Kann ich trotz Krankschreibung früher arbeiten gehen?

Manche Arbeitnehmer möchten gerne zu ihrer Arbeitsstelle fahren, obwohl sie noch krankgeschrieben sind. Wie hier die rechtliche Situation ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Wie lange Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig sind, kann vom Arzt nicht immer zum Zeitpunkt der Krankschreibung zuverlässig eingeschätzt werden. Wenn beispielsweise die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für zwei Wochen ausgestellt wird, kann es vorkommen, dass er infolge guter Genesung wieder nach einer Woche sich fit fühlt und gut konzentrieren kann. Nicht jeder Arbeitnehmer möchte dann die zwei Wochen zu Hause relaxen, bis er wieder zur Arbeit erscheinen muss.

Doch wie muss ein vorzeitig regenerierter Arbeitnehmer sich in dieser Situation verhalten? Muss er sich erst einmal in einer Arztpraxis ins Wartezimmer setzen und sich von seinem Arzt gesundschreiben lassen? Oder darf er trotz Krankschreibung einfach an seinem Arbeitsplatz erscheinen?

Gesundschreibung wegen Krankschreibung erforderlich?

In dieser Situation muss ein Arbeitnehmer sich nicht durch den Arzt wieder gesundschreiben lassen. Denn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellt kein Arbeitsverbot dar. Dies kommt daher, weil die Dauer der Krankschreibung auf einer Prognose beruht. Hier gibt es normalerweise kein Beschäftigungsverbot, wie bei einer Schwangeren.

Arbeiten trotz Krankschreibung und Fürsorgepflicht

Ausnahmsweise kann der Arbeitgeber jedoch aufgrund der ihm obliegenden Fürsorgepflicht gehalten sein, den Arbeitnehmer ohne nähere Abklärung des Gesundheitszustandes wieder nach Hause zu schicken. Dies kommt etwa dann in Betracht, wenn der Mitarbeiter offensichtlich arbeitsunfähig ist. Oder der Mitarbeiter leidet unter einer ansteckenden Krankheit. Dies ist insbesondere dann unverantwortlich, wenn jemand mit kranken Menschen zu tun hat (wie in der Krankenpflege/Altenpflege) oder mit Lebensmitteln.

Dürfen Arbeitgeber trotz Krankschreibung Erscheinen anordnen?

Keinesfalls dürfen Arbeitgeber den Arbeitnehmer dazu anhalten, dass er trotz Krankschreibung wieder zur Arbeit kommt. Erst recht darf er ihm im Falle einer Weigerung einfach kündigen. Anders ist dies, wenn die Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht ist. In dieser Situation sollte er den Arbeitnehmer dazu auffordern, sich durch den medizinischen Dienst begutachten zu lassen.

Personalgespräch trotz Krankschreibung?

Der Arbeitgeber darf von einem krankgeschriebenen Mitarbeiter verlangen, dass er an einem Personalgespräch am Arbeitsplatz teilnimmt. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Nürnberg vom 01.09.2015 - 7 Sa 592/14. Die Richter begründeten dies damit, dass er aufgrund seiner Krankheit keine Arbeitsleistung erbringen muss. Allerdings ist diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Gegen sie ist ein Revisionsverfahren beim Bundesarbeitsgericht anhängig. Dieses wird unter dem Aktenzeichen 2 AZR 855/15 geführt.

Was müssen Arbeitnehmer bei einer Krankmeldung beachten?

Zunächst einmal muss ein kranker Arbeitnehmer beachten, dass er sich unverzüglich beim Arbeitgeber krankmelden muss. Das bedeutet: Er muss möglichst sofort handeln und den Arbeitgeber am besten noch vor Dienstbeginn informieren. Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist normalerweise nur erforderlich, wenn der Arbeitnehmer länger als drei Tage nicht arbeiten kann. Allerdings kann der Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag eine kürzere Frist vorsehen. Darüber hinaus darf der Arbeitgeber auch ohne eine spezielle Regelung von Arbeitnehmer verlangen, dass er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits bei einem Fehltag vorlegt. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 14. November 2012 - 5 AZR 886/11. Der Arbeitgeber braucht hierbei nicht anzugeben, dass er den Verdacht hat, dass der Mitarbeiter seine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht.

Was passiert bei vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit?

Hier muss der Arbeitnehmer mit seiner fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber rechnen. Denn er begeht durch das Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit einen erheblichen Vertrauensbruch. In diesem Fall müssen Arbeitnehmer auch mit einer Strafanzeige rechnen. Denn hierin könnte ein Entgeltbetrug gem. § 263 StGB zu sehen sein. Der Arbeitnehmer muss neben Geldstrafe auch mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren rechnen.

Es kommt immer wieder vor, dass ein eigentlich krankgeschriebener Arbeitnehmer auf seiner Arbeitstelle erscheint. Nicht nur wenn erkennbar Krankheitssymptome bestehen, stellen sich für den Vorgesetzten und die Kollegen dann einige Fragen.

Darf der krankgeschriebene Mitarbeiter überhaupt trotz Krankschreibung arbeiten? Welche Rechte und Pflichten hat der Arbeitgeber bei einer Krankschreibung zu beachten? Diese und weitere Aspekte werden in diesem Beitrag erläutert.

Dürfen Arbeitnehmer trotz Krankschreibung arbeiten?

 

Grundsätzlich darf man auch mit einer ausgestellten Krankschreibung arbeiten. Denn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verbietet niemandem zur Arbeit zu kommen.

Jeder Arbeitnehmer kann also trotz einer Krankschreibung arbeiten.

Trotz Krankschreibung arbeiten

Rechtliche Grundlagen zur Krankschreibung

In jedem Fall muss der Arbeitnehmer bei Krankheit unverzüglich seinen Arbeitgeber informieren. Sofern nicht anders vereinbart, muss spätestens nach drei Tagen Erkrankungsdauer eine Krankschreibung vorgelegt werden.

Die bloße Krankmeldung reicht dann nicht mehr aus. Mit dieser sogenannten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erstellt der Arzt einen Bescheid, dass der betreffende Mitarbeiter seiner Arbeit für eine gewisse Dauer nicht nachkommen kann. Diese AU-Bescheinigung oder auch Krankschreibung befreit gemäß § 275 BGB den Arbeitnehmer von seiner Pflicht zu arbeiten, stellt jedoch kein Verbot dar, seine Arbeitsleistung zu erbringen.

Nach erfolgter Krankmeldung und Krankschreibung ist die Lohnzahlung durch den Arbeitgeber sechs Wochen lang gesichert, danach übernimmt die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes.

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Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Erscheint ein Mitarbeiter offensichtlich krank auf der Arbeitsstelle, muss der Vorgesetzte in jedem Fall die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für die Belegschaft beachten. Genauso wenig wie man am Arbeitsplatz gesundheitsschädlichen Stoffen ausgesetzt werden darf, muss niemand einen Kollegen mit Grippesymptomen neben sich dulden. Ein Arbeitgeber der einen erkennbar Kranken arbeiten lässt, kann sich also unter Umständen sogar schadenersatzpflichtig machen.

Auch spielt es eine Rolle, ob der betreffende Arbeitnehmer überhaupt seiner Arbeit nachgehen kann. Durch die gesundheitliche Beeinträchtigung können Fehler entstehen, für die der Arbeitgeber unter Umständen haften muss, wenn er von der Erkrankung wissen musste. Besonders auffällig wird dies bei körperlich fordernden Berufen: Wer schwere Maschinen führt oder gefährliche Arbeiten an Elektriken vornimmt, den darf kein Arbeitgeber krank seiner Tätigkeit nachgehen lassen.

Der Arbeitgeber muss sich also bei frühzeitig auf der Arbeit erscheinenden Krankgeschriebenen vergewissern, dass sie auch tatsächlich arbeiten können. In jedem Fall ist eine Gefährdung seiner selbst und anderer auszuschließen.

Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer?

Der Arbeitnehmer dagegen muss bei einer Erkrankung seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich, also gemäß § 121 BGB ohne schuldhaftes Zögern bei seinem Arbeitgeber anzeigen und die voraussichtliche Dauer angeben. Dauert die Erkrankung länger als drei Tage, muss in jedem Fall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden, wie § 5 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgetzes klarstellt.

Tritt der Arbeitnehmer die Arbeit dennoch nicht an und kann hierfür keine triftigen Gründe vorbringen, liegt eine sogenannte Leistungsstörung vor. Es besteht dann die Gefahr, dass der Arbeitgeber einen Teil des Lohns einbehält, den Arbeitnehmer abmahnt oder im Wiederholungsfalle sogar kündigt.

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Fallbeispiele: Wann ist Arbeiten trotz Krankschreibung erlaubt (und wann nicht)?

Bei der Vielzahl der denkbaren Fallgestaltungen beim Arbeiten trotz Krankschreibung sind doch einige wiederkehrende Beispiele auszumachen. An ihnen lässt sich das Wechselspiel von der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers mit dem Wunsch des Arbeitnehmers nach dem Arbeiten trotz Krankschreibung veranschaulichen.

Fallbeispiel 1:

Der Busfahrer Herr Disease hat sich beim Vereinssport den linken Arm gebrochen und erhält eine Krankschreibung. Nach einigen Tagen erscheint er mit eingegipstem Arm zur Arbeit, weil er der Ansicht ist, mit seiner langjährigen Erfahrung den Automatik-Bus auch mit einem Arm bedienen zu können.

Wenn der Arbeitgeber hiervon erfährt und den Mitarbeiter dennoch gewähren lässt, kann er für entstandene Schäden bei Unfällen haftbar gemacht werden. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gebietet es, den Untergebenen vor eigenem schadhaften Verhalten zu bewahren und andere vor jeder Unfallgefahr auszuschließen.

Der Mitarbeiter muss also unverzüglich nach Hause geschickt werden.

Fallbeispiel 2:

Frau Malady aus der Buchhaltung hat sich wegen eines Magen-Darm-Infekts krankschreiben lassen. Nach wenigen Tag fühlt sie sich wieder gesund und möchte nun wieder arbeiten. Sie hat trotz bestehender Krankschreibung keine Symptome und teilt sich ihr Büro mit einem Kollegen.

Hier spräche nichts dagegen, die Arbeitnehmerin trotz bestehender Krankschreibung wieder arbeiten zu lassen. Wenn keine Anzeichen erkennbar sind, dass sie weiterhin gesundheitlich beeinträchtigt ist, ist der Wunsch zur Arbeitsaufnahme ein starkes Indiz für Ihre Arbeitsfähigkeit und die damit verbundene Genesung.

Wenn zudem wie in diesem Fall nicht viel Kontakt zu der Belegschaft besteht, ist eine Wiederaufnahme der Arbeit vertretbar.

Fallbeispiel 3:

Herr Ill vom Vertrieb wurde mit einer starken Grippe krankgeschrieben, möchte aber seine Abteilung nicht im Stich lassen und erscheint nach der ersten Woche wieder im Büro, weil „es schon so geht“.

Hier ist der Arbeitgeber gefordert, seiner Fürsorgepflicht durch Inaugenscheinnahme zu entsprechen. Im persönlichen Gespräch sollte am besten schon im Vorfeld erkundet werden, ob und welche Symptome noch bestehen. Denn ein niesender und hustender Mitarbeiter ist höchstwahrscheinlich ansteckend. Auch der Wunsch, seinem Team trotz Erkrankung zu helfen, kann sich schnell ins Gegenteil verkehren. Niemandem ist geholfen, wenn nach ein paar Tagen die ganze Abteilung krank im Bett liegt. Bei vielen Kontakten zu Mitarbeitern und bestehender Symptome ist als ein besonders strenger Maßstab anzusetzen.

In einem solchen Fall können und sollen Arbeitgeber ihre kranken Mitarbeiter nach Hause schicken.

Was ist beim Versicherungsschutz zu beachten?

Da die Krankschreibung kein Verbot zur Arbeit darstellt, wird der Versicherungsschutz auch nicht aufgehoben, nur weil man krankgeschrieben zur Arbeit erscheint. Vielmehr gelten die versicherungsrechtlichen Vorschriften des § 5 SGB V und § 2 SGB VII ebenso wie wenn er ohne Krankschreibung zur Arbeit käme. Der Arbeitnehmer ist also weiterhin kranken- und unfallversichert. Dies gilt sowohl am Arbeitsplatz als auch auf dem Weg dorthin, etwa bei einem Wegeunfall.

Unbedingt zu beachten ist jedoch, dass auch hier gilt: Ist die Krankheit der Grund für den Unfall und kommen Dritte zu Schaden, drohen hohe Schadensersatzforderungen.

Trotz Krankschreibung arbeiten: Drei häufige Fragen und Antworten

Immer wieder stellen sehen sich die Arbeitnehmer vor die gleichen Fragen gestellt, wenn das Arbeiten trotz Krankschreibung beabsichtigt wird.

Kann man eine Krankschreibung vorzeitig beenden?

Eine offizielle Gesundschreibung gibt es in Deutschland nicht. Auf Verlangen kann der Arzt jedoch ein Attest ausstellen, dass der Betreffende wieder gesund und arbeitsfähig ist. Da man wie beschrieben jedoch auch mit Krankschreibung arbeiten kann, ist dies nicht nötig.

Kann der Arbeitgeber verlangen bei Krankheit zu arbeiten?

Nein. Die Krankschreibung berechtigt den Arbeitnehmer von der Arbeit fernzubleiben und sichert ihm einen Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 4 EntgFG. Hat der Arbeitgeber Zweifel an der Richtigkeit der Krankschreibung, muss er ein spezielles kassenärztliches Gutachten anfordern.

Wie kann man eine Krankschreibung rückgängig machen?

Da es eine Gesundschreibung nicht gibt, muss und kann man eine Krankschreibung nicht rückgängig machen. Da man trotz Krankmeldung arbeiten gehen kann, ist dies nicht notwendig.

Exkurs: Situation in Österreich und der Schweiz

Trotz einzelner Unterschiede in der Wortwahl unterscheiden sich die nötigen Verhaltensweisen in Österreich und der Schweiz nur in Details von denen in Deutschland.

Arbeiten trotz Krankschreibung in Österreich

Auch in Österreich ist der Arbeitnehmer verpflichtet, durch eine Krankmeldung seine Arbeitsverhinderung anzuzeigen. Anders als in Deutschland kann der Arbeitgeber zudem bereits ab dem ersten Tag die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einfordern, sonst entfällt der Lohnanspruch.

Das Arbeiten trotz Krankschreibung, welche in Österreich Krankenstand genannt wird, ist auch hier grundsätzlich möglich. Allerdings kennt das österreichische Versicherungsrecht eine Gesundschreibung, welche unter Umständen von der Krankenkasse angefordert werden kann.

Trotz Krankschreibung arbeiten in der Schweiz

Eine Krankmeldung muss in der Schweiz am ersten Tag erfolgen. Eine Krankschreibung, in der Schweiz Arztzeugnis genannt, muss jedoch erst ab dem dritten Tag vorgelegt werden. Ein Arbeiten trotz Krankschreibung ist auch in der Schweiz möglich, denn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird nur als Prognose des Arztes betrachtet, wie lange die Krankheit vermutlich dauern wird.

Überblick: Arbeiten trotz Krankschreibung

  • Das Arbeiten trotz Krankschreibung ist nicht verboten
  • Der Arbeitgeber sollte darauf achten, dass der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsfähig ist und niemanden gefährdet
  • Der Arbeitnehmer braucht keine „Gesundschreibung“ um wieder arbeiten zu können
  • Der Arbeitnehmer sollte bei Symptomen nicht mit anderen zusammenarbeiten oder gefährliche Arbeiten ausführen
  • Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn man trotz Krankschreibung arbeitet
  • Gerade im Krankheitsfall ist die digitale Aufnahme der Dauer der Krankschreibung wichtig für die Entgeltfortzahlung.

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Kann man eine Krankmeldung vorzeitig beenden?

Wie kann man eine Krankschreibung rückgängig machen? Da es eine Gesundschreibung nicht gibt, muss und kann man eine Krankschreibung nicht rückgängig machen. Da man trotz Krankmeldung arbeiten gehen kann, ist dies nicht notwendig.

Was passiert wenn man trotz Krankschreibung arbeiten geht?

Weder die Krankenversicherung noch die gesetzliche Unfallversicherung wird davon beeinträchtigt, wenn Arbeitnehmer krankgeschrieben sind und trotzdem arbeiten gehen. Das Gleiche gilt auch für den Weg zur Arbeit.

Was ist verboten bei Krankschreibung?

Die wichtigste Regel lautet: Alles, was Ihre Genesung nicht beeinträchtigt, ist während einer Krankschreibung erlaubt. Als Arbeitnehmer müssen Sie sich also so verhalten, dass Sie möglichst bald wieder einsatzfähig sind – das gilt mit Blick auf Konzertbesuche genauso wie für Sport oder andere Aktivitäten.

Werden gearbeitete Stunden am Krankheitstag?

Mir geht es nicht gut – darf ich meinen Arbeitsplatz vorzeitig verlassen? Die Stunden, die bis zum regulären Arbeitsende fehlen, müssen nicht nachgearbeitet werden. Der Tag zählt als gearbeitet. Der erste Krankheitstag ist der Tag danach – ab hier sollte dann die Krankmeldung gelten.