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Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 9. November 2022 Die Hauptuntersuchung (umgangssprachlich auch HU oder TÜV genannt) gehört zur (meist) zweijährlichen Routine eines jeden Kfz-Halters. In einer dafür lizenzierten Werkstatt wird das Fahrzeug auf seine Verkehrssicherheit und seine Umwelttauglichkeit geprüft. Wer besteht, darf weiterfahren. Wo Mängel festgestellt werden, müssen diese schnellstmöglich behoben werden. Haben Sie den nächsten Termin für die HU verpasst, stellen Sie sich vermutlich Fragen wie die folgenden: Wie lange darf man ohne TÜV fahren? Mit welcher Strafe für das Fahren ohne TÜV muss ich ihm Ernstfall rechnen? Gibt es Ausnahmen? Was, wenn ich dann einen Unfall habe? Antworten auf diese Fragen und noch mehr finden Sie in unserem Ratgeber.
FAQ: Fahren ohne TÜVWelche Sanktionen drohen denn, wenn ich ohne TÜV fahre? Es drohen Bußgelder von 15 bis 75 Euro sowie max. 1 Punkt. Die exakten Bußgelder und ggf. Punkte können Sie unserer Tabelle hier entnehmen. Wann darf ich ausnahmsweise doch ohne TÜV fahren? Wir haben die wichtigsten Ausnahmesituationen im Beitrag für Sie zusammengefasst. Video: Die wichtigsten Infos zum überzogenen TÜV in 3 MinutenIn diesem Video erfahren Sie, wie lange Sie den TÜV überziehen dürfen!Fahren ohne TÜV: 1 Monat, 2 Monate, 3 Monate …Wie lange dürfen Sie ohne TÜV fahren? Erlaubt ist dies per se natürlich nicht. Dennoch müssen Sie, wenn die Gültigkeit der HU-Plakette seit einem Monat abgelaufen ist, noch mit keiner Sanktion gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Werden Sie bei der Überziehung der HU von einem Monat ertappt, erhalten Sie regelmäßig lediglich eine Verwarnung, müssen jedoch noch keine Bußgelder zahlen. Ebenso wird das Fahren ohne TÜV beim Motorrad, Moped o. Ä. behandelt. Anders liegt der Fall, wenn es sich bei Ihrem Kfz um ein Nutzfahrzeug handelt, für das eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist. Die Sanktionen beim Fahren ohne TÜV für bestimmte Anhänger, Lkw und Busse ist weitaus strenger. Ohne TÜV fahren: Eine Strafe im juristischen Sinne gibt es nicht, da es sich nicht um eine Straftat handelt.Sollten leichte Mängel auffallen, bekommen Sie von der Werkstatt in aller Regel die gültige Plakette und die Aufforderung, die Mängel zu beheben. Stellt der Gutachter erhebliche Schäden fest, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, wird keine Plakette erteilt. Stattdessen muss das Fahrzeug zur Reparatur gebracht und anschließend abermals zur Überprüfung vorgeführt werden. Für das Fahren ohne TÜV, aber mit Mängelliste, haben Sie anschließend noch einen Monat Zeit. Sanktionen für das noch immer unerlaubte Fahren ohne Plakette können dennoch auf Sie zukommen. Schaffen Sie es nicht, die Mängel innerhalb eines Monats zu beseitigen, muss die HU noch einmal angesetzt und durchgeführt werden. Auch die Kosten müssen Sie abermals in vollem Umfang zahlen. Keine „Strafe“: Ohne TÜV zu fahren, ist eine OrdnungswidrigkeitFür das Fahren ohne TÜV ist keine Strafe im juristischen Sinne zu erwarten. Es handelt sich hierbei um eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die gemäß Bußgeldkatalog geahndet wird. Welche Sanktionen dabei auf Sie zukommen könnten, wenn Sie nach mehreren Monaten ohne gültigen HU-Stempel ertappt werden, das erfahren Sie aus der nachstehenden Bußgeldtabelle:
So kann Ihnen das Fahren ohne TÜV Punkte und Kosten von bis zu 75 Euro einbringen. Darüber hinaus wird Ihnen mit dem jeweiligen Bußgeld regelmäßig auch eine vertiefe Hauptuntersuchung angeordnet, die meist etwas teurer ist. TÜV-Plakette richtig lesen: Jahr und Monat sind auf dem Kennzeichen vermerkt. So gehen Sie den Strafen aus dem Weg.Ein Auto fahren ohne TÜV in der ProbezeitWerden Sie als Fahranfänger in Ihrer zweijährigen Probezeit dabei ertappt, wie Sie ohne TÜV unterwegs sind, müssen Sie noch keine Probezeitmaßnahmen befürchten. Auch wenn Sie die HU mehr als acht Monate überziehen, handelt es sich dabei „nur“ um einen sogenannten B-Verstoß, der Ihnen noch keine Probezeitmaßnahmen wie die Verlängerung der Probezeit oder die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar einbringt (Ausnahme: Es stellt bereits den zweiten B-Verstoß dar). Wie jeder andere Fahrer auch haben auch die Führerscheinneulinge mit Konsequenzen gemäß der oben aufgeführten Bußgeldtabelle zu rechnen: ein Punkt in Flensburg und 60 Euro. Gibt es Ausnahmen von diesen Regelungen?In einigen Fällen ist (begrenzt) eine Fahrt auch ohne TÜV möglich. Die gefragtesten Situationen haben wir im Folgenden zusammengefasst:
Fahren ohne TÜV, Versicherung und ZulassungGrundlage für die eben erwähnten Regelungen ist Abs. 4 § 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):
Das Fahren ohne TÜV, Zulassungund Versicherung ist demnach nicht gestattet. Sind Sie ohne gültige HU-Plakette unterwegs, dafür aber mit Zulassung, ist Ihre Versicherung noch immer aktiv. Geraten Sie in einen Unfall, übernimmt die Assekuranz den Schaden. Sollte sich jedoch im Nachhinein herausstellen, dass aufgrund der fehlenden Hauptuntersuchung der Unfall vermeidbar gewesen wäre, könnte Ihre Versicherung Ihnen noch immer die Kosten in Rechnung stellen. Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte: Loading... Diese Themen könnten Sie auch interessieren: |