Wann ausfall wenn kind

Ja, der Anspruch wird aufgrund der Corona-Pandemie erweitert - aktuell bis zum 7. April 2023. Bei Erkrankung des Kindes bleibt der erweiterte Anspruch darüber hinaus erhalten.

Damit Sie möglichst unkompliziert das Kinderkrankengeld erhalten können, nutzen Sie am besten "Meine TK" oder die TK-App, Bereich "Krankmeldung einreichen".

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Alternativ können Sie den Antrag als PDF herunterladen und ausgefüllt per Post an diese Anschrift senden (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich):

Techniker Krankenkasse
20908 Hamburg

Antrag auf Kinderkrankengeld bei pandemie-bedingter Betreuung des Kindes (PDF, 622 kB)

Kinderkrankengeld-Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie in 2021, 2022 und 2023

Jeder gesetzlich versicherte Elternteil kann pro Kind 30 Tage Kinderkrankengeld beantragen, insgesamt bei mehreren Kindern maximal 65 Tage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 60 Tage pro Kind, maximal bei mehreren Kindern auf 130 Tage.

Der Anspruch gilt auch, wenn pandemie-bedingt

  • Kinderbetreuungs-Einrichtungen (Kinder-Tageseinrichtung, Horte, Kinder-Tagespflegestelle), Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen geschlossen wurden oder 
  • für die Klasse oder Gruppe ein Betretungsverbot ausgesprochen (auch aufgrund einer Absonderung) oder 
  • Schul- oder Betriebsferien angeordnet oder verlängert wurden oder 
  • die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben oder der Zugang zum Kinder-Betreuungsangebot eingeschränkt wurde oder 
  • von der zuständigen Behörde empfohlen wird, vom Besuch des Kindes in einer der genannten Einrichtungen abzusehen. 

Kinderkrankengeld nach Bedarf aufteilen

Haben Sie Ihr Kind nicht für einen durchgehenden Zeitraum, sondern zum Beispiel tageweise betreut, füllen Sie bitte pro Zeitraum jeweils den Antrag aus.

Wer kann Kinderkrankengeld beantragen?

Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind jünger als zwölf Jahre und gesetzlich versichert ist. Voraussetzung ist ebenfalls, dass es in Ihrem Haushalt niemanden gibt, der an Ihrer Stelle Ihr Kind betreuen kann.

Übertragung 

Eine Übertragung der zusätzlichen Anspruchstage aufgrund der Pandemie ist ebenfalls möglich, wenn der eigene Anspruch ausgeschöpft ist - vorausgesetzt, der Arbeitgeber, der den Elternteil dann freistellen muss, ist damit einverstanden.

Meldung Entgeltdaten 

Ihr Arbeitgeber meldet uns Ihre Entgeltdaten automatisch, sofern Ihr Gehalt aufgrund der Betreuung Ihres Kindes gekürzt wurde. Sie brauchen dafür nichts tun.

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Wie hoch ist mein Kinderkrankengeld?

Kinderkrankengeld bei Erkrankung Ihres Kindes

Ist die Betreuung erforderlich, weil Ihr Kind krank ist, reichen Sie uns bitte nach wie vor die ärztliche Bescheinigung ein.

Freistellung bei Erkrankung eines Kindes

Wenn Kinder krank werden, brauchen sie besonders viel Zuwendung. Hier sind in der Regel die Eltern gefordert. Sind diese berufstätig, stellt sich oft die Frage, ob und unter welchen finanziellen Bedingungen diese zur Betreuung und Pflege ihrer Kinder von der Arbeit fern bleiben können.

Die Regelungen zur Freistellung bei der Erkrankung eines Kindes und unterscheiden sich zwischen Angestellten (mit gesetzlicher Krankenversicherung) und Beamten. Bei letzteren sind sie abhängig vom Bundesland.

Gesetzlich Krankenversicherte mit Kindern, die ebenfalls gesetzlich versichert sind, haben gemäß § 45 SGB V pro Kind unter 12 Jahren 10 Tage Anspruch auf Krankengeld wegen Erkrankung eines Kindes, insgesamt höchstens 25 Tage. Bei Alleinerziehenden verdoppelt sich die Anzahl der Tage. Sie haben einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung, bekommen an diesen Tagen also kein Gehalt, sondern von ihrer Krankenkasse das niedrigere Krankengeld. Ist das Kind hingegen mit dem anderen Elternteil privat krankenversichert, besteht auch kein Anspruch auf Krankengeld.

Tarifbeschäftigte

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst haben außerdem nach § 29 TV-L bzw. § 29 TVöD Anspruch auf „Arbeitsbefreiung“ (bezahlte Freistellung vom Dienst) für bis zu vier Tage bei schwerer Erkrankung eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, falls eine andere Person zur Pflege oder Betreuung nicht sofort zur Verfügung steht und ein Arzt die Anwesenheit der/des Beschäftigten bescheinigt. Bei Kindern unter 8 Jahren kann auch die schwere Erkrankung einer Betreuungsperson (z.B. nicht erwerbstätiger Partner, Tagesmutter) eine Arbeitsbefreiung nach sich ziehen.

Beamtinnen und Beamte

Für Beamtinnen und Beamte sowie andere privat Krankenversicherte gilt die Regelung des § 45 SGB V nicht. Im Bundesbeamtenrecht sind sie auf § 12 Abs. 3 Sonderurlaubsverordnung (Urlaub aus persönlichen Anlässen) verwiesen , ähnliche Regelungen existieren in den Bundesländern.

Danach können sie bis zu vier Tage Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge beanspruchen, analog zu § 29 TV-L bzw. TVöD. Darüber hinaus „kann“ Sonderurlaub gewährt werden, die Anzahl der Tage unterscheidet sich zwischen den Bundesländern (siehe Links am rechten Bildrand). Es liegt allerdings im Ermessen der Vorgesetzten, ob der Sonderurlaub gewährt wird. Manche Bundesländer nehmen für ihre Beamtinnen und Beamten, deren Bezüge unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung liegen, ausdrücklich Bezug auf die Regelung des § 45 SGB V. Da Beamte im Sonderurlaub kein (vermindertes) Krankengeld, sondern weiterhin die vollen Bezüge erhalten, wird allerdings die Anzahl der Tage oft entsprechend gekürzt.

Unterschiedlicher Versicherungsstatus

Sind beide Elternteile Beamte, so hat jeder einen entsprechenden Freistellungsanspruch. Ist hingegen der andere Elternteil gesetzlich, das Kind aber privat versichert, so verdoppelt sich der Freistellungsanspruch des Beamten nicht, während der Anspruch auf Krankengeld beim gesetzlich versicherten Elternteil entfällt.

Ist das Kind längerfristig erkrankt und keine andere Betreuungsperson verfügbar, so bleibt nur noch der Ausweg, Erholungsurlaub zu nehmen. Für Lehrkräfte ist dies allerdings nicht möglich, da ihr Erholungsurlaub bereits durch die Schulferien abgegolten ist.

Es empfiehlt sich für Beamtinnen und Beamten mit Kindern in jedem Fall, sich rechtzeitig zu informieren, welche Regelungen im Fall des Falles für sie gelten. GEW-Mitglieder erhalten Auskünfte und ggf. rechtliche Unterstützung in ihrer GEW-Landesrechtsschutzstelle.

Kann man sich krankschreiben lassen wenn das Kind krank ist?

Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) stellt sicher, dass sich jeder Arbeitnehmer pro Kind und Jahr maximal für zehn Arbeitstage unbezahlt freistellen darf. Alleinerziehende haben sogar Anspruch auf 20 Tage. Von diesem Recht kannst du aber nur Gebrauch machen, wenn dein Kind jünger als 12 Jahre ist.

Wann kann man Kind krank machen?

Kind krank: Anspruch auf Freistellung Als Kinder gelten auch Stief- und Adoptivkinder. Bei mehr als zwei Kindern besteht Anspruch auf maximal 25 Tage. Für Alleinerziehende gelten jeweils doppelt so viele Tage, also pro Kind und Jahr 20 Tage bzw. bei mehreren Kindern 50 Tage.

Kann der Vater zuhause bleiben wenn das Kind krank ist?

Ja, wenn das Kind erkrankt, dürfen Eltern der Arbeit fern bleiben. Denn als Arbeitgeber sind Sie zur Freistellung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters verpflichtet, wenn ihr krankes Kind Betreuung benötigt.

Wie lange Lohnfortzahlung bei Krankheit des Kindes?

Der Anspruch besteht für jedes Kind längstens für 20 Arbeitstage im Jahr, bei Alleinerziehenden erhöht sich der Anspruch auf 40 Arbeitstage im Jahr pro Kind. Insgesamt ist der Anspruch unabhängig von der Anzahl der Kinder auf 45 Arbeitstage bzw. 90 Arbeitstage bei Alleinerziehenden begrenzt.