Muss ich meinem arbeitgeber sagen dass ich corona habe

Mein Arbeitsplatz – im Betrieb oder zu Hause? 

Betriebe haben nicht mehr die Pflicht, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Home-Office anzubieten. Trotzdem soll es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch weiterhin möglich sein, von zu Hause zu arbeiten. 

Sie können Ihren Betrieb darum bitten, dass Sie im Home-Office arbeiten dürfen. Wenn Sie von zu Hause arbeiten, haben Sie viel weniger Kontakt-Begegnungen. Denn das Corona-Virus wird sehr oft in den öffentlichen Verkehrsmitteln auf dem Weg zur Arbeit oder am Arbeitsplatz übertragen. Deshalb empfiehlt die Bundes-Regierung, für Beschäftigte mit Büro-Arbeiten das Home-Office zu ermöglichen. 

Auch wenn es die Pflicht zum Home-Office nicht mehr gibt, muss es in Betrieben ein Test-Angebot geben. Und es muss weiterhin die AHA+L-Regel eingehalten werden.  

Alle Regeln, die am Arbeitsplatz während der Corona-Pandemie gelten, stehen in der Corona-Arbeitsschutz-Verordnung. Die Regeln werden laufend an die Situation angepasst.  

Welche Regeln gelten bei der Arbeit in einem Betrieb?

Wenn Sie Ihre Arbeit nur im Betrieb erledigen können, dann gelten zurzeit diese Regeln: 

  • Sie müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn Sie Kontakte zu anderen Menschen haben. 
  • Ihr Betrieb muss Ihnen 2 Mal in der Woche einen Corona-Test anbieten, wenn Sie noch nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Dieser Corona-Schnelltest oder Selbsttest ist für Sie kostenlos. 

In Ihrem Betrieb gibt es ein Hygiene-Schutz-Konzept. Dieser Plan wurde zum Schutz vor Corona-Ansteckungen entwickelt und muss weiterhin von allen eingehalten werden! Darin steht zum Beispiel:  

  • die erlaubte Anzahl der Personen in einem geschlossenen Raum.  
  • der Weg zum Reingehen und der Weg zum Rausgehen. 

Was muss ich am Arbeitsplatz noch beachten? 

Beachten Sie weiterhin die AHA+L-Regeln! AHA steht für Abstand, Hygiene und Alltags-Maske. Halten Sie also mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen. Waschen Sie sich regelmäßig die Hände. Husten Sie nicht in die Hände, sondern in Ihre Armbeuge oder in ein Taschentuch. Tragen Sie eine Maske. L steht für Lüften. Lüften Sie die Arbeits-Räume alle 15 Minuten. Das Corona-Virus wird über Aerosole übertragen, also über sehr kleine Tröpfchen. Die Aerosole werden beim Sprechen oder Lachen frei und befinden sich dann in der Luft. Beim Lüften verschwindet ein Teil der Aerosole. 

Nutzen Sie die Corona-Warn-App und verhindern Sie damit weitere Ansteckungen. Mit der App erfahren Sie, ob Sie Kontakt mit einer infizierten Person hatten. 

Wenn Sie krank sind, bleiben Sie zu Hause. Wenn Sie Anzeichen für eine COVID-19-Erkrankung haben, dann rufen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt an. Anzeichen sind zum Beispiel Fieber, Husten oder Schnupfen. Hier finden Sie weitere Anzeichen für COVID-19. 

Tipps für die Arbeit von zu Hause 

Für viele Beschäftigte bringt das Arbeiten von zu Hause viele Vorteile. Sie sparen sich den Weg zur Arbeit und sie haben mehr Ruhe beim Arbeiten. Aber nicht alle Menschen können gut alleine arbeiten. Ihnen fehlen Gewohnheiten, die sie aus dem Büro kennen. Das ist der feste Arbeitsplatz oder der Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen. 

Wenn Sie zu Hause arbeiten, können Ihnen diese Tipps helfen:

  • Arbeiten Sie jeden Tag immer zur gleichen Uhrzeit! Teilen Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen mit, von wann bis wann Sie erreichbar sind.
  • Richten Sie sich einen festen Arbeitsplatz zu Hause ein, den Sie nach der Arbeit auch wieder verlassen können! Ein Bürostuhl gehört auch dazu, er schützt Sie vor Rücken-Schmerzen.
  • Lüften Sie regelmäßig!
  • Tauschen Sie sich mit Ihren Kolleginnen oder Kollegen aus – per Telefon oder per Video-Anruf, auch für gemeinsame Pausen.
  • Ziehen Sie sich so an wie im Büro.
  • Machen Sie sich für jeden Tag einen Zeitplan. 

Fit im Home-Office 

Gerade jetzt sollten Sie darauf achten, sich viel zu bewegen. So stärken Sie Ihre Abwehrkräfte und fühlen sich wohler. Besonders im Home-Office ist das wichtig, um fit und gesund zu bleiben. Nutzen Sie jede Möglichkeit für Bewegungen zu Hause:  

  • Machen Sie Pausen vom Sitzen! Stehen Sie zum Telefonieren auf.  
  • Tut gut: 10 Sekunden lang die Arme hinter dem Kopf verschränken und die Brust-Wirbelsäule strecken!  
  • Beine ausstrecken und kräftig räkeln.  
  • Benutzen Sie die Treppen im Haus als Sportgerät.  
  • Bewegen Sie sich an der frischen Luft! Gehen Sie in Ihren Pausen nach draußen. 

In diesem Video gibt der Sport-Professor Ingo Froböse Erklärungen und Empfehlungen. 

Muss ich meiner Chefin oder meinem Chef sagen, dass ich Corona habe?

Sie müssen Ihrer Chefin oder Ihrem Chef sagen, dass Sie sich mit Corona angesteckt haben. Denn Ihre Chefin oder Ihr Chef hat eine Schutz-Pflicht für Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen. Sie müssen Ihrer Chefin oder Ihrem Chef aber nicht sagen, wie es Ihnen gesundheitlich geht. Das müssen Sie bei anderen Krankheiten auch nicht.

Bekomme ich Gehalt, wenn ich mich mit Corona angesteckt habe?

Sie bekommen Ihr Gehalt weitergezahlt, auch wenn Sie an Corona erkrankt sind. Sie bekommen insgesamt 6 Wochen Ihr Gehalt gezahlt, egal woran Sie erkrankt sind.

Wenn Sie aber privat in ein Risiko-Gebiet reisen und sich dort mit Corona anstecken, dann bekommen Sie kein Gehalt. Denn Sie hätten die Ansteckung verhindern können. Die aktuellen Risiko-Gebiete finden Sie auf der Internet-Seite des Robert Koch-Instituts.   

Muss ich zu Hause bleiben, wenn mir die Corona-App eine Warnung anzeigt?

Nein. Die Warnung ist nur ein Hinweis, dass Sie sich in der Nähe von einer Corona-infizierten Person aufgehalten haben. Sie sollten jetzt Ihre Ärztin oder Ihren Arzt anrufen und einen Corona-Test machen lassen. Wenn Sie dann positiv auf Corona getestet werden, werden Sie krankgeschrieben und müssen zu Hause bleiben.

Kann ich meine Krankschreibung telefonisch bekommen?

Ja, das ist bis zum 31. Mai 2022 noch möglich. Wenn Sie eine Erkältung oder Husten haben, kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Sie für 7 Tage krankschreiben. Sie bekommen dann eine Arbeits-Unfähigkeits-Bescheinigung zugeschickt, kurz AU-Bescheinigung.