Im sechsten Schuljahr steht für die Kinder und ihre Eltern eine wichtige Entscheidung an: die Wahl der weiterführenden Schule. Die Grundschulen helfen den Eltern, denn jedes Kind soll die Schule besuchen, die seinen Fertigkeiten und Fähigkeiten am besten entspricht. Show
Die Grundschulen helfen den Eltern bei dieser Entscheidung, denn jedes Kind soll die Schule besuchen, die seinen Fertigkeiten und Fähigkeiten am besten entspricht. Auch wenn die Schularten Integrierte Sekundarschule/Gemeinschaftsschule und Gymnasium sich in einigen Angeboten unterscheiden, haben sie doch gemeinsam, dass alle Schulabschlüsse erreicht werden können.
Die Anmeldung für die weiterführende Schule5. KlasseDer Anmeldezeitraum für den Übergang in die Jahrgangsstufe 5 an weiterführenden Schulen ist vom 8. Februar bis 11. Februar 2022 (Erstwunsch). 7. KlasseDer Anmeldezeitraum für den Übergang in die Jahrgangsstufe 7 an weiterführenden Schulen ist vom 15. Februar bis 23. Februar 2022. In dieser Zeit melden die Eltern ihr Kind in der Erstwunschschule an. Sie können auch einen Zweit- und Drittwunsch angeben. Bei der Anmeldung müssen der Anmeldebogen und die Förderprognose vorgelegt werden. Bei der Anmeldung für den Übergang in die Jahrgangsstufe 5 (grundständige Gymnasien) gelten besondere Regelungen. Schulanmeldung in Berlin bei Zuzug aus einem anderen BundeslandIhr Kind besucht eine Schule in einem anderen Bundesland und soll nun nach Berlin wechseln. Wenn Sie es für die Jahrgangsstufe 7 an einer öffentlichen Berliner Schule anmelden möchten, gelten die nachfolgend aufgeführten Anmeldekriterien. Diese unterscheiden sich vom Verfahren für Berliner Schulkinder, weil noch kein (Haupt-)Wohnsitz in Berlin besteht. Schulanmeldung in Berlin bei Zuzug aus dem AuslandIhr Kind hat eine Auslandsschule besucht und Sie möchten es nun für die Jahrgangsstufe 7 an einer öffentlichen Berliner Schule anmelden? Dann gelten für Sie die nachfolgend aufgeführten Anmeldekriterien.
Bild: SenBJF Wohin nach der Grundschule?Schulwegweiser 2022/2023Die Broschüre informiert Sie über das Anmeldeverfahren, die verschiedenen Schularten, Ganztagsangebote oder Fremdsprachen. Außerdem beinhaltet es ein Verzeichnis aller weiterführenden Schulen. So können Sie für Ihr Kind das passende Schulprofil und Sprachenangebot finden.
Die Schule berät - die Eltern entscheidenUm die richtige Wahl der weiterführenden Schule treffen zu können, werden die Eltern und ihre Kinder frühzeitig, individuell und verbindlich durch die Grundschule beraten, in welcher Schulart ihr Kind voraussichtlich die beste Förderung erhalten wird. Förderprognose Die Förderprognose beinhaltet eine Durchschnittsnote, die aus den Zeugnisnoten des 2. Halbjahres der 5. Klasse und des 1. Halbjahres der 6. Klasse gebildet wird. Hierbei zählen die Noten für Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, Naturwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften doppelt. Im untenstehenden Beispiel ist die Durchschnittsnote 67 : (13 + 13) = 2,5.* Aus der Durchschnittsnote ergibt sich folgende Empfehlung:
Im Zwischenbereich von 2,3 bis 2,7 werden als Entscheidung für die Förderprognose weitere Merkmale individueller Kompetenzen des Kindes (z. B. Belastbarkeit, Reflexion des Lernprozesses) herangezogen. Berechnung der DurchschnittsnoteDie Durchschnittsnote ergibt sich aus den Zeugnisnoten des 2. Halbjahrs der 5. Klasse und des 1. Halbjahrs der 6. Klasse. Die Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, Naturwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften zählen dabei doppelt.
Für die Berechnung der Durchschnittsnote wird die Summe durch die Anzahl der Noten geteilt: 67 : (13 + 13) = 2,5* * Hinweis: Die Durchschnittsnote wird mit einer nicht gerundeten Stelle nach dem Komma ausgewiesen. (laut §24 GsVO – Grundschulverordnung) Schulwahl Beratungsgespräch Im Gespräch vertieft die Schulleitung ihre Erwartungen an die Gymnasiasten und geht auf die Unterschiede zwischen den beiden Schularten ein. Das Beratungsgespräch wird anschließend durch das Gymnasium auf einem Formular bestätigt. Diese Bestätigung muss der Erstwunschschule vorgelegt werden. Wie finde ich die richtige Schule für mein Kind?Fragen der Eltern an die Grundschule
Fragen der Eltern an sich und ihr Kind
Fragen der Eltern an die weiterführende Schule
Die wichtigsten Unterschiede zwischen Integrierter Sekundarschule und Gymnasium zeigt folgende Tabelle: Integrierte Sekundarschule und Gymnasium im Vergleich
Mehr Anmeldungen als freie Plätze - die AufnahmekriterienWenn für eine Schule mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, kann nicht jedes Kind aufgenommen werden. Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler findet nach klaren und fairen Regeln statt. Vorab werden Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen. Die Vergabe der verbleibenden Plätze erfolgt nach folgender Verteilung:
Die Aufnahmekriterien jeder Schule finden Sie im Online-Schulverzeichnis Für Gemeinschaftsschulen gelten besondere Aufnahmekriterien. Diese werden von der Schule unter Berücksichtigung des Schulprogramms festgelegt. Zeitlicher Ablauf des AufnahmeverfahrensFür Kinder, die an der gewünschten Schule keinen Platz bekommen haben, gibt es ein Aufnahmeverfahren, das ihnen möglichst an der Zweit- oder Drittwunschschule einen Platz gewährleisten soll. Erst, wenn an keiner der gewünschten Schulen eine Aufnahme möglich ist, benennt das Schulamt eine andere Schule der gewünschten Schulart.
Sollte keine Ihrer drei Wunschschulen Ihr Kind aufnehmen können, benennt Ihnen das Schulamt bis spätestens 21. Juni 2022 eine andere Schule der gewünschten Schulart, die Ihr Kind aufnehmen würde. Diese Schule kann auch in einem anderen Bezirk liegen.
Grafische Darstellung des AufnahmeverfahrensAnmeldung für den Übergang in die 5. Klasse (grundständige Gymnasien)Wenn Sie wünschen, dass Ihr Kind bereits nach der 4. Klasse auf eine weiterführende Schule wechselt, dann teilen Sie dies der Klassenlehrerin bis Mitte Dezember 2021 mit. Die Grundschule wird bis spätestens Ende Januar 2022 ein Beratungsgespräch mit Ihnen führen. Die Aufnahme Ihres Kindes kann an bestimmte Bedingungen, zum Beispiel an Zeugnisnoten oder das Bestehen eines Aufnahmetests gebunden sein und erfolgt nach der Rangfolge bestimmter Kriterien. Schnelllerner-Klassen Musikgymnasien und Französisches Gymnasium Drei Wunschschulen
Erhält Ihr Kind an keinem grundständigen Gymnasium einen Schulplatz, setzt es seine Schullaufbahn in seiner Grundschule fort. Probejahr
Anmeldezeiten für die 5. Klasse
Elternbrief für den Übergang nach Klasse 4
Bild: SenBJF Lernausgangsuntersuchung in der 7. KlasseBeim Übergang in die weiterführende Schule sollen Kinder da abgeholt werden, wo sie im Lernprozess stehen. Für die Lehrkräfte ist es daher in den ersten Monaten wichtig, die Lernausgangslage ihrer Kinder zu erkennen und sie mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen Lernausgangsuntersuchung in der 7. Klasse Weitere Informationen
Was passiert wenn wunschschule abgelehnt?Wird ein Kind an der Wunschschule abgelehnt, müssen Eltern dies nicht akzeptieren und sollten dies auch nicht. Bei der entsprechenden Ablehnung handelt es sich um einen Verwaltungsakt, gegen den der Rechtsbehelf des Widerspruchs eingelegt werden kann und muss. Sonst wird die ablehnende Entscheidung bestandskräftig.
Können kann Kinder abgelehnt werden?Vorzeitige Einschulung als Rechtsstreit:
Wird die vorzeitige Einschulung abgelehnt oder ein "Kann-Kind" gegen den Willen der Eltern zurückgestellt, dann sind dies aber mitunter harte Kämpfe, ein Kind vorzeitig einzuschulen. Meist wird auf den sozial-emotionalen Entwicklungsstand abgestellt.
Wie es wirklich ist sein Kind in die Grundschule einklagen?Wenn die gewünschte Schule das Kind ablehnt, jedoch alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Eltern innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Schulbehörde oder beim örtlich zuständigen Bezirksamt einlegen. Verstreicht die vierwöchige Frist, ist der Ablehnungsbescheid rechtskräftig.
Wie stelle ich einen härtefallantrag Schule?Für die Stellung des Antrages empfiehlt es sich, auf dem Anmeldeformular einen deutlich sichtbaren Hinweis auf den anliegenden Härtefallantrag anzubringen und dem Formular ein Beiblatt beizufügen, auf dem Sie den Antrag stellen und ihn begründen.
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