Wann falle ich in die Grundversorgung?

Was jahrelang kaum denkbar war, wird durch die Energiepreiskrise Realität: Der Grundversorger könnte aktuell einigen Verbraucherinnen und Verbrauchern den günstigsten Tarif für Strom und Gas bieten. Eigentlich hatten Verbraucherschützer stets dazu geraten, die Grundversorgung nach einem Umzug so schnell wie mög­lich zu verlassen und einen günstigeren Tarif zu finden. Dies ist aufgrund der gestiegenen Energiepreise kaum möglich.

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Derzeit landen bei vielen Menschen die Mitteilungen ihrer Energielieferanten im Briefkasten, über die gestie­genen Preise und die Gasumlage. Für wen lohnt sich der Schritt, in die Grundversorgung zu wechseln? Und was gibt es dabei zu beachten?

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Den Grundversorger ermitteln

Generell gilt: Für Mieterinnen und Mieter ist die Kündigung oder ein Wechsel von Strom- oder Gasanbieter unter Umständen mit dem Vermieter zu klären. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sie nicht selbst einen Vertrag abgeschlossen oder keinen eigenen Stromzähler haben, erklärt das Vergleichsportal Verivox. Menschen im Eigenheim haben es hier leichter.

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Zunächst sollten Sie überprüfen, ob Sie eventuell bereits beim Grundversorger einen Vertrag geschlossen haben – dazu reicht ein Blick in die Vertragsunterlagen. Energieanbieter müssen darin angeben, ob sie Sie im Rahmen der Grundversorgung beliefern oder nicht.

Doch das scheint zunächst gar nicht so einfach herauszufinden zu sein. Der Grundversorger ist das Energie­unternehmen, das in der jeweiligen Region am meisten Haushalte mit Strom und Gas beliefert. Alle drei Jahre wird neu ermittelt, welches Unternehmen das in welcher Region ist – und zwar vom örtlichen Netzbetreiber. Der muss das Ergebnis veröffentlichen und der zuständigen Behörde, meist dem jeweiligen Energie­ministerium, mitteilen.

Ihren Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer Energierechnung – manchmal allerdings nur als Code. Den können Sie für das Stromnetz und das Gasnetz entschlüsseln. Auf der Website des Netzbetreibers finden Sie dann die zuständigen Grundversorger. Deutlich schneller könnte es gehen, wenn Sie Ihren Wohnort und das Wort „Grundversorgerfeststellung“ in die Suchmaschine Ihrer Wahl eingeben – oder bei Ihrem Energieversorger anrufen und nachfragen.

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Tarif für Grundversorgung und aktuellen Tarif vergleichen

Auf der Website des Grundversorgers oder telefonisch können Sie dann die Tarife für die Grundversorgung ermitteln und mit den Preisen Ihres aktuellen Energielieferanten vergleichen. Dabei sollten Sie beachten, dass auch die Grundversorgungspreise in den kommenden Wochen und Monaten steigen könnten – in der Regel allerdings deutlich weniger als in anderen Tarifen. Auch eine Preisgarantie gibt es in der Grundversorgung nicht – Erhöhungen müssen aber sechs Wochen vorher angekündigt werden.

Einige Versorger haben die Preissteigerung in der Grundversorgung zum Beispiel schon in Pressemitteilungen veröffentlicht. Berechnen Sie anhand dieses Grundpreises pro Kilowattstunde und ihres tatsächlichen Verbrauchs, wie viel Sie im Jahr beziehungsweise Monat in der Grundversorgung zahlen würden. Dabei kann Ihre Strom- oder Gasabrechnung aus dem vergangenen Jahr als Grundlage dienen, sofern Rahmen­bedingungen wie die Wohnkonstellation vergleichbar geblieben sind.

Wie komme ich in die Grundversorgung?

Wer in eine neue Wohnung zieht, gelangt ganz einfach in die Grundversorgung – per Betätigung des Licht­schalters. Das wird nämlich als sogenanntes konkludentes Verhalten gewertet, sodass ein Vertrag mit dem Grundversorger zustande kommt.

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Falls Sie einen Sondertarif haben, der möglicherweise bald ausläuft oder der durch Sie oder den Energie­lieferanten gekündigt wurde, können Sie sich ganz einfach beim Grundversorger anmelden – ablehnen kann er sie nicht, das ist gesetzlich festgeschrieben. Sondertarife laufen meist zwölf Monate und verlängern sich automatisch, sofern Sie nicht kündigen. Preisänderungen können dabei nur mit einer wirksamen Preis­anpassungs­klausel im Vertrag vorgenommen werden. Im Fall einer Preiserhöhung haben Sie außerdem ein Sonderkündigungsrecht, ansonsten müssen Sie innerhalb eines Monats kündigen.

Lohnt sich die Grundversorgung?

Ob es sich lohnt, in die Grundversorgung zu wechseln, ist derzeit Abwägungssache. Vorteil ist in den meisten Fällen der aktuell günstigere Preis – allerdings gibt es hierfür keinerlei Garantie. Weitere Preiserhöhungen könnten schon im Frühjahr erfolgen. Sofern Sie einen preiswerten Sondertarif mit einer wirksamen Preis­garantie und einer längeren Laufzeit haben, könnte dieser für Sie weiterhin die attraktivste Option bleiben. Prognosen darüber, wie sich der Gas- und Strommarkt entwickeln, sind derzeit nämlich kaum möglich.

Kundinnen und Kunden, denen der Vertrag außerplanmäßig gekündigt wurde, könnte aktuell die Grund­versorgung das attraktivste Angebot liefern, da günstige Tarife für Neukunden Mangelware sind. In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist auch nur zwei Wochen, sodass ein Tarifwechsel schnell möglich ist.

Die Verbraucherzentralen raten dazu, aktuell vor allem den Energieverbrauch im Blick zu behalten. „Nicht nur durch die Auswahl eines günstigen Gaslieferanten können Sie Ihre Heizkosten senken, sondern auch indem Sie weniger Energie verbrauchen, beispielsweise durch richtiges Heizen und Lüften, eine ordentliche Wärme­dämmung oder andere Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude und der Heizungsanlage“, heißt es.

Wann landet man in der Grundversorgung?

Grundsätzlich ist ein Wechsel recht einfach: den alten Vertrag fristgerecht kündigen und dem Grundversorger mitteilen, dass kein neuer Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen wurde. Dann muss der Kunde automatisch in der Grundversorgung landen.

Wie wechselt man in die Grundversorgung?

Wer in die Grundversorgung wechseln wolle, muss seinen bestehenden Vertrag fristgerecht kündigen und mit seinem örtlichen Grundversorger einen Vertrag abschließen. Das könne auch durch die Entnahme von Energie geschehen, betonte die Verbraucherzentrale. Dann werde von einem „konkludenten“ Vertragsschluss gesprochen.

Wie lange kann man in der Grundversorgung sein?

Grundversorgung Gas: Das solltest Du wissen Dieser wird für mindestens drei Jahre bestimmt. Grundlage bildet die Gasgrundversorgungsverordnung. Auch hier ist der Grundversorger gleichzeitig für die Ersatzversorgung zuständig. Diese erfolgt bei Gas jedoch maximal drei Monate.

Sollte man in die Grundversorgung wechseln?

Für einige könnte sich angesichts der hohen Energiepreise die Grundversorgung lohnen. Die Energiepreise steigen. Obwohl Verbraucherschützer bislang von der Grundversorgung abgeraten hatten, könnte ausgerechnet diese nun für einige Menschen attraktiv werden.