Wann bewerben wenn ausbildung zuende geht

Wann bewerben wenn ausbildung zuende geht

Eine Ausbildung dauert (zum Glück) nicht ewig. Aber was kommt danach? Sobald du fertig bist, gibt es viele Möglichkeiten für deine berufliche Laufbahn – wenn das mal keine guten Nachrichten sind! Wir helfen dir bei der Orientierung.

Übernahme – Starte im Beruf durch.

Die Ausbildung hat dir gut gefallen und jetzt möchtest du direkt im Beruf durchstarten – wenn du in deinem Ausbildungsbetrieb bleiben möchtest, dein Chef aber nicht von sich aus auf dich zukommt, solltest du spätestens ein halbes Jahr vor Ende das offene Gespräch suchen. Die Chancen für eine Übernahme stehen keinesfalls schlecht: Etwa zwei Drittel der ehemaligen Azubis werden von ihrem Lehrbetrieb übernommen, ob unbefristet oder befristet.

Übernahme nach der Ausbildung.

NACH DER AUSBILDUNGANTEIL
Unbefristete Übernahme 39 %
Befristete Übernahme 28 %
Ausbildungsbetrieb auf eigenen Wunsch verlassen 22 %
Betriebsbedingt nicht übernommen 11 %

Quelle: BIBB-Qualifizierungspanel 2014.

Letztendlich spielt vor allem die Größe deines Ausbildungsunternehmens eine Rolle. So sollte es nicht überraschend sein, dass du in einem großen Unternehmen bessere Karten hast, übernommen zu werden, als in einem kleinen oder mittelständischen Unternehmen.

Tipps für die Jobsuche

Arbeitslosenmeldung nach der Ausbildung.

Nicht bei allen Azubis klappt es mit der Übernahme. Etwa jeder Fünfte verließ 2013 den Ausbildungsbetrieb auf eigenen Wunsch. Während einige einfach die Firma wechseln wollen, hängen andere eine Weiterbildung oder ein Studium an die Ausbildung an oder absolvieren eine Ausbildung in einem komplett anderen Beruf.

Manchmal werden Auszubildende aber auch einfach betriebsbedingt nicht übernommen. Auch wenn 11 Prozent erstmal nicht nach viel klingt, ist eine ungewollte Arbeitslosigkeit doch erstmal ein Schock.

Wenn auch du nach deiner Berufsausbildung keine Aussicht auf eine Übernahme hast, heißt es jetzt, schnell aktiv werden, um woanders unterzukommen. Bereits vor Ausbildungsende lohnt es sich, Bewerbungen zu schreiben. Außerdem hast du einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Das heißt, eine genaue Beschreibung deiner Tätigkeiten sollte im Zeugnis enthalten sein.

Außerdem solltest du dich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Da du dich während der Ausbildung in einem sogenannten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befindest, hast du damit automatisch Anspruch auf Arbeitslosengeld I für ein Jahr – ganz gleich, ob deine Ausbildung zwei oder drei Jahre gedauert hat. Du bekommst dann rund 60 Prozent deiner Ausbildungsvergütung bezahlt.

Wenn dir deine Ausbildung eh nicht reicht, dann lass dich weiterbilden!

Starte mit einer Weiterbildung durch.

Die Ausbildung war ja ganz nett. Aber du möchtest noch höher hinaus. Gute Nachrichten: Eine abgeschlossene Ausbildung qualifiziert dich nicht nur für den Arbeitsmarkt, sondern auch für Seminare und Lehrgänge, die dich fachlich und persönlich weiterentwickeln. Eine Weiterbildung bringt viele Vorteile mit sich:

  • höheres Gehalt
  • mehr Know-how
  • neue Perspektiven durch mehr Verantwortung im Job
  • Sprung in die Selbstständigkeit
  • Möglichkeit zum Studium ohne Abitur dank Meisterprüfung

Weiterbildungen gibt es für jede Richtung. Hier jedoch einige Klassiker:

BEREICHMÖGLICHE WEITERBILDUNGEN
Kaufmännisch Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Handelsfachwirt/in
Handwerklich Meisterprüfung, Betriebswirt/in im Handwerk
Sozialwesen Erzieher/in (z. B. für Sozialpädagogische Assistenten / Kinderpfleger)

Schließt du die Weiterbildung direkt an deine abgeschlossene Ausbildung an, kann das finanziell herausfordernd sein. Finanzielle Unterstützung bekommst du während deiner Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen durch das Aufstiegs-BAföG oder Kredite.

Auf ins (duale) Studium!

Wenn du Abitur oder Fachabi hast, kannst du an die Ausbildung ein themenrelevantes Studium anhängen. Wenn du deinen Job nicht komplett aufgeben möchtest, kommt vielleicht ein Fernstudium oder ein duales Studium für dich infrage. Egal, ob du dich für ein „normales“ oder ein duales Studium bewirbst, auf dem Arbeitsmarkt bist du als Studienabsolvent sehr gefragt – nicht zuletzt, da du bereits praktische Berufserfahrung besitzt und somit für eine Führungsposition geeignet bist.

In einigen Fällen berechtigt jedoch auch eine abgeschlossene Berufsausbildung zu einem Hochschulstudium. So kannst du auch ohne Abitur studieren. Drei Möglichkeiten sind zum Beispiel:

  • Du nimmst ein fachbezogenes Studium nach mehrjähriger Berufserfahrung auf. In der Regel warten dann jedoch Eignungsprüfungen vor der Immatrikulation auf dich.

  • Eine Handwerksausbildung inklusive Meisterbrief berechtigt an einigen Hochschulen zum Studium.

  • Kaufleute mit einem Abschluss als staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in erhalten mit dem Abschluss der Weiterbildung die Hochschulzugangsberechtigung. Manchmal werden die erbrachten Leistungen anerkannt, sodass du nicht unbedingt als Erstsemestler starten musst.

Letztendlich entscheidet jedoch die Hochschule. Es lohnt also, sich bei der Hochschulberatung genauer zu informieren.

Die beliebtesten Ausbildungs- und Studienbereiche.

Nach der Ausbildung ab ins Ausland.

Wenn der Berufseinstieg nach der Ausbildung oder das Studium noch etwas auf sich warten lassen, kannst du die Zeit mit einem Auslandsaufenthalt überbrücken. Ganz gleich, ob du nun einige Monate oder ein ganzes Jahr ins Ausland gehst, du sammelst wertvolle Erfahrungen, lernst neue Leute kennen und erweiterst so deine sozialen Kompetenzen. Dein Lebenslauf kann mit einem Auslandsaufenthalt nur stärker werden!

Genug der Theorie? Ausbildung oder Duales Studium starten!

Wann ist es zu spät sich zu bewerben?

Je nach Branche enden die Bewerbungsfristen allerdings schon mindestens ein bis zwei Monate vorher. Da viele Unternehmen händeringend nach Azubis suchen, gibt es jedes Jahr immer noch viele unbesetzte Ausbildungsstellen. Von daher kann es sich lohnen, wenn Du Dich auch noch nach Ablauf der Bewerbungsfristen bewirbst.

Wann muss ich mich nach meiner Ausbildung arbeitslos melden?

Die Meldepflicht besteht spätestens drei Monate vor Ende des Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsverhältnisses. Wenn zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung weniger als drei Monate liegen, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis zu erfolgen.

Bis wann sollte man sich bewerben?

Wann sollte ich mich spätestens bewerben? Spätestens wenn Du Dein Halbjahreszeugniss der 10. Klasse im Januar bekommst, solltest Du Deine Bewerbungen abschicken. Einige Unternehmen haben aber zu dem Zeitpunkt bereits Stellen besetzt und ihr Bewerbungsverfahren abgeschlossen.

Wie bewerbe ich mich nach der Ausbildung?

Wenn Sie sich am Ende Ihrer Ausbildungszeit als Berufsanfänger bewerben, gibt es viel zu beachten. Starten Sie so früh wie möglich. Erstellen Sie Unterlagen, die perfekt zu Ihrer Wunsch-Stelle passen. Formulieren Sie Ihr Anschreiben individuell, ohne aus Muster-Bewerbungen Formulierungen zu übernehmen.