Wieviel darf ich als rentner steuerfrei dazuverdienen 2022

Ruhestand

Rente mit 63: So hoch darf der Hinzuverdienst sein

Aktualisiert: 27.07.2022, 12:52 | Lesedauer: 4 Minuten

Wieviel darf ich als rentner steuerfrei dazuverdienen 2022

Steuern, Geld und Co.: Drei Renten-Irrtümer im Überblick

Steuern, Geld und Co.: Drei Renten-Irrtümer im Überblick

Wer in Rente gehen möchte, muss dabei einige Sachen beachten. Es haben sich im Laufe der Zeit viele Renten-Mythen eingeschlichen. Diese drei Irrtümer sollten Rentner kennen:

Beschreibung anzeigen

Wer früher in Rente geht, gleicht die Abzüge häufig mit einem Nebenjob aus. Doch wer zu viel hinzuverdient, muss mit Kürzungen rechnen.

Berlin. Die sogenannte Rente mit 63 erfreut sich in Deutschland großer Beliebtheit. Wer aber früher in Rente geht, als die Regelaltersgrenze vorsieht, bekommt auch weniger Rente.

Um das wiederum auszugleichen, arbeiten viele Rentner und Rentnerinnen auch im Ruhestand. Doch wer zu viel verdient, ruft die Rentenversicherung auf den Plan. Es gilt unbedingt die Hinzuverdienstgrenze zu beachten.

Morgenpost von Christine Richter

Bestellen Sie hier kostenlos den täglichen Newsletter der Chefredakteurin

Rente mit 63: Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze 2022?

Die gute Nachricht: Wegen der Corona-Pandemie ist die Hinzuverdienstgrenze aktuell deutlich erhöht. Für 2022 liegt sie bei 46.060 Euro.

Diese Grenze gilt für alle Personen in der vorgezogenen Altersrente. Das ist im Übrigen die korrekte Bezeichnung für die Rente mit 63, weil natürlich auch Menschen mit 64,65 oder 66 Jahren ihren Renteneintritt vorziehen können, wenn sie genug Versicherungsjahre aufweisen können.

Bereits seit 2020 liegt die Hinzuverdienstgrenze weit über den davor geltenden 6300 Euro. In den vergangenen zwei Jahren waren es ebenfalls 46.060 Euro.

Dadurch sollten Rentner und Rentnerinnen animiert werden zu arbeiten, um möglichen durch das Virus verursachten Personalengpässen entgegenzuwirken. 2023 soll die Hinzuverdienstgrenze aber nach bisherigen Plänen wieder auf 6.300 Euro absinken, informiert die Rentenversicherung (DRV).

------------------------------------------------

Rente in Deutschland - Mit diesen Werten rechnet die Rentenversicherung 2022

  Monat (West) Ost
Bezugsgröße 3.290 Euro (Monat) 3.150 Euro (Monat)
Durchschnittsentgelt 2022 (vorläufig) 3.242 Euro (Monat) 3.111 Euro (Monat)
Rentenwerkt aktuell (von 01.07.21 bis 01.07.22) 34,19 Euro 33,47 Euro
Rentenwert Prognose (von 01.07.2022 - 01.07.2023) 36,02 Euro 35,52 Euro
Beitragssatz 18,6 Prozent 18,6 Prozent
Beitragsbemessungsgrenze 7.050 Euro (Monat) 6.750 Euro (Monat)

------------------------------------------------

Wie wirkt sich die Hinzuverdienstgrenze aus?

Die Hinzuverdienstgrenze wirkt sich logischerweise erst dann aus, wenn sie überschritten wird. Auch wenn das bei den aktuell hohen Grenzen unwahrscheinlich ist, ist dennoch Vorsicht geboten. Denn als Hinzuverdienst gelten neben dem Lohn natürlich Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Land- oder Forstwirtschaft und Vorruhestandsgelder.

Sollten Sie im Jahr mehr als die aktuell geltenden Grenzwerte hinzuverdienen, wird das über die Grenze hinaus verdiente Geld zu 40 Prozent von Ihrer monatlichen Rente abgezogen.

Beispielrechnung

  • Ein Rentner aus Essen hat 2021 trotz Ruhestand weiter gearbeitet und damit gutes Geld verdient
  • Seine Einnahmen belaufen sich für 2021 auf rund 50.000 Euro, womit er die Hinzuverdienstgrenze um 3940 Euro übertroffen hat
  • Es werden ihm also insgesamt 1564 Euro und damit monatlich rund 130,30 Euro abgezogen
  • Er bekommt statt seiner ursprünglichen Rente von 1500 Euro demnach nur noch 1369,70 Euro im Monat

Die Rentenversicherung berechnet mögliche Abzüge von der Rente in der Regel zum 1. Juli. Zu diesem Datum wirken sich auch mögliche Rentenerhöhungen aus.

Es empfiehlt sich der Rentenversicherung schon bei der Antragsstellung auf die Rente den voraussichtlichen Hinzuverdienst so genau wie möglich mitzuteilen. Sollten Sie nämlich zu viel Rente erhalten haben, wird Ihre Rente auch rückwirkend neu berechnet und Sie müssen das Geld zurückzahlen.

Lesen Sie dazu auch: Rente mit 63 – Das brauchen Sie für den Antrag

Aus dem gleichen Grund sollten Sie die Rentenversicherung auch über Änderungen beim Hinzuverdienst auf dem aktuellsten Stand halten.

  • Frührente: So können sie schon mit 63 in den Ruhestand gehen
  • Wie viel wird abgezogen? So viele Abzüge gibt es bei der Rente mit 63 für Ihren Jahrgang
  • Richtig berechnen: So berechnen Sie die Rente mit 63 richtig
  • Einkommenssteuer: Welche Renten am stärksten besteuert werden
  • Wie viel Rente bekomme ich? Mit dieser Formel berechnen Sie die Höhe Ihrer Rente
  • Altervorsorge: Wann lohnt sich eine Immobilienrente?
  • Zusatzverdienst: Das müssen Rentner mit Nebenjob beachten
  • Rentenerhöhung: Berechnen Sie selbst - So stark wird Ihre Rente erhöht
  • Szenario: Was passiert, wenn Sie kurz vor der Rente arbeitslos werden?

Hinzuverdienstgrenze überschritten? Vorsicht bei der Betriebsrente

Wenn Sie die Hinzuverdienstgrenze überschreiten, kann es dazu kommen, dass ihre Betriebsrente ebenfalls gekürzt oder zweitweise gar nicht mehr ausgezahlt wird.

Das hängt damit zusammen, dass Sie bei vorübergehenden Kürzungen nur noch eine sogenannte Teilrente beziehen. Manche Betriebsrenten sind aber an die Auszahlung Ihrer vollen gesetzlichen Rente gekoppelt. Solange Sie diese nicht bekommen, kann die Betriebsrente dann ebenfalls nur noch in Teilen ausgezahlt werden. Im schlimmsten Fall wird die Auszahlung der Betriebsrente solange ruhen gelassen, bis Sie wieder ihre volle Altersrente beziehen.

Sie sollten sich daher bei dem Träger ihrer Betriebsrente unbedingt über die genauen Konditionen informieren, wenn eine Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze droht.

Eigene Regeln für Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrenten gelten auch als vorgezogene Altersrente. Wenn es um die Hinzuverdienstgrenze geht, werden Sie jedoch anders behandelt.

Für volle Erwerbsminderungsrenten gilt die Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze nicht. Sie liegt demnach weiterhin bei 6300 Euro.

Für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung gelten individuelle Hinzuverdienstgrenzen. Sie sind abhängig von dem höchsten Entgelt, dass die Betroffenen in den 15 Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung erhalten haben.

Zudem kann bei Erwerbsminderungsrenten als Hinzuverdienst auch Kranken- und Übergangsgeld angerechnet werden.

Dieser Artikel erschien zuerst bei morgenpost.de.

  • Nachzahlung: Mit diesem Trick holen Sie mehr aus ihrer Rente heraus
  • Wie viel muss ich verdienen? So hoch muss Ihr Gehalt für eine gute Rente sein
  • Was beachten? Die wichtigsten Tipps für die Steuererklärung bei der Rente

  • Ärger um Steuern: Doppelbesteuerung bei Rente fällt weg – Böse Überraschung droht
  • Mehr Geld: Grundrente – Diese Personen können 2022 davon profitieren
  • Nebenjob: Hinzuverdienstgrenze für Frührentner steigt – Das plant die Ampel
  • Mehr Geld: Renten steigen deutlich an – Ein Faktor sorgt für Ärger

Was passiert wenn ich als Rentner mehr als 450 Euro verdienen?

Minijob neben der Altersvollrente: Höhere Hinzuverdienstgrenze auch in 2022. Rentner können sich mit einem 450-Euro-Minijob etwas hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Geht der Hinzuverdienst über einen 450-Euro-Minijob hinaus, kann es jedoch zur Kürzung der Rente kommen.

Wie viel dürfen Rentner ab 2023 dazuverdienen?

Bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung wird nach dem Gesetzesentwurf 2023 ein jährlicher Hinzuverdienst von 17.823,75 Euro anrechnungsfrei sein. Die Hinzuverdienstgrenze wird künftig jährlich neu festgelegt und an die Entwicklung der so genannten Bezugsgröße angepasst.

Ist ein Minijob für Rentner steuerfrei 2022?

Eine geringfügige Beschäftigung („Minijob“) bietet Rentnern mehrere Vorteile: Minijobber dürfen bis zu 520 Euro pro Monat steuerfrei kassieren, wie die zuständige Bundesarbeitsagentur hervorhebt. Wichtig: Auch bei Minijobs gilt der gesetzliche Mindestlohn. Er liegt seit Oktober 2022 bei 12 Euro brutto je Arbeitsstunde.

Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze für 2022?

Im Jahr 2022 können Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, bis zu 46.060 Euro jährlich hinzuverdienen, ohne dass die Altersrente gekürzt wird. Diese Hinzuverdienstgrenze galt bereits für das Jahr 2021.