Wann muss mein kind in die schule rechner

Schulpflicht

Für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten, besteht allgemeine Schulpflicht.
Das heißt, dass nicht nur für österreichische Kinder, sondern unabhängig von der Staatsbürgerschaft für alle Kinder, die sich dauernd in Österreich aufhalten, die allgemeine Schulpflicht gilt.
Unter dauerndem Aufenthalt ist zu verstehen, dass die Kinder zumindest für die Dauer einer Beurteilungsperiode (ein Semester) in Österreich bleiben.

Die allgemeine Schulpflicht beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September und dauert neun Schuljahre. Ein Lebensjahr gilt mit dem Ablauf des dem Geburtstag vorangehenden Tages als vollendet.
Vollendet ein Kind sein sechstes Lebensjahr bis zum 31. August eines Jahres, so ist es mit 1. September dieses Jahres schulpflichtig. Für ein am 1. September geborenes Kind beginnt die Schulpflicht mit seinem 6. Geburtstag.
Vollendet ein Kind sein sechstes Lebensjahr zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember, ist es erst mit 1. September des Folgejahres schulpflichtig.

Wenn die Geburt des Kindes vor dem gemäß dem Mutter-Kind-Pass als Tag der Geburt festgestellten Tag erfolgte, dann tritt für die Bestimmung des Beginns der allgemeinen Schulpflicht auf Wunsch der Erziehungsberechtigten dieser Tag an die Stelle des Tages der Geburt. Ein derartiger Wunsch ist im Zuge der Schülereinschreibung unter gleichzeitiger Vorlage des Mutter-Kind-Passes vorzubringen. Der Schulleiter oder die Schulleiterin hat den sich daraus ergebenden Beginn der allgemeinen Schulpflicht den Erziehungsberechtigten schriftlich zu bestätigen und die zuständige Bildungsdirektion hievon zu verständigen.

Schulpflichtigen Kindern, die im ersten Jahr ihrer Schulpflicht nicht schulreif sind und die Vorschulstufe zu besuchen haben, wird dieses Jahr auf die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht angerechnet.

Vorzeitige Aufnahme

Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte, deren Kind zwischen 1. September und 1. März des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet, können bei der Schulleiterin/beim Schulleiter der Volksschule um vorzeitige Aufnahme ansuchen.

Das Ansuchen der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten ist innerhalb der Frist für die Schülereinschreibung bei der Leiterin/beim Leiter der Volksschule, die das Kind besuchen soll, schriftlich einzubringen. Zur Feststellung, ob die Schulreife gegeben ist und das Kind über die erforderliche soziale Kompetenz verfügt, hat die Schulleiterin/der Schulleiter die persönliche Vorstellung des Kindes zu verlangen und ein schulärztliches Gutachten einzuholen. Weiters kann die Schulleiterin/der Schulleiter ein schulpsychologisches Gutachten einholen, wenn dies die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten verlangen oder dies zur Feststellung der Schulreife erforderlich erscheint.

Eine schulpsychologische Begutachtung ohne Zustimmung/gegen den Willen der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten ist unzulässig.
Über das Ansuchen um vorzeitige Aufnahme hat die Schulleiterin/der Schulleiter unverzüglich ohne unnötigen Aufschub zu entscheiden. Die Entscheidung ist den Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten unverzüglich mitzuteilen.

Das Kind ist in die erste Schulstufe aufzunehmen, wenn anzunehmen ist, dass es ohne Überforderung dem Unterricht folgen können wird.
Im Falle der Ablehnung, die unter Angabe der Gründe und der Rechtsmittelbelehrung zu erfolgen hat, ist die Berufung an die Schulbehörde erster Instanz (Bezirksschulrat) zulässig.

Widerruf bzw. Abmeldung

Stellt sich nach dem Eintritt in die erste Schulstufe heraus, dass die Schulreife doch nicht gegeben ist, so kann die Schulleiterin/der Schulleiter die vorzeitige Aufnahme widerrufen. Aus den gleichen Gründen können die Eltern oder Erziehungsberechtigten das Kind vom Besuch der 1. Schulstufe abmelden. Der Widerruf und die Abmeldung sind jedoch nur bis zum Ende des Kalenderjahres der Aufnahme in die erste Schulstufe zulässig.

Da dieses Kind aber noch nicht schulpflichtig ist, besteht keine Pflicht zum Besuch der Vorschulstufe.

Besuch der Vorschulstufe für nicht schulpflichtige Kinder

Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind und bei denen die vorzeitige Aufnahme in die erste Schulstufe widerrufen wurde, können über Anmeldung der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten die Vorschulstufe besuchen. Dieser Besuch wird allerdings in die Dauer der allgemeinen neunjährigen Schulpflicht nur dann eingerechnet, wenn während der allgemeinen Schulpflicht die 9. Schulstufe erfolgreich abgeschlossen wird.

Wann ein Kind seine Schulreife erreicht, ist ganz unterschiedlich. Inzwischen erleichtern flexible Regelungen sowohl Frühstartern als auch Spätzündern einen erfolgreichen Schulbeginn. Hier kannst du außerdem testen, ob dein Kind die Schulfähigkeit bereits besitzt.

Fünf, sechs oder sieben? Wann ist ein Kind schulreif?

Wann das Thema Schule in deine Familie einzieht, hängt erstmal davon ab, in welchem Bundesland du lebst. Jedes Bundesland hat seinen individuellen Stichtag, ab diesem herrscht in Deutschland Schulpflicht. Der Stichtag variiert zwischen dem 30. Juni und dem 31. Dezember. Abhängig von seinem Entwicklungsstand kann das Kind aber auch vor dem Stichtag eingeschult oder zurückgestellt werden. Während man noch von einigen Jahren von der "Schulreife" sprach, lautet heute der Fachbegriff dafür "Schulfähigkeit".

Die Anforderungen für diese Schulfähigkeit darf man sich nicht als fest definierten Kriterienkatalog vorstellen. Sie stellen eine Mischung dar aus körperlichen, kognitiven und sozialen Voraussetzungen. Wenn ein Kind schon mit fünf lesen kann, ist das zwar eine tolle Leistung – es sagt aber überhaupt nichts darüber aus, ob das Kind schon reif für die Schule ist. Das ist es erst, wenn es auch emotional stabil und sozial reif ist, beim Spielen auch mal verlieren und sich über längere Zeit konzentrieren kann. Wichtig für einen guten Schulstart – egal in welchem Alter – ist eine gute Portion "Seelenspeck"!

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Schulreife: Von "Kann-Kindern" und "Muss-Kindern" Oder: Wann ist ein Kind schulfähig?

Die Stichtagsregelung lautet: Wenn das Kind vor dem Stichtag seinen sechsten Geburtstag feiert, ist es schulpflichtig und damit ein "Muss-Kind". Alle, die nach dem Stichtag sechs werden, sind "Kann-Kinder". Hier dürfen bzw. müssen die Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind schon in die Schule schicken wollen. Eine schwierige und weitreichende Entscheidung, die Angst vor einer Überforderung bei einer frühen Einschulung, bzw. einer Unterforderung bei einer späten Einschulung ist groß.

Allgemeine Empfehlungen gibt es hier (leider) nicht. Jedes Elternpaar muss die für sein Kind passende Entscheidung treffen. "Gespräche mit dem Kinderarzt, mit den Erziehern im Kindergarten oder der Besuch eines Probeunterrichts, wie ihn viele Schulen anbieten, helfen Eltern herauszufinden, wie schulfit ihr Kind wirklich ist" rät Erziehungswissenschaftler Peter Struck. Auch wer sein Kind beim Spielen oder beim Erledigen kleiner Aufgaben genau beobachtet, kann seinen Entwicklungsstand abschätzen.

Kriterien für die Schulreife

Es gibt ein paar Kriterien, die dir bei der Entscheidung helfen können:

  • Was rät die Erzieherin? Sie kennt das Kind gut und kann gut vergleichen und seine Fähigkeiten einschätzen.
  • Wie lautet das Ergebnis der Schuleingangsuntersuchung? Wie lautet das Ergebnis der U9 beim Kinderarzt?
  • Denke nicht nur an den Jetzt-Zustand. Heute ist dein Kind zwar mit fünf vielleicht schon reif für die Schule, aber dank der frühen Einschulung wird es zeitlebens zu den jüngsten Kindern in der Klasse zählen. Das macht sich vor allem beim Übertritt in die weiterführende Schule und beim Start in die Pubertät bemerkbar. Während die Älteren sich schon für Smartphones und das andere Geschlecht interessieren, hinken die Jüngeren da häufig deutlich hinterher und leiden darunter.
  • Schaue nicht nur darauf, wie intelligent und wissbegierig dein Vorschulkind ist, sondern schätze auch ganz ehrlich ab: Wie selbständig ist es? Wie steht es um sein Selbstbewusstsein? Und wie gut kann es schon still sitzen und sich konzentrieren?
  • Wichtig ist es zudem, die schulischen Rahmenbedingungen zu checken. Gibt es für Frühstarter die Möglichkeit, ohne großen Aufwand in eine Vorschulklasse zu wechseln? Ab wann wird die Leistung des Kindes benotet? Wer entscheidet nach der vierten Klasse über seine weitere Schullaufbahn? Leider haben sich auch hier die Bundesländer nicht auf allgemeine Standards geeinigt.
  • Nicht zuletzt ist zudem die Einstellung des Kindes wichtig. Hat es überhaupt schon Lust auf die Schule? Oder fürchtet es sich vor der Langeweile, wenn alle großen Freunde schon in die Schule gehen?
  • Wenn es um die Einschulung geht, darf nicht der "Je früher desto besser"-Gedanke bestimmen.

Einschulung: Im Zweifel lieber später als früher?

Inzwischen geht der Trend wieder eindeutig in Richtung späte Einschulung, nicht jede "Chance" auf einen frühen Schulstart wird von den Eltern mit Begeisterung angenommen und genutzt, wie es noch vor einigen Jahren der Fall war. Der Grund? Ab der dritten Klasse steigt schon für Grundschüler der Leistungsdruck, das Thema Übertritt zieht sich durch zwei lange Schuljahre und sorgt für Stress bei den Kindern. Dazu kommt die auf acht Jahre verkürzte Gymnasialzeit. Diese beiden Punkte bringen Eltern immer wieder zu dem Schluss: "Wir wollen unserem Kind noch ein bisschen unbelastete Kindheit gönnen".

Was sagt die Wissenschaft zum besten Alter für die Einschulung?

Viele Studien zeigen, dass jüngere Kinder im Unterricht häufig unruhiger sind und mehr Probleme haben, sich zu konzentrieren. Ein weiteres Studienergebnis zeigt: Früh eingeschulte Kinder wechseln später seltener aufs Gymnasium, die Quote ist um ein Drittel niedriger als bei älteren Kindern. Und auch der Blick auf die PISA-Ergebnisse zeigt: In Ländern mit guten PISA-Ergebnissen werden die Kinder eher spät eingeschult (zum Beispiel Finnland und Schweden).

Diese Ergebnisse sprechen allesamt gegen eine frühe Einschulung deutlich vor dem Stichtag. Aber auch eine Rückstellung scheint nicht unbedingt die beste Lösung zu sein: Bei einer deutsch-englischen Studie kam heraus, dass altersgemäß eingeschulte Kinder im Vergleich zu verspätet eingeschulten im Alter von acht Jahren einen deutlichen Vorsprung hatten. Untersucht wurden die Lese-, Schreib-, Rechenfähigkeit sowie die Aufmerksamkeit des Kindes.

Checkliste für die Schulreife

Die Schulreife ist entscheidend für einen erfolgreichen Schulstart. Mit unserer Checkliste kannst du die Schulreife deines Kindes testen. Die wichtigsten Kriterien im Überblick.

Wenn du für dich klären möchtest, ob dein Kind schon bereit für den neuen Lebensabschnitt "Schulkind" ist, oder ob ihm ein Jahr länger im Kindergarten vielleicht noch gut tut, dann mache dir Gedanken zu folgenden Fragen. Je mehr Punkte du mit "Ja" beantworten kannst, desto besser wird dein Kind den Schulstart meistern.

Schulreife: Körperliche Entwicklung

  • Kann dein Kind auf einem Bein hüpfen, balancieren, einen Ball werfen/fangen?
  • Kann es sich selbst anziehen, Schleifen binden, Knöpfe öffnen und schließen?
  • Kann es mit einer Schere einfache Formen ausschneiden?
  • Kann es ausmalen, ohne die Umrisse zu überkritzeln?
  • Entspricht die Körpergröße deines Kindes seinem Alter?

Schulreife: Geistige Entwicklung

  • Kann dein Kind flüssig sprechen und versteht es sprachliche Anweisungen?
  • Kann es sich Liedtexte merken?
  • Kann es kurze Geschichten in eigenen Worten wiedergeben?
  • Kann es mindestens bis zehn zählen?
  • Kann es Gegenstände nach Größe und Gestalt ordnen?
  • Beherrscht es Spiele wie Memory und Puzzle?
  • Kann es sich längere Zeit auf eine Sache konzentrieren?
  • Zeigt es Interesse an Spiel- und Lernangeboten?
  • Entwickelt es eigene Spielideen?
  • Bringt es Aufgaben selbstständig zu Ende?

Schulreife: Soziale und emotionale Entwicklung.

  • Hat dein Kind Freude am Spiel in der Gruppe?
  • Knüpft es leicht Kontakte?
  • Kann es sich einfügen und die Regeln einer Gruppe akzeptieren?
  • Kann es seine eigenen Bedürfnisse wahrnehmen und äußern?
  • Kann es eigene Bedürfnisse auch zurückstellen?
  • Hat es gelernt, mit Konflikten umzugehen?
  • Ist es fähig, Kompromisse zu schließen?
  • Kann es sich im vertrauten Umfeld leicht von den Eltern lösen?
  • Kann es Enttäuschungen auch ohne den Trost der Eltern ertragen?

Zurückstellung der Einschulung ist die Ausnahme

Nicht jedem Kind tut es gut, schon früh eingeschult zu werden. Doch eine Zurückstellung der Einschulung ist dennoch nur die Ausnahme. In einigen Bundesländern wurde stattdessen das Schulsystem flexibler gestaltet.

Nicht jedem Kind tut es gut, schon früh eingeschult zu werden. Doch eine Zurückstellung der Einschulung ist dennoch nur die Ausnahme. In einigen Bundesländern wurde stattdessen das Schulsystem flexibler gestaltet. „Grundschulen sollen heute möglichst alle Kinder eines Jahrgangs und alle schulfähigen jüngeren Kinder einschulen und sie anschließend ihren Fähigkeiten entsprechend fördern. Nur noch in Ausnahmefällen werden schulpflichtige Kinder zurückgestellt oder gleich in Förderschulen aufgenommen“, erklärt die Schulpsychologin Katharina Melbeck-Thiemann.

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Zurückstellung der Einschulung ist die Ausnahme

Die Idealvorstellung der Bildungspolitik: Die schwachen Kinder bekommen Förderstunden oder pädagogische Zuwendung, die starken Kinder erhalten Zusatzaufgaben. Doch Wunsch und Wirklichkeit sind oft weit voneinander entfernt: „Einerseits will die Schule jedem einzelnen Kind eine gute Chance auf Bildung bieten. Andererseits aber erfolgt das Lernen wegen großer Klassen und häufigem Unterrichtsausfall oft im Gleichschritt. Zudem wird durch Vergleichstests der Leistungs- und Zeitdruck erhöht. Das passt nicht gut zur Philosophie des individualisierten Lernens“, gibt die Schulpsychologin zu bedenken.

Flexible Einstiegsphase fürs Kind

Um jedem Kind ein erfolgreiches Lernen zu ermöglichen, haben einige Bundesländer die flexible Einstiegsphase eingeführt. Die funktioniert so: Die ersten beiden Grundschuljahre werden als Einheit betrachtet. Je nach Entwicklungsstand bleiben die Kinder ein, zwei oder drei Jahre in dieser Einheit, bevor sie in die 3. Klasse versetzt werden, wo es oft die ersten Schulnoten gibt.

Die Vorteile dieses flexiblen Systems liegen für Struck auf der Hand: „Jedes Kind kann ohne Auswahlverfahren eingeschult werden. Die Spätzünder haben Zeit zu reifen, die Schnell-Lerner können problemlos eine Klasse überspringen, und die Eltern von ,Kann-Kindern` gehen kein Risiko ein.“ Weil es solche Schulmodelle leider nicht überall gibt, bleibt vielen Eltern nichts anderes übrig, als ihr Kind an der Schule anzumelden, in deren Einzugsgebiet sie wohnen.

Dennoch lohnt es sich, nach Alternativen Ausschau zu halten und sie zu prüfen. Um das Kind an einer anderen als der zugewiesenen Schule anmelden zu können, müssen Eltern allerdings nachvollziehbare Gründe angeben: zum Beispiel verlässliche Öffnungszeiten als Voraussetzung für die eigene berufliche Tätigkeit.

Wann kommt mein Kind in die Schule Österreich?

In Österreich müssen alle Kinder, die bis zum 1. September sechs Jahre alt wurden, die Schule besuchen – es beginnt die Schulpflicht.

Wann muss ein Kind in die Schule Bayern?

In Bayern gilt seit dem 1. August 2010, dass alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind. Das bedeutet, dass Oktober-, November- und Dezembergeborene nicht eingeschult werden.

Wann ist der Stichtag für die Einschulung in Bayern?

Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 31.8. im Einschulungsjahr sechs Jahre alt sind. Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht mit dem Anfang des Schuljahres in diesem Kalenderjahr.

Wann ist Einschulung 2022 BW?

In Baden-Württemberg beginnt die Schule für die Erstklässler! Am 12. September 2022 ist an den meisten Schulen in Baden-Württemberg der erste Schultag der Erstklässler.