Wann werden die 300 euro ausgezahlt

Energiepauschale: Werden die 300 Euro im August ausgezahlt? Wann du den Zuschuss bekommt

Wann werden die 300 euro ausgezahlt

03.08.2022 um 21:53 Uhr

Wann werden die 300 euro ausgezahlt

Inflation im Juli voraussichtlich auf 7,5 Prozent abgebremst

Inflation im Juli voraussichtlich auf 7,5 Prozent abgebremst

Die Inflationsrate in Deutschland hat sich im Juli laut vorläufigen Schätzungen leicht auf 7,5 Prozent verlangsamt. Preistreiber waren einmal mehr die hohen Energiepreise.

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Auf diese Maßnahme warten viele: Die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro brutto. Sie ist Teil des Entlastungspaketes der Bundesregierung. Doch wann wird das Geld denn nun ausgezahlt? Und wie läuft das ab?

Während der Kindergeld-Bonus von 100 Euro sowie die Einmalzahlung von 200 Euro an Hartz-4-Empfänger im Juli überwiesen wurden, warten Millionen Beschäftigte noch auf die angekündigte Finanzspritze des Staates zu ihrem Gehalt.

Energiepauschale: Gibt es die 300 Euro brutto schon im August 2022?

Jeder Berufstätige in den Steuerklassen 1-5 bekommt die einmalige Energiepauschale als Zuschuss mit dem Lohn ausgezahlt. Auch Menschen mit einem 450-Euro-Minijob können unter bestimmten Voraussetzungen davon profitieren.

Die 300 Euro werden aber nicht in voller Höhe überwiesen, denn sie sind brutto. Je nach Steuerklasse wird also ein Teil noch abgezogen. Ein Antrag für die Auszahlung muss zumindest nicht gestellt werden, das Geld wird automatisch vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Lohn überwiesen.

Bei Selbständigen wird die Energiepauschale steuerlich verrechnet, indem die Einkommenssteuer-Vorauszahlung einmalig um diesen Betrag gesenkt wird. Rentnerinnen und Rentner gehen dagegen leer aus.

Energiepauschale: Wann werden die 300 Euro denn endlich ausgezahlt?

Nun aber die große Frage: Wann fließt das Geld? Leider nicht im August! Die Energiepauschale kann frühestens ab dem 1. September 2022 vom Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung ausgezahlt werden. Auch eine Auszahlung erst im Oktober ist möglich.

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Wir müssen uns also noch etwas gedulden, bis die Lohnauszahlung etwas üppiger ausfällt.

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  3. Energiepauschale 2022: Wann Auszahlung der 300 Euro?

Energiepreis-Pauschale

Energiepauschale 2022: Wann ist die Auszahlung der 300 Euro?

Wann werden die 300 euro ausgezahlt

Teurer Strom aus der Steckdose: Die Energiepreise in Deutschland werden weiter steigen.

Foto: Sina Schuldt, dpa

Die Bundesregierung begegnet den stark gestiegenen Energiekosten mit einer Pauschale von 300 Euro. Der Betrag der Energie-Pauschale muss jedoch versteuert werden, was Kritik hervorruft.

Wann werden die 300 euro ausgezahlt
VonMarcus Giebel

Die Lebenshaltungskosten steigen weiter, die Inflation ist in historischen Höhen angekommen. Nicht nur, aber eben auch in Deutschland. Was sich bereits im vergangenen Jahr andeutete, wurde durch den Ukraine-Krieg noch beschleunigt. Längst wird offen über ein EU-weites Energie-Embargo gegen Russland gesprochen. Doch nicht zuletzt die Bundesregierung sträubt sich noch gegen diesen Schritt. Wegen der unklaren Folgen für die Wirtschaft und die privaten Haushalte.

Um vor allem den Bürgerinnen und Bürgern in diesen folgenschweren Zeiten unter die Arme zu greifen, wurde vom Koalitionsausschuss am 23. März 2022 ein "Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten" beschlossen. Das Finanzministerium spricht von "weitreichende(n) Maßnahmen zur kurzfristigen und befristeten Entlastung bei den Energiekosten". Darunter fällt auch die einmalige Energiepreis-Pauschale in Höhe von 300 Euro. Am 27. April wurde das Entlastungspaket im Kabinett durchgewunken, der Weg ist also frei.

Ende Juli haben die Bürgerinnen und Bürger die 300 Euro allerdings noch nicht gesehen. Fragt sich: Wer bekommt die Energiepauschale 2022 - und wann wird diese ausgezahlt?

Video: dpa

Energiepauschale 2022 für einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige

In dem Beschlusspapier wird die finanzielle Unterstützung ausführlich erklärt. Ziel sei es, "die Mitte unserer Gesellschaft schnell, unbürokratisch und sozial gerecht (zu) entlasten". Deshalb würden alle "einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5)" die 300 Euro einmalig zu ihrem Gehalt ausgezahlt bekommen.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass der Betrag "unabhängig von geltenden steuerlichen Regelungen (Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie, steuerfreien Arbeitgebererstattungen, Job-Ticket) 'on top' gewährt" werde. Die Überweisung soll "über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers bzw. des Dienstherren" erfolgen.

Wichtig: Die Energiepreis-Pauschale unterliegt der Einkommenssteuer, muss also folglich in der Steuererklärung für dieses Jahr angegeben werden. Für Selbständige sieht der Plan "einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommenssteuer-Vorauszahlung" vor.

Demnach müsste die Gewährung also automatisch erfolgen, eine Beantragung sollte nicht nötig sein.

Wann werden die 300 Euro Energiepauschale ausgezahlt?

Auch wenn das Entlastungspaket schon lange beschlossen war, gab es lange keinen Termin für die Auszahlung. Mittlerweile wurde als Auszahlungstermin der 1. September festgelegt. Arbeitgeber müssen allen Beschäftigten, welche am 1. September bei ihnen angestellt sind, die 300 Euro ausbezahlen.

Energiepreispauschale wohl nicht für Rentner und Arbeitslose

In diesem Zusammenhang erklärt das Bundesfinanzministerium auch, die Bundesregierung wolle "möglichst noch in diesem Jahr einen Auszahlungsweg über die Steuer-ID für das Klimageld entwickeln". So würden Direktzahlungen an die Bürger künftig einfach und unbürokratisch.

Klar wird angesichts des Beschlusspapiers auch: Für Rentner, Arbeitslose und auch Minijobber ist die Energie-Pauschale grundsätzlich nicht vorgesehen. Allerdings können auch Rentner und Studierende die Energiepauschale von 300 Euro bekommen, wenn sie zum 1. September einen Minijob ausführen.

Kritik an Energiepauschale vom Steuerzahlerbund

Kritik an dem Modell setzte es vom Präsidenten des Steuerzahlerbunds. "Eine wirkliche Entlastung wäre es übrigens gewesen, wenn die Energiepreis-Pauschale steuerfrei wäre", monierte Reiner Holznagel laut dpa: "Auch Rentner und Selbstständige erhalten keinen wirklichen Zuschuss."

Laut Berechnungen des Verbands würden Spitzenverdienern letztlich nur 180 der 300 Euro bleiben. Den vollen Betrag einplanen könnten lediglich Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von rund 10.000 Euro bleibt.

Als Beispiel wird ein Single der Steuerklasse 1 mit 72.000 Euro Jahresgehalt genannt. Dieser bekäme letztlich 181,80 Euro raus, weil der Spitzensteuersatz greifen würde. Obendrein werde in diesem Fall durch die Pauschale auch wieder der Solidaritätszuschlag fällig.

Große Unterschiede bei Energiepreis-Pauschale 2022 abhängig vom Gehalt

Derweil dürfte sich ein verheirateter Arbeitnehmer mit Kind und Steuerklasse 4 bei 72.000 Euro Jahresgehalt auf netto 184,34 Euro an Pauschale freuen. Würden bei ansonsten gleichen Voraussetzungen nur 45.000 Euro Jahresgehalt zusammenkommen, blieben 216,33 Euro von der Pauschale übrig.

Bei 15.000 Euro Gehalt im Jahr 2022 wären es 248,83 Euro. Die vollen 300 Euro gäbe es nur, wenn unsere Person in Steuerklasse 3 eingestuft wäre, denn dann würde sie unter dem Grundfreibetrag bleiben.

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Wann werden die 300 € vom Staat ausgezahlt?

Auszahlung der Energiepauschale 2022: Wann sind die 300 Euro auf dem Konto? Im September können sich einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer:innen sowie pauschalbesteuerte Minijobber:innen dann über die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro freuen.

Wann gibt es 300 Euro Einmalzahlung?

Im September erhalten alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in Deutschland eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro: die sogenannte "Energiepreispauschale". So sieht es das Steuerentlastungsgesetz 2022 des Bundes vor.

Wer bekommt die 300 Euro Bonus 2022?

Bekommt er trotzdem die EPP? Ja. Beschäftigte in Elternzeit erhalten ebenfalls die EPP, wenn sie in 2022 auch Elterngeld beziehen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel über den Arbeitgeber.

Wann bekomme ich 300 Euro pro Kind?

Energiepauschale: Ab September startet die Auszahlung der 300-Euro-Energiepreispauschale – das gilt jetzt. Die Energiepauschale ist das Herzstück aus dem Entlastungspaket 2022, mit dem die Ampel-Koalition von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Bürgerinnen und Bürger von den steigenden Energiepreisen befreien will.