Es ist offiziell: Ab Mittwoch ist ganz Deutschland im Lockdown. Durch die vielen Regeln kommen auch immer wieder viele Fragen auf. Wir haben die häufigsten für euch beantwortet: 1. Dürfen Handwerker auch nach dem Mittwoch noch nach Hause kommen oder nicht mehr? 2. Wie ist es mit Christbaumverkaufsstellen? 3. Was passiert, wenn man nach 21 Uhr auf dem nach Hause Weg kontrolliert wird? Muss man da mit einem Bußgeld rechnen? 4. Gilt die Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr morgens auch an Weihnachten? 5. Muss die Familie an Weihnachten bei mir Übernachten, wenn sie länger als 9 Uhr bleiben? 6. Wie schauts mit Schulen und Kitas aus? 7. Darf man nach 21 Uhr noch mit dem Hund Gassi gehen? 8. Darf man einen Weihnachtsspaziergang machen, der weiter weg vom Wohnort ist? Kanzlerin Angela Merkel und Ministerpräsident Markus Söder haben explizit von touristischen Reisen abgeraten, also sollte man versuchen Ausflüge zu vermeiden. Wenn viele Menschen das machen, besteht die Gefahr von Gruppenbildungen, die vermieden werden sollen 9. Weihnachten ist die Zeit der Geschenke und nach Weihnachten wird alles wieder umgetauscht. Wie funktioniert das aber, wenn die Geschäfte bis zum 10.01.2020 geschlossen haben? 10. Wie sieht es mit Meetings aus? 11. Reisen in andere Bundesländer? 12. Finanzieller Ausgleich für Eltern? 13. An Silvester gibt’s ja das Böllerverkaufsverbot. Ich habe aber noch ein paar Knaller vom letzten Jahr über - darf ich die dann wenigstens in die Luft feuern? 14.Wie sieht das mit einer Putzfrau/Haushaltshilfe aussieht. Darf man Reinigungspersonal bei sich in der Wohnung haben? 15. Wie siehts mit dem Profisport aus? Generell: Gründe um das Haus zu verlassen Von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung untersagt, Ausnahmen gibt es einige wenige. Diese sind:
Sport und Bewegung sind kein triftiger Grund während der Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr morgens das Haus zu verlassen. |