Muss ich der polizei sagen wo ich hinfahre corona

Schweigen oder reden? Das ist das beste Verhalten bei einer Verkehrskontrolle

Von dpa-tmn, t-online, jb


Aktualisiert am 07.08.2022Lesedauer: 4 Min.

Muss ich der polizei sagen wo ich hinfahre corona

Polizeibeamter mit Polizeikelle: Bei einer Verkehrskontrolle ist es wichtig, sich korrekt zu verhalten. (Quelle: imago-images-bilder)

Eine Verkehrskontrolle ist kein Grund, nervös zu werden. Was sollten Autofahrer beachten, wenn ein Polizist sie an die Seite winkt?

"Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?", fragt der Polizeibeamte, nachdem er den Autofahrer aus dem Verkehr gewunken hat. Antworten Sie darauf besser nichts. "Auch wenn sich das Schweigen unangenehm anfühlt – es ist Ihr gutes Recht, und davon sollten Sie bei einer Verkehrskontrolle immer Gebrauch machen", betont Dr. Daniela Mielchen. Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht. "Denn wer bei einer Kontrolle unüberlegt drauflosplaudert, redet sich leicht um Kopf und Kragen."

Fragen beantworten

"Führerschein und Fahrzeugpapiere, bitte", heißt es oft gleich am Anfang einer Kontrolle. Zur Herausgabe sind Autofahrer auch verpflichtet. Das gilt auch für Angaben zur Person: Dazu gehören Vor- und Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Wohnortanschrift und Staatsangehörigkeit.

Die passende Antwort auf alle weiteren Fragen lautet: "Dazu möchte ich mich jetzt nicht äußern", raten Juristen.

Am besten nichts sagen

Auch wenn Betroffene selbst der Meinung sind, gar nichts falsch gemacht zu haben, rät Mielchen: "Lassen Sie sich nicht von Polizeibeamten in ein Gespräch verwickeln und äußern Sie sich nicht zu Vorwürfen." Zu groß sei das Risiko, sich dabei mit vermeintlich lapidaren Bemerkungen, vor allem aber mit Ausreden und Rechtfertigungen selbst zu belasten. Denn liegt tatsächlich ein Verkehrsverstoß vor, machen redselige Fahrer oft alles nur schlimmer.

"Eine offene und freundliche Kommunikation mit den Beamten ist die beste Voraussetzung, um Missverständnisse zu vermeiden", sagt Polizeihauptkommissar Clemens Gergen vom Landespolizeipräsidium Saarland. Aggressive oder abrupte Reaktionen sind tabu. Wer die Hände auf das Lenkrad legt, ist auf der sicheren Seite. Auch sollten Sie nicht unaufgefordert in das Handschuhfach, in die Jackentasche oder unter den Sitz greifen, rät der Auto Club Europa (ACE).

Fordert der Beamte Sie auf, das Fahrzeug zu verlassen, folgen Sie dieser Anweisung.

Nichts spontan äußern

"Die Polizei muss zunächst davon ausgehen, dass ein festgestellter Verkehrsverstoß fahrlässig begangen wurde – also nicht mit Absicht", erklärt Uwe Lenhart, Verkehrsrechtsanwalt in Frankfurt am Main. Mache ein Beschuldigter den Fehler, sich gegenüber Polizisten spontan zur Sache zu äußern, könne sich das Blatt schnell wenden.

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Bußgeld kann sich verdoppeln

"Ich weiß, ich bin zu schnell gefahren, es tut mir auch leid" – dieser aussichtslose Versuch, Beamte bei einer Kontrolle milde zu stimmen, sei fatal. "Das ist ein Schuldbekenntnis und macht es später schwierig, einen Bußgeldbescheid anzufechten." Signalisiere ein Verkehrssünder den Vorsatz für eine Tat, verdoppele sich in der Regel sogar das jeweils vorgesehene Bußgeld, so Lenhart.

Keine faulen Ausreden

"Ich muss ganz schnell zu einem Geschäftstermin, mein Job hängt davon ab." Solche Erklärungen mögen zwar der Wahrheit entsprechen. "Sie rechtfertigen aber keine Verkehrsdelikte wie Tempo- oder Rotlichtverstöße und bringen Autofahrer bei einer Kontrolle kein bisschen weiter", sagt Mielchen.

In Ruhe schriftlich äußern

Wer sich zu einem Sachverhalt äußern wolle, könne das im späteren Verfahren in Ruhe schriftlich tun und sich bei Bedarf mit einem Anwalt besprechen. Dann stünden die Chancen besser, um ein Bußgeld oder sogar ein Fahrverbot herumzukommen.

Auch der Beifahrer sollte ruhig sein

Schweigen ist Gold – bei einer Verkehrskontrolle gilt das auch für Beifahrer. Sie könnten den Fahrer in der Aufregung versehentlich anschwärzen, warnt Lenhart. "Ich habe dir doch gleich gesagt, du sollst nicht so rasen!" – da werden Polizisten garantiert hellhörig.

Fahrer kann sich selbst belasten

Belastet sich ein Beschuldigter gegenüber Polizisten selbst, sind seine Äußerungen im Prinzip nur juristisch bedeutsam, sofern ihn die Beamten vorher auf sein Recht zu schweigen hingewiesen haben. Doch Vorsicht: "Ergebnisse der sogenannten informatorischen Befragung, mit der sich Polizisten ein erstes Bild von einer Lage machen, und Spontanäußerungen, die der Beschuldigte ungefragt macht, können auch gegen ihn verwendet werden", erklärt Lenhart.

Was darf die Polizei bei einer Verkehrskontrolle Österreich?

Das Wichtigste vorweg: Die Polizei darf euch grundsätzlich immer anhalten, um eine Fahrzeug- und Personenkontrolle durchzuführen. Widersetzt man sich der Aufforderung zum Anhalten, kann euch das alleine schon bis zu 720 Euro kosten.

Welche Fragen muss ich der Polizei beantworten Schweiz?

Antworten auf Fragen hinsichtlich Hobbys, Bekannten, Arbeitgeber etc. müssen Sie nicht geben, auch wenn die Polizisten dies wissen möchten. Auf Nachfrage müssen die Beamten Ihnen Ihren Namen nennen und sich ausweisen. Nur in zwingenden Fällen kann die Kontrolle auf dem Polizeiposten fortgesetzt werden.