Das Arbeitsverhältnis ist die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist ein Vorgang, der existenzielle Folgen für alle Beteiligten haben kann. Deshalb müssen gesetzliche Fristen eingehalten werden. Show
Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sofort beendet werden. Die Kündigungsfrist gibt dem Arbeitgeber Zeit, einen adäquaten Ersatz zu finden und dem Arbeitnehmer, eine erfolgreiche Bewerbung zu schreiben, um sich neu zu positionieren. Sinn der Kündigunsfrist ist Planungssicherheit nach der Kündigung. Tatsächlich kursieren viele Ammenmärchen zum Thema. Das liegt daran, dass für Arbeitgeber teilweise andere Fristen gelten als für Arbeitnehmer. Ein
Grund mehr, sich mit den Details zu beschäftigen, wenn Sie betroffen sind. A. Regelungen, wenn Sie als Arbeitnehmer selbst kündigen (arbeitnehmerseitig)Wer keine Lust hat, sich mit der Kündigungsfrist auseinanderzusetzen, kündigt einfach zum nächstmöglichen Termin und lässt sich vom Arbeitgeber den letzten Arbeitstag ausrechnen. Diese Taktik geht nicht immer auf. Wenn Sie sich vorab um eine neue Arbeitsstelle schriftlich bewerben – was sinnvoll ist – sollten Sie selbst zum Kalender greifen. Spätestens beim Bewerbungsschreiben müssen Sie Ihre Kündigungsfrist kennen, denn Ihr künftiger Arbeitgeber will wissen, ab wann Sie zur Verfügung stehen. Schritt 1 | Fristdauer: So finden Sie heraus, welche Kündigungsfrist für Sie giltRegelung im Arbeitsvertrag Prüfen Sie zuerst, ob in Ihrem Arbeitsvertrag explizit eine einzelvertragliche Kündigungsfrist niedergelegt ist. Beispiel: „Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigungsfrist erhöht sich entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.“ Wird in Ihrem Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag verwiesen, gelten die dort gültigen Regelungen. Wird auf die gesetzlichen Fristen nach BGB verwiesen, gelten diese. Steht nichts über die Kündigungsmodalitäten im Arbeitsvertrag, gilt automatisch die gesetzliche Regelung. Gesetzliche Bestimmungen versus einzelvertragliche Bestimmungen Wurden im Arbeitsvertrag kürzere Kündigungsfristen vereinbart als die gesetzliche Regelung des BGB, gelten automatisch die längeren Fristen! Sind die gesetzlichen Regelungen im BGB kürzer als im Arbeitsvertrag, gelten ebenfalls automatisch die längeren Fristen. Die Fristen im Arbeitsvertrag sind häufig länger als die gesetzlichen. Das ist rechtlich einwandfrei. Voraussetzung: die Kündigungsfrist, die für den Arbeitnehmer gilt, darf nicht länger sein als die für den Arbeitgeber. Ist das der Fall, ist sie unwirksam. Regelung aus einem Tarifvertrag (§ 622 Abs. 4 BGB) Gesetzliche Regelung (§622 Abs.1 BGB) Arbeitsverhältnis ohne schriftlichen ArbeitsvertragArbeitsverhältnisse per Handschlag sind heute eher die Ausnahme, aber in bestimmten Branchen kommen sie noch vor. Da hierbei kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, muss geprüft werden, ob eine tarifvertragliche Kündigungsfrist gilt. Gilt sie nicht, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Sonderkündigungsfrist während der Probezeit (§622 Abs.3 BGB)Wird in einem Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart, gilt zunächst für die Probewochen eine verkürzte Kündigungsfrist. Voraussetzung ist, dass die vereinbarte Probezeit nicht länger als 6 Monate dauert. In dieser Zeit kann täglich gekündigt werden, die Kündigungsfrist beträgt dann zwei Wochen. Wenn der Arbeitnehmer kündigt:Dauer der Arbeitszeit Kündigungsfrist0 - 6 Monate - 2 Wochen - täglich kündbar Schritt 2 | Fristbeginn: So ermitteln Sie den Anfang der Kündigungsfrist
Formale Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung
Die Kündigung muss von einem ausgesprochen werden; es darf nicht im Auftrag unterschrieben werden. Die Kündigung darf nicht digital (E-Mail, SMS, Social Media) oder per Fax erfolgt sein. Die Kündigung muss wirksam zugegangen sein. Entweder durch persönliche Übergabe oder durch Zustellung – hier dürfen keine Fehler passieren (z.B. Zustellung an eine falsche Adresse). Eine Kündigung wird rechtlich erst wirksam, wenn die Zustellung beim Kündigungsempfänger wirksam erfolgt ist. Der Zeitpunkt des Zugangs ist deshalb so wichtig, weil am Tag nach dem Zugangstag die Kündigungsfrist beginnt! 1. Persönliche Übergabe an eine anwesende PersonWird die Kündigung persönlich
übergeben, beginnt die Kündigungsfrist am Tag nach der Übergabe. Dieser Vorgang ist unproblematisch. Aus Beweisgründen sollte die Übergabe des Kündigungsschreibens quittiert werden, z.B. auf einem Doppel des Kündigungsschreibens. 2. Zustellung des Kündigungsschreibens an eine abwesende Person (§ 130 BGB)Schwieriger wird es, wenn die Kündigung zugestellt wird. Hier beginnt die Kündigungsfrist am Tag nachdem die Kündigung in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist. Jetzt wird es kompliziert und es gibt einige Details, über die Sie kurz nachdenken sollten. Beispiele für den Zugang der Kündigung Persönliche Aushändigung - der Zugang erfolgt sofort mit der Übergabe - die Kündigungsfrist beginnt am Folgetag
TIPP: Zugang unbedingt quittieren lassen! Verschicken per Post - der Zugang beginnt mit der Verfügungsmacht des - Das bedeutet im Klartext mit Einwurf in dessen Briefkasten.
- Ob der Briefkasten tatsächlich geleert wird, spielt keine
Rolle. Persönlicher Einwurf in den Briefkasten - Erfolgt der Einwurf zu den üblichen Posteinwurfzeiten, - Geschieht der Einwurf später (als ca. 14 Uhr), zählt der
- Der Einwurf kurz vor Mitternacht ist definitiv verspätet. Versendung per Einschreiben / Rückschein Beim postalischen Zugang können Sonn- und Feiertage eine wichtige Rolle spielen, da die Briefkastenleerung an diesen Tagen nicht verlangt werden kann. Bei der Fristberechnung der Kündigungsfrist, ab einen Tag nach Zugang, werden Sonn- und Feiertage ganz normal als Werktage mitgezählt! Schritt 3 | Fristende: So ermitteln Sie den letzten Tag der Kündigungsfrist
Wochenfrist (§ 188 Abs. 2 BGB)
Faustregeln zur Kündigung mit Wochenfristen(188 Abs. 2 BGB)Bei
Kündigungen mit 4 Wochen zum Monatsende Bei Kündigungen zum 15. des Folgemonats Da die Arbeit während der Kündigungsfrist eher als unangenehm empfunden wird, ist es taktisch klug, die Kündigungsfrist so kurz wie möglich zu gestalten. Wird durch eine falsche Berechnung oder einen verspäteten Zugang der Kündigungstermin verpasst, verlängert sich die Kündigungsfrist automatisch auf den nächstmöglichen Stichtag. Das kann mehrere
Wochen oder Monate Verlängerung bedeuten. Beispielrechnung für eine Kündigung mit WochenfristDie Kündigungsfrist beträgt hier vier Wochen zum Monatsende. Montag, 02.07. Dienstag, 03.07. Mittwoch, 04.07. 1. Woche: Mittwoch, 04.07. –
Dienstag, 10.07. 7 Tage (1. Woche) Dienstag, 31.07. Monatsfrist (§188 Abs. 2 BGB)Bei der Monatsfrist wird, im Unterschied zu den Wochenfristen, mit vollen Monaten gerechnet. Um eine Kündigung, für z.B. eine einmonatige Frist gilt, zu berechnen, gehen Sie wie folgt vor: Beispiel zur Kündigungsdauer einen Monat zum Monatsende B. Regelungen, wenn der Arbeitgeber kündigt (arbeitgeberseitig)
Die Kündigungsschutzklage (§4 Satz 1 KSchG)Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Amtsgericht eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Das ist sinnvoll, wenn begründete Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung bestehen. Ziel ist es, eine
Wiedereinstellung zu erreichen oder eine etwaige Abfindung auszuhandeln. Sonderfälle bei der KündigungKündigungsfristen bei Kleinbetrieben bis 10 Arbeitnehmer ist das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar – es gelten allgemeine Regeln Was tun, wenn keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag steht? Welche Kündigungsfristen gibt es? Wann muss ich kündigen wenn ich 1 Monat zum Monatsende Kündigungsfrist habe?Das Datum bei der Kündigung zum Monatsende ist immer der letzte Tag des Monats. Bei einer Kündigung mit einer Kündigungsfrist von zum Beispiel einem Monat im Oktober 2021 ist also immer das Monatsende zum Ende des nächsten Monats, hier November 2021, möglich.
Wie rechnet man 1 Monat Kündigungsfrist?Beispiel für eine Frist von vier Wochen (28 Tage): Wird die Kündigung an einem Mittwoch erhalten, endet die Frist nach vier Wochen – ebenfalls am Mittwoch (24 Uhr). Beispiel für eine Monatsfrist: Wird die Kündigung am 30. eines Monats erhalten, endet die Frist einen Monat später am 30. des Folgemonats (24 Uhr).
Was bedeutet Kündigungsfrist jederzeit mit einer Frist von 1 Monat?Ist eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende vereinbart, dann gilt die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber. Will der Arbeitnehmer kündigen, dann muss ein voller Monat Zeit sein ab Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Wann muss ich kündigen wenn ich 4 Wochen Kündigungsfrist habe?Achtung: 4 Wochen sind nicht ein Monat, sondern genau 28 Tage! Soll das Arbeitsverhältnis also beispielsweise zum Mittwoch, den 15. November enden, muss die Kündigung spätestens am Mittwoch, den 18. Oktober zugehen, sonst wirkt die Kündigung erst zum 30. November.
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