Läuse wie lange muss man zuhause bleiben

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Kopfläuse sind Parasiten, die sich perfekt auf den Menschen eingestellt haben. Gerade in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kitas oder Kindergärten geschieht die Übertragung von Läusen leicht, weil die Kinder naturgemäß nah beieinander spielen und es immer wieder zu Kopf-Kontakt kommt. Um die Übertragung zu verhindern, muss der Kopflausbefall so schnell wie möglich bei der jeweiligen sozialen Einrichtung gemeldet werden. In den meisten Fällen darf das Kind die Schule oder den Kindergarten dann nicht mehr besuchen. Allerdings sind sich viele Eltern unsicher, wie lange Kopfläuse noch übertragen werden und wie lange das betroffene Kind zu Hause bleiben muss.

Kopflausbefall entdeckt: Wie lange keine Schule?

Um einen Kopflausbefall eindeutig festzustellen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Während die meisten Eltern auf einen speziellen Läusekamm aus der Apotheke zurückgreifen, kann man die Parasiten ebenso vom Kinder- oder Hausarzt identifizieren lassen. Sobald der Befall feststeht, sollte man umgehend die Gemeinschaftseinrichtungen, die das Kind regelmäßig besucht, informieren. Diese werden andere Eltern über den Lausbefall in Kenntnis setzen, sodass sie ihre Kinder auf die Parasiten untersuchen können. Damit ist es möglich, die Läuse schnell und gezielt zu bekämpfen. Um die Übertragung so gering wie möglich zu halten, verbieten die Einrichtungen betroffenen Kindern den Schul- oder Kindergartenbesuch. Damit ergeben sich jedoch wichtige Fragen für die Eltern und Kinder: Wie lange müssen Betroffene zu Hause bleiben? Wann dürfen sie wieder in die Schule oder den Kindergarten?

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass die Kinder die jeweilige Einrichtung wieder besuchen dürfen, wenn das Übertragungsrisiko für Läuse ausgeschlossen ist. Allerdings hat hier jede Einrichtung eigene Richtlinien. Viele Kindergärten und Schulen verlangen beispielsweise ein Attest vom Arzt, dass der Kopflausbefall therapiert wird. Manche Einrichtungen erlauben den Schulbesuch erst dann wieder, wenn die Parasiten komplett bekämpft worden sind und dies vom Arzt eindeutig bescheinigt wird.

Andere Kindergärten oder Schulen handhaben die Lausproblematik nicht ganz so strikt. Sobald die erste Bekämpfung mit geeigneten Läusemitteln erfolgt ist, ist eine Übertragung nämlich kaum mehr möglich. Denn die ausgewachsenen Parasiten werden durch die chemischen Substanzen innerhalb kürzester Zeit abgetötet. Viele Gemeinschaftseinrichtungen benötigen von den Eltern die Bestätigung, dass nach der ersten Behandlung keine Läuse mehr bei einer gründlichen Untersuchung der Kopfhaut und Haare gefunden werden. Allerdings kann es passieren, dass einige Nissen, die Eier der Läuse, noch vorhanden sind und durch die Bekämpfungsmittel nicht zerstört werden. Experten raten daher zu einer Folgebehandlung, die etwa zwei Wochen andauert. In dieser Zeit muss das Kind nicht unbedingt zu Hause bleiben. Im Zweifelsfall sollten sich Eltern einfach direkt bei der Gemeinschaftseinrichtung erkundigen.

Soziales Umfeld über den Lausbefall informieren

Oftmals hat das betroffene Kind nicht nur mit Freunden aus dem Kindergarten oder der Schule gespielt. Deswegen macht es Sinn, das komplette soziale Umfeld des Kindes über den Lausbefall zu informieren. Kopfläuse haben absolut nichts mit mangelhafter Hygiene zu tun, sodass Eltern hier keine falsche Scham zeigen sollten. Folgende Kontakte sollten daher über den Lausbefall Bescheid wissen:

  • Freunde
  • Verwandte
  • Aufsichtspersonen wie Erzieher, Lehrer oder Kindermädchen
  • Vereinsmitglieder

Warum muss man Kopfläuse melden?

Sie lassen sich in Kindergärten und Co. kaum vermeiden: Kopfläuse. Haben sie sich einmal auf einem Kopf angesiedelt, verbreiten sie sich in Windeseile auch bei anderen Kindern. Aus diesem Grund wurde auf Empfehlung des Robert Koch-Instituts, das in Deutschland für Fragen des Infektionsschutzes zuständig ist, die Läuse-Meldepflicht eingeführt. Somit gehört ein Kopflausbefall nach deutschem Recht zu den meldepflichtigen Krankheiten. Festgehalten ist dies im Infektionsschutzgesetz (IfSG), § 34 Absatz 5. In Schulen und Kitas ist es besonders wichtig, dass Kopflausbefälle offen kommuniziert werden, um gemeinsam gegen eine Ausbreitung zu agieren und andere Kinder zu schützen. Da besonders kleine Kinder viel miteinander spielen und häufig die Köpfe zusammenstecken, verbreiten sich die Läuse andernfalls sehr schnell. Sollten sich Eltern nicht an das Gesetz halten, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € bestraft werden kann.
 

Wie melde ich Kopfläuse?

Ist das eigene Kind von Kopfläusen befallen, müssen Eltern so schnell wie möglich die Leitung von Schule, Kindertagesstätte, Heim oder Ferienlager informieren. Jetzt gilt es, keine Zeit zu verlieren, um eine mögliche Verbreitung in der Gruppe zu vermeiden. Im nächsten Schritt ist die Betreuungseinrichtung dazu verpflichtet, den Befall beim Gesundheitsamt zu melden. Ist ein Kind aus der Gruppe betroffen, so liegt es in der Verantwortung der Einrichtungsleitung, alle anderen Eltern zu kontaktieren, damit jede Familie ihren Nachwuchs auf mögliche Kopfläuse kontrollieren kann.
 

Wann darf mein Kind wieder in die Schule, KiGa oder KiTa?

Wurde ein Kopflausbefall festgestellt, so darf das Kind die Einrichtung erst dann wieder besuchen, wenn die Läuse abgetötet wurden. Wie man Läuse schnell und unkompliziert wieder loswird, können Sie hier nachlesen. Wurden die lästigen Parasiten beseitigt, kann die jeweilige Einrichtung individuell entscheiden, ob sie ein Attest vom Kinderarzt verlangt oder eine schriftliche oder mündliche Bestätigung der Eltern ausreicht. Eine Vorlage für eine schriftliche Bestätigung, dass der Kopflausbefall beim eigenen Kind behandelt wurde, finden Sie hier zum Download.
 

Welche Verantwortung habe ich als Elternteil?

Ist das eigene Kind betroffen, liegt es in der Verantwortung der Eltern, die Behandlung von Kopfläusen schnellstmöglich durchzuführen. So kann der Nachwuchs schnell in die Kita, den Hort oder in die Schule zurückkehren. Sobald die Behandlung mit einem Anti-Läusemittel stattgefunden hat, kann das Kind wieder in die Betreuungseinrichtung gehen. Das Shampoo gegen Kopfläuse von Licener wirkt bereits nach nur einer Anwendung und bekämpft sowohl Läuse als auch ihre Eier (die sogenannten Nissen). Allerdings besteht auch nach einer erfolgreichen Behandlung nach wie vor die Möglichkeit, dass sich Kinder in der Tageseinrichtung direkt wieder mit Kopfläusen anstecken. Um das zu verhindern, können vorbeugend Sprays gegen Kopfläuse eingesetzt werden, solange der „Läusealarm“ akut ist.
 

Läuse-Meldepflicht: Die wichtigsten To-dos auf einen Blick

  • Bei einem Kopflausbefall besteht in Deutschland eine Meldepflicht gegenüber der Betreuungseinrichtung des Kindes (Kitas, Schulen, Kindergärten, Heime etc.).
  • Eltern müssen lediglich die Einrichtungsleitung über den Befall informieren, nicht das Amt.
  • Es liegt in der Pflicht der Betreuungseinrichtung, den Läusebefall beim Gesundheitsamt zu melden.
  • Wurden Läuse oder Nissen beim eigenen Kind festgestellt, muss umgehend eine geeignete Behandlung durchgeführt werden. Ein Anti-Läusemittel wie das Licener Shampoo gegen Kopfläuse eignet sich für die schnelle und unkomplizierte Behandlung.
  • Danach müssen Eltern die Schule oder den Kindergarten über die erfolgreiche Behandlung in Kenntnis setzen.
  • Das Kind darf erst wieder in die Betreuungseinrichtung, wenn der Kopflausbefall behandelt wurde und eine entsprechende Bestätigung vorliegt.
  • Einer (erneuten) Ansteckung kann durch ein Spray vorgebeugt werden, welches wie ein Schutzschild gegen Kopfläuse wirkt.

Fazit

Für den Umgang mit Kopfläusen in Kindergärten und Schulen gibt es klare Regeln, an die sich Eltern halten müssen. Ein Befall ist immer so schnell wie möglich bei der entsprechenden Betreuungseinrichtung zu melden, die das Gesundheitsamt sowie andere Eltern informiert. Wer die Meldepflicht ignoriert, kann im schlimmsten Fall mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 EUR rechnen.

Wie lange ist man bei Läusen krankgeschrieben?

Läuse bei Erwachsenen: Ist eine Krankschreibung nötig? Erwachsene mit Läusen fragen sich natürlich, ob sie zur Arbeit gehen dürfen oder vielleicht sogar eine Krankschreibung benötigen, weil sie arbeitsunfähig sind. Eine einheitliche Regelung gibt es dafür nicht.

Wie lange ist man mit Läuse ansteckend?

Dauer der Ansteckungsfähigkeit. Ansteckungsfähigkeit ist gegeben, solange die Betroffenen mit mobilen Läusen befallen und noch nicht adäquat behandelt sind.

Wann wieder arbeiten nach Läusen?

Ein prinzipielles Arbeitsverbot gibt es vom Gesetzgeber bei Kopfläusen nicht. ErzieherInnen und BetreuerInnen von Kindertagesstätten, Kindergärten oder Schulen sind allerdings dazu verpflichtet, den Kopflausbefall zu melden. Sie dürfen erst dann wieder zur Arbeit gehen, wenn die Läuse erfolgreich behandelt wurden.

Wie lange halten sich Läuse im Bett?

Maximal 48 Stunden. Allerdings sind die Läuse nach 8 bis 10 Stunden so geschwächt und ausgetrocknet, dass sie keinen Speichel mehr produzieren können. Das bedeutet, dass sie sich nicht mehr ernähren könnten, selbst wenn sie die Gelegenheit dazu hätten.