Wenn ich krankgeschrieben bin kann ich trotzdem arbeiten gehen

Wer krankgeschrieben ist, bleibt in der Regel die gesamte Dauer zu Hause. Aber darf man auch einfach arbeiten gehen? P.M. Fragen & Antworten verrät, was Versicherungen damit zu tun haben - und warum der Arbeitgeber Sie nicht einfach ins Büro beordern kann.

Ob es sinnvoll ist, sei dahingestellt – aber wer sich trotz Krankschreibung fit fühlt und aus freien Stücken arbeiten gehen möchte, darf dies grundsätzlich tun. Denn eine Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot, sondern lediglich eine ärztliche Prognose, wie lange der Arbeitnehmer nicht arbeitsfähig ist. Und weil ein Arzt kein Hellseher ist, kann es durchaus passieren, dass der Kranke schon vor Ablauf der Krankschreibung wieder genesen ist. Ein ärztliches Attest darüber, gewissermaßen eine "Gesundschreibung", gibt es nicht.

Wer vorzeitig wieder am Arbeitsplatz erscheint, egal ob mit voller oder reduzierter Stundenzahl, genießt auch den vollen Unfall- und Krankenversicherungsschutz. Sollte der Arbeitnehmer feststellen, dass er sich überschätzt hat, kann er auch wieder nach Hause gehen - die Krankschreibung ist weiterhin gültig.

Arbeitgeber in der Verantwortung

Allerdings kann der Arbeitgeber Schwierigkeiten bekommen. Er hat eine gesetzliche Fürsorgepflicht: Hat er den Eindruck, dass der arbeitsbereite, aber offiziell Kranke sich oder andere gefährdet - weil er seine Kollegen anstecken könnte oder Maschinen bedient, ohne sich voll konzentrieren zu können -, muss er ihm ausdrücklich verbieten zu arbeiten und nach Hause schicken. Tut er das nicht, und es kommt zu einem Unfall, haftet der Arbeitgeber mit. 

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Viele Arbeitnehmer haben mehr als nur einen Job, viele üben eine Nebentätigkeit aus. Was aber, wenn man sich auf einer Arbeitsstelle krank meldet? Darf man dann trotzdem woanders arbeiten? Dieser Frage geht der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck nach.

Ein Arbeitnehmer darf (und muss) zuhause bleiben und sich auskurieren, wenn er laut ärztlicher Einschätzung wegen der Krankheit nicht in der Lage ist, die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu bringen. Nun ist es aber so, dass es Erkrankungen gibt, die bei einer Tätigkeit die Arbeitsunfähigkeit bedeuten, bei einer anderen aber nicht.

Wer beispielsweise wegen einer Grippe kaum noch stehen kann, fällt für so gut wie jede berufliche Tätigkeit aus. Dieser Arbeitnehmer muss zuhause bleiben und ruhen, solange es ihm besser geht. Hier und da darf er an die frische Luft – mehr üblicherweise nicht.

Ein grippekranker Arbeitnehmer darf dementsprechend woanders nicht arbeiten! Wer im Hauptberuf beispielsweise als Krankenpfleger arbeitet, darf in seinem Nebenjob nicht arbeiten, erst recht nicht, wenn er etwa als Servicekraft einen anstrengenden Zweitjob hat. Und wenn er sich entscheidet, trotz der Krankschreibung dort arbeiten zu gehen? Kann ihm das im anderen Arbeitsverhältnis die Kündigung einbringen?

Klare Antwort: Ja. Mit seiner Tätigkeit als Servicekraft macht er deutlich: „Ich bin fit genug, zu arbeiten!“ Und dadurch entwertet er die Aussage aus der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Er wird sich berechtigterweise fragen müssen: „Stimmt das, was der Arzt bescheinigt hat?“ „Hat der Arbeitnehmer seine Grippesymptome beim Arzt nur vorgetäuscht?“

Die Folgen für den Arbeitnehmer sind meist gravierend, mitunter kann man dafür die fristlose Kündigung bekommen! Wer seine Krankheit vortäuscht, zu Hause bleibt, und gleichzeitig Lohnfortzahlung erhält, begeht damit regelmäßig eine schwere arbeitsvertragliche Pflichtverletzung, schon weil es sich um Arbeitszeitbetrug in größerem Umfang handelt.

Vor Gericht haben Arbeitnehmer, die beim Arbeiten, Urlauben oder Sport treiben „erwischt“ werden, meist schlechte Karten: Kaum ein Richter wird dem Arbeitnehmer die Erkrankung glauben, wenn derselbe Arbeitnehmer scheinbar fit genug für die Nebentätigkeit war.

Was gilt bei psychischen Krankheiten?

Etwas anderes gilt, wenn es sich um psychische Krankheiten handelt, wenn beispielsweise Mobbing am Arbeitsplatz zur Depression beim Arbeitnehmer geführt hat. Dieser Arbeitnehmer darf regelmäßig Tätigkeiten ausüben, die nichts mit dem (Haupt-)Job zu tun haben, wie etwa Sport treiben, oder eben woanders arbeiten. Lässt sich das ärztlich begründen, verstößt der Arbeitnehmer damit regelmäßig nicht gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten, und darf dafür weder Abmahnung, noch Kündigung erhalten.

Ähnlich verhält es sich mit körperlichen Erkrankungen, die nur eine bestimmte Tätigkeit einschränken, wie der Beinbruch beim Busfahrer. Während seiner Arbeitsunfähigkeit als Busfahrer darf er regelmäßig seinen Zweitjob als Tätowierer ausüben. Er bleibt glaubwürdig, auch wenn er seine Tattoos mit eingegipstem Bein sticht.

Trotzdem rate ich als Arbeitsrechtler dazu, während der Krankheit den Ball möglichst flach zu halten. Es kann kaum etwas Gutes dabei rauskommen, wenn einen die Kollegen bei einer Nebentätigkeit beobachten. Schnell spricht sich herum, man sei Simulant. Nicht selten sind es diese Arbeitnehmer, denen später aus anderen Gründen gekündigt wird.

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Was passiert wenn man trotz Krankschreibung arbeiten geht?

Eine Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot. Wer sich schneller wieder gesund fühlt, als die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorsieht, darf auch zur Arbeit gehen. Hierfür ist auch keine „Gesundschreibung“ vom Arzt notwendig.

Kann man trotz Krankmeldung früher arbeiten gehen?

Trotz Krankschreibung zu arbeiten ist grundsätzlich erlaubt. Eine Krankschreibung beinhaltet kein generelles Arbeitsverbot, sondern nur eine Prognose über den wahrscheinlichen Krankheitsverlauf. Fühlen sich Arbeitnehmer vorzeitig fit, dürfen sie an den Arbeitsplatz zurückkehren – und sind ganz normal versichert.

Kann man eine Krankmeldung vorzeitig beenden?

Kann man eine Krankschreibung vorzeitig beenden? Eine offizielle Gesundschreibung gibt es in Deutschland nicht. Auf Verlangen kann der Arzt jedoch ein Attest ausstellen, dass der Betreffende wieder gesund und arbeitsfähig ist. Da man wie beschrieben jedoch auch mit Krankschreibung arbeiten kann, ist dies nicht nötig.

Was darf man wenn man krankgeschrieben ist nicht machen?

Die wichtigste Regel lautet: Alles, was Ihre Genesung nicht beeinträchtigt, ist während einer Krankschreibung erlaubt. Als Arbeitnehmer müssen Sie sich also so verhalten, dass Sie möglichst bald wieder einsatzfähig sind – das gilt mit Blick auf Konzertbesuche genauso wie für Sport oder andere Aktivitäten.