In der schweiz arbeiten und in deutschland wohnen

Wo bin ich sozialversichert?

Die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit wird durch die EG-Verordnung 883/2004 geregelt. Die Systeme der sozialen Sicherheit umfassen Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft, Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, Invalidität, Altersrenten, Arbeitslosigkeit und Familienleistungen. Jeder Staat hat sein eigenes Sozialversicherungssystem. Die europäischen Koordinierungsvorschriften bestimmen, welches Sozialversicherungssystem für Sie als Grenzgängerin gilt. Nähere Informationen über Ihre Rechte als Grenzgänger bei der Sozialversicherung und wo Sie auf welche Sozialversicherungsleistungen Anspruch haben, finden Sie in unserer Broschüre Koordinierung der Systeme der Sozialversicherung. 

Als Grenzgängerin bzw. Grenzgänger wird eine Person bezeichnet, die in einem Mitgliedstaat eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit ausübt und in einem anderen Mitgliedstaat wohnt, in den sie in der Regel täglich, mindestens jedoch einmal wöchentlich zurückkehrt.
Grundsätzlich sind Sie als Grenzgängerin im Beschäftigungsstaat Deutschland sozialversichert.
Zur Sozialversicherung in Deutschland gehören verschiedene Zweige: Krankenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Familienleistungen.
Nähere Informationen entnehmen Sie dem Info-Blatt Sozialversicherung in Deutschland 2022. 

Wo muss ich Steuern zahlen?

Die Besteuerung von Grenzgängern ist im deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vom 11.08.1971 geregelt. Beachten Sie auch den Auszug aus dem Abkommen zur Besteuerung bei Grenzgängern zwischen der Schweiz und Deutschland.

Als Grenzgängerin bezahlen Sie Ihre Steuern in der Regel im Wohnsitzstaat Schweiz. 

Steuerrechtlich gesehen sind Sie allerdings nur dann Grenzgänger, wenn Sie sowohl innerhalb einer definierten Grenzzone arbeiten und wohnen als auch grundsätzlich täglich an Ihren Wohnort zurückkehren. Es gibt einige Ausnahmen. Kontaktieren Sie uns gerne für nähere Informationen.

Welches Arbeitsrecht gilt für mich?

Im Allgemeinen ist Ihr Arbeitsvertrag nach dem Recht des Landes abgefasst, in dem Sie als Beschäftigte gewöhnlich arbeiten. Also gilt für Sie bei Arbeitsort Deutschland das deutsche Arbeitsrecht. Bei arbeitsrechtlichen Fragen beispielsweise zu den Themen Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Lohn oder Kündigung helfen wir Ihnen gerne weiter. 

Was muss ich tun, wenn ich arbeitslos werde?

Für Sie als ehemaliger Grenzgänger gilt das Wohnortsprinzip. Das bedeutet, dass im Falle der Arbeitslosigkeit das Arbeitslosengeld vom Wohnsitzstaat Schweiz bezahlt wird, obwohl Sie die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung im Beschäftigungsstaat Deutschland eingezahlt haben.

Sie benötigen für die Beantragung des Arbeitslosengeldes im Wohnsitzstaat das Formular PD U1 (portable document unemployed 1). 

Wenn Ihnen Aufhebungsvertrag, Kündigung und Arbeitslosigkeit bevorstehen, lassen Sie sich auf jeden Fall beraten. Wir unterstützen Sie dabei, die notwendigen Schritte zu veranlassen.

Krankenversicherung    wohnen in der Schweiz, arbeiten in Deutschland

Wer in Deutschland arbeitet und seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, unterliegt der „Deutschen Sozialversicherungspflicht“, also auch bei der Krankenversicherung. Das bedeutet, dass eine nach deutschem Recht ausgerichtete Krankenversicherung abgeschlossen werden muss. Eine Schweizer KV genügt diesen Anforderungen nicht. Nur eine gesetzliche oder private Deutsche Versicherung erfüllt diesen Anspruch. Von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht in Deutschland kann man sich nur dann befreiten lassen und eine private Krankenversicherung abschließen, wenn das

Arbeitseinkommen 2020 über 56250,00 € im Jahr (Monat 4687,50) beträgt.

Der Beitrag für eine Private KV richtet sich nach Alter und Gesundheitszustand.

Hier sind verschiedene Auflagen zu beachten.

Gesetzliche Deutsche Krankenkasse 

Gehen Sie in Deutschland zum Arzt, Krankenhaus oder Zahnarzt stehen Ihnen alle Leistungen nach SGBV 5 zu. Bei den Medikamenten haben sie einen Selbstbehalt von 10%, maximal 10,- €.  In der Schweiz bekommen sie über eine Schweizer Stelle Leistungen nach dem Schweizer Recht. Z.B. einen Zahnarztbesuch müssen sie selbst bezahlen und sonst haben sie einen Selbstbehalt von 300,00 CHF plus 10 % bis zu einer Höhe von 800,00 CHF im Jahr 

Der Beitrag einer gesetzlichen Deutschen Krankenkasse liegt bei 14,6 % zuzüglich 2,55% für die Pflegeversicherung der Arbeitgeber bezahlt davon fast die Hälfte. Die Leistungen hierfür stehen ihnen nur in Deutschland zu. In der Schweiz haben sie keinen Anspruch auf die Leistungen der Deutschen Krankenkasse. Sie müssen dem Schweizer Wohnkanton eine Bescheinigung der „ Deutschen Gesetzlichen Krankenkasse“ vorlegen, dann wird eine Schweizer Vorleistungskasse beauftragt ihnen die Schweizer Leistungen nach Schweizer Recht vorzustrecken. Diese Vorleistungskasse bekommt das Geld von der Deutschen Kasse erstattet.

Alle in der Schweiz wohnenden Familienmitglieder müssen sich in einer   „Schweizer Krankenversicherung“ versichern und eigene Beiträge bezahlen.

Ein Anspruch auf beitragsfreie Familienmitversicherung wie es in Deutschland üblich ist geht nicht. Da eine Doppelversicherung nicht erlaubt ist. Wenn die Schweizer Behörde zustimmt, dass die Kinder nicht in der Schweiz versichert werden sind diese beitragsfrei in der Deutschen GKV mitversichert.

Lassen Sie sich in der Schweiz behandeln, oder gehen Sie in der Schweiz ins Krankenhaus, werden die Kosten über die Trägerkasse in der Schweiz nach dem KVG erstattet. Es empfiehlt sich auf jeden Fall eine Zusatzversicherung abzuschließen.

In Deutschland bezahlt der Arbeitgeber im Krankheitsfall die ersten 43 Tage Krankengeld, ab dem 44. Tag wird das Krankengeld von der Krankenkasse bezahlt. Das Krankengeld entspricht etwa etwa 70% vom Arbeitslohn. Davon müssen die Sozialbeiträge bezahlt werden. Während Sie Krankengeld bekommen, sind Sie beitragsfrei krankenversichert. Von dem Krankengeld müssen auch die Sozialleistungen bezahlt werden. So entsteht eine Unterdeckung die man privat absichern kann.

Sehr gute Zahn- und Krankenhaus Restkostenversicherung zu einem günstigen Beitrag können Sie bei einer Deutschen privaten Krankenversicherung abschließen. Bei Abschluss müssen Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben. Nach Umzug in die Schweiz kann die Versicherung mitgenommen werden. Dieses machen nur wenige deutsche KV`s

  • Infos zur Zahnversicherung

Weitere Informationen

  • Gesetzliche Deutsche Krankenkasse
  • Private Krankenversicherung

Stand Juli 2020

Was muss man beachten wenn man in der Schweiz arbeitet und in Deutschland wohnt?

Statt einer Aufenthaltsbewilligung, den sogenannten L- oder B-Ausweisen, benötigen Grenzgänger einen G-Ausweis. Dieser wird ausschließlich an Personen aus EU-/EFTA-Staaten ausgehändigt, die in ebendiesen Ländern, wie zum Beispiel Deutschland, leben und in der Schweiz arbeiten.

Wie viel Steuern zahle ich wenn ich in der Schweiz arbeite und in Deutschland wohne?

Zusammenfassung: Steuern für Schweiz-Grenzgänger Deutsche Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, zahlen ihre Einkommenssteuer in Deutschland. Sie variiert je nach Höhe des Einkommens zwischen 14 % und 45 % des Bruttoeinkommens. Die Schweiz behält eine Quellensteuer in Höhe von bis zu 4,5 % des Bruttoeinkommens ein.

Was muss ich beachten wenn ich in der Schweiz arbeiten möchte?

EU-Staatsangehörige dürfen bis zu drei Monate ohne eine spezielle Bewilligung in der Schweiz arbeiten, hierbei besteht lediglich eine Meldepflicht. Dauert die Arbeit unerwartet länger, muss sich der Arbeitnehmer bei der Wohngemeinde melden und hier eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.

Wo muss ich Steuern zahlen wenn ich in der Schweiz arbeite?

Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen, zahlen die sogenannte Wohnsitzsteuer. Das heißt sie bezahlen ihre Einkommensteuer in dem Land, in dem sie wohnen, also in Deutschland. Darüber hinaus darf der Schweizer Staat die sogenannte Quellsteuer in Höhe von 4,5 Prozent einbehalten.