Wann ist ein Kind noch nicht schulreif?

Ob ein Kind zurückgestellt wird, entscheidet die Schulleitung. Den Antrag dafür müssen allerdings die Eltern stellen und sehr gut begründen. Kinderarzt und die Erzieher im Kindergarten sind Ansprechpartner, bei denen Sie sich Rat und Hilfe holen können.

Wann gilt ein Kind als schulreif?

In der Regel wird die Schulreife eines Kindes anhand einer Einschulungsuntersuchung festgestellt. Dort wird der Entwicklungsstand des Kindes festgestellt. Durch verschiedene Aufgaben werden fein- und grobmotorische Entwicklung, die geistigen Fähigkeiten und die Sprachentwicklung geprüft. Darüber hinaus wird festgestellt, ob das Kind zu sozialer Interaktion in der Lage ist und sich konzentrieren kann. Neben der Untersuchung des Kindes werden auch den Eltern Fragen zur Entwicklung gestellt. Am Ende der Schuluntersuchung beurteilt der Schularzt, der diese Untersuchung durchführt, ob das Kind schon reif für die Schule ist. Die Einschulungsuntersuchung ist nicht in allen Bundesländern Pflicht, sollte von den Eltern aber trotzdem durchgeführt werden, um Gewissheit zu erlangen. Allerdings ist auch Vorsicht geboten: Denn die Tagesform von Kindern ist höchst unterschiedlich. Sehr schüchterne oder sehr sensible Kinder „versagen“ vielleicht beim Schulreifetest, weil sie sehr aufgeregt oder ängstlich sind. An einem schlechten Tag kann das Ergebnis stark verfälscht ausfallen.

Die Stichtagsregelung

Mit der sogenannten Stichtagsregelung wird der Beginn der Schulpflicht geregelt. Bis 1997 war dieser Stichtag der 30. Juni. Kinder, deren sechster Geburtstag vor diesem Termin lag, galten als schulpflichtig. Seit 1997 ist diese Regelung über den Eintritt der Schulpflicht erheblich gelockert worden. So liegt in Berlin der Stichtag zum Beispiel am 31. Dezember, in Brandenburg und Niedersachsen (ab 2012) am 30. September und in Thüringen am 01. August. Wird ein Kind nach diesem Termin sechs Jahre alt, gilt es als sogenanntes Kann-Kind. Es darf bei bestandener Einschulungsuntersuchung in die Schule, muss aber nicht.
Die Stichtage aller Bundesländer können Sie hier nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Einschulung

Die Verschiebung der Stichtage bedeutet gleichzeitig, dass Kinder bei Schulbeginn immer jünger werden und zum Teil bereits schon mit fünf Jahren eingeschult werden. Für viele Kinder ist das kein Problem, für manche aber doch – sie sind einfach noch nicht so weit. In diesem Fall können und sollten die Eltern eine Rückstellung beantragen, selbst wenn die Schuluntersuchung ergeben hat, dass das Kind bereits schulreif ist.

Ein Schulkind zurückstellen – so gehen Sie vor

In dem Jahr, in dem Ihr Kind laut Stichtagsregelung schulpflichtig wird, erhalten Sie eine Aufforderung vom Schulamt zur Schuleinschreibung. Das Erscheinen dort ist Pflicht, auch dann, wenn Sie Ihr Kind zurückstellen lassen wollen. Für diesen Fall bringen Sie zur Schuleinschreibung das ärztliche Attest mit, das eine Rückstellung aus gesundheitlichen Gründen (zum Beispiel, weil Ihr Kind oft oder lange krank war) begründet, bzw. das Ergebnis des Schulreifetests, falls dieser entsprechend ausgefallen ist. Auch das Attest eines Psychologen, der eine Rückstellung befürwortet, ist bindend. Dabei sollte man eventuell auf einen unabhängigen Psychologen zurückgreifen, um sicher zu gehen, dass das Kind ganz unvoreingenommen und nicht mit Blick auf eventuell zu erreichende Klassengrößen beurteilt wird.

Um zu begründen, warum Sie Ihr Schulkind zurückstellen möchten, sollten Sie sich so viele Gutachten und Stellungnahmen wie möglich besorgen und alle Mittel ausschöpfen. In den verschiedenen Bundesländern gibt es Ansprechpartner, die Sie bei diesem Anliegen unterstützen können, in Berlin sind das zum Beispiel die Schulpsychologischen Beratungszentren.

Eltern sollte immer klar sein, dass Rückstellungen von Schulkindern von Schulen und Schulämtern unerwünscht sind, denn die Schülerzahlen sind sinkend und jedes Schulkind wird „gebraucht“. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig tätig zu werden und sich auf einige Widerstände gefasst zu machen. Es bedarf häufig großer Hartnäckigkeit und mehrmaligem Vorsprechen bei Schule und Schulamt, bis die Rückstellung  eines Kindes genehmigt wird, Zeiträume von sechs Monaten vom Antrag bis zur endgültigen Entscheidung sind nicht selten. Oft wird eher die Aufnahme in eine Förderschule empfohlen als eine Rückstellung zu akzeptieren.

Unglaublich wie schnell die Zeit vergeht.
Schon im September hat mein Sohn den "Schulreifetest" in der Volksschule meiner Wahl.
Im Moment sagt mein Bauch aber noch, dass 2017/18 zu früh für ihn ist. Klar, kann bis dahin viel passieren aber was wenn nicht? Ich möchte ihn nicht durch die Schulzeit quälen.
Er ist am 05.08.2011 geboren. Gibt es da noch Möglichkeiten ein Jahr länger zu warten falls nötig?
Wie läuft das ab? Dürfte er dann weiterhin in den Kindergarten oder haben wir überhaupt die Wahl?

Er zählt bis 10 aber nur für sich und niemals wenn man ihn dazu auffordert oder mit ihm "gemeinsam" zählen möchte...
Er kann jetzt schon Mengen bis 6 auf einen Blick erfassen aber weder benennen noch bei Würfelspielen mit Figuren. Er nimmt die richtige Menge aus dem Zuckerlglas
Wann ist ein Kind noch nicht schulreif?
Wann ist ein Kind noch nicht schulreif?
Wann ist ein Kind noch nicht schulreif?

Er zieht sich komplett selbständig an und holt sich sogar die Sachen selbst aus dem Schrank aber nur, wenn es ein Wettrennen gibt.

Er ist klug und auch schon manchmal ziemlich hinterlistig
Wann ist ein Kind noch nicht schulreif?
aber laut Psychologin ein "Muschelkind". Wird er unter Druck gesetzt macht er dicht. Komplett dicht!! Extrem dicht. Der Junge kann bis zu 6 Stunden am Stück regungslos in einer Ecke sitzen und einfach nichts tun. Im besten Fall starrt er einen an wenn er etwas gefragt wurde.
Das bedeutet er tut nie etwas wenn man es jetzt gerne von ihm hätte sondern ausschließlich von sich aus. Außerdem spielt er nur kurz mit anderen Kindern, dann wendet er sich ab und ist mit sich selbst sehr zufrieden. Er hat wunderschöne Traumwelten und da passen andere Kinder einfach oft nicht rein.

Ich habe Angst, dass ihn die Interaktion mit Lehrern und Schülern nächstes Jahr noch überfordern würde.

 

Zitat von Amber: ↑

Kinder, die schulpflichtig aber noch nicht schulreif sind, kommen normalerweise (per gesetzlicher Definition) in die Vorschule.
Wir haben letztes Jahr unseren Jüngsten auch ganz bewusst noch nicht regulär einschulen lassen, sondern in die Vorschule gegeben, weil wir das Gefühl hatten, die reguläre 1. Klasse wäre zu früh für ihn. Und wir haben diese Entscheidung bis jetzt noch keinen einzigen tag bereut. Noch ein Jahr länger Kiga wäre furchtbar für ihn gewesen, denn da hat er sich oft schon gelangweilt. Aber in der Vorschule bekam er genau die Inputs, die für ihn ein gewisses Maß an Ansporn waren, sich immer wieder neu zu erproben, aber ihn dennoch nicht überfordert haben. Sie haben ganz viel spielerisch gelernt, waren und sind viel draußen und dennoch haben sie auch schon einige Buchstaben gelernt, können einfache Wörter lesen und schreiben und rechnen im Zahlenraum 0-10. Wir sind was das nächste Schuljahr angeht sehr zuversichtlich, weil sich in diesem Jahr einfach viel getan hat, und er im Herbst dann sicher so weit ist. So hatte er einen wirklich guten Schuleinstieg mit vielen Erfolgserlebnissen und ist nun gut gerüstet für den Start in die 1. Klasse.

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Bei uns hat die Vorschule der Ruf eher zum Erlernen der deutschen Sprache und wenige für noch nicht ganz schulreife Kinder da zu sein. Ich finde Integration gut und wichtig sehe aber auch so schon zu oft die öffentlichen Kindergarten dabei versagen. In unserem Kindergarten machen sie es aber wirklich gut trotz der vielen verschiedenen Sprachen spielen die Kinder miteinander und es bilden sich keine "Sprachgruppen"... In den öffentlichen Schulen sieht das leider anders aus. Deswegen soll er in eine Privatschule wo es genausoviel Multikulti gibt aber wo Integration gelebt wird.