Kfz versicherung wechseln gleicher anbieter

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So funktioniert der Versicherungswechsel

Kfz versicherung wechseln gleicher anbieter

22.10.2020 —

Kfz-Versicherung wechseln – wann ist das möglich und wie geht das? Alle Infos zu Stichtag, Frist, wann Sie kündigen können und worauf zu achten ist.

Fast 50 Prozent der Versicherten denken in diesem Jahr darüber nach, ihre Kfz-Versicherung zu wechseln. Das hat eine Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov im Auftrag des Vergleichsportals Check24 ergeben. Die Wechselwilligen möchten vor allem Geld sparen (85 Prozent) und bessere Versicherungsleistungen erhalten (27 Prozent). Doch ist beides zusammen wirklich möglich? Und wenn ja, wie hoch ist dann das Sparpotenzial? Und worauf ist beim Wechsel zu achten? AUTO BILD fasst die wichtigsten Punkte zusammen.

Wann kann ich die Kfz-Versicherung wechseln?

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Stichtag 30. November: Bei der regulären Kündigung zum Auslauf des Versicherungsjahres beträgt die Frist einen Monat.

Eine Kündigung der Kfz-Versicherung ist grundsätzlich zum Ablauf eines Versicherungsjahres mit einmonatiger Frist möglich. Bei den meisten Kfz-Versicherungen endet das Versicherungsjahr zum 31. Dezember – die Kündigung muss dann bis zum Stichtag 30. November erfolgt sein. Ausnahmen sind sogenannte unterjährige Verträge, bei denen Beginn und Ablauf des Versicherungsjahres unabhängig vom Kalenderjahr festgelegt werden können. Wird der Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Neben dem Ablauf des Versicherungsjahres gibt es noch Umstände, die mit einem Sonderkündigungsrecht verbunden sind. Die wichtigsten sind:
Eine Beitragserhöhung – Die Versicherung muss den Versicherten schriftlich über eine Beitragserhöhung informieren. In der Regel geschieht das mit dem Versand der Jahresrechnung. Die Kündigungsfrist beträgt mit Erhalt der Benachrichtigung einen Monat. Da die jährliche Beitragsrechnung mitunter erst im Laufe des Novembers verschickt wird, ergibt sich für viele Autofahrer aufgrund des Sonderkündigungsrechts bei einer Beitragserhöhung auch noch nach dem 30. November die Möglichkeit, die Kfz-Versicherung zu kündigen.
Ein Schadenfall – Nach jedem Schadenfall, den Sie der Versicherung melden, haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen – unabhängig davon, ob die Versicherung den Schaden übernimmt oder nicht. Die Kündigung ist jedoch erst möglich, wenn die Verhandlung über die Entschädigung abgeschlossen ist, beziehungsweise die Versicherung erklärt hat, ob sie den Schaden übernimmt oder nicht. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie einen Monat Zeit zu kündigen.

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Neues Auto, neue Versicherung – der Anbieter kann dabei gewechselt werden.

Kann ich beim Fahrzeugwechsel die Kfz-Versicherung wechseln? Wird das bisherige Auto ab- und ein neues angemeldet, schließen Sie für das neue Auto einfach eine neue Kfz-Versicherung ab. Sie müssen das nicht bei Ihrer bisherigen Versicherung machen, sondern können sich auch einen anderen Anbieter suchen. Wird das alte Auto verkauft, geht die bisherige Versicherung zunächst auf den Käufer über. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass für ein Fahrzeug zu jeder Zeit Haftpflichtschutz besteht. Sobald der Käufer bei der Zulassungsstelle die Versicherungsbescheinigung eines anderen Anbieters vorlegt, gilt der alte Vertrag als beendet. Der Käufer kann den alten Vertrag jedoch auch auf seinem Namen weiterlaufen lassen. Der Schadenfreiheitsrabatt wird entsprechend angepasst – Ihr eigener Schadenfreiheitsrabatt bleibt davon unberührt, Sie übertragen ihn einfach auf Ihre neue Versicherung. In jedem Fall sollten Sie Ihre alte Versicherung über den Verkauf informieren!

Kfz-Versicherung wechseln – so sollten Sie vorgehen!

Schritt 1: Tarife vergleichen. Nutzen Sie einen oder mehrere Vergleichsrechner, um einen günstigeren Anbieter als Ihren bisherigen zu finden. Die Vergleichsrechner berechnen unter Einbeziehung der angegebenen Daten (z.B. Alter, Schadenfreiheitsklasse, Fahrzeugtyp) aus mehreren Hundert Tarifen die jeweils günstigsten Angebote. Achten Sie darauf, bei den Leistungen keine Einbußen hinzunehmen, es sei denn, Sie können auf bestimmte Leistungen ganz bewusst verzichten. Mit Hilfe eines Vergleichsrechners können Sie neben den Preisen auch die Leistungen der verschiedenen Tarife vergleichen oder sich über einen Filter nur die Tarife anzeigen lassen, die Ihre gewünschten Leistungen enthalten. Der beste Zeitpunkt für einen Tarifvergleich ist der November, da viele Versicherer zur Wechselsaison mit günstigen Tarifen um Neukunden werben.

Schritt 2: Angebot einholen. Wenn Sie einen passenden Tarif gefunden haben, können Sie direkt über den Vergleichsrechner einen Versicherungsabschluss beantragen oder ein unverbindliches Angebot anfordern.

Schritt 3: Neuen Vertrag abschließen. Als Datum des Versicherungsbeginns geben Sie den 1. Januar an, wenn Sie zum Jahresende kündigen möchten. Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) wird Ihnen nach Abschluss des neuen Vertrags innerhalb von 24 Stunden von der Versicherung zugesendet. Die Versicherung informiert auch die zuständige Kfz-Zulassungsstelle über den Versicherungswechsel.

Schritt 4: Bisherige Versicherung kündigen. Wenn Sie den neuen Vertrag abgeschlossen haben, können Sie den alten Versicherungsvertrag kündigen. Achten Sie darauf, die Frist für die Kündigung einzuhalten. Bei einer regulären Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres gilt der Stichtag 30. November. Bis zu diesem Tag muss die Kündigung der Versicherung vorliegen – der Poststempel ist nicht entscheidend.

Auf diese Leistungen sollten Sie achten

Deckungssumme

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Die Deckungssumme der Haftpflicht sollte deutlich über der gesetzlich geforderten Mindestsumme liegen (7,5 Millionen Euro bei Personen-, eine Million bei Sachschäden). Empfehlenswert ist eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro.

Fahrlässigkeit

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Die Kaskoversicherung sollte auch bei Schäden infolge grober Fahrlässigkeit greifen. So begleicht der Versicherer auch dann Schäden in voller Höhe, wenn der Kunde etwa abgelenkt vom CD-Wechsel eine rote Ampel überfährt und so einen Unfall verursacht.

Neuwertentschädigung

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Bei Neuwagen ist wegen des hohen Wertverlusts eine Neuwertentschädigung sehr wichtig. Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls wird der Neupreis des Fahrzeugs unabhängig vom Zeitwert erstattet – je nach Tarif  noch bis zu zwei Jahre nach Zulassung.

Mallorca-Police

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Eine Mallorca-Police kann sehr nützlich sein. Sie greift bei Unfällen mit Mietwagen im Ausland. Die Deckungssummen der Versicherungen im Ausland sind oft sehr niedrig – die Mallorca-Police gleicht bei Schäden zu geringe Deckungssummen aus.

Wildschadenklausel

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Wildschadenklausel: Bei leistungsschwachen Tarifen gelten nur Kollisionen mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz als versichert. Leistungsstarke Tarife haben die Klausel auf Zusammenstoß mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen bzw. mit allen Tieren erweitert.

Marderbiss

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Marderbiss: Bei Einschluss von Marderschäden zahlt die Kaskoversicherung in der Regel nur für Schäden, die direkt durch den Biss entstanden sind. Folgeschäden werden je nach Tarif bis zu einer bestimmten Summe erstattet.

Werkstattbindung

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Der ADAC empfiehlt, bei Neu- und Leasingfahrzeugen keinen Kaskoschutz mit Werkstattbindung abzuschließen. Denn beim Leasing und auch für Kulanzleistungen wird vom Hersteller oft der Besuch einer Vertragswerkstatt verlangt.

 

Warum überhaupt die Autoversicherung wechseln?

Bei einem Wechsel der Autoversicherung lässt sich potenziell viel Geld sparen, denn für viele Versicherte lassen sich auf dem Versicherungsmarkt deutlich günstigere Versicherungstarife finden als ihr aktueller. Selbst wer im Vorjahr vielleicht eine besonders günstige Versicherung abgeschlossen hat, kann unter Umständen durch einen Wechsel noch sparen. Denn die Versicherungen liefern sich gerade zur Wechselsaison einen regelrechten Preiskampf, von dem der Verbraucher profitiert. Neben der Sparmöglichkeit gibt es natürlich noch andere Gründe, die Versicherung zu wechseln: Zum Beispiel, wenn eine andere Versicherung für den gleichen Preis mehr bietet oder wenn der Versicherte mit dem Service seiner Versicherung nicht zufrieden ist.

Wie hoch ist das Sparpotenzial beim Kfz-Versicherungswechsel?

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Angaben wie 850 Euro, von denen oft zu lesen ist, sind extreme Beispiele. Solche Summen können sich zum Beispiel ergeben, wenn eine sehr ungünstige Schadenfreiheitsklasse im Spiel ist, der Versicherte also ohnehin einen hohen Beitrag zahlen muss und dann auch noch bei einem vergleichsweise teuren Anbieter versichert ist. Eine Ersparnis in Höhe von 100 bis 200 Euro kann sich dagegen für eine große Anzahl Versicherter schnell ergeben. Das Vergleichsportal Verivox hat ermittelt, dass die Preise der günstigsten Tarife rund 60 Prozent unter denen der teuersten liegen. Selbst zwischen durchschnittlichen Prämien und den günstigsten Angeboten betrug die Differenz noch mehr als ein Drittel.

Kfz-Versicherung: Spartipps

Fahrleistung anpassen

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Fahren Sie tatsächlich so viele Kilometer im Jahr, wie im Vertrag steht? Wenn nicht, die Kilometerleistung anpassen. Mit Glück können Sie sparen, weil Sie in eine sparsamere Kilometerklasse rutschen. Die Kilometergrenzen sind bei den meisten Versicherungen gleich (bis 3000, 6000, 9000, 12.000, 15.000, 20.000, 30.000 und über 30.000 km/Jahr). Liegen Sie knapp über einer solchen Grenze, prüfen Sie, ob Sie nicht auch mit weniger Kilometern übers Jahr kommen.

Angaben überprüfen

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Prüfen Sie auch alle anderen Angaben, die sich auf die Beitragshöhe auswirken, auf Aktualität. Hat sich etwa die Anzahl der Fahrer reduziert? Dann sollten Sie das anpassen. Bleiben Sie aber bei der Wahrheit. Falsche Angaben können zu Vertragsstrafen führen.

Kasko-Umfang überprüfen

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Wer von Voll- auf Teilkasko umsteigt, spart am meisten. Aber, Achtung: Schäden aus eigener Schuld sowie durch Vandalismus sind dann nicht mehr gedeckt. Die Entscheidung hängt vom aktuellen Wert des Autos ab.

Selbstbeteiligung erhöhen

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Wer die Vollkasko nicht gleich ganz streichen will, kann eventuell durch eine höhere Selbstbeteiligung sparen. 300 Euro sind empfehlenswert. Mehr lohnt sich meist nicht mehr, weil darüber hinaus das Sparpotenzial prozentual immer geringer wird.

Rabatte nutzen

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Wohneigentum, eigenfinanziertes Fahrzeug, Kinder unter 17 Jahren, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe? All das kann mit Rabatten verbunden sein. Seien Sie bei persönlichen Angaben im Vergleichsrechner so genau wie möglich.

Garagenplatz fürs Auto

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Auch der nächtliche Stellplatz hat große Auswirkungen auf die Beitragshöhe. Die Straße ist am ungünstigsten. Wenn Sie ohnehin über einen günstigen Garagenplatz nachdenken – über die Ersparnis bei der Versicherung bekommen Sie einen Teil der Kosten wieder herein.

Auf Neukunden-Tarif wechseln

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Sie wollen Ihre Autoversicherung nicht wechseln? Lassen Sie dennoch Ihre Police nach dem Tarif für Neukunden kalkulieren. Denn oft zahlen die weniger als treue Altkunden. Doch Vorsicht: Beim Wechsel in einen neuen Tarif können eventuell Leistungen abweichen.

Wann lohnt sich ein Versicherungswechsel?

Sparen lohnt sich eigentlich immer, und der Aufwand für einen Kfz-Versicherungswechsel ist nicht besonders hoch. Vor einem Wechsel sollten Sie jedoch genau prüfen, dass damit keine Einbußen bei der Leistung verbunden sind. Achten Sie auch auf mögliche Leistungseinbußen, die vielleicht nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind. So können Autoversicherungen unterschiedliche Regelungen bezüglich der Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt haben. Rückstufungstabellen finden sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Anbieters. Wer noch über einen sogenannten Rabattretter verfügt (schützt vor einer Beitragserhöhung nach einem Schadensfall), verliert diesen möglicherweise beim Wechsel zu einem anderen Anbieter. Denn der Rabattretter wird nur noch von wenigen Versicherungen angeboten. Letztendlich spielt auch die Zufriedenheit mit dem bisherigen Anbieter eine Rolle bei der Entscheidung.

Kann man die Autoversicherung einfach wechseln?

Die Kfz Versicherung zu wechseln ist grundsätzlich ganz einfach. Wichtig ist vor allem, den Stichtag für die Kündigung (in der Regel der 30.11.) einzuhalten. Bis zu diesem muss dem bisherigen Versicherer die schriftliche Kündigung per Post oder Fax vorliegen.

Was ist bei einem Versicherungswechsel zu beachten?

Was man bei einem Kfz-Versicherungswechsel beachten sollte. Erst neuen Vertrag abschließen, dann alten Vertrag rechtzeitig kündigen. Darauf achten, dass die Schadenfreiheitsklasse übertragen wird. Einen genutzten Freischadenbonus oder -rabatt übernimmt die neue Versicherung nicht.

Kann ich bei neuem Autoversicherung wechseln?

Neues Auto: Kann ich die Versicherung wechseln? Ja, ein Versicherungswechsel ist bei Fahrzeugwechsel problemlos möglich. Denn: Wenn Sie auf einen anderen Pkw umsteigen, brauchen Sie ohnehin einen neuen Kfz-Versicherungsvertrag. Sie haben bei einem Autowechsel bei der Versicherung ein Sonderkündigungsrecht.

Kann die neue Versicherung bei der alten kündigen?

Wenn Sie den neuen Vertrag abgeschlossen haben, können Sie den alten Versicherungsvertrag kündigen. Achten Sie darauf, die Frist für die Kündigung einzuhalten. Bei einer regulären Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres gilt der Stichtag 30. November.