Kann man grabpflege steuerlich geltend machen?

Als Trauerarbeit kann Grabpflege bedeuten, das Andenken eines Verstorbenen aufrechtzuerhalten. Ein Grab kann z. B. mit sehr individuellen Elementen verziert werden. Der Verstorbene hatte Lieblingspflanzen? Dann ist das Grab ein guter Ort, um ihre Pflege zu zelebrieren und dies mit der Erinnerung an sein Hobby zu verbinden.

Grabpflege: Wer ist verantwortlich?

Wer für die Grabpflege verantwortlich ist, ist nicht einheitlich gesetzlich geregelt. Anders als bei Bestattungen gibt es kein eindeutiges Gesetz, das die Erben zur Übernahme der Grabpflegekosten verpflichtet. Eine Reihe von Urteilen hat den Erben jedoch eine sittliche Verpflichtung dazu auferlegt.

Kein Gesetz, aber die Regel: Erben sind für Grabpflege verantwortlich

Wer letztendlich für die Grabpflege verantwortlich ist, entscheidet sich durch den Nutzungsvertrag mit dem Friedhof. Die Person, die diesen Vertrag unterzeichnet und die Kosten für das Grab übernimmt, ist für das Grab verantwortlich. Damit hat sie auch die alleinige Entscheidungsgewalt über die Grabgestaltung.

Die Erben müssen sich um die Beerdigung kümmern und sind deshalb normalerweise die Personen, die das Grab anlegen. Deshalb schließen meist sie die Verträge mit dem Friedhof. Die Verantwortung für die Grabpflege liegt also i. d. R. bei den Erben.

Der letzte Wille zählt: Durch Bestattungsvorsorge Unklarheiten beseitigen

Ausnahmen von dieser Regel kann vor allem der Verstorbene zu Lebzeiten beschließen: Er kann durch Vorsorgeverträge mit Bestattern die Beerdigung bestimmen, Vollstrecker ernennen und durch einen Dauergrabpflegevertrag bereits die Grabgestaltung organisieren. Die Erben müssen sich dann nur noch um wenig kümmern, haben aber auch weniger Entscheidungsgewalt.

Tipp: Mehr Informationen finden Sie im Ratgeber zur Bestattungsvorsorge.

Jahresgrabpflege und Dauergrabpflege: Professionelle Grabpflege durch den Friedhofsgärtner

Ein Grab können Sie vollständig selbst pflegen – abgesehen von einmaligen Leistungen wie der Erstanlage, den Neuanlagen und der Grabauflösung. In Eigenleistung ist Grabpflege am günstigsten, aber sie ist auch zeitaufwendig. Gerade berufstätige, ältere oder weiter entfernt lebende Angehörige können das oft nicht leisten. Für sie ist es praktischer, einen Friedhofsgärtner zu beauftragen.

Friedhofsgärtner übernehmen unterschiedliche Arten der Grabpflege:

  • Kurzzeitpflege: Wer nur zeitweise Unterstützung bei der Grabpflege benötigt, kann Dienstleistungen des Friedhofsgärtners bei Bedarf buchen. Das bietet sich bei größeren Aktionen an, etwa wenn das Grab neu bepflanzt werden soll. Oder bei kleineren, wiederkehrenden Aufgaben wie dem sommerlichen Gießen.
  • Jahresgrabpflege: Diese Form der Dauerpflege beauftragen die Angehörigen. Ein Jahr lang kümmert sich dann der Friedhofsgärtner um die komplette Grabpflege.
  • Dauergrabpflege: Die Dauergrabpflege wird noch zu Lebzeiten als Vorsorge beauftragt. Die Verantwortung für das Grab wird einer Treuhand übergeben, die die Grabgestaltung nach dem Willen des dann Verstorbenen ausführt. Sie schließt auch den Nutzungsvertrag mit dem Friedhof ab. Die Kosten für die gesamte Ruhezeit werden im Vorhinein bezahlt.

Was kostet Grabpflege?

Ein Grab wird in der Regel zwischen 10 und 25 Jahre lang instand gehalten, bevor es aufgelöst wird. In dieser Zeit fallen je nach Bestattungsart und Pflege beträchtliche Kosten an. Bei den Grabpflegekosten sind 2 Faktoren entscheidend:

  • Größe des Grabes: Sarggräber sind größer als Urnengräber. Deshalb sind sie aufwendiger und teurer, was Anlage und Pflege betrifft.
  • Art der Pflege: Wer ein Grab selbst pflegt, zahlt für die Grabpflege weniger als jemand, der Kurzzeitpflege oder Dauergrabpflege in Auftrag gibt.

Die Grabpflegekosten setzen sich aus einmaligen Kosten und dauerhaften, regelmäßigen Kosten zusammen.

Einmalige Grabpflegekosten: Erstanlage, Neuanlage und Grabauflösung

Nach der Beisetzung liegt die Erde noch recht locker auf dem Grab. Es wird mit Kränzen und Blumen bedeckt.

Erstanlage

Nach etwa einem Monat wird ein provisorisches Grab angelegt. Bei dieser sogenannten Erstanlage werden erst die Kränze und Blumen sowie etwas Erde abgetragen. Dann wird das Grab mit einem Erdhügel oder mit Baumrinde bedeckt.

Darauf können erste Pflanzen gepflanzt und kleinere Gegenstände oder Pflanztöpfe platziert werden. Die Erstanlage bleibt für etwa ein halbes Jahr bestehen. Ein Holzkreuz markiert häufig das Grab. Die Kosten betragen je nach Größe des Grabes bis zu 500 €.

Neuanlage

Nachdem sich das Grab etwas abgesenkt hat, folgt die dauerhafte Grabanlage. Zu den Arbeiten der sogenannten Neuanlage gehört das Anlegen der Beete und Begrenzungssteine. Bei großen Gräbern kostet die Neuanlage rund 1.000 €. Kleine Gräber können für etwa 300 € neu angelegt werden.

Ein Grab muss mehrmals neu angelegt werden. Wie oft das der Fall ist, hängt davon ab, ob sich das Grab mehrfach senkt. Auch bei starken Regenfällen oder anderen Beschädigungen kann eine Neuanlage notwendig sein. Besteht das Grab nur 15 Jahre lang, reicht häufig eine Neuanlage.

Sind Kosten für Gartenpflege von der steuerlich absetzbar?

Übliche Arbeiten zur Gartenpflege wie Rasenmähen, Unkrautjäten oder Heckenschneiden sind keine Handwerkerleistungen, sondern zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Hier beteiligt sich der Fiskus ebenfalls mit 20 Prozent an den Kosten.

Sind Kosten für einen Grabstein steuerlich absetzbar?

Nur wenn kein Nachlassvermögen (Aktiva) vorhanden ist, sind Begräbniskosten (inklusive Kosten eines Grabsteins) bis maximal 15.000 Euro als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar.

Welche außergewöhnlichen Belastungen sind steuerlich absetzbar?

Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen zahlreiche Kostenarten, beispielsweise Krankheitskosten, Kurkosten, Pflegekosten, Bestattungskosten, Wiederbeschaffungskosten nach einer Katastrophe wie einem Hochwasser sowie Unterhaltsleistungen an Bedürftige.

Was kann ich als Rentner alles steuerlich geltend machen?

5 Dinge, die Rentner von der Steuer absetzen können!.
Krankheits- und Pflegekosten. Ausgaben für Ihre Gesundheit können Sie als außergewöhnliche Belastungen abziehen – soweit die Kosten die so genannte zumutbare Eigenbelastung übersteigen. ... .
Handwerkerkosten. ... .
Haushaltshilfe / Gärtner. ... .
Versicherungsbeiträge. ... .
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