Für was braucht man eine Freistellungsbescheinigung?

Eine Freistellungsbescheinigung sollte bei einer Auslandstätigkeit beantragt werden. Darüber hinaus ist eine Freistellungsbescheinigung von Vorteil, wenn die Besteuerungsrechte (z.B. aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens) nicht der Bundesrepublik Deutschland zustehen. Dazu kann es kommen, falls der Arbeitnehmer im Auftrag einer inländischen Firma im Ausland für längere Zeit tätig wird.

Liegt kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland mehr vor und ist der Arbeitnehmer folglich weder beschränkt noch erweitert beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig, unterliegt er auch nicht mehr der inländischen Besteuerung. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, kann beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt eine Freistellungsbescheinigung beantragt werden. Liegt diese vor, ist der Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet, den Lohnsteuerabzug vorzunehmen.

Eine Freistellungsbescheinigung wird auch erteilt, wenn der Arbeitnehmer nur geringfügig beschäftigt ist. Die Freistellungsbescheinigung muss beim Wohnsitzfinanzamt auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beantragt werden.

Wird eine Freistellungsbescheinigung erteilt, so schließt dies die Haftung des Arbeitgebers aus, wenn nachträglich durch das Finanzamt festgestellt wird, dass der Arbeitnehmer doch steuerpflichtig war. Wurde die Freistellungsbescheinigung zu Unrecht erteilt, wird das Finanzamt im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung die Steuer vom Steuerpflichtigen einfordern. Damit ist das Finanzamt nicht an die erteilte Freistellungsbescheinigung gebunden.

Wenn Unternehmen oder auch Vermieter Reparaturen an Immobilien durchführen lassen, dann muss für das bezahlte Handwerksunternehmen eine Freistellung vorliegen. Diese muss geprüft werden, damit gewährleistet ist, dass Bauunternehmen keine Schwarzarbeit betreiben.

Liegt keine Freistellungsbescheinigung vor, so muss der Auftraggeber 15% der Summe an das Finanzamt überweisen, die dem Bauunternehmen allerdings auf seine Steuern angerechnet wird. Doch für Unternehmen, die nur kleine Aufträge ausführen, gilt diese Regelung nicht.

Die Bauabzugssteuer

Schwarzarbeit ist insbesondere im Baugewerbe ein großes Problem. Hier entgehen dem Staat jährlich wichtige Steuereinnahmen und formelle Arbeitsplätze gehen durch Schwarzarbeiter verloren. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung in 2002 das „Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe“ erlassen. Dadurch verspricht sich der Staat bessere Kontrolle von Bauunternehmen.

Auftraggeber von Bauleistungen (auch reine Vermieter) sind verpflichtet, sich von dem angeheuertem Bauunternehmen eine Freistellungsbescheinigung zeigen zu lassen. Tun sie dies nicht, müssen sie 15% des Bruttobetrages als Bauabzugssteuer an das Finanzamt überweisen, zahlen in der Gesamtsumme aber nicht mehr.

Letztlich zahlen durch die Bauabzugssteuer weder Auftragsgeber noch Auftragsnehmer mehr, denn der Auftragsgeber zahlt einen geringeren Betrag, während der Auftragsnehmer, die Steuern bei seiner Einkommensteuerveranlagung zurückerhält.

Was sind Freistellungsbescheinigungen?

Freistellungsbescheinigungen befreien Unternehmen von der Pflicht, die Bauabzugssteuer abzuführen. Die Freistellungsbescheinigung wird von dem Unternehmen beantragt, das die Bauarbeiten ausführt.

Dafür muss das zuständige Finanzamt kontaktieren werden. Danach wird diese Bescheinigung dem Unternehmen vorgelegt, welches die Bauarbeiten in Auftrag gibt. Dadurch entfällt der Papierkrieg mit dem Finanzamt für beide Seiten.

Freistellungsbescheinigungen müssen geprüft werden

Das Unternehmen, welches den Aufrag erteilt, erhält von dem Bauunternehmen allerdings nur eine Kopie der Freistellungsbescheinigung. Um zu wissen, ob diese Kopie gültig ist, muss der Auftraggeber diese prüfen lassen.

Neben den Unternehmen, die Freistellungsbescheinigungen einfordern, gibt es noch eine andere Gruppe von Unternehmen, die von der Bauabzugssteuer befreit sind. Das sind Unternehmen, die nur im kleinen Maße baulich tätig sind. Dafür dürfen die Handwerksleistungen, die sie in einem Jahr einkaufen,  5.000 € nicht überschreiten. Für Vermieter, die sonst keine unternehmerischen Tätigkeiten ausführen, gibt es sogar einen Freibetrag von 15.000 €.

Dieser Freibetrag wird als Bagatellgrenze bezeichnet. Der Unternehmer muss schon bei der ersten Rechnung veranschlagen, ob er diese Grenze überschreiten wird. Tut er dies wider Erwarten, muss er auf einen Schlag rückwirkend für alle Rechnungen 15% an das Finanzamt überweisen und sich das Geld von den Handwerksunternehmen rückerstatten lassen.

Von: David Gerginov

David Gerginov publizierte unter anderem zum Thema Schuldenbremse und beschäftigt sich heute mit allen Fragen rund um Wirtschaft, Politik und Finanzen.

Für was braucht man eine Freistellungsbescheinigung?

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Wer muss Bauabzugssteuer abführen?

Wer muss die Bauabzugsteuer bezahlen? Die Bauabzugsteuer von 15 Prozent des Rechnungsbetrags müssen Unternehmer/innen im Sinn von Paragraf 2 des Umsatzsteuergesetzes an das Finanzamt abführen. Demnach gilt als Unternehmer/in, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt, um Einnahmen zu erzielen.

Wann fällt Bauabzugssteuer an?

Demgemäß müssen seit 01.01.2002 bestimmte Auftraggeber von Bauleistungen im Inland einen Steuerabzug in Höhe von 15 % der Gegenleistung für Rechnungen des die Bauleistung Erbringenden vornehmen, wenn nicht eine vom zuständigen Finanzamt ausgestellte Freistellungsbescheinigung vorliegt.

Wie funktioniert Bauabzugssteuer?

Bestimmte Leistungsempfänger (Auftraggeber) haben für inländische Bauleistungen einen Steuerabzug in Höhe von 15 % der Gegenleistung einzubehalten. Der einbehaltene Betrag wird an das für die Besteuerung des Einkommens des Leistenden zuständige Finanzamt abgeführt.