Wie alt darf der Erste Hilfe Kurs für den Führerschein sein Sachsen?

Motorradführerschein Klasse A, A2, A1 und B196 Alle Kosten, Klassen & Voraussetzungen

Was kostet ein Motorradführerschein? Welche Motorradführerscheinklassen gibt es? Wie alt muss man für welche Klasse sein? Hier haben wir alle Infos zum Motorradführerschein für euch zusammengefasst.

Welche Klassen gibt es? Ab welchem Alter kann welcher Führerschein gemacht werden? Was kostet ein Motorradführerschein? Und wie sieht die Fahrschulausbildung aus? MOTORRAD beantwortet alle wichtigen Fragen zum Motorradführerschein.

Was kostet ein Motorradführerschein?

Die Kosten eines Motorradführerscheins hängen stark davon ab, wo er gemacht wird. So sind die Fahrschulpreise in süddeutschen Großstädten um ein gutes Drittel höher als etwa in Brandenburg auf dem Land. Bei der Anzahl der nötigen Übungsstunden kommt es aufs Talent des Fahrschülers an.

Diverse Portale nennen in aktuellen Preisbeispielen rund 1.250 Euro inklusive aller Gebühren für Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs oder Prüfungsanmeldung für die Klasse A, errechnet auf Basis der Fahrschulpreise in Berlin bei zwölf Übungsstunden. Braucht ein Fahrschüler 20 Stunden (Durchschnittswert), kostet der Schein schon über 1.500 Euro – im günstigen Berlin. Diese Preiseinschätzung erachten wir allerdings als zu gering. In Stuttgart oder München sind 2.000 bis 2.500 Euro realistischere Größen für einen Motorradführerschein.

Motorradführerschein-Kosten im Überblick

  • Anmeldegebühr der Fahrschule: Die Anmeldegebühr für den Motorradführerschein bei der Fahrschule beinhaltet neben allgemeinen Aufwendungen auch die Theoriestunden. Teilweise sind auch Lernmaterialien wie Fahrschulbögen zum Üben im Preis enthalten. Insgesamt sind das je nach Region und Fahrschule 200 bis 300 Euro.
  • Sehtest: Für den Führerschein-Sehtest ist eine gesetzliche Gebühr in Höhe von 6,43 Euro vorgeschrieben.
  • Erste-Hilfe-Kurs: Im deutschen Bußgeldkatalog heißt es hierzu: "Wenn Sie den Erste-Hilfe-Kurs nicht für den Führerschein gemacht haben, sondern beispielsweise aus beruflichen Gründen, so beträgt die Gültigkeit des Erste-Hilfe-Kurses meist nur zwei Jahre! Wenn Sie nicht innerhalb von zwei Jahren nach der Teilnahme an dem Kurs den Führerschein machen, so ist der Kurs für die Fahrerlaubnis auch weiterhin gültig, vorausgesetzt er gemäß FeV geeignet." Anm. d. Red.: Die Abkürzung FeV steht für: Fahrerlaubnisverordnung. Kosten: ca. 20 bis 40 Euro.
  • Übungsfahrten: Pro Übungsstunde (45 Minuten) fallen 30 bis 50 Euro an. Die Anzahl der Übungsstunden hängt natürlich stark von den Lernfortschritten des Fahrschülers ab. Eine besonders hohe Anzahl an Übungsfahrten kann die Kosten für den Motorradführerschein deutlich teurer werden lassen.
  • Sonderfahrten: Die bei allen Motorradführerscheinklassen verbindlichen 12 Sonderfahrten schlagen mit ca. 40 bis 60 Euro pro Fahrt zu Buche: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Dunkelfahrten, je 45 Minuten pro Fahrstunde.
  • Gebühr der Fahrschule für die Vorstellung zur theoretischen Prüfung: Sofern diese Gebühr nicht schon in der Anmeldegebühr enthalten ist, werden ca. 30 bis 60 Euro fällig. Die Fahrschule veranschlagt dies für den mit der Anmeldung verbundenen Verwaltungsaufwand. Wird die Prüfung nicht bestanden, fallen die Gebühren erneut an.
  • TÜV-Gebühr für die theoretische Prüfung: Für die Theorieprüfung erhebt der TÜV 22,49 Euro für den Verwaltungsaufwand und den Prüfungsleiter.
  • Gebühr der Fahrschule für die Vorstellung zur praktischen Prüfung: Die Gebühr enthält den Verwaltungsaufwand rund um die Anmeldung zur Prüfung und die Bezahlung des Fahrlehrers, der bei der praktischen Fahrprüfung dabei ist. Die Kosten belaufen sich je nach Fahrschule auf 80 bis 180 Euro. Bei Nichtbestehen der praktischen Prüfung werden die Gebühren erneut fällig.
  • TÜV-Gebühr für die praktische Prüfung: Je nach Motorradführerscheinklasse und abhängig davon, ob es sich um eine Führerscheinerweiterung handelt, beträgt die Gebühr beim TÜV ca. 90 bis 150 Euro.Gebühr für die Ausstellung des Führerscheins: Für die Ausstellung der Fahrerlaubnis fallen je nach Führerscheinstelle bei Erstausstellung ca. 30 bis 50 Euro an

DIe Kosten in der Übersicht

Kostenvon bis
Anmeldegebühr200,00 € 300,00 €
Sehtest6,43 € 6,43 €
Erste-Hilfe-Kurs20,00 € 40,00 €
Übungsfahrten (ø 20 Stunden)600,00€ 1000,00 €
Sonderfahrten (12 Fahrten)480,00 € 720,00 €
Theorieprüfung TÜV-Gebühr22,49 € 22,49 €
Theorieprüfung Fahrschulgebühr30,00 € 60,00 €
Praxisprüfung TÜV-Gebühr90,00 € 150,00 €
Praxisprüfung Fahrschulgebühr80,00 € 180,00 €
Gesamt1528,92 € 2478,92 €

Motorrad-Führerscheinklassen

  • AM – Führerscheinklasse AM, der Moped-Führerschein ab 15: Seit Mai 2021 dürfen Jugendliche schon ab 15 statt ab 16 Jahren die Führerscheinklasse AM (Roller und Kleinkrafträder bis 50 Kubik, max. 45 km/h) erwerben. Das gilt allerdings nur in den deutschen Bundesländern, im europäischen Ausland ist die Fahrt mit der geänderten Schlüsselnummer 195 nicht gestattet. Die Neuregelung soll Jugendlichen vor allem in strukturschwachen Regionen den Weg zu Schule oder Ausbildungsstelle erleichtern. Die AM-Führerscheinklasse oder "50er-Klasse" ist der Führerschein für Kleinkrafträder wie Mopeds oder Roller. Darunter fallen zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Geschwindigkeit von höchstens 45 km/h und einem maximalen Hubraum von 50 cm³. Auch Fahrräder mit Hilfsmotoren oder vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge gehören dazu, sofern sie aufgrund ihrer Bauart 45 km/h oder 50 cm³ Hubraum nicht überschreiten. Für Elektrofahrzeuge gilt eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW beziehungsweise eine maximale Leermasse von 350 kg ohne Batterie.
  • A1 – Motorradführerschein Klasse A1: Mindestalter für die Führerscheinklasse A1 (125er): 16 Jahre. Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Führerscheinklasse A1 sammelt, muss für die Klasse A2 (ab 18 Jahre) nur noch eine verkürzte praktische Prüfung ablegen. Der Führerschein der Klasse A1 umfasst Leichtkrafträder bis 125 cm³ und 11 kW sowie einem maximalen Leistungs-Gewichts-Verhältnis von 0,1 kW/kg.
  • A2 – Motorradführerschein Klasse A2: Mindestalter für die Führerscheinklasse A2: 18 Jahre. Wer die Klasse A2 mindestens 2 Jahre besitzt, darf ab 20 Jahren auf die Klasse A umsteigen – dafür ist allerdings nochmal eine praktische Prüfung notwendig. Der TÜV sagt außerdem: "Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen." Seit Mai 2020 dürfen als A2-Fahrschul- und Prüfungsmotorräder in der EU auch Bikes mit "nur" 250 Kubik Hubraum verwendet werden, zuvor mussten sie mindestens 395 cm³ aufweisen.Die Führerscheinklasse A2, der "48-PS-Führerschein", ist der Motorradführerschein für Krafträder mit oder ohne Beiwagen mit bis zu 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ("gedrosselt") sind, und maximal ein Verhältnis von Leistung zu Gewicht von 0,2 kW/kg haben. Alle aktuellen 48 PS-Motoräder im Überblick.
  • A – Motorradführerschein Klasse A: Mindestalter für den Direkteinstieg Führerscheinklasse A: 24 Jahre. Damit dürfen dann unbeschränkt alle Krafträder gefahren werden, die bauartbedingten eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg) erreichen. In die Führerscheinklasse A eingeschlossen sind die Klassen A2, A1 und AM. Wer den "großen" Motorradführerschein besitzt, darf alle Motorräder und Gespanne ohne Geschwindigkeits- oder Hubraumbegrenzung fahren.
  • B196 – Motorradfahren mit dem Autoführerschein: Wer seinen Autoführerschein seit mindestens fünf Jahren hat und mindestens 25 Jahre alt ist, kann seit Januar 2020 die Führerscheinerweiterung um die Schlüsselzahl B196 erweitern – mit ein paar praktischen Fahrstunden, jedoch ohne Fahrprüfung. Wie das genau mit der B196-Erweiterung geht, erklären wir hier.
  • Motorradführerschein vor dem 1. April 1980: Wer seinen Autoführerschein vor dem 1. April 1980 gemacht hat, damals Klasse 3, darf auch Fahrzeuge der Klasse A1 führen. Inhaber der Führerscheinklasse 4, "80er-Führerschein", dürfen je nach Ausstellungort und -datum ebenfalls Fahrzeuge der Führerscheinklasse A1 führen. Dazu muss der Führerschein vor dem 1. April 1980 in der Bundesrepublik oder DDR ausgestellt worden sein. Für diese Personen gilt dasselbe wie für Inhaber der Führerscheinklasse A1: Nach mindestens zwei Jahren im Besitz von Klasse 3 oder 4 (mit Einschränkung wie oben beschrieben) ist ein Aufstieg in die Führerscheinklasse A2 durch eine praktische Prüfung möglich. Und das gilt dann auch für diejenigen, die von ihrer nach dem 19.1.2013 erworbenen Klasse A2 auf die unbeschränkte Führerscheinklasse A "upgraden" möchten.
  • Motorrad-Automatikführerschein: Seit April 2021 können Autofahrer, die mit einem Automatik-Auto geschult und geprüft wurden, mit einem Nachweis des Fahrlehrers, ihren Führerschein für manuelle Pkw "aufrüsten" (Schlüsselzahl B197). Für Motorräder gilt das leider nicht. Dabei geht es auch nicht um die Art des Getriebes, sondern um die Art des Kraftschlusses zwischen Motor und Getriebe. Ausschlaggebend ist also, ob dieser manuell oder automatisch erfolgt. In den seltenen Fällen, in denen Motorradfahrschüler ihre Prüfung auf einem Kraftrad ohne Kupplungshebel ablegen, müssen sie sich also einer weiteren Prüfung unterziehen, bevor sie Motorräder mit Kupplungshebel fahren dürfen. Hier gibt es mehr Informationen um Automatikführerschein.
  • Motorradführerschein mit dem Elektromotorrad: Die im Motorradbereich nicht greifende neue Regelung zur Schlüsselzahl B197 macht auch den Einsatz von Elektromotorrädern in Fahrschulen wenig attraktiv. Ein weiteres Hindernis ist wohl auf eine falsche Formulierung in der EU-Führerschein-Richtlinie zurückzuführen. Dort wird für die Führerscheinklasse A1 und B196, also die umgangssprachliche 125er-Klasse, bei einem Einsatz eines Elektromotorrades ein Leistungsgewicht von mindestens 0,08kw/kg gefordert. Bei voller Ausschöpfung der 11 Kilowatt Dauerleistung müssten es also mindestens 185 Kilo Gewicht sein. Im Vergleich zu einem 125er-Verbrenner also mindestens gute 50 Kilo mehr. Mehr zum Führerschein für Elektromotorräder erfahrt ihr hier.

Motorradführerschein und Alter: Wer darf was fahren?

  • Mindestalter für die Führerscheinklasse AM und für die 125er-Klasse A1: ab 16 Jahre
  • Führerscheinklasse A2: mindestens 18 Jahre
  • Direkteinstieg Führerscheinklasse A: 24 Jahre

Wer die Klasse A2 mindestens 2 Jahre besitzt, darf ab 20 Jahren auf die Klasse A umsteigen – dafür ist allerdings nochmal eine praktische Prüfung notwendig. So auch beim Aufstieg vom A1 zum A2: Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Führerscheinklasse A1 sammelt, muss für die Klasse A2 nur noch eine verkürzte praktische Prüfung ablegen. Wer seinen Autoführerschein vor dem 1. April 1980 gemacht hat, damals Klasse 3, darf auch Fahrzeuge der Klasse A1 führen. Inhaber der Führerscheinklasse 4, "80er-Führerschein", dürfen je nach Ausstellungort und -datum ebenfalls Fahrzeuge der Führerscheinklasse A1 führen. Dazu muss der Führerschein vor dem 1. April 1980 in der Bundesrepublik oder DDR ausgestellt worden sein. Der Tüv Nord sagt außerdem: "Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen."

Theorie und Theorieprüfung

Für den Motorradführerschein ist eine umfangreiche Ausbildung in Theorie und Praxis nötig. Der theoretische Teil besteht aus 12 Unterrichtsstunden zu je 90 Minuten, in denen der Grundstoff vermittelt wird und vier 90-minütigen Theoriestunden mit speziellem Wissen zum Thema Motorrad. Bei einer Erweiterung des Führerscheins verkürzt sich der Grundstoff bei Inhabern der Klasse B auf 6 Theoriestunden. Inhaber der Führerscheinklassen A1 oder A2 können nach 2 Jahren die nächsthöhere Klasse erlangen und müssen dafür nur eine verkürzte praktische Prüfung ablegen. Wer für den Theorieunterricht oder die theoretische Prüfung üben möchte, kann bei MOTORRAD kostenlos online Führerscheintest mit den Fahrschulbögen aller Klassen machen.


Um die Theorieprüfung für den Motorradführerschein zu bestehen, gilt es in der theoretischen Prüfung 30 Fragen zu beantworten. Davon befassen sich 20 Fragen mit dem Grundstoff, sowie zehn mit dem Zusatzstoff Motorrad. Insgesamt dürfen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden, wobei alle Fragen jeweils fest definierte Werte von 2 bis 5 Fehlerpunkten haben. Beim Vorbesitz der Führerscheinklasse B und einer Führerscheinerweiterung reduziert sich der Fragenkatalog auf 20 Fragen und maximal 6 Fehlerpunkte, um noch zu bestehen. Die Theorieprüfung kann frühestens drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters für den entsprechenden Motorradführerschein absolviert werden. Für den Beginn der theoretischen Ausbildung gibt es kein vorgeschriebenes Mindestalter, in der Regel wird frühestens ein Jahr vor dem nötigen Mindestalter begonnen.

Fahrstunden und praktische Prüfung sowie OPFEP

Der praktische Ausbildungsteil auf dem Weg zum Motorradführerschein unterteilt sich in Übungsstunden und Pflichtstunden. Für die Pflichtstunden sind 12 Sonderfahrten zu jeweils 45 Minuten vorgeschrieben. Diese sind in 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit aufgeteilt. Die Anzahl der Übungsstunden liegt im Ermessen des Fahrlehrers und hängt individuell von Können und Lernfortschritt des Fahrschülers ab.

Wie alt darf der Erste Hilfe Kurs für den Führerschein sein Sachsen?

Dekra

Ausschnitt aus dem neuen digitalen Bewertungsystem der OPFEP, die ab 2021 die Grundlage für praktische Fahrprüfung für alle Führerscheinklassen ist.

Die praktische Prüfung für den Motorradführerschein dauert mittlerweile 70 Minuten. Vor Januar 2021 waren es noch 60 Minuten. Die "Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung" (OPFEP) sieht fünf Minuten mehr Zeit für Fahraufgaben während der Prüfung vor sowie fünf zusätzliche Minuten für das Feedbackgespräch mit Kompetenzeinschätzung. Damit geht eine 20-%ige Gebührenerhöhung einher (146 Euro). Bei einer Führerscheinerweiterung von A1 oder A2 auf die nächsthöhere Klasse reduziert sich die Prüfung auf 40 Minuten. Das Ablegen der Prüfung darf erst einen Monat vor Erreichen des Mindestalters für den Motorradführerschein stattfinden.

Schnellkurse für den Motorradführerschein

Viele Fahrschulen bieten Schnellkurse für den Erwerb des Motorradführerscheins an. Dabei wird innerhalb sehr kurzer Zeit das volle Fahrschulprogramm abgespult. Die Vorteile solcher Crash-Kurse liegen auf der Hand. Statt mehrere Monate in die Ausbildung zu investieren, ist man teilweise bereits innerhalb einer Woche am Ziel Motorradführerschein. Zudem bleibt man durch das regelmäßige Motorradfahren in Schwung und muss sich nicht immer wieder auf die Fahrt mit einem Motorrad einstellen. Bei der normalen Ausbildung kann es teilweise zu längeren Pausen zwischen den Fahrstunden kommen. Dafür müssen die meisten Teilnehmer Urlaub für die Bewältigung eines Schnellkurses nehmen. Preislich ist der Schnellkurs zum Motorradführerschein meist etwas teurer als die normale Ausbildungsvariante.

Die passende Fahrschule finden

Fahrschule ist nicht gleich Fahrschule. Entsprechend ist die Wahl der passenden Fahrschule für den Erwerb des Motorradführerscheins von enormer Bedeutung. Wir haben einige Tipps für die Auswahl der passenden Motorradfahrschule:

  • Die Fahrschule sollte eine kostenlose Theorie-Schnupperstunde zulassen. Der Fahrschüler kann dabei feststellen, ob ihm der Fahrlehrer passt.
  • Der Theorieunterricht wird von einem qualifizierten Fahrlehrer und nicht von einer Hilfskraft gehalten. Die praktische Ausbildung erfolgt von Anfang bis Ende bei ein und demselben Fahrlehrer.
  • Ein guter Zweiradfahrlehrer fährt oft auch privat Motorrad.
  • Eine gute Fahrschule lässt ihre Fahrschüler nicht ohne vollständige Schutzkleidung fahren.
  • Die erste Motorradfahrstunde findet auf einem abgesperrten oder zumindest verkehrsarmen Platz statt. Dorthin fährt der Fahrlehrer mit dem Fahrschüler als Beifahrer. Erst auf dem Platz gibt es eine Einweisung und den ersten Kontakt mit dem Motorrad.
  • Erst wenn die Grundfahrübungen beherrscht werden, fährt auch der Fahrlehrer selbst mit einem Motorrad. Zu Beginn sollte er dem Fahrschüler vorausfahren. Zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung fährt er ein bis zwei Fahrstunden mit dem Pkw hinterher, um den Fahrschüler an die Prüfungsfahrt zu gewöhnen.
  • Die praktischen Übungen sollten zunächst vom Motorradfahrlehrer vorgefahren werden, dann kommt der Fahrschüler an die Reihe.
  • Die Gesamtzahl der Fahrstunden ist kein Kriterium für eine gute Fahrschule. Die Ausbildung sollte individuell auf das Können und den Lernfortschritt des Motorradfahrschülers abgestimmt sein.
  • Die Sonderfahrten sollten erst nach abgeschlossener Grundausbildung gehalten werden.
  • Die Motorräder einer guten Fahrschule sind in einem einwandfreien technischen Zustand. Allrounder-Maschinen sind am besten für eine Zweiradausbildung geeignet.
  • Eine gute Ausbildung macht Spaß!

Zu klein für den Motorradführerschein?

Ein Leser schrieb uns zu diesem Thema: "Meine Freundin ist mit 1,57 Meter wahrlich kein Riese und aktuell mit folgender Problematik konfrontiert: Laut mehrerer Fahrschulen ist es für ein Bestehen der Motorradführerscheinprüfung unabdingbar, dass beide Füße eben auf den Boden aufgestellt werden können. (...) Einzige Möglichkeit für sie, einen Motorradführerschein zu erhalten, war daher der Erwerb der Führerscheinklasse A2, da in dieser Klasse kleinere Ausbildungsmotorräder vorhanden sind, obwohl sie bereits über 24 Jahre ist, und damit ein Direkterwerb der Klasse A möglich gewesen wäre."

Unsere Recherchen haben ergeben: Hierzu gibt es keine Rechtsgrundlage. Zumindest nicht, bei Führerscheinanwärtern mit einer Körpergröße über 150 Zentimeter. Aber: Es liegt im Ermessen und in der Verantwortung des Fahrlehrers, die Ausbildung nicht zu beginnen beziehungsweise abzubrechen, wenn ein sicherer Umgang mit dem Fahrzeug (z.B. wegen der geringen Körpergröße) nicht möglich sein sollte.

Auf Anfrage gab uns der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. folgende Auskunft: "Dass ein Fahrschüler sicher mit einem Motorrad üben kann, wenn er nur mit einem Fuß den Boden erreicht, ist für uns nicht vorstellbar. Er muss mindestens mit beiden Füßen auf den Ballen (nicht Zehenspitzen) auf den Boden kommen, damit es verantwortbar ist, mit ihm Fahrstunden durchzuführen. Wir würden deshalb, auch aus haftungsrechtlicher Sicht, jedem Fahrlehrer dringend davon abraten, in derartigen Fällen mit einer Ausbildung zu beginnen."

Die Dekra, neben dem TÜV eine der Prüforganisationen, gibt dazu folgendes Statement ab: "Es gibt keine Vorgabe, dass als Voraussetzung für ein Bestehen der praktischen Zweiradprüfung beide Füße eben auf den Boden aufgestellt werden können. Entscheidend ist, dass während der Prüfungsfahrt die o.g. Anforderungen (Anm. d. Red.: Fahrzeugbeherrschung in sämtlichen Verkehrssituationen) inklusive der Grundfahraufgaben erfüllt werden und das Kraftrad in der praktischen Prüfung sicher beherrscht wird."

Der TÜV zitiert aus der Prüfungsrichtlinie (IV Nr. 2.3.1.1.2):"Voraussetzung für die Ablegung der Fahrprüfung ist die Fähigkeit des Bewerbers, das Kraftrad selbstständig zu handhaben. Hierzu gehört das Aufstellen und Herunternehmen vom Ständer – Mittel-oder Seitenständer – und ggf. das seitliche Schieben ohne Motorkraft in die Abfahrtposition sowie das Anlassen (mit elektrischem Anlasser, soweit vorhanden) des Kraftrades mit allen damit in Zusammenhang stehenden Handgriffen. Die Fähigkeit zur selbstständigen Handhabung ist nicht gegeben, wenn der Bewerber das Kraftrad nicht auf den Ständer stellen oder von ihm herunternehmen kann, ihm das Kraftrad umkippt oder wenn er mit nicht ordnungsgemäß eingezogenem Ständer anfahren will."

Motorradführerschein mit Körpergröße unter 1,50 Meter

Stellt die Fahrerlaubnisbehörde beim Antrag auf den Führerschein fest, dass der Bewerber minderwüchsig ist (Körpergröße unter 150 cm), "beauftragt die Behörde eine Eignungsbegutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer (aaSoP) der Technischen Prüfstelle (in den westdeutschen Bundesländern die TÜVs, in den ostdeutschen Bundesländern DEKRA).", so die Auskunft der Dekra-Sachverständigen. Weiterhin heißt es in der Stellungnahme:

"Die Begutachtung erfolgt entsprechend dem VdTÜV Merkblatt 745. Im Falle des Erwerbs einer Zweiradfahrerlaubnis erfolgt die Begutachtung am betreffenden Zweirad, indem überprüft wird, inwieweit Lenkung, Pedalerie, Sitzposition und Sitzgestaltung abgestimmt werden müssen. In dem Fall, dass der Minderwuchs mit einer Krafteinschränkung verbunden ist, kann als Voraussetzung der Begutachtung ein fachärztliches Gutachten erforderlich sein. (...) Wie jeder andere Bewerber muss auch der Bewerber mit Minderwuchs in der Prüfungsfahrt nachweisen, dass er u.a. fähig ist, selbständig sein Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen verkehrsgerecht und sicher zu führen. Der Bewerber muss zeigen, dass er mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist. Im Falle einer Zweiradprüfung sind Grundfahraufgaben, wie z.B. Slalom, Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung u.a. zu fahren. Diese dienen dem Nachweis, dass der Bewerber das Kraftrad selbständig handhaben kann. Wird dies nachgewiesen, ist die praktische Prüfung bestanden."

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Wie lange ist ein 16 stündiger Erste

Die Ausbildung umfasst mindestens 16 Stunden nach den Lehrplänen des Österreichischen Roten Kreuzes oder eine andere zumindest gleichwertige Ausbildung. Die Ausbildung ist nach spätestens vier Jahren im Ausmaß von acht Stunden bzw. nach zwei Jahren im Ausmaß von vier Stunden aufzufrischen.

Wie oft muss der Erste

Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten). Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.

Was sind 8 Doppelstunden?

Pausen. Dieser 2-tägige Kurs geht über 16 x 45 Minuten (auch genannt: 8 Doppelstunden), dies enspricht 12 Zeitstunden zzgl. Pausen.