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Abfindungkluge2020-06-11T09:19:51+02:00 Die Kündigung durch den Arbeitgeber kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Sie liegen entweder in der Person des Arbeitnehmers oder außerhalb seiner selbst.Will ein Unternehmer Arbeitnehmer entlassen, ist er gemäß Arbeitsrecht an zahlreiche gesetzliche Vorschriften gebunden. Hier ist zunächst das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zu nennen, das aufführt, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer gefeuert werden dürfen. Und auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden sich einige Klauseln, die die Kündigung des Arbeitsverhältnisses betreffen – z. B. welche Kündigungsfristen einzuhalten sind. Überdies ist die Kündigung bestimmter Personen bzw. Gruppen in weiteren, separaten Gesetzestexten niedergeschrieben (Schwerbehindertengesetz, Mutterschutz, Berufsbildungsgesetz etc.) In diesem Zusammenhang sprechen Experten vom einzuhaltenden Sonderkündigungsschutz. Lesen Sie mehr hierzu in diesem Ratgeber.
Kompaktwissen: Kündigung durch den ArbeitgeberWas sind anerkannte Gründe für eine Kündigung durch den Arbeitgeber? Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schreibt vor, dass Kündigungen durch den Arbeitgeber nicht sozial ungerechtfertigt erfolgen dürfen. Daher muss ein personen-, verhaltens- oder betriebsbedingter Grund für eine Entlassung vorliegen, damit die Kündigung wirksam ist. Wann muss eine Kündigung vom Arbeitgeber erfolgen? Welche Kündigungsfristen maßgeblich sind, ergibt sich entweder aus § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) oder aus dem Arbeitsvertrag. Die Frist für Arbeitnehmer darf jedoch keinesfalls länger sein als die für Arbeitgeber. Wie muss eine Kündigung vom Arbeitgeber erfolgen? Wie eine Kündigung vom Arbeitnehmer muss auch eine solche vom Arbeitgeber schriftlich erfolgen. Wie sie aussehen könnte, zeigt Ihnen unser Muster. Arten der Kündigung durch den Arbeitgeber
Welche Kündigungsgründe kann ein Arbeitgeber anführen?In Unternehmen, die regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigen, kommt der gesetzliche Kündigungsschutz zum Tragen. Doch auch Mitarbeiter in Teilzeit werden berücksichtigt, jedoch mit einem Faktor (§ 23 Absatz 2 KSchG):
Sind insgesamt 10,25 Arbeitnehmer im Unternehmen tätig, müssen sich Unternehmer an das Kündigungsschutzgesetz halten. Auszubildende bleiben bei dieser Zählung außen vor. Sie haben in diesem Zusammenhang keinerlei Relevanz. Sind diese Voraussetzungen gegeben, sieht das Arbeitsrecht für den Arbeitgeber vor, dass er nur aus drei verschiedenen Gründen Kündigungen vornehmen darf. Übrigens: Neben einer ordentlichen Kündigung, die das Arbeitsverhältnis erst nach einer bestimmten Frist beendet, kann auch eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgen. Die Vertragsbeziehung ist dann mit sofortiger Wirkung beendet. Angesichts dieser Härte, ist eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber nur unter besonderen Umständen erlaubt. Das BGB führt die geltenden Bestimmungen in Paragraph 626 BGB („Kündigung aus wichtigem Grund“) auf:
Die betriebsbedingte KündigungEine Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlaubt das Arbeitsrecht auch dann, wenn die Kündigung aus betrieblichen Gründen erfolgt. Diese müssen sich durch ihre Dringlichkeit auszeichnen und stellen nicht den einzigen Fallstrick bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber dar. Weitere Gründe für die betriebsbedingte Kündigung müssen ebenfalls vorliegen, damit sie wirksam ist:
Die betriebsbedingte Kündigung ist mit einer Sozialauswahl verbunden. Das bedeutet: Soll ein Mitarbeiter entlassen werden, ist aus sozialer Sicht abzuwägen, wer zuerst gehen muss (§ 1 KSchG). Zur Kündigung durch den Arbeitgeber darf es deshalb erst kommen, wenn folgende Aspekte angemessen berücksichtigt wurden:
Wann geht eine betriebsbedingte Kündigung mit einer Abfindung einher? Paragraph 1a KSchG besagt: Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen solchen Ausgleichsbetrag in Höhe von 0,5 Monatsgehältern multipliziert mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit in Jahren, wenn der Chef ebenjene anbietet. Im Kündigungsschreiben muss der Arbeitgeber darauf hinweisen, dass es sich um eine Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen handelt. Des Weiteren bedarf es eines Verweises darauf, dass der Arbeitnehmer hierfür die Kündigung nicht gerichtlich anfechten darf (Klageverzichtsvertrag). Da diese Art der Kündigung nicht auf ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen ist, bedarf es keiner vorherigen Abmahnung. Auch für die betriebsbedingte Kündigung gilt: Die Kündigungsfrist ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen (§ 622 BGB), wahlweise auch aus einem Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Die personenbedingte KündigungDie personenbedingte Kündigung kann wegen Krankheit erfolgen. Sie ist nicht so leicht durchzusetzen wie gemeinhin angenommen wird.Die ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber kann auch dann erfolgen, wenn bestimmte in der Person des Arbeitnehmers selbst liegende Gründe dazu führen, dass er die arbeitsvertraglich zugesicherte Leistung nicht mehr zu erbringen vermag. Das ist zum Beispiel bei einer Kündigung wegen Krankheit der Fall. Allerdings gelten hier strenge Richtlinien, schließlich soll eine Diskriminierung Erkrankter vermieden werden. Damit eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam ist, müssen Arbeitgeber drei Voraussetzungen einhalten:
Nur, wenn alle die Punkte für die Kündigung durch den Arbeitgeber sprechen, ist der Ausspruch aus diesem Kündigungsgrund wirksam. Ist eine krankheitsbedingte Kündigung mit einer Abfindung verbunden? Gesetzlich hat der Arbeitnehmer keinen Abfindungsanspruch bei einer krankheitsbedingten Kündigung. Es steht ihnen jedoch frei, innerhalb von drei Wochen nach Zustellung der Kündigung durch den Arbeitgeber Kündigungsschutzklage zu erheben. Hierdurch wird der Chef unter Umständen dazu motiviert, über eine Abfindung zu verhandeln. Die verhaltensbedingte KündigungEin Arbeitsverhältnis kann gekündigt werden, wenn ein Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglich zugesicherten Pflichten schuldhaft und schwerwiegend verletzt. Vorgeworfen können ihm werden, die wiederholte:
In der Regel erfolgt vor der Entlassung eine Abmahnung, in der der Vorgesetzte das zutage gelegte Verhalten rügt und strengere Maßnahmen wie die Kündigung androht, sollte es zukünftig wieder auftreten. Doch kann eine verhaltensbedingte Kündigung auch ohne Abmahnung erfolgen? Prinzipiell ja. Ein solches Vorgehen ist gesetzeskonform, wenn der Arbeitgeber nicht damit rechnen muss, dass eine Rüge zur Veränderung des bemängelten Verhaltens führen würde. Muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen oder darf auch eine mündliche Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgen? § 623 BGB schreibt für Kündigungen die Schriftform vor:
So kann ein Muster für das Kündigungsschreiben an den Arbeitnehmer aussehenKommt es zur Kündigung vom Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber, überreicht Ihnen Ihr Chef bzw. Vorgesetzter das Schreiben entweder persönlich oder schickt es per Post zu. Die Kündigung vom Arbeitgeber verfolgt ein Muster, das in der Regel wie folgt oder ähnlich aussieht. Name des Unternehmens Ort, Datum Kündigung des am [Tag, Monat, Jahr] geschlossenen Arbeitsverhältnisses (Muster) Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Arbeitnehmers], mit diesem Schreiben kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis vom [Tag, Monat, Jahr] zum [Tag, Monat, Jahr] fristgerecht, hilfsweise zum nächst möglichen Zeitpunkt. Mit freundlichen Grüßen ________________________ ________________________ Kündigung erhalten am: ________________________ (92 Bewertungen, Durchschnitt: 4,42 von
5) Wann muss mir mein Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?der Arbeitnehmer ist 50 Jahre oder älter und war mindestens 15 Jahre in dem Betrieb beschäftigt, so kann die Abfindung bis zu 15 Monatsverdiensten betragen, der Arbeitnehmer ist 55 Jahre oder älter und sein Arbeitsverhältnis bestand mindestens 20 Jahre, so ist eine Abfindung bis zu 18 Monatsverdiensten möglich.
Wie lange gesperrt nach Abfindung?Die Sperrzeit dauert im Normalfall zwölf Wochen (§ 159 Abs. 3 Satz 1 SGB III).
Wann wird Betriebszugehörigkeit angerechnet?Auch die Elternzeit, Beschäftigung in Teilzeit sowie Ausbildungszeiten werden als Zeiten der Betriebszugehörigkeit gezählt. Unbezahlte Praktika, Beschäftigungen in Zeitarbeit sowie als freier Mitarbeiter werden dagegen nicht zur Betriebszugehörigkeit gerechnet.
Warum wird die Abfindung mit Steuerklasse 6 abgerechnet?Die Abfindung wird nach Steuerklasse VI versteuert, da es sich um das zweite Dienstverhältnis handelt. Erhält er vom Arbeitnehmer keine Information, muss er die Steuerklasse VI ohne ELStAM-Anmeldung anwenden.
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