Ist eine Mütter Kind Kur eine medizinische Rehabilitation?

Stand: 17.03.2022

AKTUELL: Informationen zur Corona-Pandemie im Zusammenhang mit Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen

Mütter und Väter, die Kinder erziehen, sind häufig besonders belastet. Daraus können gesundheitliche Probleme entstehen, wenn z.B. Überforderungssituationen, Erziehungsschwierigkeiten oder Partnerschaftskonflikte auftreten. Spezielle medizinische Leistungen zur Vorsorge oder Rehabilitation für Mütter und Väter – allein oder mit Kind(ern) – sollen insbesondere durch die Berücksichtigung psychosozialer Problemsituationen von Familien helfen, die Gesundheit zu stärken bzw. Behinderung und Pflegebedürftigkeit abzuwenden oder zu mildern.

Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen sind Pflichtleistungen der GKV, d.h., wenn die Maßnahme medizinisch notwendig ist, muss die Krankenkasse sie erbringen. Voraussetzung ist, dass der Arzt im Antrag die medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Die Krankenkassen müssen die Anträge durch den Medizinischen Dienst in Stichproben prüfen lassen (§ 275 Absatz 2 SGB V). Näheres zur Antragsbearbeitung durch die Krankenkassen und den Medizinischen Dienst ist in Umsetzungsempfehlungen geregelt.

Die o.a. Maßnahmen werden in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes (MGW) oder Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111a SGB V besteht, durchgeführt. Voraussetzung für den Abschluss eines Versorgungsvertrages ist die Erfüllung des Anforderungsprofils für stationäre Vorsorgeeinrichtungen bzw. des Anforderungsprofils für stationäre Rehabilitationseinrichtungen nach § 111a SGB V.

Die Versorgungsverträge werden von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen gemeinsam auf der Landesebene geschlossen. Als Vertragspartner für die Ersatzkassen wurden die vdek-Landesvertretungen beauftragt.

Ist eine Mütter Kind Kur eine medizinische Rehabilitation?

Was ist der Unterschied zwischen Kur und Reha?

Kur und Reha: Im Alltagsgebrauch werden diese beiden Begriffe oft vermischt. Tatsächlich gibt es aber Unterschiede zwischen Reha und Kur.

Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Kur bei einem gesunden Menschen ansetzt, der erste Symptome aufweist, während eine Reha für einen bereits erkrankten Menschen gedacht ist. Eine Kur ist also präventiv; es handelt sich um Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit. Eine Reha dient dagegen stets der Wiederherstellung der Gesundheit nach einer Erkrankung.

Reha versus Kur: unterschiedliche Behandlungsansätze

Folglich unterscheiden sich Kur und Reha auch durch ihren Aufbau und die Behandlungen. Bei einer Kur stehen häufig Massagen, Moorpackungen, Bäder und Spaziergänge auf dem Programm. Der Wellness-, Urlaubs- und Entspannungscharakter ist entsprechend stark ausgeprägt. Im Rahmen einer Reha, bei der z.B. die Beweglichkeit nach einer OP wiederhergestellt werden soll, ist die aktive Mitarbeit der Patienten gefordert. Die medizinischen Maßnahmen beinhalten Physio- und Sporttherapie, Ergotherapie, Psychotherapie oder auch Trainingseinheiten zu Spezialthemen wie z.B. Stressbewältigung. Zudem wird den Patienten auch für die Zeit nach der Reha wichtiges Wissen mit an die Hand gegeben, um den wiedererlangten Gesundheitszustand zu erhalten und eine erneute Verschlechterung zu vermeiden.

Ein weiterer Unterschied zwischen Reha und Kur betrifft die Kostenübernahme: Die Vorsorgemaßnahmen (nach §111a SGB V) werden nur von den Krankenkassen erbracht oder können als Selbstzahler in Anspruch genommen werden, während eine Reha von allen Kostenträgern bewilligt werden kann.

Die MEDIAN Kliniken sind spezialisiert auf Rehabilitationsmaßnahmen. Dennoch werden in einigen Einrichtungen auch Vorsorgeleistungen angeboten – die Sie als Kur buchen können oder beispielsweise auch Ihre Begleitperson bei einer Reha für sich nutzen kann.

Hier finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Reha!

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Was ist besser Reha oder Kur?

Eine Kur ist also präventiv; es handelt sich um Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit. Eine Reha dient dagegen stets der Wiederherstellung der Gesundheit nach einer Erkrankung.

Wie alt darf ein Kind bei der Mutter

Die Krankenkasse übernimmt nach Genehmigung die Kosten. Die Maßnahme dauert in der Regel 3 Wochen. Um diese zu beantragen, dürfen die Kinder in der Regel nicht älter als 17 Jahre sein.

Wie oft kann man eine Mutter

Wie oft habe ich Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur? Alle 4 Jahre haben Erziehende Anspruch auf eine Kur, wenn die medizinischen und/oder psychosozialen Voraussetzungen vorliegen. Ist eine Kur vorzeitig begründet, kann auch vor Ablauf der 4-Jahres-Frist ein Antrag gestellt werden.

Was erhoffe ich mir von einer Mutter

Erhalt der Gesundheit bzw. Verhütung von Krankheiten. Linderung von gesundheitlichen Beschwerden. Vermeidung der Chronifizierung von Krankheiten.