Darf man mit e scooter auf der straße fahren

Wie sehen die gesetzlichen Regelungen beim Fahren mit einem E-Scooter in Österreich aus? Und wie müssen die Gefährte ausgestattet sein?

Darf man mit e scooter auf der straße fahren

Veröffentlicht am 19.09.2021

  • Die wichtigsten Gesetze und Regeln für E-Scooter
    • Regeln für E-Scooter in Österreich im Detail
    • Regelungen für E-Scooter in Wien
    • Wo darf man mit einem E-Scooter in Österreich fahren – und wo nicht?
    • Welche Verhaltensregeln gelten für E-Scooter-Fahrer?
    • Wie muss ein E-Scooter ausgerüstet sein?
    • Probleme mit E-Scootern
    • Nachrüsten von E-Scootern
    • E-Scooter Fahren und Parken auf dem Gehsteig
    • Versicherung: Braucht man ein Kennzeichen für E-Scooter?
  • Gesetze und Regeln für E-Scooter in Deutschland
  • E-Scooter-Modelle mit Straßenzulassung für Österreich und Deutschland
    • E-Scooter mit Straßenzulassung DE + AT
    • E-Scooter mit Straßenzulassung nur für AT
  • Die beliebtesten E-Scooter am Markt
    • Bestseller: E-Scooter
    • Aktuelle Angebote bei E-Scooter
  • Rechtslage bei E-Mobilität

E-Scooter erfreuen sich besonders in Städten großer Beliebtheit, nicht zuletzt weil sie unkompliziert zu verwenden, kostengünstig im Verbrauch und außerdem leise sind. Wer E-Scooter auf öffentlichen Straßen fährt, muss sich aber an einige gesetzliche Regelungen halten – auch, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden oder zu belästigen.

Alle Anbieter von Leih-E-Scootern in Wien findet ihr hier im Überblick – inklusive Preisen und nützlichen Infos.

Die wichtigsten Gesetze und Regeln für E-Scooter

Die 31. Novelle der StVO ist mit 1. Juni 2019 in Kraft getreten. Diese regelt unter anderem die richtige Verwendung und Ausstattung von E-Scootern im Straßenverkehr, und gilt einheitlich für alle Bundesländer in Österreich. Alle wichtigen Infos und Vorschriften für die beliebten E-Scooter findet ihr hier im Überblick.

  • „Elektrisch betriebene Klein- und Miniroller“, also E-Scooter, zählen zu den „Kleinfahrzeugen vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn“.
  • Bis zu einer Bauarthöchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h bzw. einer Motorleistung von 600 Watt sind E-Scooter überall dort zulässig, wo auch das Radfahren erlaubt ist.
  • Alle Regeln die für Radfahrer bzw. für E-Bikes gelten, gelten auch für Nutzer von E-Scootern – dazu zählt auch die Ausstattung mit einer wirksamen Bremsvorrichtung, weiße Rückstrahler oder Rückstrahlfolien nach vorne, roten Rückstrahler oder Rückstrahlfolien nach hinten, gelbe Rückstrahler auf der Seite sowie bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich ein weißes Licht nach vorne bzw. ein rotes Rücklicht.
  • Alle Verkehrsflächen die mit Fahrrädern befahren werden dürfen, sind somit auch für E-Scooter freigegeben.
  • Wichtig: Elektro-Scooter müssen so abgestellt werden, dass sie „nicht umfallen oder den Verkehr behindern können„.

Regeln für E-Scooter in Österreich im Detail

Regelungen für E-Scooter in Wien

In Wien sind zahlreiche Anbieter von E-Scootern zum Ausleihen aktiv. Durch die unsachgemäße oder rücksichtslose Nutzung der elektrischen Tretroller kommt es aber auch zu diversen Problemen. Um diesen entgegenzuwirken, wurde für Wien ein 9-Punkte-Paket mit Maßnahmenentwickelt:

  • E-Scooter dürfen nur auf Gehsteigen, die mindestens vier Meter breit sind, am fahrbahnseitigen Rand abgestellt werden.
  • Um der Häufung von E-Scootern in einzelnen Stadtteilen entgegenzuwirken, dürfen nur maximal 500 E-Scooter pro Anbieter je im ersten Bezirk, in den Bezirken 2 bis 9 sowie 20, sowie in den Bezirken außerhalb des Gürtels inklusive Donaustadt und Floridsdorf positioniert werden.
  • Vorschriftswidrig abgestellte E-Scooter müssen innerhalb von zwei Stunden vom Anbieter entfernt bzw. umgeparkt werden. Zuvor hatten die Anbieter dafür vier bzw. 12 Stunden Zeit.
  • Im Pilotbezirk Neubau wird die Einführung eigener, markierter Abstellflächen für E-Scooter getestet.
  • Die Anbieter der Leih-E-Scooter sind dazu verpflichtet, bereits in der App konkreter auf den korrekten Umgang mit den Fahrzeugen hinzuweisen. Dazu zählen beispielsweise Informationen zu den erlaubten Abstellmöglichkeiten, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fahrverboten und mehr.
  • Um nächtliche Lärmbelästigung zu vermeiden, dürfen abgestellte E-Scooter keine akustischen Ortungssignale von sich geben.
  • Verpflichtende Sperrgebiete, in denen sowohl das Fahren als auch das Abstellen von E-Scootern verboten ist, werden in der jeweiligen App des Anbieters dargestellt.
  • In bestimmten Bereichen wie Begegnungszonen sind automatische elektronische Geschwindigkeitsbegrenzungen Pflicht.
  • Sammelanzeigen bei Diebstahlmeldungen sind (auf Wunsch der Polizei) möglich.

Wo darf man mit einem E-Scooter in Österreich fahren – und wo nicht?

  • Verboten ist grundsätzlich das Befahren von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen.
  • Erlaubt: Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benutzt werden. Vorgeschrieben ist das Befahren einer Fahrbahn dann, wenn kein Radweg vorhanden ist.
  • Auf Gehsteigen und Gehwegen haben E-Scooter grundsätzlich nichts verloren. Ausnahme: Wenn es von der zuständigen Behörde per Verordnung erlaubt ist, darf ein Gehsteig/Gehweg in Schritttempo befahren werden.
  • In Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen darf ein E-Scooter genutzt werden – allerdings mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.
  • Mit dem E-Scooter gegen die Einbahn fahren – auch das ist überall dort erlaubt, wo es Fahrradfahrern gestattet ist.
  • Im Test von e-media bekam der E-Scooter Xiaomi die Note Sehr Gut – Hier den Test lesen. Weitere E-Scooter, die aktuell beliebt sind, findet ihr hier.

Welche Verhaltensregeln gelten für E-Scooter-Fahrer?

  • Allgemeines Gefährdungsverbot: Andere Verkehrsteilnehmer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Das gilt insbesondere dann, wenn das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen per Verordnung erlaubt ist – hier muss Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden bzw. die Geschwindigkeit der Fußgänger-Situation angepasst werden.
  • Fahren zu zweit: Verboten. Auf einem E-Scooter darf eine Fahrt im öffentlichen Verkehr nur alleine angetreten werden.
  • Telefonieren während der Fahrt mit dem E-Scooter wird, ebenso wie beim Fahrradfahren, verboten (bzw. nur mit Freisprecheinrichtung).
  • Auf dem Gehsteig dürfen E-Scooter nur dann abgestellt werden, wenn dieser zumindest 2,5 Meter breit ist.
  • Auch in punkto Promillegrenze muss man sich an die Regelungen wie beim Fahrradfahren richten: Höchstens 0,8 Promille
  • Mindestalter: E-Scooter dürfen im Straßenverkehr ab einem Alter von 12 Jahren verwendet werden, mit Fahrradausweis auch im Alter von 9 bzw. 10 Jahren. Jüngere Kinder nur dann, einer mindestens 16 Jahre alten Begleitperson unterwegs sind.
  • Außerdem gilt eine Helmpflicht für Kinder unter zwölf Jahre.
  • Während beim Abbiegen mit einem Fahrrad immer ein Handzeichen geben werden muss, ist das beim E-Scooter zu gefährlich – hier wird der Gesetzgeber noch eine andere Lösung präsentieren müssen, die verkehrstauglich ist.

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  • Der motorisierte Scooter aus Aluminium in Luftfahrtqualität lässt sich in 3 einfachen Schritten auf eine tragbare Größe zusammenfalten und wiegt nur 12,5 kg
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  • Effiziente und reaktionsfreudige Vorder- und Hinterradbremsen, mit Scheibenbremsen und eABS regenerativem Antiblockiersystem

Wie muss ein E-Scooter ausgerüstet sein?

Die Ausrüstung eines E-Scooters ist ein weiterer wesentlicher Punkt, um regelkonform unterwegs zu sein. Für E-Scooter gelten grundsätzlich die Ausstattungsvorschriften für Räder, die man in der Fahrradverordnung nachlesen kann. Hier unser kompakter Überblick über alle Ausstattungsmerkmale von E-Scootern im Straßenverkehr:

  • E-Scooter müssen mit einer „wirksamen Bremsvorrichtung“ ausgestattet sein
  • weiße Rückstrahler bzw. Rückstrahlfolien vorne sind Pflicht
  • rote Rückstrahler bzw. Rückstrahlfolien, die nach hinten abstrahlen, sind ebenso Voraussetzung
  • auch gelbe Rückstrahler auf der Seite sind vorgesehen, um ordnungsgemäß unterwegs zu sein
  • bei Dunkelheit bzw. schlechter Sicht müssen E-Scooter zudem mit einem weißen Licht (vorne) bzw. roten Licht (hinten) ausgerüstet sein.

Probleme mit E-Scootern

Nachrüsten von E-Scootern

Gerade bei den Reflektoren gibt es bei einigen Scooter-Modellen Bedarf an Nachrüstung – die aber mit entsprechenden reflektierenden Klebefolien einfach und günstig nachgeholt werden kann. Bei den seitlichen Reflektoren reicht eine Anbringung am Rand des Trittbretts oder an der Seite der Radgabeln.

Schwieriger ist eine Nachrüstung beim Rücklicht – weshalb es einfacher ist, bereits beim Kauf darauf zu achten, dass dieses serienmäßig inkludiert ist.

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E-Scooter Fahren und Parken auf dem Gehsteig

  • E-Scooter dürfen auf Gehwegen, Gehsteigen oder Schutzwegen in Österreich grundsätzlich nicht verwendet werden.
  • Ausnahme: Behördlich per Verordnung freigegebene und gekennzeichnete Abschnitte. Verordnungen für eine erlaubte Benutzung von Gehsteigen/wegen sind z.B. dort angedacht, wo die Benützung der Fahrbahn nicht sinnvoll ist.
  • Auf dem Gehsteig dürfen E-Scooter nur dann abgestellt bzw. geparkt werden, wenn dieser zumindest 2,5 Meter breit ist.

Versicherung: Braucht man ein Kennzeichen für E-Scooter?

  • Für E-Scooter bis 25 km/h Bauartgeschwindigkeit bzw. bis 600 Watt Motorleistung ist kein Kennzeichen bzw. keine Versicherungsplakette notwendig. Zu einer Haftpflichtversicherung wird aber dennoch geraten.
  • Liegt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 25 km/h bzw. ist ein Motor mit mehr als 600 Watt Leistung verbaut, wird ein solcher E-Scooter als Motorfahrrad definiert. Heißt: Typisierung, Versicherung und Zulassung ist notwendig. Ein Führerschein der Klasse AM oder B ist dann somit ebenfalls Pflicht. Daraus ergibt sich ein Mindestalter von 15 Jahren (mit Mopedführerschein), andernfalls ist die Benutzung im öffentlichen Verkehr erst nach Innehabung eines anderen Führerscheins erlaubt.

Gesetze und Regeln für E-Scooter in Deutschland

Die gesetzlichen Regelungen für E-Scooter in Deutschland haben wir hier für euch zusammengefasst.


E-Scooter-Modelle mit Straßenzulassung für Österreich und Deutschland

Seit 2019 haben bereits viele Hersteller ihre E-Scooter-Modelle beim deutschen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eingereicht und eine Betriebserlaubnis für Deutschland erhalten. Damit entsprechen diese Modelle auch den österreichischen Normen, um sie im Straßenverkehr verwenden zu dürfen – erreichen allerdings nur 20 km/h Spitzengeschwindigkeit. Tipp: Manche Modelle wie der Streetbooster One reizen die gesetzliche Toleranzgrenze von 10% in Deutschland voll aus und erreichen 22 km/h Spitze.

E-Scooter mit Straßenzulassung DE + AT

Modell MAX G30LD von Segway-Ninebot inkl. Straßenzulassung

  • Der motorisierte Scooter aus Aluminium in Luftfahrtqualität lässt sich in 3 einfachen Schritten auf eine tragbare Größe zusammenfalten und wiegt nur 12,5 kg
  • Bleiben Sie sicher beim Pendeln mit ultrahellem Scheinwerfer und einem roten Rücklicht, das beim Bremsen blinkt, um Fußgänger und Fahrzeuge zu warnen
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  • Egret TEN V4 36 V E-Scooter mit zusätzlichem Egret Trittbrett in Holz
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E-Scooter mit Straßenzulassung nur für AT

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Die beliebtesten E-Scooter am Markt

Es folgt eine Auswahl von E-Scootern, hier haben wir insgesamt noch mehr beliebte E-Scooter für Österreich und Deutschland euch zusammengefasst.

Bestseller: E-Scooter

Hier findet ihr die beliebtesten E-Scooter zusammengefasst in einer Bestseller-Liste. Die Auswahl wird stündlich aktualisiert.

#VorschauProduktBewertungPreis
1 Ninebot KickScooter MAX G30D II Powered by Segway Aktuell keine Bewertungen 879,00 EUR 789,00 EUR Gibt's hier
2 Viron E-Scooter mit Straßenzulassung Elektro Scooter ABE Aluminium Elektroroller Faltbar Roller... Aktuell keine Bewertungen 569,00 EUR Gibt's hier
3 urbetter Elektro Scooter 25 Km Reichweite E Scooter Erwachsene E Roller Elektroscooter Elektroroller... Aktuell keine Bewertungen 329,99 EUR Gibt's hier
4 Mega Motion E Scooter mit Straßenzulassung, ABE Faltbarer Elektroroller 35 km Reichweite, 36 V/ 7.5... Aktuell keine Bewertungen 459,99 EUR Gibt's hier
5 ECD Germany City Explorer Pro E-Scooter ABE mit Straßenzulassung eKFV StVZO 20km/h 350W 7,5Ah... Aktuell keine Bewertungen 449,99 EUR Gibt's hier
6 LuvTour Electric Scooter Faltbarer E-Scooter aus Luftfahrtaluminium App Anbindung mit Sperrfunktion,... Aktuell keine Bewertungen 309,99 EUR Gibt's hier
7 E Scooter Erwachsene 30 Km Reichweite E Roller 8 " Wabenreifen Elektro Scooter, Faltbarer... Aktuell keine Bewertungen 309,99 EUR Gibt's hier
8 Scoot One Elektroscooter E 7 – E Scooter mit Straßenzulassung ABE – herausnehmbarer... Aktuell keine Bewertungen 539,95 EUR Gibt's hier
9 eFlux Lite Six mit Straßenzulassung - 𝟰𝟬 km/h - 𝟭𝟬𝟬𝟬 Watt Motor - 𝟰𝟱 km... Aktuell keine Bewertungen 999,99 EUR Gibt's hier

Aktuelle Angebote bei E-Scooter

In folgender Liste findet ihr die derzeit besten Angebote für E-Scooter – die Angebote werden stündlich aktualisiert und stehen teilweise nur kurzfristig zur Verfügung.


Rechtslage bei E-Mobilität

Verschiedene E-Fahrzeuge und die dazu momentan gültige Rechtslage in Österreich und Deutschland haben wir hier für euch im Überblick:

  • E-Scooter
  • E-Bikes
  • E-Skateboards
  • Segways
  • Hoverboards

Einige hier angeführte Links sind sogenannte Affiliate-Links. Wenn ihr auf so einen Affiliate-Link klickt und über diesen Link einkauft, bekommt autorevue.at vom betreffenden Online-Shop oder Anbieter eine Provision. Für den Benutzer bzw. Käufer verändert sich der Preis nicht!

Kann man mit einem E Scooter in eine andere Stadt fahren?

E-Roller dürfen in Deutschland auf Radwegen fahren. Ist kein Radweg vorhanden, muss der Fahrer mit seinem E-Scooter auf die Straße ausweichen. Auf Gehwegen sind E-Tretroller nicht erlaubt.

Wo darf ich mit einem nicht zugelassenen E Scooter fahren?

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten.

Kann man einen E Scooter auch ohne Strom fahren?

Es gibt durchaus E Scooter, die sich wie ein Tretroller fahren lassen, auch wenn der Motor ausgeschaltet ist. Diese E Roller haben dann einen so genannten Freilauf. Bei einem Freilauf entsteht beim Fahren ohne elektrischen Antrieb kein Bremseffekt.

Was darf man mit einem E Scooter?

Wo darf ich fahren? E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen erlaubt. Sind diese nicht vorhanden, dürfen E-Scooter auf die Fahrbahn ausweichen. Hierbei ist möglichst weit rechts zu fahren.