Wann wird entschieden ob die schulen schließen

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Politik & Verwaltung ... Corona Schulen Corona

FAQ - Schule

Diese Seite wird u.a. bei Änderungen im Muster-Hygiene-Plan der Behörde für Schule und Berufsbildung und aufgrund von Hinweisen aus Hamburgs Schulen oder häufig gestellten Fragen von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften oder Eltern aktualisiert. Sollte dennoch eine Frage unbeantwortet geblieben oder nicht aufgeführt sein, schreiben Sie uns eine Email unter

Sofern Inzidenzwerte angegeben werden, sind die Hamburger Inzidenzwerte maßgeblich, die sie auf der Seite www.hamburg.de/corona-zahlen/ einsehen können. Bei Entscheidungen des Senats zur Eindämmung der Corona-Pandemie berücksichtigt er die Inzidenz, den R-Wert, die Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten und wählt stets Maßnahmen, die wirksam und verhältnismäßig sind.

FAQ Corona

Welche Regelungen gelten in diesem Schuljahr?


(Stand:  10. Oktober 2022 11:00  Uhr)

Die Bundesregierung hat nach dem Bericht der Corona-Expertenkommission erklärt, dass es im kommenden Schuljahr keine Schulschließungen mehr geben soll.

Grundsätzlich sollen sich die Corona-Regeln des Schulbetriebes künftig nicht mehr von den Corona-Regelungen vergleichbarer Bereiche des öffentlichen Lebens wie beispielsweise Kultur-, Event-, Bildungs- und Sportveranstaltungen unterscheiden.

Da aufgrund der derzeitigen Infektionslage in allen vergleichbaren Bereichen des öffentlichen Lebens keine Einschränkungen mehr gelten, sind die Schulen ebenfalls ohne Einschränkungen geöffnet. 

Die Schulbehörde hat jedoch umfangreiche Vorkehrungen dafür getroffen, dass die erprobten Regelungen jederzeit wieder eingeführt werden können, wenn die Infektionslage es erfordert.

Masken: Schülerinnen und Schüler sowie Schulbeschäftigte können auf eigenen Wunsch in der Schule Masken tragen. Die Schule oder einzelne Schulbeschäftigte dürfen jedoch weder eine Maskenpflicht in der Schule anordnen noch das freiwillige Tragen von Masken verbieten.

Tests: Wie schon vor den Ferien werden keine weiteren systematischen Schnelltestungen von Schülerinnen und Schülern an den Schulen organisiert. Anlassbezogene Testungen sind weiterhin möglich. Das Angebot der fakultativen Schnelltests für das schulische Personal bleibt bestehen.

Lüftung: Weiterhin soll alle rund 20 Minuten jeder Unterrichtsraum mit Quer- oder Stoßlüftung fünf Minuten gelüftet werden. Der konkrete Zeitpunkt kann sich am Unterrichtsverlauf ausrichten.

Es soll nichts dem Zufall überlassen werden und somit ist der Corona-Stab der Behörde gut vorbereitet, damit jederzeit wieder weitere Maßnahmen eingeführt werden können. Wenn die Lage sich verschärfen sollte, können im Rahmen der dann geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen wieder höhere Sicherheitsmaßnahmen, wie die Masken- und Testpflicht und der erneute Einsatz der Luftfilter beschlossen werden.

Welche Hygienevorschriften gibt es in der Schule?


(Stand:  10. Oktober 2022 11:45  Uhr)

Alle Schulen verfügen über einen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz stehen, um Schülerinnen und Schüler und allen Personen, die an Schulen arbeiten möglichst viel Schutz zu bieten.

Darüber hinaus werden an Schulen wichtige Verhaltensregeln vermittelt und gelebt!

Insbesondere geht es um die Einhaltung folgender Hygienemaßnahmen:

  • Schülerinnen und Schüler, die durch einen PCR-Test bestätigt an einer Corona-Infektion erkrankt sind, dürfen während der angeordneten Isolation die Schulen nicht betreten.
  • Schülerinnen und Schüler sowie sonstige Personen mit Fieber, trockenem Husten und Halsschmerzen sollten bis zum Abklingen der Symptome nicht zur Schule zu kommen und weder an Ganztags- noch an Ferienangeboten teilnehmen - es sei denn, die Symptome sind durch eine chronische Erkrankung zu erklären.
  • Schülerinnen und Schüler sowie sonstige Personen mit laufender Nase (ohne Fieber), gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern können grundsätzlich zur Schule kommen. Sie sind gehalten, die allgemeinen Hygienemaßnahmen besonders zu beach-ten, insbesondere die Husten- und Niesetikette.
  • Anlassbezogen - wenn beispielsweise ein akuter Infektionsverdacht im Laufe des Schultages auftritt - können Schülerinnen und Schüler kostenlos einen Antigen-Schnelltest in der Schule machen.
  • Schülerinnen und Schüler können freiwillig Masken tragen.
  • Es muss in jeder Unterrichtspause intensiv bei weit geöffneten Fenstern unter Aufsicht quer- oder stoßgelüftet werden, ergänzend zu den Lüftungen in den Pausen muss während einer Unterrichtsstunde mindestens eine Quer- oder Stoßlüftung von fünf Minuten durchgeführt werden. Der konkrete Zeitpunkt kann sich am Unterrichtsverlauf ausrichten. Siehe auch: Lüftpflicht
  • Wo möglich 1,5m Abstand halten
  • Regelmäßig und sorgfältig 20-30 Sekunden lang mit Seife bis zum Handgelenk die Hände waschen (siehe auch https://www.infektions-schutz.de/haendewaschen/)
  • Korrekt husten und niesen: Niesen in die Armbeuge, Husten in Taschentücher, Taschentücher dann umgehend entsorgen und die Hände mit Seife waschen

Wie lange dauern die Isolation und die Quarantäne bei Schülerinnen und Schülern?


(Stand:  10. Oktober 2022 16:00  Uhr)

Personen, die sich positiv auf das Corona-Virus getestet haben, müssen sich umgehend fünf Tage lang isolieren. Ein positiver Schnelltest muss weiterhin in einem anerkannten Testzentrum überprüft werden. Die Bestätigung der Infektion ist durch einen Schnelltest in einer anerkannten Teststelle (wenn keine Symptome vorliegen) oder durch einen Test in der Hausarztpraxis möglich . 

Ein PCR-Test ist also nicht mehr zwingend vorgegeben, ein Genesenennachweis kann jedoch nur ausgestellt werden, wenn ein PCR-Test durchgeführt worden ist.  

Kinder unter 14 Jahren, die in Isolierung sind, dürfen zur Wahrung des Kindeswohls die Wohnung zum Spielen im Freien verlassen, wenn sie keine Symptome haben, draußen keinen Kontakt zu anderen Personen haben, von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden, die nicht in Isolation oder Quarantäne ist und eine medizinische Maske tragen.

Es wird empfohlen, nach Ablauf von fünf Tagen die Isolation nur dann zu beenden, wenn eine Testung mittels häuslichem Schnelltest ein negatives Ergebnis gezeigt hat und keine Symptome mehr bestehen. 

Eine Pflicht zur Quarantäne für Kontaktpersonen besteht nicht mehr. Haushaltsmitgliedern von Infizierten wird jedoch empfohlen, Kontakte zu reduzieren und sich mittels Schnelltests fünf Tage lang täglich zu testen. Hierfür können Selbsttests verwendet werden, außerdem stehen die anerkannten Teststellen in der FHH mit ihren kostenlosen Angeboten zur Verfügung. Die schulischen Schnelltests können hierfür nicht verwandt werden. 

Weitere Informationen:

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Mein Schnelltest ist positiv, was passiert jetzt?


(Stand:  12. Oktober 2022 16:00  Uhr)

Im Verdachtsfall wird die betroffene Person sofort in einen eigens dafür zur Verfügung gestellten Quarantäneraum isoliert oder nach Hause geschickt. Ein Verdacht besteht, wenn ein positives Schnelltestergebnis vorliegt oder einschlägige Corona-Symptome auftreten. Bei Symptomen kann ein verdachtsbezogener Schnelltest in der Schule gemacht werden. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern werden im Verdachtsfall die Eltern informiert. 

Der Verdachtsfall muss mit einem PCR-Test oder Schnelltest in einem anerkannten Testzentrum geprüft werden. Diese bestätigenden Tests können weiterhin an den Teststellen der Stadt durchgeführt werden, wenn die Schülerinnen und Schüler das entsprechende Bestätigungsschreiben aus der Schule vorlegen. Die Testzentren melden bestätigte Infektionen direkt an die zuständigen Stellen.

Ist das Testergebnis negativ, dürfen die betroffenen Personen wieder am Unterricht teilnehmen. Ist der Test positiv, muss die betroffene Person sich isolieren und die Anweisungen vom Gesundheitsamt befolgen. Regelungen für infizierte Personen:

Über die in der betroffenen Schule zu ergreifenden Maßnahmen wie beispielsweise die Schließung einer Klasse oder Schule entscheidet ausschließlich das zuständige Gesundheitsamt. Diese Entscheidung ist den Gesundheitsexperten vorbehalten und liegt nicht im Ermessen der Schule oder der Schulleitung. 

Generell gilt: Wie vor der Corona-Pandemie auch, sollten kranke Kinder und Jugendliche nicht in die Schule kommen. Bei Auftreten eines leichten Infekts, wie beispielsweise einem Schnupfen, kann zu Hause vorsichtshalber ein Corona-Schnelltest gemacht werden. 

Schülerinnen und Schüler sowie sonstige Personen mit Fieber, trockenem Husten und Halsschmerzen sollten bis zum Abklingen der Symptome nicht zur Schule zu kommen und weder an Ganztags- noch an Ferienangeboten teilnehmen - es sei denn, die Symptome sind durch eine chronische Erkrankung zu erklären.

Luftfilter und Lüften - wo hilft was?


(Stand:  10. Oktober 2022 17:00  Uhr)

Die Regelungen des Muster Corona Hygieneplans zum regelmäßigen Lüften in allen schulischen Räumen haben weiterhin Bestand. Ergänzend zu den Lüftungen in den Pausen soll nach rund 20 Minuten jeder Unterrichtsraum mit Quer- oder Stoßlüftung fünf Minuten gelüftet werden. Der konkrete Zeitpunkt kann sich am Unterrichtsverlauf ausrichten. Im Gegensatz zu dauerhaft angekippten Fenstern sorgen die Quer- und Stoßlüftung für einen besseren Luftaustausch und eine deutlich geringere Abkühlung der Räume. Angekippte Fenster kühlen die Räume unnötig aus.

Nach einschlägiger Fachmeinung ist die Stoß- beziehungsweise Querlüftung gegenüber dem Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten zu bevorzugen, daher wurde in Hamburg auch bei gleichzeitigem Betrieb der Luftfilter immer auf die Lüftpflicht bestanden.

Aufgrund der reduzierten gesundheitlichen Gefahren durch Corona wurden die Luftfilter im Sommer 2022 erstmal abgeschaltet. Durch das Abschalten wird nicht nur sehr viel Energie eingespart, sondern die Geräte werden auch für eventuell künftige neue Einsätze geschont. Alle Geräte können bei Bedarf jederzeit wieder eingeschaltet werden.

Die Vorgaben zum Lüften gelten auch für alle weiteren schulischen Räumlichkeiten wie beispielsweise das Lehrerzimmer und das Schulbüro. Die Schule regelt die Umsetzung in eigener Verantwortung entsprechend der räumlichen Gegebenheiten.

Aktuelle Stellungnahme des Umweltbundesamtes:
Lüftung, Lüftungsanlagen und mobile Luftreiniger an Schulen | Umweltbundesamt

Gilt aktuell eine Präsenzpflicht?


(Stand:  10. Oktober 2022 17:00  Uhr)

Was ist mit Risikopatientinnen und -patienten oder deren Angehörigen?


(Stand:  10. Oktober 2022 15:30  Uhr)

Für alle Schülerinnen und Schüler, die unter einer oder mehreren Vorerkrankungen leiden, die im Kontext mit einer Corona-Infektion als besonderes Risiko eingeschätzt werden oder gesunde Schülerinnen und Schüler, die in häuslicher Gemeinschaft mit Personen leben, die im Falle einer Corona-Infektion besonders gefährdet sind, besteht die Möglichkeit, im Distanzunterricht beschult zu werden. Hierfür hat die Schulbehörde einen Handlungsrahmen erarbeitet. Die besondere Gefährdung ist durch ein qualifiziertes ärztliches Attest oder einen Transplantationsausweis nachzuweisen. ​​​​​​​

Was gilt für Veranstaltungen und Besuche in Schulen?


(Stand:  14. Oktober 2022 10:00  Uhr)

Schulinterne Konferenzen, Arbeitsgruppensitzungen der Beschäftigten, Sitzungen der schulischen Gremien sowie weitere schulische Veranstaltungen (wie Elternabende) finden regelhaft unter Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften statt.
Die Durchführung von Gremiensitzungen kann durch die Schulleitung in Form einer Videokonferenz ermöglicht werden.

Es dürfen wieder alle Personen, insbesondere die Sorgeberechtigten, wie vor der Pandemie das Schulgelände betreten.

Was gilt bei Klassenreisen und Schulfahrten? 


(Stand:  10. Juni 2022 12:00  Uhr)

Schulfahrten für das Schuljahr 2021/22 können jetzt gebucht werden, sofern eine Corona-bedingte kostenfreie Stornierung in den AGB möglich ist. Für die Stornierungen gilt, dass diese bis zu drei Wochen vor Antritt der Fahrt erfolgen sollen. 


Privat organisierte Auslandsschuljahre oder -halbjahre fallen nicht unter diese Hinweise.

Ausflüge werden auch weiterhin unterstützt. Bei allen Unternehmungen sind grundsätzlich alle Hygieneschutzmaßnahmen nach dem Muster-Corona-Hygieneplan und den gelten Regeln am Ausflugsziel einzuhalten. 

Welche Regelungen gelten in der Vorschulklasse (VSK)?


(Stand:  14. Juni 2022 17:00  Uhr)

In den Vorschulklassen (VSK) gelten weitestgehend dieselben Regeln und Vorgaben wie in der Grundschule

In der Vorschulklasse gilt nur für diejenigen Kinder eine Präsenzpflicht, die aufgrund der Sprachförderung (nach § 28 a Hamburgisches Schulgesetz) zur Vorschule gehen müssen. 

Bei Fragen zu den Regelungen der VSK-Gruppen bei Kita-Trägern können Sie sich an  wenden oder folgende Infoseiten für Kitas nutzen:

https://www.hamburg.de/traegerberatung/

https://www.hamburg.de/infos-fuer-kitas/

Kontakt

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Wo kann ich mich melden? Telefonischer Kontakt

Weitere Informationen erhalten Sie über die Hamburger Hotline zum Coronavirus unter 040 428 284 000.

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