BAT oder TVöD was ist besser

Weder im öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Kommunen, noch bei den Kirchen kann ein Gehalt zwischen einem einzelnen Angestellten und seinem Arbeitgeber frei ausgehandelt werden. Denn für beide Bereiche gelten Tarifverträge bzw. tarifvertragsähnliche Regelungen. Angestellte werden entsprechend ihrer Tätigkeit einer Vergütungsgruppe zugeordnet, für die ein bestimmtes Tabellenentgelt gezahlt wird.

Die Gehaltstabelle als Anlage zum BAT-KF

In der Evangelischen Kirche im Rheinland gilt beispielsweise weiter der BAT-KF vom 22. Oktober 2007 mit den seitdem durch Arbeitsrechtsregelung erfolgten Änderungen.   

  • Anlage 1 dazu enthält den sogenannten Allgemeinen Entgeltgruppenplan. Aus diesem lässt sich die Eingruppierung und damit Zuordnung bestimmter Tätigkeiten bzw. Berufsgruppen zu einer Entgeltgruppe entnehmen. Kirchemusikerinnen und Kirchemusiker mit A-Examen, die auf einer A-Kirchenmusikerstelle beschäftigt werden, werden beispielsweise in die Entgeltgruppe 11 eingruppiert.
  • Die eigentliche Gehaltstabelle bzw. die Entgelttabelle findet sich in Anlage 4 zum BAT-KF. Hier sind die in der jeweiligen Entgeltgruppe monatlich zu zahlenden Tabellenentgelte wiedergegeben.
  • Nicht jeder Mitarbeiter in einer Entgeltgruppe erhält jedoch gleich viel Geld aufs Konto. Denn die Gehaltstabelle unterscheidet nicht nur Entgeltgruppen, sondern bei den einzelnen Entgeltgruppen auch zwischen dem Grundentgelt und den Entwicklungsstufen.
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    In einigen Landeskirchen und kirchlichen Einrichtungen gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter …

Grundentgelt und Entwicklungsstufen

  • Liegt keine einschlägige Berufserfahrung vor, wird ein Mitarbeiter bei  der Einstellung grundsätzlich der Stufe 1 zugeordnet, s. § 13 Abs. 1 BAT-KF, je nach Berufserfahrung kann die Zuordnung zu einer höheren Stufe erfolgen.
  • Der Aufstieg in die weiteren Stufen regelt sich nach der sogenannten Stufenlaufzeit bzw. der Verweildauer auf einer Stufe bei einem Arbeitgeber.
  • Je nach Leistung des Mitarbeiters kann die Zeit für das Erreichen der nächsten Stufe verkürzt oder verlängert werden, s. § 14 Abs. 2 BAT-KF.

Wer sein Gehalt nach einer Gehaltstabelle bzw. dem Tabellenentgelt zum BAT-KF bestimmen will, der muss neben seiner Entgeltgruppe auch die jeweilige Entwicklungsstufe kennen.

Gast
Gast

 

#1

02.10.2022, 09:08

Hallo an Alle,

ich stehe vor einer schwierigen Entscheidung. Ich habe zwei tolle Jobangebote auf dem Tisch liegen. Das eine wäre eine Beschäftigung für das Land nach TV-L E12 Stufe 3. Das andere für Bund/Kommune TVöD E11 Stufe 3.

Beide Arbeitgeber wären toll, die Arbeit an sich unterscheidet sich fast nicht, der Weg dahin ist fast gleich, das Bauchgefühl stimmt bei beiden. Das Einzigste wo ich nun jetzt nicht Vergleiche ziehen kann ist Punkt Eingruppierung, Geld und was besser für mich wäre. 

Beim Bund bekäme ich rund 80 €/netto weniger. Allerdings bieten diese mir einen 5 Jahres Vertrag an, wo ich ja dann nach 3 Jahren in Stufe 4 käme.
Beim Land bekäme ich nur einen 2 Jahres Vertrag, aber dafür ein wenig mehr Geld. 
Beide sagen mir, sie gehen davon aus, dass es eine Verlängerung des Vertrages geben wird, aber wissen tun sie es nicht....

Beim Bund wäre ich "nur" in der E11, beim Land schon in der E12.
Ich möchte langfristig im öffentlichen Dienst arbeiten. Das heißt mich beschäftigt da auch die Frage, wenn ich zum Land gehe und diese mich nach 2 Jahren nicht weiter anstellen können, wird dann beim nachfolgenden AG die E12 S3 automatisch übernommen? Wäre ich mit E12 besser bedient oder macht es keinen Unterschied, da ich nach 5 Jahren E11 S3 und S4 dann auch wieder einen ganz anderen Erfahrungsschatz habe?

Zu meiner Tätigkeit: Ich bin Architekt und in der Sparte Hochbau tätig.

Ich bin echt verzweifelt und versuche die beste Entscheidung für mich zu treffen, ich hoffe ihr könnt mir einen Rat geben. Vielen Dank an Alle

Zitieren Multi-Zitat

Gast
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#3

03.10.2022, 08:58

E12 TV-L ist finanziell kaum besser als E11 TVöD (Bund).
Jahressonderzahlung ist beim Bund um ca. 1300 € brutto höher.
TV-L weiß man schon wie die Tariferhöhung in nächster Zeit aussieht. Bund ist noch offen. Sollte aber nicht wirklich hinter TV-L zurückbleiben. Allerdings ist eine Einmalzahlung wahrscheinlich. Diese ist für höhere Entgeltgruppen nicht so attraktiv.

Bei den meisten Bundesländern ist die Wochenarbeitszeit höher als beim Bund.

Tätigkeiten in der E12 mögen für zukünftige Bewerbungen besser aussehen als in der E11. Dafür sind 5 Jahre besser als 2 Jahre. Wobei die Chancen als Architekt gut sein sollten in beiden Fällen eine Anschlussbeschäftigung im öffentlichen Dienst zu finden.

Aus der Beschäftigung in der E12 ergibt sich kein Anspruch beim nächsten Vertrag wieder eine E12 zu bekommen. Allerdings hat es bei einer Einstellung in bestimmten Konstellationen hinsichtlich der Stufenzuordnung ggf. Vorteile aus einer E12 zu kommen. In den meisten Fällen wird man als Architekt in einer ganz guten Verhandlungsposition sein. Dann spielt dieser Vorteil keine Rolle.

Zitieren Multi-Zitat

Was ist die beste Entgeltgruppe?

Die Entgeltgruppen des TVöD werden mit E 1 bis E 15 wiedergegeben. Dabei stellt die Entgeltgruppe E 1 die niedrigste und die Entgeltgruppe E 15 die höchste einzustufende Gruppe dar. Bei Aufnahme des Arbeitsverhältnisses wird der Beschäftigte in eine der 15 Entgeltgruppen eingruppiert.

Wie kommt man in die nächste Entgeltgruppe?

Die jeweils nächste Stufe der Entgeltgruppe 1 wird nach vier Jahren in der vorangegangenen Stufe erreicht. Stufen in der Entgeltgruppe 1. Die nächste höhere Stufe wird nach einer Verweildauer von jeweils vier Jahren in der kleineren Stufe erreicht.

Wann steigt man im öffentlichen Dienst in die nächste Stufe?

Bei kontinuierlich durchschnittlich guter Leistung erreicht er nach 1 Jahr Stufe 2, nach 3 Jahren Stufe 3 (davon 2 Jahre in Stufe 2), nach 6 Jahren Stufe 4 (davon 3 Jahre in Stufe 3), nach 10 Jahren Stufe 5 (davon 4 Jahre in Stufe 4) und nach 15 Jahren Stufe 6 (davon 5 Jahre in Stufe 5).