Maßnahmenpaket zum umgang mit den hohen energiekosten ab wann

Das Ende März vorgestellte Paket sieht folgende Regelungen vor. So soll die Energiesteuer auf Kraftstoffe befristet für drei Monate gesenkt werden. Einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige sollen zum Ausgleich der hohen Energiekosten eine Pauschale von einmalig 300 Euro brutto bekommen. Ab Juni soll bundesweit für drei Monate ein 9-Euro-Monatsticket im Nah- und Regionalverkehr gelten. Das Kindergeld soll einmalig um 100 Euro pro Kind angehoben werden.

Die Spitzen der Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatten sich Ende März auf ein zweites Entlastungspaket geeinigt. Bereits im Februar war ein erstes Paket beschlossen worden. Dieses sieht unter anderem vor, die EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms über die Stromrechnung ab Juli abzuschaffen.

Antrag der Union

Derweil fordert die Union die Bundesregierung angesichts der Belastungen auch durch den Ukraine-Krieg zu einem umfassenden Entlastungspaket für die Wirtschaft auf. In einem Bundestagsantrag spricht sich die CDU/CSU-Fraktion unter anderem für ein „Belastungsmoratorium“, steuerliche Entlastungen sowie flexiblere arbeitsrechtliche Regeln aus. Die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft müsse gestärkt werden. Der Antrag lag der Deutschen Presse-Agentur vor, er soll am Donnerstag im Bundestag beraten werden.

„Erst Corona, jetzt der Russland-Ukraine-Konflikt: Unsere Volkswirtschaft bleibt im Krisenmodus, die Belastungen für Unternehmen und deren Beschäftigte scheinen kein Ende zu nehmen“, sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Julia Klöckner (CDU), der dpa. Die Bundesregierung müsse ein umfassendes Paket an Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um die Wirtschaft zu stärken. „Jetzt braucht es Maßnahmen, die rasch die Liquidität der Unternehmen und das Geschäftsklima verbessern.“

Hintergrund ist auch, dass die Bundesregierung in diesem Jahr wegen der Folgen des Ukraine-Kriegs ein schwächeres Wirtschaftswachstum in Deutschland erwartet. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) legt am Mittwoch die Frühjahrsprojektion vor.

Änderungen im Arbeitszeitgesetz

Konkret fordert die Union etwa, dass alle Belastungen für Unternehmen und Beschäftigte durch Gesetze und andere Regelungen auf europäischer und nationaler Ebene auf den Prüfstand gestellt werden. Höhere Kosten und mehr Bürokratie müssten vermieden werden. Das Arbeitszeitgesetz müsse reformiert werden, es müsse eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit ermöglicht werden.

„Wir brauchen ein Sofortprogramm, das an zentralen Stellschrauben der Rahmenbedingungen ansetzt und diese günstig gestaltet“, sagte Klöckner. Dadurch sollten die Unternehmen in die Lage versetzt werden, mehr zu investieren, innovativ zu sein und Arbeitskräfte einzustellen. Gleichzeitig werde die internationale Standortattraktivität erhöht. „Bei allen bislang von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen finde die Wirtschaft kaum Berücksichtigung, wie insbesondere das Maßnahmenpaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten zeigt.“

Die Bundesregierung hatte ein milliardenschweren Hilfspaket für Unternehmen in Deutschland beschlossen, die von den Folgen des Ukraine-Kriegs betroffen sind. Das Paket sieht unter anderem ein Kreditprogramm über die staatliche Förderbank KfW vor sowie Energiekosten-Zuschüsse für Firmen.

Maßnahmenpaket zum umgang mit den hohen energiekosten ab wann
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Um die stark steigenden Energiepreise und die damit zusammenhängenden finanziellen Auswirkungen für Mensch und Wirtschaft abzumildern, hat die Bundesregierung am 24. März 2022 das zweite Energiepreis-Entlastungspaket auf den Weg gebracht.

Auch Unternehmen sollen mit einem weiteren, umfassenden Maßnahmenpaket unterstützt werden. Besonders jene, die von Sanktionen oder dem aktuellen Kriegsgeschehen betroffen sind. Was das zweite Entlastungspaket für eine Energiekosten-Entlastung für Unternehmen mit sich bringt, erfahren Sie hier.

Energiekosten-Entlastung: Umsetzung des Maßnahmenpakets

Das Kabinett hat am 27. April 2022 die Umsetzung des Maßnahmenpakets zum Umgang mit den hohen Energiepreisen beschlossen. Den EU-Mitgliedsstaaten verbleiben bei einer solchen Umsetzung erhebliche Spielräume unter der seit 2003 geltenden EU-Energiesteuerrichtlinie.

Schon gewusst? Die EU-Energiesteuerrichtlinie wird in Deutschland durch das Stromsteuer- und Energiesteuergesetz umgesetzt.

Was beinhaltet das Maßnahmenpaket für Unternehmen?

Zweites Entlastungspaket beschlossen

Ein großer Teil des zweiten Maßnahmenpaketes ist die befristete Senkung der Steuersätze für die Kraftstoffe Benzin und Diesel. Nicht nur Bürger und Bürgerinnen, sondern auch Unternehmen verschiedenster Branchen, sind durch die hohen Kraftstoffpreise stark belastet. Mit der Absenkung auf das europäische Mindestmaß, ergibt sich folgendes:

  • Steuersenkung Benzin: um 29,55 ct/Liter
  • Steuersenkung Diesel: um 14,04 ct/Liter

Aber auch beim Erdgas erfolgt eine Steuersenkung von 4,54 EUR/MWh oder umgerechnet 6,16 ct/kg und beim Flüssiggas von 238,94 EUR/1000kg oder umgerechnet etwa 12,66 ct/Liter. 

Wie bereits bei der vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuer 2020 durch das Zweite-Corona-Steuerhilfegesetz, bedarf auch diese Absenkung der Energiesteuer einer gesetzlichen Grundlage. Ab dem Inkrafttreten gilt das Änderungsgesetz für drei Monate.

Außerdem wird die EEG-Umlage zum 01. Juli 2022 abgeschafft, um möglichst schnell und effizient gegen die steigenden Preise vorzugehen.

Mehr wissen? Weitere Maßnahmen des zweiten Entlastungspaketes können Sie im „Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten“ nachlesen.

Was ist die Energiesteuer?

Eine Verbrauchersteuer, die zu hundert Prozent an den Endverbraucher weitergegeben wird. Wird ein Steuersatz temporär gesenkt, haben Energieversorger die Möglichkeit diese Steuersenkung auch zu hundert Prozent an die Verbraucher abzugeben.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Da sich die Absenkungen der Steuern auf die Kraftstoffe Benzin und Diesel beziehen, sollten Unternehmen frühzeitig prüfen, ob Handlungsbedarf besteht. Hauptsächlich werden daher Nutzer von Kraftfahrzeugen von der Steuersenkung profitieren. Unternehmen, die bei der Versorgung von Kraftstoffen mitwirken, sollten überprüfen, ob es Änderungen bei der Steuerdeklaration der Energiesteuer bei den Hauptzollämtern gibt, die durch den vorübergehend gesenkten Steuersatz beeinflusst werden.

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Warum sind die Energiepreise so hoch?

Dass die Energiepreise so hoch sind, wie nie zuvor, hat verschiedene Gründe. Zum einen ist die Nachfrage nach Energie gestiegen. Die Wirtschaft hat sich im Zuge der Corona-Pandemie schneller erholt als erwartet, sodass Unternehmen ihren Bedarf schnell wieder hochgefahren haben.

Zum anderen gibt es durch die aktuellen Klimaschutzmaßnahmen höhere Energiepreise, was man nicht nur an Tankstellen merkt. Wenn Unternehmen Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel am Markt einbringen, muss seit 2021 ein CO2-Preis bezahlt werden, der seinen Teil zum Energiepreisanstieg beiträgt. Die Energieerzeugung durch Kohle wird dadurch zwar unattraktiver, gibt es allerdings keine Alternative, kann auch der Strompreis steigen.

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Was bringt die Kampagne für Energiesparen?

Die Bundesregierung startet eine breit angelegte Kampagne, die bei Bürgerinnen und Bürgern sowie bei der Wirtschaft für Energiesparen wirbt und auch niedriginvestive Maßnahmen (z. B. intelligente Thermostate, hydraulischer Abgleich älterer Heizungsanlagen) durch Förderung und wo angezeigt und sinnvoll durch Vorgaben ermöglicht.

Wie viel kostet ein monatlicher Strom?

Der BDEW gibt im Rahmen seiner Berichterstattung auf Basis der bisherigen Preisentwicklung an, dass die monat- lichen Kosten für Strom eines Musterhaushaltes zwischen 2021 und 2022 bis- her von 93,80 auf 108,33 Euro gestiegen sind.

Wie bekommt man die Energiekostenpauschale?

Das Geld wird vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt, bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuer-Vorauszahlung gesenkt. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer.

Wer trägt die Energiekostenpauschale?

Anspruch auf die Zahlung hat jede Person, die irgendwann im Jahr 2022 die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt hat. Besteht Anfang September 2022 kein Dienstverhältnis, kann die Auszahlung nur über eine Steuererklärung erfolgen (Details dazu siehe unten).