werden, welchen Familiennamen die gemeinsamen Kinder tragen sollen. Es kann der Familienname eines Elternteils zum Familiennamen des Kindes bestimmt werden. Alternativ können die Eltern bestimmen, dass das Kind einen aus den Familiennamen beider Elternteile zusammengesetzten Doppelnamen erhält. Dieser darf aber höchstens aus zwei Teilen bestehen und muss durch einen Bindestrich getrennt werden. Erfolgt keine Bestimmung, erhalten die Kinder automatisch den Familiennamen der Mutter, auch wenn dieser ein Doppelname ist.Nähere Informationen zum Thema "Familienname des Kindes" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. HinweisAusländische Staatsangehörige unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht des Staates, dessen Staatsbürgerschaft sie besitzen (Personalstatut). In Österreich vorgenommene Namensgebungen werden im Heimatstaat nicht automatisch anerkannt. Rechtsgrundlagen§§ 93 bis 93c und 155 bis 157 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) Letzte Aktualisierung: 8. August 2022 Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz Warum gibt es gleiche Nachnamen?Im Mittelalter entwickelten sich dann immer größere Städte und auf einmal hatten viele Leute die gleichen Namen. Deshalb gab man ihnen Beinamen, zum Beispiel "langer Klaus", wenn sie sehr groß waren oder "Klaus der Schuster", passend zu ihrem Beruf. Die Kinder und Enkelkinder bekamen aber oft andere Beinamen.
Sind alle mit dem gleichen Nachnamen verwandt?Jeder in der Familie hat den gleichen Nachnamen, richtig? Deshalb müssen alle mit dem gleichen Nachnamen zu Ihrer Familie gehören. Sie müssen nur Ihren Familienstammbaum weit genug zurück verfolgen um das zu bestätigen.
Wie funktioniert Doppelname?Allerdings kann ein Doppelname nicht als Familienname bestimmt werden. Es kann also immer nur ein Ehepartner einen Doppelnamen tragen, der andere behält seinen Geburtsnamen. Anders geht es nur, wenn ein Partner bereits einen Doppelnamen hat. Dann darf dieser als Ehename bestimmt werden.
Wo muss der Doppelname angegeben werden?Im privaten Schriftverkehr oder auf dem Zimmerschild in der Firma kann Frau Müller-Meier beispielsweise ihren Geburtsnamen "Müller" weiter führen. Den Doppelnamen muss sie nur zwingend verwenden, wenn eine Behörde die Identität ihrer Person nicht zweifelsfrei feststellen kann.
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