Was passiert wenn ich meinen Hund nicht verzollt?

Graubünden ist ein Grenzkanton. Dies wird auch bei der Einfuhr von Tieren ersichtlich. Immer mehr Hundewelpen werden nämlich illegal in die Schweiz importiert - mit grossen Konsequenzen.

Südostschweiz

17.11.19 - 04:30 Uhr

Aus dem Leben

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Was passiert wenn ich meinen Hund nicht verzollt?

Hundewelpen sind herzig, bergen aber - wenn sie aus dem Ausland kommen - erhebliche Tollwutrisiken.

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Tiere in ein anderes Land ein- oder ausführen bedeutet einen grossen administrativen Aufwand. Wenn sich jemand aber entscheidet, illegal ein Tier über die Grenze zu schmuggeln, kann dies grosse Konsequenzen und auch Gefahren haben. Trotzdem steigt die Zahl der unerlaubt eingeführten Tiere weiter an, wie ein Bericht der SRF-Sendung «10vor10» zeigt. Auch in Graubünden ist dieser Trend spürbar, schildert der Bündner Kantonstierarzt.

Die meisten Tiere kommen über Österreich und das Rheintal nach Graubünden. «Wir nennen uns das Einfallstor von Osteuropa», sagt Martin Tschirren, Grenzwächter im St. Galler Rheintal, auf Anfrage von Radio Südostschweiz. Die Hundewelpen müssen verzollt werden, gleichgesetzt mit anderen mitgeführten Waren.

Grösstes Risiko: Tollwut

Giochen Bearth ist für die Bündner und Glarner Tiere als Kantonaltierarzt zuständig. Auch in Graubünden sei man mit dem Trend der steigenden illegalen Tierimports konfrontiert. «Wir befassen uns wöchentlich mit illegalen Importen aus Tollwutrisiko-Ländern. Dies sind vor allem Länder im Osten wie Serbien, Kosovo und Albanien.»

Es gibt laut Bearth drei Möglichkeiten, was mit einem illegal eingeführten Hund geschieht.

  • Man weist das Tier zurück ins Ursprungsland.
  • Das Tier kommt in Quarantäne. Es wird über eine Zeit von ungefähr 100 Tagen alleine gehalten. Diese Option sei aber eine grosse Belastung für das Tier. Ausserdem gebe es in Graubünden keine Quarantänestation und in der ganzen Ostschweiz nur wenige. Die Tiere seien nach der Quarantäne durch den fehlenden Kontakt zur Umwelt oft verhaltensgestört.
  • Nicht selten werden eingeführte Tiere auch eingeschläfert. Tierschützerisch sei dies natürlich die schlechteste aller Varianten.

Der illegale Import von Hundewelpen und anderen Tieren ist ein Straftatbestand. Es gibt eine Strafanzeige und ein Verfahren. Die Busse liegt im vierstelligen Bereich.

Alles eine Kostenfrage

Ein illegaler Import scheint auf den ersten Blick lukrativ. Ein Vergleich: In der Schweiz zahlt man laut Kantonstierarzt Bearth zwischen 1500 und 2000 Franken für einen gesunden Hundewelpen. Im Ausland zahle man etwa zehn Prozent dieses Preises.

Auf den zweiten Blick kommt dann aber die Ernüchterung. Wenn ein Hundewelpen importiert wird, häufen sich die Rechnungen. Bearth erklärt: «Eine Quarantäne kostet schnell 5000 bis 7000 Franken. Eine Zurückweisung ins Ausland kostet ebenfalls rund 3000 Franken, man braucht spezielle, abgesicherte Massnahmen. Das Einschläfern ist oft die billigste Variante.»

Es lohne sich definitiv nicht, ein Tier im Ausland zu kaufen. Ausserdem setze man sich und seine Umwelt einem hohen Risiko aus. Tollwut ist bei Menschen eine unheilbare Krankheit und es gebe keine Medikamente, so Bearth. (nua)

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Bei der Einfuhr von Tieren nach Norwegen sind die aktuellen Einreisebestimmungen von der Aufsichtsbehörde für Tiereinfuhr zu beachten. Unter Vorbehalt von Änderungen erhalten Sie eine freie Übersetzung in deutscher Sprache:

Vorschriften für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen aus EU-/EWR-Ländern nach Norwegen.

Wenn Sie ein Tier aus einem EU-/EWR-Land nach Norwegen mitnehmen wollen, denken Sie daran, einen Veterinär/Tierarzt zu kontaktieren und dafür zu sorgen, dass das Tier folgende Anforderungen erfüllt:

  • Das Tier muss eine Identifikation/Mikrochip haben. Tätowierungen werden nur akzeptiert, wenn sie gut lesbar sind und das Tier damit vor dem 3. Juli 2011 versehen wurde (seit dem 3. Juli 2011 ist ein Mikrochip erforderlich). Die Identitätsnummer muss im Heimtierausweis und in allen Veterinärattesten/Originaldokumenten angegeben sein.

  • Das Tier muss eine gültige Tollwutimpfung haben. Der Impfstoff muss von einem zugelassenen Tierarzt verabreicht werden. Das Tier muss bei Verabreichung des Impfstoffs mindestens 12 Wochen alt sein. Das Datum der Verabreichung ist in dem entsprechenden Abschnitt des Heimtierausweises anzugeben. Das Tier muss vor der Tollwutimpfung identifiziert werden. Die Gültigkeitsdauer beginnt frühestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für eine Erstimpfung vorgeschriebenen Impfprotokolls. Eine Nachimpfung hat keine 21-tägige Wartezeit, wenn sie innerhalb der Gültigkeitsdauer der vorhergehenden Impfung durchgeführt wird. Die Gültigkeitsdauer ist von dem ermächtigten Tierarzt in dem entsprechenden Abschnitt des Heimtierausweises anzugeben. Eine Auffrischungsimpfung gilt als Erstimpfung, wenn sie nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer der vorangegangenen Impfung durchgeführt wird.

  • Hunde einschließlich Welpen müssen gegen Bandwurmbefall (Fuchs-Zwergbandwurm, Echinococcus multilocularis) behandelt werden. Die Behandlungen müssen von einem Tierarzt verabreicht werden und aus einem Arzneimittel bestehen, das Praziquantel oder pharmakologisch wirksame Stoffe enthält, die allein oder in Kombination nachweislich die Belastung durch reife und unreife Darmformen des Parasiten Echinococcus multilocularis bei der betreffenden Wirtstierart verringern. Die Behandlung muss in der Regel innerhalb von 120 bis 24 Stunden vor der Einreise nach Norwegen verabreicht werden. Die Behandlung muss im Pass durch ein Veterinärattest tierärztlich bescheinigt werden. Katzen oder Frettchen benötigen keine Bandwurmkur, müssen aber gegen Tollwut geimpft sein.

    Alternativ kann die 28-Tage-Regel angewendet werden. Dann muss der Hund vor der Reise mindestens zweimal im Abstand von maximal 28 Tagen und danach regelmäßig im Abstand von maximal 28 Tagen behandelt werden, solange das Tier nach und von Norwegen reist. Bleibt der Hund in Norwegen, muss die letzte Behandlung nach Beendigung der Reise durchgeführt werden. Wird das 28-Tage-Intervall überschritten, muss die Behandlungsserie mit zwei Behandlungen neu begonnen werden, um die 28-Tage-Regel wieder auszulösen. Die Behandlung ist von dem behandelnden Tierarzt in dem entsprechenden Abschnitt des Heimtierausweises zu bescheinigen.

    Für Hunde, die direkt aus dem Vereinigten Königreich, Finnland, Irland oder Malta nach Norwegen reisen, ist keine Behandlung gegen Echinokokken erforderlich.

  • Für das Tier muss ein Heimtierausweis vorgelegt werden, der Angaben zum Eigentümer, zur Beschreibung und zur Kennzeichnung des Tieres enthält.
    Der Heimtierausweis muss auch Angaben über den ausstellenden Tierarzt, die Tollwutimpfung und gegebenenfalls die Behandlung gegen Echinokokken enthalten. Heimtierpässe werden von autorisierten Tierärzten ausgestellt.
    In den EU-Ländern und Norwegen wird ein einheitliches Muster für den Heimtierausweis verwendet. Kein anderer Impfausweis kann den Heimtierausweis ersetzen.
  • Beim Passieren der Grenze sind dem Zoll während der Öffnungszeiten das Tier und die notwendigen Dokumente zur Kontrolle vorzuweisen:

    Was passiert wenn man einen Hund nicht verzollt?

    Auf jeden Fall ist eine Verzollung sehr wichtig und Pflicht. Wenn Sie z.B einmal mit Ihrem Liebling in die Ferien gehen möchten und dann wieder in die Schweiz zurückkehren, könnten bei einer allfälligen Kontrolle Probleme auftreten. Denn bei einer Nichtverzollung werden auch nachträglich Bussen verhängt.

    Wie funktioniert die Verzollung in die Schweiz?

    Die anlässlich der Einfuhr von Waren erhobene Mehrwertsteuer heißt in der Schweiz Einfuhrsteuer. Der Regelsatz beträgt 7,7%, für Grundnahrungsmittel 2,5%. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis (Entgelt) inklusive Transport- und Versicherungskosten bis zum Bestimmungsort in der Schweiz.

    Wo kann ich meinen Hund verzollen?

    Wenn Sie Ihr Tier im Ausland beschafft haben und es über die Schweizer Grenze bringen, reisen Sie bitte zwingend während der Öffnungszeiten des Schweizer Zolls über einen besetzten Grenzübergang ein und melden Hund, Katze oder Frettchen persönlich beim Schweizer Zoll an.

    Wie importiere ich einen Hund in die Schweiz?

    Sie müssen den Hund bei der Einreise am Zoll anmelden und eine Kaution leisten (das Vorgehen richtet sich sinngemäss nach den Bestimmungen „Kaution für Privatwaren mit mehr als 5000 Schweizerfranken Wert". Wer aus dem Ausland in die Schweiz umzieht, darf seinen kupierten Hund ebenfalls einführen.