Bekanntgabe der SchwangerschaftGrundsätzlich ist die Schwangerschaft nach deren Kenntnis dem Arbeitgeber zu melden. Wenn Sie sich noch in der Probezeit bzw. in einem befristeten Dienstverhältnis befinden, dann ist es ratsam, Ihre Schwangerschaft nicht voreilig zu melden. Ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie die Schwangerschaft Ihrem Arbeitgeber melden, gelten für Sie die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes. Show
Video: Meldung der Schwangerschaft
Gleichzeitig mit der Schwangerschaft müssen Sie Ihren Arbeitgeber auch über den voraussichtlichen Geburtstermin informieren, denn gewisse Tätigkeiten sind ab einem bestimmten Zeitpunkt der Schwangerschaft nur mehr beschränkt erlaubt oder verboten. Beispiele: Arbeit im Stehen, Akkordarbeiten. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, die Beschäftigungsverbote zu beachten. Und er muss das Arbeitsinspektorat schriftlich darüber informieren, dass er eine Schwangere beschäftigt. Ärztliche BescheinigungSie müssen eine ärztliche Bestätigung über die Schwangerschaft vorlegen, wenn Ihr Arbeitgeber es ausdrücklich verlangt. Pflichten des ArbeitgebersIhr Arbeitgeber muss dem Arbeitsinspektorat folgende Daten bekannt geben: 1. Name der werdenden Mutter Wichtig!Wenn es in Ihrem Betrieb einen Betriebsarzt bzw. eine Betriebsärztin gibt, muss er oder sie vom Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft informiert werden. Können Sie von der Arbeit frei gestellt werden?Wenn bei Fortdauer der Beschäftigung Gefahr für Leben oder Gesundheit von Ihnen oder Ihrem Kind besteht, können Sie bereits vor der Schutzfrist vom Dienst frei gestellt werden. Dazu müssen Sie eine ärztliche Bestätigung vorlegen. Von wem erhalten Sie während der Freistellung Ihr Geld?Sie erhalten das sogenannte „vorgezogene Wochengeld“ von Ihrer zuständigen Krankenkasse, und zwar für die Dauer der ärztlich bestätigten Freistellung. Schwangerschaft während der ProbezeitSie sind nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber die Schwangerschaft während der Probezeit mitzuteilen. Hat der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Probezeit aufgelöst, weil Sie schwanger sind, ist dies eine unzulässige Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes und ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Die Auflösung kann innerhalb von 14 Tagen nach Ausspruch der Auflösung beim Arbeits- und Sozialgericht bekämpft werden. Der Moment, an dem du erfährst, dass du schwanger bist, ist einmalig! Die Freude möchtest du mit der ganzen Welt teilen. Aber wann und wie sag ich es meinem Arbeitgeber? Diese Frage lässt am Glückshimmel manch einer Schwangeren dunkle Wolken aufziehen. Grundsätzlich gilt: Wenn der Arbeitgeber nicht weiß, dass du schwanger bist, kann er dich auch nicht schützen. Denn erst ab dem Tag, an dem du deinen Arbeitgeber über deine Schwangerschaft informierst, gilt für dich das
Mutterschutzgesetz. 15 des Mutterschutzgesetz (MuSchG) besagt, dass eine schwangere Frau ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstag mitteilen soll, sobald sie weiß, dass sie schwanger ist! § 15 ist eine Soll-Vorschrift und es besteht keine Pflicht, deinem Arbeitgeber mitzuteilen, dass du schwanger bist. Aber Achtung: Eine Mitteilungspflicht besteht z. B., wenn du an deinem Arbeitsplatz einem hohen Infektionsrisiko oder Gefahrstoffen ausgesetzt bist, sodass ein
Beschäftigungsverbot die Konsequenz sein kann. Hier schützt die Mitteilungspflicht dein Baby vor gesundheitlichen Risiken. Aus der Treuepflicht kann sich ebenfalls eine Mitteilungspflicht ergeben, wenn es z. B. schwierig ist, für deine Stelle eine Vertretung zu finden, und oder die Besetzung eine lange Einarbeitungszeit erfordert. Entsteht dem Betrieb ein Schaden, weil du deine Schwangerschaft verschwiegen hast, kann im Einzelfall Schadensersatz gefordert werden. Arbeitsrechtlich sollte die Mitteilung auf jeden Fall schriftlich erfolgen, denn erst ab dann gilt der besondere Kündigungsschutz nach § 9 des MuSchG. Bitte deinen Chef um einen persönlichen Termin und am Ende eures Gespräches kannst du ihm dann die schriftliche Mitteilung zusätzlich aushändigen. Sorge dafür, dass dein Chef
die Neuigkeit von dir und nicht über den Flurfunk erfährt. So vermeidest du einen Vertrauensbruch. Sollte man dich um den Gesprächsgrund fragen, kannst du z. B. „Ziele deiner beruflichen Zukunft“ angeben. Bereite dich auf das Gespräch vor:
Auf diese Weise zeigst du deinem Arbeitgeber, dass du Verständnis dafür hast, dass durch deine Schwangerschaft nicht nur für dich eine besondere Situation entstanden ist! Kann mir mein Arbeitgeber kündigen?Das Mutterschutzgesetz legt in § 17 Absatz 1 fest, dass während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung eine Kündigung unzulässig ist, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft und der Entbindung wusste. Befindest du dich in einem befristeten Arbeitsverhältnis, gilt der besondere Kündigungsschutz nur bis zum Ende der Befristung. Dein Arbeitsverhältnis endet trotz Schwangerschaft also zum befristeten Termin. Hast du zum Zeitpunkt der Kündigung deinem Arbeitgeber noch nicht mitgeteilt, dass du schwanger bist, kannst du dies nachträglich innerhalb von zwei Wochen nachholen. Dann wird die Kündigung unzulässig. Wichtig ist, dass du deinem Arbeitgeber deine Schwangerschaft mitteilst, denn nur dann greift das MuSchG. Flurfunk oder Bürogeflüster über deine Schwangerschaft sind dafür unzureichend und du solltest sowieso unbedingt vermeiden, dass deine Chef die freudige Nachricht auf diese Weise erfährt! Wir hoffen, dass sich die dunklen Wolken an deinem Glückshimmel verzogen haben und es dir leichter fällt, deinem Arbeitgeber deine Schwangerschaft mitzuteilen. Weiter Informationen rund um Schwangerschaft und Mutterschutz findest du im “Leitfaden zum Mutterschutz” vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend! Download hier Schwanger und Brauner Ausfluss?Lies, was das bedeuten kann!MyBabywatcher Zuhause deinen Ultraschall Der Babywatcher enthält alles, was Sie für die Durchführung Ihr eigenen Ultraschall benötigen. Miete deinen Babywatcher |