Rente mit 63 -- diesen teuren denkfehler müssen sie vermeiden

Die Diskussion um die Rente der Babyboomer nimmt in den Medien deutlich zu. Die große Sorge dabei: Was ist, wenn die Rentenversicherung die Rentenhöhe anpassen muss? Eher unbeachtet blieb die Erwerbsstruktur in Ostdeutschland. Wieso die steigende Anzahl an Rentenanträgen nun zum Problem werden kann.

Rente mit 63 -- diesen teuren denkfehler müssen sie vermeiden

Jeder dritte Rentner macht Gebraucht von der abschlagsfreien Rente ab 63. Sie gilt für alle Personen, die vor 1964 geborgen sind. Das einst von der SPD eingeführte ANgebot erlaubt es Personen nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Rente zu gehen.

Von 784.000 neuen Rentnern im Jahr 2018 machen 244.000 Personen von dieser Regel Gebrauch. Ein näherer Blick auf die Zahlen weist jedoch regionale Unterschiede auf: Nutzt im Westen kaum jeder Dritte diese Möglichkeit, ist es im Osten fast jeder Zweite. 

„Die rennen uns die Bude ein“

Jörg Beßler, Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland, sagte auf Nachfrage der dpa dazu: „Die Leute rennen uns die Bude ein.“ Grund dafür ist die Erwerbsbiografie. Ist es heute üblich erst mit über 20 Jahren am Berufsleben teilzunehmen, entspricht dieser aktuelle Trend keiner Dauerhaftigkeit.

Personen, die von dieser Regel Gebrauch machen, sind teilweise bereits mit 15 Jahren in das Berufsleben gestartet. Sie beginnen nach der Volksschule ihre Ausbildung und können damit früher in Rente gehen.

Wenn Eins und Eins nicht Zwei ergibt

Schwierig könnte dies werden, wenn man die einst von Frau Nahles genannte Rechengrundlage berücksichtigt. So schreibt Hendrik Munsberg für die Süddeutsche Zeitung, dass Andrea Nahles von etwa 200.000 Anträgen pro Jahr ausgeht. Diese werden in den vergangenen Jahren immer wieder deutlich übertroffen. Zwar wird der Höchststand von 2015 derzeit noch nicht wieder erreicht.

Bei gleichbleibender Entwicklung ist jedoch ein Anstieg zu erwarten. Grund dafür ist neben der geschilderten Möglichkeit vor allem die Situation der Erwerbstätigen. Eine Auswertung der Franktion Die Linke im Bundestag wirft einen traurigen Blick auf die im Vergleich prekäre Situation.

„Sonderarbeitsmarkt Ost?“

Neben höheren Wochenarbeitszeiten und einem niedrigeren Lohn bringt der direkte Vergleich zwischen Ost und West vor allem einen Verlust für die Arbeitnehmer. Ursprünglich liegt der Unterschied des Durchschnittslohns bei über 9.000 Euro.

Derzeit beträgt er 4.846 Euro. Sabine Zimmermann, Die Linke, kommentiert die Ergebnisse mit der Frage, ob es einen Sonderarbeitsmarkt Ost gebe, der sich durch schlechtere Bedingungen auszeichne. 

Tatsächlich wirken sich strukturelle Unterschiede in der Fläche deutlicher aus. Wo wenig Industrie angesiedelt ist, da kann auch wenig Gehalt bezahlt werden. Somit liefert das Berufsleben keinen Anreiz dafür über die eigentliche Lebensarbeitszeit hinaus tätig zu sein. Dieser Effekt bestärkt die geschilderte Entwicklung überdies. 

Was zu erwarten ist

Zwar handelt es sich um ein Übergangsangebot, das sich nur an bestimmte Jahrgänge richtet. Trotzdem steht zu erwarten, dass ein Anstieg der Personen deren Renteneintritt abschlagsfrei bei 63 Jahren liegt zu Problemen führt. 

Dabei liegt das Problem nicht in der Höhe der zu erwartenden Rente, sondern in den durch Rentenbeginn entgangenen Zahlungen an das Versichertenkollektiv. Als Rücklage gedachte Gelder müssen somit bereits früher als geplant eingesetzt werden, um die Renten dauerhaft zu bezahlen.

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Die Rente mit 63 (Altersrente für besonders langjährig Versicherte) gibt es seit Inkrafttreten des Rentenpakets am 01.07.2014. Davon profitieren vor allem Versicherte, die mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Diese werden als besonders langjährig Versicherte bezeichnet. Gehörst Du dazu? In dem Ratgeber erfährst Du die wichtigsten Dinge zur Rente mit 63, wie Du Abschläge vermeidest und welche Alternativen es gibt.

Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Produktdetails zur Flexiblen Vorsorge findest Du hier.

Abschlags­freie Rente ab 63: Voraus­set­zungen

  • Du wurdest vor dem 1. Januar 1953 geboren.
  • Du warst mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.
  • Du gehst nach dem 1. Juli 2014 in Rente.

Für alle besonders langjährig Versicherten, die nach dem 31.12.1952 geboren wurden, verschiebt sich der frühestmögliche Beginn der Rente nach hinten. Sie können nicht mehr ab Erreichung des 63. Lebensjahres in Rente gehen, sondern müssen pro Jahr zwei Monate draufrechnen. Bist Du nach dem 1. Januar 1964 geboren, kannst Du abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen, wenn Du das 65. Lebensjahr vollendet hast.

Welche Zeit­räume werden bei der Alters­rente für beson­ders lang­jährig Versi­cherte berück­sich­tigt?

Im Zentrum jeder Rentenberechnung steht die individuelle Erwerbsbiografie. Das ist bei der Rente mit 63 Jahren nicht anders. Angerechnet werden alle Zeiten, auf die die folgenden Umstände zutreffen.

  • Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit
  • Beiträge für Minijobs, die vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt werden. Beiträge für Minijobs, die nur vom Arbeitgeber gezahlt werden, werden anteilig berücksichtigt.
  • Freiwillige Beitragszeiten während einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit von mindestens 18 Jahren
  • Zeiten von Wehr- oder Zivildienst
  • Berücksichtigungszeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen
  • Zeiten für die Erziehung von Kindern bis zum 10. Geburtstag
  • Berücksichtigungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen wie Arbeitslosen- und Teilarbeitslosengeld, Kranken- und Verletztengeld, Übergangsgeld
  • Ersatzzeiten, in denen Beitragszahlungen durch besondere Gründe verhindert wurden, etwa durch politische Haft in der DDR

Welche Zeit­räume werden bei der Rente mit 63 nicht berück­sich­tigt?

Um eine Welle an Frühverrentungen zu vermeiden, sind Zeiträume der Arbeitslosigkeit direkt vor Rentenbeginn gesondert geregelt. Wer innerhalb der zwei Jahre vor Beginn arbeitslos wird und Arbeitslosengeld bezieht, erwirbt keine Ansprüche für diesen Zeitraum. Dieser Zeitraum wird nur angerechnet, wenn das Unternehmen des Antragstellers insolvent wurde oder der Arbeitgeber sein Geschäft vollständig aufgegeben hat.

Die folgenden Zeiträume spielen für einen Beginn der Rente nach 45 Jahren Beitragszahlung ebenfalls keine Rolle:

  • Pflichtbeiträge während des Bezugs von Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe
  • Zeiten des Versorgungsausgleichs nach Scheidungen
  • Zeiten des Rentensplittings unter Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern

Rente mit 65: Schritt­weise Anhe­bung des Renten­ein­tritts­al­ters

Die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren gilt nur für Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1952. Zudem darf die Rente frühestens am 1. Juli 2014 begonnen haben. Rückwirkende Anpassungen sind nicht möglich. Wer nach dem 31.12.1952 geboren wurde, muss länger arbeiten: Das Renteneintrittsalter wird schrittweise um 2 Monate pro Lebensjahr angehoben. Langfristig wird aus der Rente mit 63 so die Rente mit 65. Diese gilt für alle Jahrgänge ab 1964. Bedingung: Diese können erst dann nach 45 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben.

Schritt­weise Anhe­bung des Renten­ein­tritts­al­ters auf 65 Jahre

Jahr­gang

Anhe­bung

Renten­ein­tritts­alter

1953 2 Monate 63 Jahre + 2 Monate
1954 4 Monate 63 Jahre + 4 Monate
1955 6 Monate 63 Jahre + 6 Monate
1956 8 Monate 63 Jahre + 8 Monate
1957 10 Monate 63 Jahre + 10 Monate
1958 12 Monate 64 Jahre + 0 Monate
1959 14 Monate 64 Jahre + 2 Monate
1960 16 Monate 64 Jahre + 4 Monate
1961 18 Monate 64 Jahre + 6 Monate
1962 20 Monate 64 Jahre + 8 Monate
1963 22 Monate 64 Jahre + 10 Monate
1964 24 Monate 65 Jahre + 0 Monate
Quelle: https://www.bmas.de/DE/Themen/Rente/Gesetzliche-Rentenversicherung/rente-ab-63-art.html

Rente mit 63: Mit Abschlägen auch für lang­jährig Versi­cherte möglich

Für langjährig Versicherte gibt es ebenfalls die Möglichkeit, mit 63 Jahren in den Ruhestand zu gehen. Hierfür benötigen Versicherte eine Versicherungsdauer von 35 Jahren. Anders als bei der Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte fallen hierbei aber Abschläge an. Für jeden Monat, den Du früher in Rente gehst, werden 0,3 Prozentpunkte vom monatlichen Rentenbetrag abgezogen. Wie hoch der maximal mögliche Abschlag ausfällt, hängt von Deinem Geburtsjahrgang ab.

Altersgrenze: Wer vor 1949 geboren wurde, kann die Rente für langjährig Versicherte regulär ab dem 65. Geburtstag beziehen. Der Bezug der Rente mit 63 Jahren verursacht einen Abschlag von 7,2 Prozent. Für die Jahrgänge von 1949 bis 1963 erhöht sich das Renteneintrittsalter schrittweise. Ab dem Jahrgang 1964 liegt es bei 67 Jahren. Auch für langjährig Versicherte ist es möglich, die Rente bereits mit 63 zu beziehen. Der Abschlag beträgt 14,4 Prozent.

Anhe­bung der Alters­grenze für lang­jährig Versi­cherte

Jahr­gang

Renten­be­ginn

Abschlag: Renten­be­ginn mit 63

bis 12/1948 65 Jahre + 0 Monate 7,2 %
01/1949 65 Jahre + 1 Monate 7,5 %
02/1949 65 Jahre + 2 Monate 7,8 %
03 bis 12/1949 65 Jahre + 3 Monate 8,1 %
1950 65 Jahre + 4 Monate 8,4 %
1951 65 Jahre + 5 Monate 8,7
1952 65 Jahre + 6 Monate 9,0 %
1953 65 Jahre + 7 Monate 9,3 %
1954 65 Jahre + 8 Monate 9,6 %
1955 65 Jahre + 9 Monate 9,9 %
1956 65 Jahre + 10 Monate 10,2 %
1957 65 Jahre + 11 Monate 10,5 %
1958 66 Jahre + 0 Monate 10,8 %
1959 66 Jahre + 2 Monate 11,4 %
1960 66 Jahre + 4 Monate 12,0 %
1961 66 Jahre + 6 Monate 12,6 %
1962 66 Jahre + 8 Monate 13,2 %
1963 66 Jahre + 10 Monate 13,8 %
ab 1964 67 Jahre 14,4 %
Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html

Vertrau­ens­schutz­re­ge­lungen

Regelungen zum Vertrauensschutz stellen sicher, dass Gesetzesänderungen schrittweise erfolgen. Nach diesen Regelungen sind einige Versicherte von der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre ausgeschlossen. Unter bestimmten Umständen kannst Du vor der gesetzlichen Altersgrenze in Rente gehen – ohne oder nur mit geringen Abschlägen. Von den Regelungen des Vertrauensschutzes profitieren etwa Versicherte, die:

  • vor dem 01.01.1955 geboren wurden und vor dem 01.01.2007 mit dem Arbeitgeber eine Altersteilzeit vereinbart haben.
  • Anpassungsgeld für entlassene Bergleute erhalten haben.

Deren Altersgrenze wird nicht angehoben. Sie können auch weiterhin mit 65 Jahren in Rente gehen.

Um Abschläge bei der Rente für langjährig Versicherte ganz oder teilweise auszugleichen, kann man ab dem 50. Lebensjahr Sonderzahlungen an die Rentenversicherung leisten. Auskunft über die Höhe der Beiträge wird auf Antrag vom zuständigen Rentenversicherungsträger erteilt. Besteht Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, können die Rentenminderungen nicht durch Sonderzahlungen ausgeglichen werden. Nimmst Du die vorzeitige Rente trotz geleisteter Sonderzahlungen nicht in Anspruch, werden die Zahlungen bei Deiner späteren Rente berücksichtigt. Eine Auszahlung der Sonderzahlungen ist nicht möglich.

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Rente mit 63 -- diesen teuren denkfehler müssen sie vermeiden

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Alter­na­tiven zur Rente mit 63 ohne Abschläge

Wer auf eigene Kosten früher in Rente geht, kann dies natürlich nur dann tun, wenn er die finanziellen Mittel dafür hat, die Zeit bis zum regulären Renteneintritt zu überbrücken. Die Abschläge mögen zunächst gering erscheinen, sie summieren sich aber, wenn man sich beispielsweise zwei Jahre vor dem regulären Beginn frühverrenten lässt. Abhängig vom Gehalt kann es dann um viel Geld gehen. Doch es bestehen Möglichkeiten, Lücken in der Frührente etwas zu füllen.

Flexi­rente

Die Flexirente wurde im Oktober 2016 von Bundestag und Bundesrat beschlossen und ist zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Das Modell soll den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler gestalten und es attraktiver machen, über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten. Früher galt für den Hinzuverdienst eine Obergrenze von 450 Euro im Monat. Mit der Flexirente kannst Du bei einer vorgezogenen Altersrente bis zu 6.300 Euro im Jahr zusätzlich verdienen, ohne Renteneinbußen hinnehmen zu müssen. Alle Beträge darüber hinaus werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Hast Du Spaß an der Arbeit und möchtest über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, kann sich das ebenfalls lohnen. Für jeden Monat, den Du länger arbeitest, erhältst Du einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Verlängerst Du Dein Arbeitsleben um ein Jahr, ergibt sich ein Plus von 6 Prozent. Durch die weiteren Beiträge zur Rentenversicherung erhöht sich Dein Rentenanspruch zusätzlich.

Wer das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hat, darf unbegrenzt zur Rente hinzuverdienen.

Alters­teil­zeit

Hast Du nicht die Möglichkeit, abschlagsfrei mit 63 in Rente zu gehen, kann Altersteilzeit eine Option für Dich sein. Das Modell soll älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang in die Rente ermöglichen. Ab einem Alter von 55 Jahren kann man beruflich kürzertreten und nur noch die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit arbeiten.

Wichtig: Einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht. Die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit gilt nur noch für Altersteilzeitarbeitsverträge, die vor dem 31.12.2009 abgeschlossen wurden. Durch den Wegfall der Förderung ist die Altersteilzeit für Unternehmen teurer und weniger attraktiv geworden. Bist Du an Altersteilzeit interessiert, musst Du eine individuelle Vereinbarung mit Deinem Arbeitgeber treffen. Unter Umständen sind jedoch Regelungen zur Altersteilzeit in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen enthalten. Gegebenenfalls profitierst Du auch von dem aktuellen Fachkräftemangel. Denn für Unternehmen kann es interessant sein, erfahrene Mitarbeiter länger im Unternehmen zu halten. Informiere Dich rechtzeitig und suche das Gespräch mit Deinem Arbeitgeber.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Modellen der Altersteilzeit:

  • Blockmodell: Hierbei wird zwischen Arbeitsphase und Freistellungsphase unterschieden. In der Arbeitsphase wird in Vollzeit gearbeitet, der Beschäftigte erhält jedoch ein reduziertes Gehalt. In der Freistellungsphase ist der Beschäftigte freigestellt und bezieht bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter weiterhin sein reduziertes Gehalt. Wird etwa eine Altersteilzeit für einen Zeitraum von sechs Jahren vereinbart, arbeitest Du nur in den ersten drei Jahren.
  • Gleichverteilungsmodell: Der Arbeitnehmer arbeitet kontinuierlich bis zum Renteneintritt weiter. Die Hälfte der Arbeitszeit wird über den gesamten Zeitraum verteilt, wobei individuelle Schwerpunkte möglich sind, abhängig von der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. So kann er in einer Woche 30 Stunden arbeiten, in der nächsten nur 20 Stunden. Dadurch ist neben der klassischen Halbtagsbeschäftigung zum Beispiel auch ein projektgebundener Einsatz möglich.

Voraussetzung für den Wechsel in die Altersteilzeit ist, dass das Modell mindestens drei Jahre in Anspruch genommen wird. Zudem muss die Altersteilzeit so geplant sein, dass ihr Ende mit dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters zusammenfällt. Im Prinzip kann man die Altersteilzeit individuell mit seinem Arbeitgeber vereinbaren.

Lebens­ar­beits­zeit­konto

Hierbei sammelst Du über mehrere Jahre hinweg Mehrarbeit an (z. B. durch Überstunden oder nicht genutzte Urlaubstage). Diese Zeit verfällt nicht wie häufig üblich am Monats- bzw. Jahresende, sondern wird Dir Deinem Arbeitszeitkonto „gutgeschrieben“. Ältere Arbeitnehmer können die „angesparte“ Zeit direkt vor dem regulären Renteneintritt nehmen – ohne finanzielle Nachteile befürchten zu müssen. Auch der Sozialversicherungsschutz bleibt während der Freistellungsphase vor der Rente erhalten. Da Wertguthaben gesetzlich nur noch in Geld geführt werden können, wird die gesammelte Arbeitszeit in Geldeinheiten umgerechnet. Dadurch kannst Du Dir auch Einmalzahlungen und Mehrarbeitsvergütungen anrechnen lassen.

Das Arbeitszeitkonto kann auch in Form eines „Wertguthabens“ direkt an die Deutsche Rentenversicherung übertragen werden. Die Übertragung ändert jedoch nichts daran, dass Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung anfallen. Grundsätzlich müssen für die Übertragung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So können etwa nur Guthaben übertragen werden, die einschließlich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung das Sechsfache der monatlichen Bezugsgröße betragen. In den alten Bundesländern lag der Schwellenwert im Jahr 2019 bei 18.690 Euro, in den neuen Bundesländern bei 17.220 Euro. Zudem muss für die Übertragung das Beschäftigungsverhältnis beendet sein, in dem das Wertguthaben erworben wurde.

Der Vorteil der Übertragung an die Deutsche Rentenversicherung: Das Wertguthaben verfällt nicht, wenn man arbeitslos wird oder zu einem Arbeitgeber wechselt, der dieses „Sparmodell“ nicht unterstützt.

Weitere Möglich­keiten

  • Minijob: Seit 2013 sind Minijobs (450-Euro-Jobs) renten­versicherungs­pflichtig. Zwar tragen diese Tätigkeiten nicht allzu viel zur Renten­höhe bei, allerdings gelten sie als reguläre Wartezeit für die Altersrente und werden auch entsprechend wie „normale“ Arbeits­verhältnisse für die Bemessung der Mindest­versicherungs­zeit berücksichtigt.
  • Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten: Wer ein Kind selbst erzieht, bekommt dafür Zeiten von der Rentenversicherung gut­ge­schrieben und erhöht so seine Rente. Wurde das Kind vor 1992 geboren, sind dies zwei Jahre Erziehungszeit, bei Geburten ab 1992 werden drei Jahre angerechnet – im Regelfall auf die Rente der Mutter. Berechtigt sind nicht nur die leiblichen Eltern, sondern auch Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern bzw. Großeltern oder andere Verwandte, wenn das Kind dauerhaft bei diesen lebt und die leiblichen Eltern das Kind nicht erziehen. Die Kinderberücksichtigungszeit beträgt maximal zehn Jahre ab Geburt des Kindes. Sie erhöht nicht direkt den Rentenwert, kann sich aber zum Beispiel auf Wartezeiten positiv auswirken.
  • Freiwillige Beiträge: Wenn man in bestimmten Zeiten freiwillig Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung geleistet hat, zählen diese ebenfalls im Rahmen der Mindestversicherungszeit. Voraussetzung dafür ist aber, dass man 18 Jahre lang auch Pflichtbeiträge entrichtet hat.
  • Pflege: Wer einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 zu Hause pflegt, wird von der Deutschen Rentenversicherung dafür belohnt. Zum einen ist die Pflege ab diesem Pflegegrad rentenversicherungspflichtig, wenn sie für mindestens zehn Stunden, verteilt auf zwei Tage oder mehr pro Woche geleistet wird. Dabei darf der Pflegende maximal 30 Stunden pro Woche berufstätig sein. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, zahlt die Pflegekasse die entsprechenden Beiträge an die Rentenkasse. Zum anderen gelten Pflegezeiten als Wartezeiten, die beim Rentenanspruch berücksichtigt werden.

Rente mit 63 ≠ Rente ab 63

Wer auf eigene Kosten früher in Rente geht, kann dies natürlich nur dann tun, wenn er die finanziellen Mittel dafür hat, die Zeit bis zum regulären Renteneintritt zu überbrücken. Die Abschläge mögen zunächst gering erscheinen, sie summieren sich aber, wenn man sich beispielsweise zwei Jahre vor dem regulären Beginn frühverrenten lässt. Abhängig vom Gehalt kann es dann um viel Geld gehen. Doch es bestehen Möglichkeiten, Lücken in der Frührente etwas zu füllen.

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Ist die Rente mit 63 in Gefahr?

Wer also am 01.01.1957 geboren ist, kann zum 01.11.2021 mit Vollendung 63 Jahre und 10 Kalendermonate diese Rente erhalten. Mit dem Geburtsjahrgang 1964 gibt es die abschlagsfreie Rente ab dem 63. Lebensjahr nicht mehr, so wie sie der Gesetzgeber 2014 geschaffen hat.

Was ist bei Rente mit 63 zu beachten?

Voraussetzungen für die Rente mit 63 Wer mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann seit dem 1. Juli 2014 mit 63 Jahren in Rente gehen. Abschläge werden in diesen Fällen nicht vorgenommen. Diese Regelung betrifft alle, die 1952 oder früher geboren wurden.

Bin 1959 geboren Kann ich mit 63 in Rente gehen?

Langfristig wird aus der Rente mit 63 so die Rente mit 65. Diese gilt für alle Jahrgänge ab 1964. ... Schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 65 Jahre..

Welche Jahrgänge können mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen?

Die Anhebung des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre.